Aufstocken. Welche Bauordnung zählt für die bereits bestehende Stockwerke.

Diskutiere Aufstocken. Welche Bauordnung zählt für die bereits bestehende Stockwerke. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich besitze ein 2 Familienhaus mit 2 Stockwerken. Das untere Stockwerk ragt 1,80m aus der Erde hinaus. In den Bauplänen ist dieses...

  1. LAwetz

    LAwetz

    Dabei seit:
    20.02.2014
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    35633
    Hallo, ich besitze ein 2 Familienhaus mit 2 Stockwerken. Das untere Stockwerk ragt 1,80m aus der Erde hinaus. In den Bauplänen ist dieses Stockwerk auch als Untergeschoss angegeben und als nicht volles Geschoss definiert. Das kommt davon, das bei der Errichtung des Hauses 1973 die Hessische Bauordnung von 1966 galt, wonach Stockwerke die nicht mehr als 2m aus der Geländeoberfläche ragen keine Vollgeschosse sind. Wie schaut es aus wenn ich jetzt aufstocken möchte? Bleibt das 1973 errichtete Stockwerk immer noch kein volles Stockwerk? Ich würde es mir so vorstellen, das die Bestandsstockwerke immer noch die Einstufung der alten Bauordnung genieden und das neu dazukommende Stockerk nach der neuen Bauordnung eingestuft werden muss. Ist meine Vermutung richtig? Kennt sich da jemand aus ?

    Den der Bebaungsplan erlaubt 2 volle Stockwerke. Die Einstufung des untersten Stockwerks würde entscheiden wie groß das nee Stockwerk sein darf.
     
  2. #2 Andybaut, 31.03.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    329
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Ja und Nein.
    Bei der Geschossigkeit, so zumindest in BW, ist die jeweilige Bauordnung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans anzusetzen.
    Das macht, im Gegensatz zu manch anderen Dingen auch Sinn.
    Die Aufsteller des Bebauungsplan hatten eine Absicht und kannten zum damaligen Zeitpunkt ja nicht spätere Bauordnungen.
    Das heißt sie konnten mit den Festlegungen immer nur auf die aktuelle Rechtslage abzielen.
     
  3. #3 Andybaut, 31.03.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    329
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Ich merk jetzt erst, dass ich dich schon kannte :-)
    Du bist das mit dem "großen Nachbarn".

    Daher ein kleiner Nachtrag zu den Abstandsflächen. Für die zählt, so auch in BW, die neue Bauordnung. Wenn nun alt 3m vorsieht und die neue 2,50m erlauben würde,
    so könnte die Behörde eine Befreiuung von den 3m gestatten.
    Ich kann allerdings nicht sagen ob dazu der Nachbar sein Einverständnis geben muss oder ob die Behörde das ohne Einverständnis befreien kann.

    Noch kurz zu den Ausnahmen, damit die Verwirrung wieder größer wird:
    theoretisch kann man einen aufgestellten Bebauungsplan aber auch ändern. Dazu sind aber wiederum die betroffenen einzubeziehen
    und in einem langwierigen Verwaltungsprozess muss dann die Rechtmäßigkeit der Änderungen ermittelt werden.
     
  4. #4 simon84, 31.03.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    23.037
    Zustimmungen:
    6.788
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Dann ist wohl Abriss und Neubau glatt sinnvoller.
    Bei Veränderung hat man wohl alle Nachteile und keine Vorteile der neuen+alten Verordnungen.

    Wird sich der "nette" Nachbar evtl. auch gedacht haben.
     
  5. LAwetz

    LAwetz

    Dabei seit:
    20.02.2014
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    35633
    Der nette Nachbar hat ein Fertighaus mit einem Geschoss und Keller geerbt. Das Ding war max. 80-90m2 groß. Da hätte man aus statischer Sicht ehe nichts machen können.
     
Thema: Aufstocken. Welche Bauordnung zählt für die bereits bestehende Stockwerke.
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bei vier etagen 2 etagen aufstocken

    ,
  2. 2 Familienhaus aufstocken

Die Seite wird geladen...

Aufstocken. Welche Bauordnung zählt für die bereits bestehende Stockwerke. - Ähnliche Themen

  1. Gebühren Baugenehmigung bei Aufstockung

    Gebühren Baugenehmigung bei Aufstockung: Hallo, ich möchte mein bestehende Gebäude um ein Stockwerk aufstocken. Im EG wird zusätzlich ein Zimmer angebaut. Das Bauamt hat nun den...
  2. Flachdach aufstocken - Wer hat Erfahrungen?

    Flachdach aufstocken - Wer hat Erfahrungen?: Meine Schwiegereltern überlegen, ihren eingeschossigen, massiven Anbau von 1965 aufzustocken. Das Haus ist ein kleines, massives EFH mit Steildach...
  3. Hohlkörperdecke sanieren für Aufstockung

    Hohlkörperdecke sanieren für Aufstockung: Hallo, wir haben ein Problem beim Ausbau unseres Hauses mit der vorhandenen Hohlkörperdecke (zulässige Vertikallasten und Aussteifung) und...
  4. Preis/Kosten Aufstockung MFH

    Preis/Kosten Aufstockung MFH: Hallo zusammen, ich habe vor ein Paar Monaten meinen Vater verloren und somit auch geerbt. Bei dem Erbe handelt es sich um Immobilien und ein...
  5. Garage für Wohnraum aufstocken

    Garage für Wohnraum aufstocken: Moin zusammen, wir überlegen aktuell ein Haus zu kaufen in dem es möglich wäre die Garage aufzustocken und so ca. 36qm weitere Wohnfläche zu...