Finanzamt- Hilfestelleung beim Ausfüllen Fragebogen zur Einheitswertfeststellung

Diskutiere Finanzamt- Hilfestelleung beim Ausfüllen Fragebogen zur Einheitswertfeststellung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo habe einen Fragebogen zur Einheitswertfeststellung bekommen. Es geht um einen Neubau der im Jahr 2016 erstellt/bezogen wurde Meine Frage...

  1. bindpe

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    Hallo
    habe einen Fragebogen zur Einheitswertfeststellung bekommen. Es geht um einen Neubau der im Jahr 2016 erstellt/bezogen wurde
    Meine Frage wäre zur Gesammtwohnfläche: Welche genau ist hier gemeint? Ich habe keinen Keller und der Technik/Heizraum ist im EG, darf ich diesen von der Wohnfläche dann abziehen?
    Weitere Frage zur höhe der Baukosten; Was soll hier alles angegeben werden, nur das Haus ohne die ganzen erschließungskosten usw....

    DANKE
     
  2. #2 Andybaut, 07.01.2017
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    Google mal Wohnflächenverordnung.
    Dort sind die Wohnflächen aufgezählt.
    Die Technik ist keine Wohnfläche.
    Nimm nur die reinen Baukosten von Hochbau und Haustechnik.
    Erschließung gehört nicht dazu.
    Auch keine Außenanlagen.
     
  3. bindpe

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    Hallo Andy
    danke für die schnelle Hilfe
    Das mit der Wohnfläche habe ich mir rausgesucht und nach den ganzen "Regulatorien" meine Wohnfläche ausgerechent
    Nun habe ich allerdings festgestellt das diese Wohnfläche um fast 10qm geringer ist als die Wohnfläche welche in der Eingabeplanung/Baugesuch angegeben wurde
    Gründe hierfür ist hauptsächlich dass die Terasse deutlich kleiner wie in der Eingabeplanung ausgeführt worden ist und damals wurde sie auch zu 1/2 eingerechnet obwohl in der WoFlV steht dass 1/4 reicht.
    Weiters hat der Eingabe-Planer auch die Fläche unter der Treppe voll berechnet obwohl laut WoFlV höhen unter 2m Unberücksichtigt bleiben.

    Ist das jetzt ein Problem wenn ich dem Finanzamt eine kleiner Fläche melde? Die gründe hierfür sind belegbar (s.o)

    Danke
     
  4. #4 Andybaut, 07.01.2017
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    ich würde die Terrasse überhaupt nicht ansetzen und die Treppe nur so groß wie nötig.
    Die Terrasse muss man für den Einheitswert des Gebäudes meines Wissens nach auch nicht ansetzen.
    Die Terrasse ist eher was für die Vermietung eines Gebäudes um eine höhere Miete zu erlangen.
    Aber für den Einheitswert aus meiner Sicht nicht relevant, da kein Gebäudeteil.
    Auch Differenzen aus Eingabeplanung und Einheitswertberechnungen halte ich nicht für schwierig.
    Im schlimmestenfall meldet sich das Finanzamt. Bei den mitzuliefernden Planunterlagen
    würde ich die Änderungen in deinem Sinne vornehmen.
     
  5. bindpe

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    Hallo Andy
    danke. Aktuell hat des Finanzamt nur den Lageplan und eine Wohnflächenberechnung angefordert.
    Soll ich Ihnen noch die Ausführungsplanung mitsenden, dort ist ja die gröse der Terasse usw.. ersichtlich
    Wegen der Tereasse bin ich jetzt unsicher laut WoFov §4
    von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte
    anzurechnen.
     
  6. #6 Andybaut, 07.01.2017
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    also ich habe bei mir keine Terrasse angegeben. Hat auch niemand nachgefragt.
    Ich hatte bis heute auch kein schlechtes Gewissen deswegen......
    Wobei die Grundsteuer jetzt nicht so grausig hoch ist und sich 5m² mehr oder weniger kaum auswirken.

    So lange ich vom Finanzamt auch keine exakten Erläuterungen erhalte, wie ich was genau anzusetzen habe,
    gehe ich grundsätzlich vom für mich vorteilhaftesten aus und das nicht mal aus Böswilligkeit.
     
  7. bindpe

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    Hallo Andy
    noch eine Frage: Wie beschrieben hab ich ja keinen Keller, dafür haben wir im DG ein seperates Zimmer als Abstellzimmer bzw Kellerersatz, besteht die Möglichkeit dieses aus der Wohnfläche rauszunehmen und als Nutzfläche zu deklarieren?
    Oder ist das für die Berechnung des Einheitswertes nicht relevant?

    DANKE
     
  8. #8 Andybaut, 08.01.2017
    Andybaut

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    Alles was nicht als Wohnfläche dient, würde ich auch nicht als solche ausweisen.
    Ob das ganze unten oder oben ist, ist dabei zweitrangig.
     
  9. #9 Siedler, 08.01.2017
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    Da gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Stafe nicht. Nach dem Motto "was ich nicht genau weiss, gebe ich halt so an, wie es für mich am vorteilhaftesten ist, zu verfahren, ist sehr gewagt. Noch gewagter finde ich allerdings, solche Theorien als Rat zur evtl. Steuerhinterziehung in einem Bauforum kundzutun.
    Das wäre ja gerade so als wenn ich mich hier auf die Frage "inwieweit darf ich ohne Baugenehmigung meinen Dachboden zu Wohnraum ausbauen?" als Antwort gäbe: Solange mir die Baubehörde nicht genau Erläuterungen zuschickt, mach ich eben mal was ich will.
    So geht das leider nicht.
    Wenn ich Angaben zu machen habe und ich diesbezüglich Fragen habe, muß ich mich eben erkundigen.
    Im übrigen werden seitens des Finanzamts entsprechende Erläuterungen mitgeschickt.

    Gruß
     
  10. #10 Andybaut, 08.01.2017
    Andybaut

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    Also in den Erläuterungen die ich erhalten habe stand von einer Terrasse nichts drin.
    Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
     
  11. bindpe

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    Hallo
    auch beim mir waren da keine Erläuterungen dabei, nur ein 2 Seitiges Formular und ein Anschreiben.
    Die Wohnfläche habe ich jetzt laut Wohnflächenberechnung- Vorschrift (woflv) durchgeführt, ist ja kein Hexenwerk. Die Terasse habe ich mit 1/4 eingerechnet

    Bleibt für mich nur noch die Frage wegen dem Abstellraum im Og ob ich den Eventuell als Nutzfläche und nicht als Wohnfläche rechnen kann, villeicht kannst Du ja die Frage korrekt beantworten
     
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