Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig??

Diskutiere Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig?? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Sehr geehrte Community, wir haben uns im letzten Jahr eine neue schöne Terrasse gebaut, den Garten schön mit Muttererde aufgefüllt und neuen Rasen...

  1. #1 Gabo127, 05.06.2017
    Gabo127

    Gabo127

    Dabei seit:
    05.06.2017
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zerspanungsmechaniker
    Ort:
    Bergheim
    Sehr geehrte Community,
    wir haben uns im letzten Jahr eine neue schöne Terrasse gebaut, den Garten schön mit Muttererde aufgefüllt und neuen Rasen geseht, der auf den Fotos leider noch nicht ganz zu sehen ist. Alles wäre Perfekt uns fehlt nur noch eine schöne Terrassenüberdachung, zu unserem Glück, wenn da nicht die Nachbarn wären. Denn diese erlauben uns nicht eine zu bauen. Wir würden gerne die ganze Terrasse überdachen 6 Meter breit und 5 Meter in den Garten hinein. Deren Begründung ist das es dann zu laut sein würde, allerdings wie in den Bildern zu sehen würden das Dach über der Fensterfront angebracht werden und in dem Hohlraum zwischen dem Dach und der Mauer zum Nachbarn würde noch eine Glaswand angebracht werden, die den Schall vom Nachbarn weghalten würde. Laut absprche mir den zuständigen Bauamt (Bergheim, NRW) brauchen wir für die Überdachung eine Genehmigung von Nachbarn es sei denn man würde einen abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze einhalten. Was bei uns leider nicht machbar ist, da uns so ein Dach dann leider nichts bringen würde. Nun da ich mich nicht so ganz mit den Gesetzen auskenne und auch wenig erfahrung mit dem Bauamt habe, habt ihr da evtl. schon erfahrungen und könnt mir sagen ob die möglichkeit besteht eine Überdachung zu bauen ohne der Einverständnis des Nachbarn? Was wir auch bedacht haben, wäre es bauen zu lassen und eine Strafe zu bekommen, diese würden wir dann auch hinnehmen, wenn da nicht die Angst wäre das ganze Dach doch abbauen zu müssen.

    Bitte um eure hilfreichen kommentaren
    Mit freundliche Grüßen
    Gabo127 1-min.jpg 2-min.jpg Terrasse.jpg
     
  2. #2 Andybaut, 05.06.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    329
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Terrassenüberdachung finde ich immer wieder amüsant.
    Wofür soll das gut sein?

    Im Regen draußen sitzen. Wohl eher nicht, da es dann auch kalt ist.
    Damit die Gartenmöbel nicht naß werden. OK wäre ein Argument.
    Damit man im Hochsommer gegrillt wird wie ein Hähnchen. Sicher auch ein Argument dafür.

    Meine Eltern haben so einen Sche..... man wird gegrillt und es ist furchtbar schwül darunter.
    Wem´s gefällt :-)

    Wenn die Baugesetze so sind, dann sind sie halt so. Warum die Nachbarn ein Problem damit haben kann ich
    nicht nachvollziehen, aber wenn es so ist.....

    ich würde mal prüfen ob dieser Anbau mit der Giebelseite baukonform ist und so genehmigt wurde.
    Ohne die Zustimmung von euch oder einem Vorgänger aus meiner Sicht eher nicht.

    Wenn der Nachbar natürlich nicht Regelkonform gebaut hat und das nun von euch verlangen möchte
    wird das sicher noch lustig.
     
  3. #3 Gabo127, 05.06.2017
    Gabo127

    Gabo127

    Dabei seit:
    05.06.2017
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zerspanungsmechaniker
    Ort:
    Bergheim
    Dies habe ich leider vergessen zu erwähnen. Dieses kleine Haus welches du meinst. War zu 2/3 auch auf unserem Grundstück. Die waren damals in den 50er Garagen. Diese haben wir dann aber abgerissen. Da du aus den Fenstern nur auf dieses Ding gestarrt hast. Also 2/3 gehörten davon uns und er hat 1/3 die Wand war schon vorher zwischen unseren Garagen.
     
  4. #4 Siedler, 05.06.2017
    Siedler

    Siedler

    Dabei seit:
    30.04.2011
    Beiträge:
    685
    Zustimmungen:
    49
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Ba.-Wü.

    Vor 1962/63 war sowas noch möglich. Danach wurde das Baurecht geändert (Giebelhöhe).

    Gruß
     
Thema: Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig??
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. terrassenüberdachung ohne baugenehmigung strafe

    ,
  2. garten überdachung strafe

    ,
  3. terrassenüberdachung abstand zum nachbarn

Die Seite wird geladen...

Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig?? - Ähnliche Themen

  1. Terrassenüberdachung: VSG gerutscht, noch sicher oder nicht mehr?

    Terrassenüberdachung: VSG gerutscht, noch sicher oder nicht mehr?: Hallo zusammen, Folgendes ist passiert: Ich habe 13x 8mm VSG mit 0,76 Folie geliefert bekommen vom Handwerker. Das Glas ist gedacht für eine...
  2. Erfahrungen mit Terrassenüberdachungen – Welches Material ist das Beste?

    Erfahrungen mit Terrassenüberdachungen – Welches Material ist das Beste?: Hallo liebe Forumsgemeinde, wir spielen mit dem Gedanken, unsere Terrasse zu überdachen und sind noch unschlüssig, welches Material wir für die...
  3. Terrassenüberdachung auf 8cm WDVS

    Terrassenüberdachung auf 8cm WDVS: Guten Tag zusammen, entschuldigt den Beitrag aber ich hab hier eine akute Frage zu unserer Terrassenüberdachung (bereits in Umsetzung) und ich...
  4. Genehmigung Terrassenüberdachung

    Genehmigung Terrassenüberdachung: Hallo liebes Forum, ich möchte an meine Terrasse überdachen. Siehe Bild anbei die Überdachung 3.50 x 4.00 ist in Blau eingezeichnet. Von der...
  5. Erweiterung der Terrassenüberdachung - genehmigungspflichtig?

    Erweiterung der Terrassenüberdachung - genehmigungspflichtig?: Liebe Forenteilnehmer, wir haben eine Terrassenüberdachung, welche zum Zeitpunkt des Baus vor 7 Jahren genehmigungsfrei war (Bayern,...