Meterrisse 3cm zu hoch - nun falsche Höhen

Diskutiere Meterrisse 3cm zu hoch - nun falsche Höhen im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben ein Problem mit unserem GU ... Vor 2 Wochen wurde der Estrich eingebracht und wir haben festgestellt, dass alle...

  1. dibloe

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    Hallo zusammen,

    wir haben ein Problem mit unserem GU ... Vor 2 Wochen wurde der Estrich eingebracht und wir haben festgestellt, dass alle Meterrisse in unserem EFH ca. 3cm zu hoch angebracht sind. Netterweise hat der Estrichleger die korrekte Höhe mit Bleistift markiert ...
    Bereits im Rohbau haben wir die Höhen der Fensteröffnungen moniert, da wurde uns allerdings mitgeteilt, dass das Messfehler wegen der schiefen Bodenplatte sind, immerhin auch da bereits 2,5-3cm.

    In Summe sind jetzt diverse Dinge nicht mehr:
    - alle Fensteröffnungen 3cm zu hoch (das stört nur in der Küche, weil wir unsere Arbeitsplatte nicht mehr reinlaufen lassen können)
    - Schwelle der Haustür 4,5cm überm Estrich
    - Schwelle der Hebeschiebetür ca. 3,5cm über dem Estrich
    - alle Steckdosen, Armaturen, WCs, etc. auch 3cm zu hoch

    Die Aussage der Bauleitung ist nur "Wir sind doch keine Uhrenmacher, das ist alles völlig normal". Ich sehe das etwas anders, insbesondere weil die Hebeschiebetür nahezu bodengleich eingebaut werden sollte und auch die Haustür erscheint mir enorm hoch.

    Habt ihr Erfahrungen, ob das wirklich im Toleranzbereich ist? Leider habe ich keine wirklichen Vorschriften beim Googlen gefunden, mit denen ich ihn konfrontieren kann.

    Schonmal vielen Dank im Voraus!
     
  2. #2 Andybaut, 14.03.2017
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  3. #3 Gast943916, 14.03.2017
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    der Schreiner arbeitet nach Milimeter
    der Zimmerer nach Zentimeter
    beim Mauerer muss man froh sein, wenn er auf dem Grundstück bleibt......

    alte Bauweisheit
     
  4. #4 Onkel Dagobert, 14.03.2017
    Onkel Dagobert

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    Ich kann jetzt leider nicht mit Vorschriften dienen, aber 3cm Abweichung im Meterriss ist auf jeden Fall völlig daneben.

    Es wäre jetzt allerdings zu klären wer Recht hat. Der Meterriss oder der Estrichleger.
     
  5. dibloe

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    Vermutlich der Estrichleger, ich habe an den noch offenen Aussparungen für die Duschwannen den Bodenaufbau gemessen. Stimmt nahezu auf den Millimeter mit der Planung überein.
     
  6. #6 bauspezi 45, 14.03.2017
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    Die DIN 1961:​2012-09, VOB Vergabe- und
    Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B:
    Allgemeine Vertragsbedingungen für die
    Ausführung von Bauleistungen, sieht
    in § 3, Absatz 2 den Auftraggeber in der
    Pflicht für die Schaffung der notwendigen
    Höhenfestpunkte zu sorgen.
    Somit steht fest: Den Bezugspunkt für die
    Einmessung der Baugrube stellt ein
    Vermesser im Auftrag des Auftraggebers her.
    Dies ist in seiner Grundleistung für die
    Absteckung des Gebäudes vor Baubeginn
    enthalten.
    Mit Rohbaufertigstellung sollte der Bauherr
    dann diesen Vermesser beauftragen, die
    Meterrisse im Haus anzubringen. Danach
    können alle Folgehandwerker ihre Arbeiten
    genau ausführen: Fensterbauer, Elektriker,
    Verputzer, Estrichleger, Fliesenleger,
    Schreiner für das Setzen von Innentüren,
    Treppenbauer usw.
    Die Erstellung von Meterrissen muss vom
    Bauherrn beauftragt werden, es sei denn
    ein Generalunternehmer hat dies in seinem
    Leistungspaket.
     
  7. #7 WerniMB, 14.03.2017
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    :winken

    Die korrekte Höhe ist und bleibt der bisherige Meterriss, nach dem der gesamte Ausbau ausgerichtet wurde. Alles andere kann doch nur ins Chaos führen.

    Offensichtlich ist die Rohdecke - außerhalb der zul. Toleranz - zu tief eingebaut. Der Estrichleger kann aber nicht einfach eine neue Fertighöhe festlegen, damit sein Aufbau wieder passt.

    Ja klar, der hatte im Auftrag Estrichaufbau xx cm, hat dann festgestellt, dass er damit nicht zum Meterriss kommt. Anstatt den Finger zu heben, Rohdecke passt nicht, legt er die Fertighöhe neu fest :mauer

    Das musst du so nicht hinnehmen.
     
  8. dibloe

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    Das ist doch schonmal eine wichtige Info. Was wäre denn eine Möglichkeit zur Mängelbeseitigung? 3cm Ausgleichsmasse dürfte ja schwierig werden, insbesondere was dann die Wärmeleistung der FBH angeht.
    Estrich raus und von vorne mit höherem Aufbau?
     
  9. #9 Andybaut, 14.03.2017
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    :mega_lol:
    ich glaub WerniMB hat es richtig erkannt.
    Jetzt wird´s auch mir klar :mauer

    Der gute Estrichleger hat vermutlich einfach seinen Sch..... durchgezogen. Völlig egal ob dadurch alles den Bach runtergeht.
    Aber wem der GU die Schuld letztenendes gibt ist das Problem des GU´s.
    Abnahme verweigern und so weiter und so fort....
     
  10. #10 bauspezi 45, 14.03.2017
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    weiß denn keiner wie das am Bau funktioniert ?????
    Der Meterriss muss gem. Lageplan von einem Messpunkt (sind öffentliche Messpunkte/Markierungen auf Strasse, Fußweg ect. )
    zu einen Punkt am Grundstück/Haus verbindlich als plus/minus 0,00m OKFF auf einem Meter + angelegt.
    danach haben sich alle Handwerker zu richten.
    es muss feststehen welche Höhen jedes Gewerk benötigt
    So errechnet sich auch das Mass für Estrichleger und alle anderen Handwerker.
    Macht ein Handwerker für sich Meterrisse sind die zu kennzeichnen und später zu entfernen
     
  11. #11 WerniMB, 14.03.2017
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    Der GU hat mMn ganz gute Karten gegenüber dem Estrichleger, da der verpennt hat, Bedenken anzumelden. Den Mehraufwand für den Höhenausgleich muss er ihm aber in jedem Fall vergüten. So oder so, da eine Korrektur jetzt nur noch mit viel Aufwand und Geld möglich ist, werden die Beteiligten mit allen Mittel versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen.

    Ich denke, es ist dringend zu empfehlen, dir jetzt eigenen Sachverstand dazu zu holen. Sonst wirst du von den Profis über den Tisch gezogen.
    Wenn man die Aussage des Bauleiters schon hört...
     
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