Planungsauftrag - faire Gestaltung?

Diskutiere Planungsauftrag - faire Gestaltung? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich hoffe (mal wieder) auf Euren Rat. Mir liegt aktuell ein Planungsauftrag unseres (hoffentlich baldigen) Architekten vor....

  1. reschu

    reschu

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    Hallo zusammen,

    ich hoffe (mal wieder) auf Euren Rat.

    Mir liegt aktuell ein Planungsauftrag unseres (hoffentlich baldigen) Architekten vor. Vorweg: ich sehe es absolut ein, dass ein Architekt fair und angemessen für seine Leistungen bezahlt wird. Mir geht es im Folgenden nicht darum, vertraglich irgendetwas auszuquetschen, sondern darum, einen für beide Seiten fairen Vertrag zu unterschreiben. Und da ich das als Laie nur schwerlich beurteilen kann, frage ich Euch um Eure Meinung.

    Kurzum: der Architekt soll für die Leistungsphasen 1 bis 4 für den Neubau eines EFH beauftragt werden. Der Planungsauftrag hierzu ist sehr minimalistisch und nicht an die Musterverträge der Architektenkammer angelehnt.

    Folgendes fällt mir im Vertrag auf:

    i.) Häufiger lese ich, dass das Bauvorhaben sehr detailliert im Architektenvertrag beschrieben sein soll. Das ist hier nicht der Fall. Es wird lediglich von der Planung für ein EFH mitsamt der Adresse gesprochen. Angaben zu Größe, Austattung, Budget, Energiestandard etc. fehlen.

    Ist es notwendig, das in den Vertrag aufzunehmen? (auch in Anbetracht, dass wir nur LP 1-4 beauftragen)

    ii.) Als Leistungen wird die Kurzbeschreibung der vier Phasen nach HOAI aufgeführt, also bspw. "Vorplanung: Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe". Eine nähere Detaillierung, was hierzu wie genau erstellt werden muss (Pläne, Maßstab) erfolgt nicht. Ist das notwendig oder ist das bereits umfassend über die HOAI abgebildet?

    iii.) Besondere Leistungen sind nur enthalten, soweit sie bei Vertragsabschluss bekannt sind. Gibt es hier typischerweise besondere Leistungen, die man definitiv vorab namentlich aufnehmen sollte?

    iv.) Unter Fristen gilt die Absprache mit dem Bauherren, mehr nicht. Macht hier eine fixe Frist für die Bereitstellung der Bauantragsunterlagen Sinn?

    v.) Das Honorar wird in 2 Tranchen gezahlt: 50% zur Auftragserteilung, 50% bei der Übergabe des Bauantrags an den Bauherrn. Ist das fair?

    vi.) Es ist nicht aufgeführt, dass die tatsächlich Genehmigung des Bauantrags zum Werkerfolg gehört. Wäre das unüblich, oder soll ich das mitaufnehmen lassen, oder ist das gar gesetzlich geregelt?

    vii.) Budgetrahmen etc. kommen im Vertrag nicht vor. Lediglich die Pflicht des Architekten, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Sollte man das Einhalten des Budgetrahmens irgendwo konkretisieren? Oder ist das kontraproduktiv, weil man im Gespräch sowieso etliche Entscheidungen fällen wird, die das Budget nach oben oder unten korrigieren werden, und jede vorherige Vereinbarung damit sowieso obsolet wird?

    viii.) Der Architekt macht im Vertrag keine Angaben, ob er eine Berufshaftpflichtversicherung hat. Das gehört aber schon rein, oder?

    Ich würde mich über Euer Feedback freuen.

    Ich dachte auch darüber nach, den Vertrag vom BSB oder VPB prüfen zu lassen. Zum Einen erscheint mir das aber relativ teuer, und zum anderen möchte ich auch keinen Wind machen, wo es eigentlich gar keine Probleme zu erwarten gibt.

    Viele Grüße
     
  2. #2 Andybaut, 13.03.2017
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    viele Fragen:-)

    zu 1
    eigentlich reicht die Angabe. Aber wenn dir was ganz wichtig ist, schreib es rein.
    Z.B. auf jeden Fall ein Holzhaus oder komplett verglast.
    Bringen tut´s nicht viel, außer du willst ein dreigeschoßiges Gebäude und es ist
    bereits jetzt klar, dass dies auf dem Grundstück nicht machbar ist

    zu2
    HOAI reicht, da steht alles drin.

    zu3
    besonders wäre das aufstellen des ENEV Nachweises oder 3DBilder.
    Wenn ihr euch aber einig seid was zu tun ist, reicht es auch so.

    zu4
    wenn du den Bauantrag unbedingt bis zum 01.04.2017 eingereicht haben musst, sollte das rein.

    zu5
    Nein, das geht so nicht. Erst Leistung, dann Geld.
    Ist wie beim Arzt. Dort zahlt man auch nicht im Vorfeld.

    zu6
    eigentlich ist eine genehmigungsfähige Planung geschuldet.
    Aber, wenn du nun unbedingt versuchen willst 3 Geschosse auf einem
    Grundstück zu bauen, das dies nicht hergibt, dann wird der Bauantrag
    nicht genehmigungsfähig sein.

    zu7
    wenn du ein maximales Budget hast kannst du das erwähnen.
    Also Gebäude + Planungskosten + Außenanlagen + + +
    Da kann man zwar immer noch danebenliegen, aber dein Planer weiß dann auch,
    dass du für 300.000€ keine 300m² Villa bauen kannst und wird dich einbremsen können.

    zu8
    die muss er haben.
     
  3. #3 Leser112, 14.03.2017
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    Was ist denn damit gemeint? Architekten missachten regelmäßig die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit. Z.B., indem sie nicht dafür Sorge tragen, dass die Anlagentechnik, insbesondere die Heizungsanlagen, später energieeffizient arbeitet und der Bauherr mit geringen Verbrauchskosten rechnen kann.
     
  4. #4 Andybaut, 14.03.2017
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    @Leser112,

    Architekten planen keine Heizungsanlagen, haben sie noch nie getan und haben sie auch nie gelernt.

    Schlage ich dem Bauherrn einen Haustechnikplaner vor, will er den nicht zahlen.

    Meist wird beim Wohnaus ein Heizungsinstallateur damit beauftragt eine Ausschreibung oder Angebot zu machen, da dies
    ein paar T€ spart. Mit der Konsequenz, dass ein manchmal gutes und manchmal schlechtes System gewählt wird.
     
  5. #5 Leser112, 14.03.2017
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    Das sollen sie auch nicht, denn es ist ja schließlich nicht ihre ureigenste Aufgabe
    Die hinreichend notwendige Anlagendimensionierung für ein EFH/ZFH kostet ca. 0,7…1,6 T€, je nach Leistungsumfang und Randbedingungen.
    Wohl eher wenig im Verhältnis zu den übrigen Planungskosten oder gar den Baugestehungskosten.
    Zumal die wirtschaftlichen Auswirkungen späteren Betrieb nicht unerheblich sind.
    [​IMG]

    Mitunter ist es günstiger auf 1..2 m³ umbauten Raumes zu verzichten, und stattdessen später auf Dauer geringe Verbrauchskosten zu haben ;-)
     
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