Haus kleiner bauen und dafür höher

Diskutiere Haus kleiner bauen und dafür höher im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei uns ist § 34 BauGB gültig, sodass wir per Bauvoranfragen zu klären hatten, was gebaut werden kann, bzw. sich hinsichtlich der...

  1. Pidi

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    Hallo,

    bei uns ist § 34 BauGB gültig, sodass wir per Bauvoranfragen zu klären hatten, was gebaut werden kann, bzw. sich hinsichtlich der Bauweise und der Art der Nutzung in die nähere Umgebung einfügt.
    Wir haben da ein Beispielhaus eingereicht und sind davon ausgegangen, dass noch spätere Abweichungen möglich wären.

    Das eingereichte Haus wurde uns genehmigt.
    Nun hätten wir es von der Grundfläche her allerdings gern etwas kleiner, dafür aber von der Firsthöhe her lieber größer, also eine höhere Dachneigung, damit man unter dem Dach noch etwas unterbringen kann.
    Das scheint aber schwierig zu sein.

    Wir verstehen da nicht ganz, wieso.
    Es müsste doch möglich sein, bei einer Verringerung der Grundfläche des Hauses dieses höher zu bauen?!
    Oder ist das grundsätzlich ausgeschlossen?

    Könnte uns hier dabei wohl jemand helfen, wo man sowas nachlesen kann usw.?
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 05.04.2017
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    Da gibt es nicht viel nachzulesen. §34 bedeutet dass sich das Gebäude in die Umgebung einfügen muss. Hier gibt es immer einen gewissen Spielraum bei den Entscheidungsträgern. Warum sich das Gebäude wenn es höher wird anscheinend nicht mehr einfügt kannst nur du bzw. die guten Damen und Herren beim Bauamt beantworten
     
  3. #3 Andybaut, 05.04.2017
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    § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang be
    bauten Ortsteile
    (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn
    es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksflä
    che, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
    Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhält
    nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

    Das Maß ist das entscheidende Wort. Das bezieht sich auch auf die Höhe, so zumindest die Kommentierungen zum Paragraphen.
    Wenn du nun 2 geschossige Häuser in der Umgebung hast und du willst 3 Geschosse bauen, dann ist das ortsüblich Maß überschritten.
     
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    Vielen Dank. Es gibt eingeschossige Häuser, die eine größere Firsthöhe haben, als das uns genehmigte zweigeschossige Zeltdach-Haus. Wir würden gern den Dachboden nutzen wollen, was aber bei 22 Grad Dachneigung kaum möglich ist.

    Eine größere Dachneigung und damit größere Firsthöhe, würde aber die Raumhöhe in den beiden Geschossen verringern!?
    Oder wie ließe sich das regeln, dass man doch unter diesen Vorraussetzungen mehr Platz unterm Dach haben kann?
     
  5. #5 Andybaut, 05.04.2017
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    Als Maß wird im allgemeinen vorrangig die Geschossigkeit gesehen.
    Den Rest verstehe ich nicht so ganz......

    Lass dir vom Amt begründen weshalb dein Vorhaben scheinbar nicht geht.
    Das Amt muss dies begründen können.
    Mit der Begründung kannst du in die nächst höhere Behörde gehen (Regierungsbezirk)
    und die Begründung anfechten, wenn du sie für unbegründet erachtest.
     
  6. Pidi

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    Die 2-Geschossigkeit ist ja bei dem Haus genehmigt, aber nur bis zu einer bestimmten First- und Traufhöhe. Wenn wir aber das Dach steiler setzen (s. oben), verändern sich diese Parameter.

    Das Amt sagt, wenn das genehmigte Haus verändert wird, geht das ganze Procedere der Einschätzung, was passen kann, wieder neu los.
    Deshalb würden wir das gern hier abklären wollen.
     
  7. #7 Andybaut, 05.04.2017
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    Das Amt sagt, wenn das genehmigte Haus verändert wird, geht das ganze Procedere der Einschätzung, was passen kann, wieder neu los.

    Das ist der entscheidende Satz. Der ist richtig und kann hier im Forum nicht geklärt werden. Da haben die Herren und Damen auf dem Amt Recht.
    Es ist ja nicht gesagt ob es dadurch nicht doch auch möglich ist.
     
  8. Pidi

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    ja danke, schon klar. Aber wir möchten eben doch gern nur wissen: Wenn wir nun eine kleinere Grundfläche bebauen, müssten doch die Höhenmasse größer ausfallen dürfen!?
    - Oder ist das falsch gedacht? Und wenn ja, warum?

    sorry ...
     
  9. #9 Andybaut, 05.04.2017
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    ja, das ist falsch gedacht, da es dem Bauamt vor allem um eine gleichmäßige Höhe der Dächer und der Geschosse geht.
    Dabei ist es zweitrangig ob das Gebäude eine kleine oder große Grundfläche hat.

    Es geht bei dem Maß nicht um umbaute m³, die in deinem Fall scheinbar gleich bleiben.
     
  10. #10 simon84, 05.04.2017
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    Bei 34 hat die Behörde mehr Spielraum.
    Sie kann das genehmigen, wenn es andere Häuser mit ähnlicher Höhe gibt.

    Gibt es diese? Oder ist dann dein Haus das Höchste im näheren Umfeld ?

    Wie gesagt, da es keinen Bebauungsplan gibt musst du eine neue Bauvoranfrage stellen für das neue Bauvorhaben.
     
  11. Pidi

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    Nein, unser direkter Nachbar hat höher gebaut, allerdings "nur" 1/5-geschossig - und hat somit im Dach noch eine Ausbaureserve. Die hätten wir nicht, wenn wir das genehmigte 2geschossige Haus mit Zeltdach bauen.

    Bevor wir die nähere Planung in Gang setzen, wäre es eben doch sehr hilfreich, zu wissen, ob man nicht doch das Ganze nach oben hin höher bekommt ??
     
  12. Pidi

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    Danke, das war uns nicht klar.
    Wir dachten eben, dass die kleinere Grundfläche zu einer größeren Höhe führen könnte
    (zumal der Nachbar, vor wohl 15 Jahren, auch höher gebaut hat, allerdings nicht 2geschossig, wie wir es dürften).
     
  13. #13 simon84, 05.04.2017
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    Ich denke es sollte kein Problem sein, wenn das Haus ins Stadtbild passt.

    Da ist eher die Frage ob die das Zeltdach genehmigen, wenn z.B. alle Häuser drumrum Satteldächer haben.
     
  14. Pidi

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    Ja, das Zeltdach ist genehmigt.
     
  15. #15 Andybaut, 05.04.2017
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    Hallo simon84.

    Die Dachform ist nicht Bestandteil des §34.
    Auch mir haben das viele Bauämter immer erzählt, bis es mal eine Klarstellung durch ein Gericht gab.
    Im 34 steht explizit nichts über die Dachform. Dadurch sind auch Flachdächer zulässig.
    Hätte ich das vor 10 Jahren schon gewusst, dann hätte ich damals einem Bauherrn ein schönes Haus mit Flachdach planen können :-)
     
  16. Lelui

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    Das Bauamt hat Angst, dass du ein Hochhaus in eine Einfamiliensiedlung bauen willst :-D
     
  17. Pidi

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    Kann ja nicht sein. Es sind doch mur zwei Geschosse genhmigt.
     
  18. #18 driver55, 05.04.2017
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    Yes. Hier, nach §34, gibt es dir klassischen Satteldächer ebenso wie Pultdach und versetztes Pultdach...
     
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