Haarkratzer in Panoramascheibe

Diskutiere Haarkratzer in Panoramascheibe im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich brauche mal Rat um mit meinem Fensterbauer einen, nach meinem Verständniss, Mangel abzuwickeln. Wir haben an unserer neuen...

  1. jawr

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    Hallo zusammen,

    ich brauche mal Rat um mit meinem Fensterbauer einen, nach meinem Verständniss, Mangel abzuwickeln. Wir haben an unserer neuen Panoramscheibe 2 Haarkratzer in der Hauptzone des Fensters. Diese sind ca 30 cm links bzw rechts vom Rahmen entfernt. Die Kratzer sind genau Senkrecht und verlaufen wie am Lineal gezogen. Die Kratzer sind beide ca 20 cm lang. Der Fensterbauer will sich davon genau nichts annehmen, ich habe das so zu akzeptieren. Es könnte ja schließlich auch durch falsches Fensterputzen passiert sein. Alleine die Tatsache das die Kratzer komplett Senkrecht verlaufen und auch ungefähr in der selben Höhe verlaufen, macht dies nach meinem Verständnis mehr als unwahrscheinlich. Zudem kann mir unser Fensterputzer bestätigen, dass die Kratzer bereits vor der ersten Reinigung an der Scheibe waren. Für mich sehen die Kratzer so aus, als hätte die Scheibe an irgendeinem Gestänge oder so gelehnt und dabei haben sich die Kratzer ergeben. Ich habe mir nun die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas am Bau angeschaut. Ich habe dabei folgende Probleme, es handelt sicvh wie gesagt um Haarkratzer, in der Richtlinie steht dazu lediglich :

    Haarkratzer: nicht gehäuft erlaubt

    Die Aussage hilft mir leider nicht weiter bei meinem geschilderten Fall. Liegt hier nun ein Mangel vor und welche Möglichkeiten habe ich? Kompletter Austausch der Scheibe oder nur Minderung? Ich möchte die Scheibe eigentlich nur so wie ich sie bestellt und (leider) schon bezahlt habe.

    Über kompetente Hilfe würde ich mich sehr freuen. Danke vorab.

    Gruß,

    jawr
     
  2. #2 Andybaut, 05.04.2017
    Andybaut

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    hast du die Kratzer vor oder nach der Abnahme bemängelt?
     
  3. jawr

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    Nach der Abnahme. Sind wie gesagt Haarkratzer, sind halt nicht sofort aufgefallen. Laut Vertragsbedingungen kann aber bis zu 6 Monaten gemeldet, ich muss nur nachweisen das die Kratzer nicht durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Das kann mir der Fensterputzer bestätigen
     
  4. #4 Andybaut, 05.04.2017
    Andybaut

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    nach der Abnahme geht die Beweispflicht über.
    Du musst also nachweisen, dass die Kratzer vorher schon da waren.
    Aus meiner Sicht ist das nicht möglich das nachzuweisen.

    Du kannst das natürlich versuchen, aber das erscheint mir aussichtslos.
     
  5. jawr

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    Das ist echt traurig. Als logische Konsequenz daraus sollte man also auch aus nichtigen Gründen die Abnahme verweigern und ein paar Tage in Ruhe alles prüfen.
     
  6. jawr

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    Vielleicht noch als Zusatz, der Fensterputzer hat am selben Tag noch die Fenster geputzt und die Kratzer gesehen...reicht das nicht als Beweis?
     
  7. #7 Andybaut, 05.04.2017
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    Das reicht als Beweis wenn es die Gegenseite anerkennt.
    Das halte ich jedoch für sehr zweifelhaft.
     
  8. jawr

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    Die Frage ist ja auch was ein Richter ggfl. dazu sagen würde wenn es soweit kommen sollte. Ich glaube kaum das die Gegenseite eine andere Möglichkeit hat als diesen Beweis so zu akzeptieren.

    Die Frage ist auch wer ist jetzt eigentlich dafür zuständig ist zu klären, ob es sich dabei um einen "echten" Mangel handelt? Muss ich das nachweisen oder der Fensterbauer. Die Richtlinie gibt darüber für Haarkratzer leider keine erschöpfende Auskunft wann es sich um einen Mangel handelt.
     
  9. Lelui

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    Ja leider schon...
     
  10. #10 Fred Astair, 05.04.2017
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    Als Beklagter würde ich einfach in den Raum stellen, dass der Fensterputzer womöglich die Kratzer verursacht hat.
    Was ist jetzt mit Deinem "Beweis"?
    Dass Du den Beweis antreten musst, dass der Mangel, so es denn einer ist, hat Andybaut oben bereits geschrieben.
     
  11. #11 simon84, 06.04.2017
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    2 ist nicht gehäuft.

    Die Tatsache, dass du es erst bei genauerem Betrachten nach einiger Zeit entdeckt hast bzw. der Putzer dich darauf angesprochen hat,
    sprechen auch dafür, dass es kein Mangel ist.

    Wird wohl nichtmal als Mangel durchgehen.
     
  12. jawr

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    Wie geschrieben wurde das am selben Tag entdeckt und nicht nach einiger Zeit. Ich hätte mich vielleicht deutlicher ausdrücken was den Fensterputzer angeht, er hat es bereits vor dem putzen gesehen und uns darauf hingewiesen. Wahrscheinlich gucken die aus Erfahrung bei neuen Fenstern erstmal ob alles OK ist, man sieht ja jetzt warum.

    Zur der Aussage 2 sind nicht gehäuft Frage ich mich dann ob nicht auch die Länge irgendwann ausschlaggebend ist. Kann doch nicht ernsthaft so sein das ich im Extremfall 2x 1m Haarkratzer akzeptieren muss, weil es ja nur 2 Stück sind.
     
  13. jawr

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    Noch eine Frage zum Verständnis, sollte kein echter Mangel vorliegen, gibt es auch keinen Anspruch auf Minderung?
     
  14. #14 Fred Astair, 06.04.2017
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    Es gibt keine unechten Mängel und keinen Anspruch auf Minderung.
    Es gibt Mängel und es gibt den Anspruch auf Nachbesserung.
    Wenn Du Dich mit dem Auftragnehmer darauf einigst, dass Du Dir den Anspruch auf Mängelbeseitigung abkaufen lässt, ist das eine privatrechtliche Vereinbarung aber kein verbriefter Anspruch. Dann klebst Du sicher die Geldscheine ans Fenster und siehst die Kratzer nicht mehr?
     
  15. jawr

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    Am liebsten wäre mir eine Scheibe ohne Kratzer, ich will weder Geld noch Ärger.

    Ich habe gerade mal mit einem Gutachter gesprochen. Der war sehr nett und hat mir folgende Auskunft gegeben. Ob es nur 2 Kratzer sind ist nicht maßgebend, die Länge spielt natürlich eine Rolle. Die Richtlinie findet übrigens bei ihm und den meisten seiner Kollegen. Diese wurde ja von der Industrie selber entwickelt und ist laut ihm eine "Abwehrrichtlinie". Die wird halt gerne von den Fensterleuren zur Abschreckung herangezogen. Er meinte noch Ich solle den Mangel auf jeden Fall schriftlich anzeigen und nicht wie bislang nur telefonisch.
     
  16. jawr

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    Da fehlt noch ...Keine Anwendung....
     
  17. #17 Basti2709, 06.04.2017
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    Ich kann auch nur jedem raten, die Fenster vor der Abnahme durchzuputzen und genau unter die Lupe zu nehmen. Sie werden ja schon nach dem Rohbau eingebaut und sind dann der Estrichtrocknung und dem ganzen Dreck der arbeiten ausgesetzt. Ich habe es ebenfalls als Quatsch angesehen, diese dann zu putzen wenn noch nicht alle arbeiten abgeschlossen sind.

    Nach dem ersten putzen ist mir dann auch ein Kratzer in einer Scheibe aufgefallen, den ich vorher nicht wahrgenommen habe...obwohl ich mir die Fenster vor der Abnahme natürlich angeschaut habe. Dieser ist dann wirklich erst nach diesem aufgefallen...Also beim Fensterbauer bemängelt samt Foto. Dieser kam dann raus, hat mit dem Fingernagel mehrmals im Kratzer rumgepullt (was ihn noch größer machte) um mir dann zu sagen, dass war bestimmt der Putzer mit der Keller. Interessiert ihn nicht...hat den Putzer natürlich auch nicht interessiert...war schon vorher da...(waren beide Subs von einem größeren Bauunternehmen)...
     
  18. #18 Fred Astair, 06.04.2017
    Fred Astair

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    Selbstredend ist eine Mängelanzeige schriftlich zu machen und deren Zustellung nachzuweisen. Das bereits ist ein Kapitel für sich.
    Der nächste Akt des Dramas wird sein, dass der AN nach dem Beweis des Vorhandenseins eines Mangels zum Zeitpunkt der Abnahme fragt (Siehe oben) und/oder es wird ganz und gar das Vorhandensein eines solchen bestritten.
    Dann beginnt eine rechtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang.
     
  19. #19 Gast82596, 06.04.2017
    Gast82596

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    Vergiss es, du wirst nichts bekommen, die Scheibe bleibt auch drin. und in 3 Jahren hasst du es vergessen dass da Kratzer sind.
     
  20. jawr

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    Wie schon geschrieben. In Zukunft werde ich mir Kleinigkeiten suchen und jede Abnahme am Tag der Montage verweigern. Dann habe ich Zeit um in Ruhe zu suchen. Fällt dann wohl unter das berühmte Lehrgeld. Schade für alle künftigen Handwerker, da müssen die dann mit leben...
     
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