Kann ich was tun? Erdbauunternehmen möchte Ausfallsentschädigung

Diskutiere Kann ich was tun? Erdbauunternehmen möchte Ausfallsentschädigung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe einem Erdbauunternehmen den Auftrag erteilt meinen Aushub am 20.03. 17 durchzuführen. Am Freitag (also vor 5 Tagen)...

  1. Modimo

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    Hallo zusammen,

    ich habe einem Erdbauunternehmen den Auftrag erteilt meinen Aushub am 20.03. 17 durchzuführen. Am Freitag (also vor 5 Tagen) kam ein Mitarbeiter von denen auf meine Baustelle und erklärte mir, dass das Gerüst von unserem Nachbar (dieser ragt etwa 10cm in unserem Grundstück hinein s. Bild unten) weg muss sonst können Sie den Aushub nicht machen. Und das Gerüst muss um 2,9m in Nachbarsrichtung weg weil sie aufgrund der Böschung auch im Nachbarsgrundstück graben müssen.
    Obwohl der Aushub für den 20. geplant war, hat der Mitarbeiter bereits an dem Freitag einen großen Bagger auf die Baustelle bringen lassen.
    Ich musste mich also an einem Freitag darum kümmern unseren Nachbar dazu zu bewegen, dass der freundlicherweise sein Gerüst wegmachen sollte. Der hat dem zugestimmt allerdings meinte der das es erst Mitte der Woche weg ist.

    Das habe ich dann dem Erdbauunternehmen geschrieben und das wir den Aushub auf Mitte der Woche verschieben müssen. Daraufhin hat dann der Gesellschaftsführer mir eine Mail geschrieben, dass ich nun die Ausfallsentschädigung zu bezahlen habe. Zudem soll ich dafür bezahlen dass der Bagger nun seit Freitag bei mir auf der Baustelle steht.

    Mein Nachbar hat nun gestern das Gerüst abbauen lassen und das habe ich der Firma auch mitgeteilt und nun wollen die heute mit dem Aushub beginnen.

    Muss ich das nun tatsächlich sowohl den Ausfall als auch die Bagger Standzeit auf meinem Grundstück bezahlen?

    [​IMG]
     
  2. #2 Andybaut, 22.03.2017
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    vom Grundsatz her muss der Unternehmer sich informieren ob es Hinderungsgründe für seine Arbeiten gibt.
    Ich vermute mal, dass er sich das Grundstück zu einem Zeitpunkt X angeschaut hat.
    Wenn das Gerüst dort noch nicht war, konnte er davon ausgehen, dass er losarbeiten kann.
    Wenn das Gerüst vorhanden war, hätte er darauf hinweisen müssen, dass ihm das Gerüst im Weg ist.

    Das ganze ist in der Theorie einfach, in der Praxis aber schwer. Konnte / musste der Unternehmer wissen, das ihn was bei seiner Arbeit stört !?

    Wenn der Ausfall gerechtfertigt ist, wirst du für die Baggerkosten ab geplantem Termin aufkommen müssen.
    Sollte der Ausfall durch sein eigenes Verschulden entstanden sein, ist es sein Problem.

    Ein Beispiel, dass es etwas anschaulicher macht:
    Du beauftragst einen Maler deine Innenwände zu streichen.
    Der Maler kommt, schaut sich alles an und sagt, kostet 5000€, die Möbel und die Teppich müssen aber vorher weg.
    Der Maler kommt und die Möbel und die Teppiche stehen immer noch da.
    Dann kann er berechtigterweise einen Ausfall seiner Arbeitszeit ansetzen.
     
  3. Modimo

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    Ok Danke dir.
    Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen. Obwohl es auch nicht mein verschulden war denn an nur einem Wochenende ein Gerüst von meinem Nachbar wegzubekommen ist nahezu ein Drahtseilakt.
    Aber erstmal vielen Dank für die Info!
     
  4. #4 Gast943916, 22.03.2017
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ob du schon ab 17. zu zahlen hast, bezweifle ich ganz stark
     
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