Renovierung und PEN-Leiter

Diskutiere Renovierung und PEN-Leiter im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Wir wollen unser Haus renovieren und sind unsicher, ob auch die Elektroinstallation erneuert werden muss. Das Haus wurde in den 80er Jahren...

  1. od1n

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    Wir wollen unser Haus renovieren und sind unsicher, ob auch die Elektroinstallation erneuert werden muss. Das Haus wurde in den 80er Jahren zuletzt erweitert / umgebaut und in deinem Zug zumindest PEN-Leiter (drei Leitungen aber N und PE sind gebrückt) verlegt. Wann ist man verpflichtet die Installation auf den aktuellen Stand zu bringen?
     
  2. #2 simon84, 07.07.2017
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    Was heißt "gebrückt" und wo ?

    Im TN-C-S Netz ist es normal, dass in der Hauptverteilung PE+N verbunden sind, da vom Netzversorger ein PEN kommt.
     
  3. #3 saar2and, 08.07.2017
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    Falsch.

    Heutzutage ist es normal und auch gefordert (TAB) das die Aufteilung des PEN in PE und N im HAK (umgangssprachlich auch Panzerkasten) passiert.

    Man ist nicht verpflichtet die Installation auf den aktuellsten Stand der Technik zu bringen wenn diese zum Zeitpunkt der Errichtung auf dem aktuellsten Stand der Technik war.
    Siehe dazu Bestandsschutz. Dieser gilt für das ganze Gebäude (auch die E-Installation) und schützt den Eigentümer vor Änderungswünschen der Behörde.

    Allerdings gibt es Ausnahmen (zb. Nachrüstpflicht von FI-Personenschutzschaltern (RCD).
    Auch bist du verpflichtet dich an die Vorgaben (TAB und NAV) des VNB (Versorgungsnetzbetreiber ehemals EVU) zu halten da du einen Vertrag mit diesem eingegangen bist.

    Als Tipp rate ich euch einen Sachverständigen im Elektrohandwerk zu beauftragen (Die HWK hilft) welcher eure Anlage beurteilen soll und euch dann entscheiden.
     
  4. #4 simon84, 08.07.2017
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    HAUPTVERTEILUNG = HAK meinte ich damit.

    Aber erstmal wäre zu klären was "Brücken" hier heißt.

    Falls klassische Nullung dann ist in jedem Fall eine Erneuerung sinnvoll.

    Gesetzlich vorgeschrieben bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen an der Anlage .
     
  5. #5 saar2and, 08.07.2017
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    Wieder falsch.
    HAK (Hausanschlusskasten) dieser sitzt bei Dacheinspeisung meist unter dem Dach und bei Erdeinspeisung meist neben der Hauptverteilung bzw. dem Zählerfeld.

    Brücken heißt hier wie oben beschrieben
    das der N und PE in der Hauptverteilung gebrückt sind was bis vor ca. 15 Jahren (in machen Bundeeländern bis vor 5 Jahren) gängige Norm war.

    Und aus dem Anfangspost lässt sich auch herauslesen das keine klassische Nullung vorliegt da er wohl schon eine N-Schiene und eine PE-Schiene in seiner Verteilung hat welche dann mit einer Brücke versehen sind. Auch ist die klassiche Nullung seit 1973 verboten und wurde seit 1965 nur noch selten angewandt da man zu dem damaligen Zeitpunkt schon von den gefahren wusste.
     
  6. #6 simon84, 08.07.2017
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    Danke für die Klarstellung! Wieder was dazu gelernt.

    Also ich würde sagen wir warten erstmal was der Fragesteller dazu sagt, was er unter Brücken versteht.

    (Vielleicht meint er Brücken von PE+N in den Steckdosen )

    Wenn das Gebäude elektrisch um 1980 erweitert wurde kann es gut sein dass es vor 1973 oder gar 1965 erbaut wurde .

    Habe ich es richtig verstanden, dass eine Nachbesserung am HAK nicht notwendig oder sinnvoll ist, wenn bereits in der Hauptverteilung PE+N gebrückt sind ?

    Falls eine klassische Nullung vorläge wäre eine Nachbesserung aber auf jeden Fall sinnvoll , richtig ?
     
  7. #7 saar2and, 08.07.2017
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    Eine Nachbesserung am HAK (also PEN Aufteilung) im HAK ist nur notwendig wird an der Hauptverteilung grundlegendes geändert oder wird von einem Feraris Zähler (oder gar noch älter) auf einen EHZ gewechselt. Dies verlangt aber eine neue Zuleitung 5*16mm² bzw bei kurzen Strecken 5*10mm² welche von der HV zum HAK gelegt werden muss. Ebenso muss geschaut werden ob im alten HAK platz für eine weitere Klemme ist oder ob ein neuer HAK her muss.

    Sollte eine klassische Nullung vorliegen führt an einer Neuinstallation kein weg vorbei. Es obliegt aber zuletzt dem Eigentümer was er mit seiner Anlage anstellt. Sollte es aber dann zu einem Fehlerfall (Personenschaden, Brand usw.) kommen wird eventuell keine Versicherung dies bezahlen.

    Ohne fachliche Kenntnis (Sachverständigen) wird der Postersteller aber keine konkreten und rechtsicheren Entscheidungen treffen können.
    Auch sollte dran gedacht werden das ein Elektromeister bei einer Beurteilung und späteren Angebotserstellung eventuell seine eigenen Bedürfnisse in den Vordergrund stellt und pauschal sagt das die Anlage erneuert werden muss obwohl dies eventuell nicht zutrifft.

    Deshalb mein Rat beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen.
     
  8. #8 simon84, 08.07.2017
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    Abgesehen davon, dass es im eigenen Interesse sein sollte bei klassischer Nullung als absolutes Minimum in Bad usw. Steckdosen mit integriertem RCD nachzurüsten, gibt es zum Bestandsschutz bei klassischer Nullung wohl auch unterschiedliche (rechtliche) Ansichten.

    Zwar ist ein Bestandsschutz rechtlich generell eingeräumt, welcher einen Umbau nur bei "umfangreichen Änderungen und Erweiterungen" fordert, ist dies nicht explizit weiter definiert.

    Es gibt jedoch auch die Ansicht, dass eine Elektroinstallation eine Lebensdauer von üblicherweise 40 Jahren hat, und nach Ablauf dieser Zeit generell kein Bestandsschutz mehr geltend gemacht werden kann.

    Beispiel :

    http://www.elektro-plus.com/pdf/ei-spannungsfeld.pdf
     
  9. #9 od1n, 08.07.2017
    Zuletzt bearbeitet: 08.07.2017
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    Also wir haben im verteiler einen FI. Die Leitungen sind dreiadrig verlegt, teilweise ist aber in den Verteiler Dosen N und PE verbunden.
    Momentan haben wir noch einen Dachständer, die Erdleitung ist aber bereits verlegt und auch bis zum verteiler vorbereitet. Wir warten auf den Abbau des Dachständers.

    Wie erkenne ich eine klassische Nullung?
     
  10. #10 simon84, 08.07.2017
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    Denke dann ist doch alles klar.

    Beim neuen HAK müsst ihr es auf jeden Fall dann korrekt an die Hauptverteilung anbinden.

    Und wenn ihr in Teilen der Unterverteilung N+PE gebrückt habt (Also klassische Nullung),
    so ein Mischmasch System, das ist so ziemlich das gefährlichste was es überhaupt gibt und solltet ihr UNBEDINGT im eigenen Interesse korrigieren lassen.

    Wenn bereits dreiadrig verkabelt ist sollte das auch ohne große Probleme gehen, evtl. mit kleinen Kompromissen bei Lichtschaltungen (manchmal hat man früher die 3. Ader als Schaltdraht für Lichtschaltungen genommen)

    PS.
    FI im HAK bei klassischer Nullung löst im Zweifelsfall nicht aus und ist regelwidrig.
     
  11. od1n

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    Das ist der Verteiler. (Den Siedle Anschluss bitte ignorieren) [emoji6] [​IMG]
     
  12. #12 simon84, 08.07.2017
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  13. #13 simon84, 08.07.2017
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    Wie gesagt, wenn bei euch der HAK umgebaut/versetzt wird, dann muss das sowieso eine vom Netzbetreiber zugelassene Fachkraft machen.

    Lasst euch am besten von einem Fachmann vor Ort beraten, der sich die Situation genau anschauen kann.

    Das mit den genullten Dosen gehört auf jeden Fall behoben !
     
  14. #14 Kreiskollaps, 18.09.2017
    Kreiskollaps

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    Richtlinien hin oder her .... für sämtliche leistungs Elektronik ist ein pen Leiter als Zuleitung zum Zählerkasten und unterverteilung mehr als suboptimal! Also nicht wundern über schlechte Internet übertragungsraten oder SAT- TV- empfangsprobleme beim TN-C Netz
     
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