Anputzleisten Fenster und Haustür wie sind diese richtig anzubringen+ Abriß Leiste

Diskutiere Anputzleisten Fenster und Haustür wie sind diese richtig anzubringen+ Abriß Leiste im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, werden nachher auch noch Bilder hochladen. Ich habe ein Problem mit einem Verputzer, die Anputzleisten an den Fenstern enden teils ca. 1 cm...

  1. #1 ReebiPeter, 14.08.2017
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    Hallo, werden nachher auch noch Bilder hochladen.
    Ich habe ein Problem mit einem Verputzer, die Anputzleisten an den Fenstern
    enden teils ca. 1 cm über der Fensterbank, nun hat mich ein Aussendienstler
    eines Bausstoffhändlers darauf aufmerksam gemacht dies falsch wäre und da hier
    der Schlagregen reinlaufen würde. Meine Frage wäre wie soll so eine Anputzleiste
    richtig montiert werden, halt welche Höhe.
    Dann habe ich noch ein Problem der Verputzer hat die Laibung der Haustür mit
    Styrodur ausgekleidet und das so das hier nicht mehr wirklich viel Putz drüber sein
    kann, da wir mit Armierung bestellt hatten wurde dann mit viel Worten auch noch
    ein Gewebe in die Laibung gemacht und das bis zur Anputzleiste, nun haben wir nach
    2 Wochen schon das Problem das der Putz gerissen ist an der kompletten Anputzschiene
    entlang, hier wurde mir vom Baustoffhändler gesagt wenn der Verputzer das so
    unterfüttert mit Styrodur dann hätte er eine Anputzleiste nehmen müssen mit
    Gewebe.
    Ich habe das dann bei ihm reklamiert, als ich abends nachhause gekommen
    bin hatte er ab Anputzschiene gesehen die ganze Laibung 2 cm breit über den Edelputz
    mit Acryl überschmiert, seither lässt er sich nicht mehr blicken.


    Würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen kann.
     
  2. am1003

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  3. #3 petra345, 14.08.2017
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    Man kann bei einer fehlerhaften Leistung auch vor der Vollendung des Gesamtwerkes den Vertrag kündigen. Man muß es aber vorher mit ausreichender Fristsetzung androhen.

    Außerdem muß man sicher sein, daß dies ein mangelhaftes Werk ist oder wird. Sonst hat man grundlos gekündigt und muß den vollen Werklohn abzüglich ersparter Aufwendungen bezahlen und hat keinen Anspruch auf Fertigstellung.

    Ggf. muß der Handwerker seinem Nachfolger sogar das Gerüst stehen lassen wenn die Kündigung rechtens war.
    Wer wird ihm dann einen Auftrag erteilen, wenn er kein Gerüst mehr hat?

    Außerdem ist es fraglich, ob ein kleiner Mangel bei einem BGB-Vertrag eine solche Maßnahme rechtfertigt.

    Also das ist ein ganz scharfes Schwert aber auch eine ganz heiße Nummer. Ohne Gutachter plus Außendienstmitarbeiter des Putzlieferanten sollte man das nicht wagen.

    Androhen kann man die Kündigung aber ohne allzu großes Risiko
     
  4. #4 ReebiPeter, 14.08.2017
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    Danke für die Antworten. Jetzt ohne da wirklich kleinkariert zu sein, es ist ja ein Handwerk und keiner wird so
    einen Putz perfekt aufbringen haben wir viele weitere Mängel bei diesem Verputzer.
    Der Clou ist wir haben mit dem Mann auch keinen Vertrag, wir besitzen ein Angebot in dem er haarklein
    alle Arbeiten samt dem Material aufführt was er verarbeitet, wurde auch soweit wir beurteilen können
    alles auch von der Firma Knauf verwendet, wir haben lediglich nachdem wir uns mündlich auf einen Preis
    verständigt hatten eine E-Mail bekommen in der er bestätigt in welcher KW er beginnt und bestätigt den
    Preis für das Angebot. Wir haben zb. Abschlußschienen am Sockel, hier wurde auf einer Seite teils der Edelputz
    über der Leiste über einen halben Meter und 2 cm breite glatt gerieben, halt keine Struktur vorhanden.
    Einfach mal so eine Frage in die Runde, wird ein Gewebe bei der Armierung über die Hausecken gelegt oder hört man
    immer ein paar Zentimeter vor der Hauswand auf ?
     
  5. #5 petra345, 14.08.2017
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    Das kommt darauf an. Es gibt Eckschienen mit angeformtem Gewebe. Da wird man vermutlich nicht das Gewebe über das Eck ziehen.

    Außerdem gibt es Eckschienen mit Kunststoffkante. Da fände ich es nicht passend wenn das mit Gewebe über die Kunststoffkante gezogen wird. Bei Aluwinkeln eines WDVSystems geht das Gewebe über den Winkel. Sonst hält der nicht.

    Das wird aber ein Außendienstmitarbeiter von Knauf ganz genau sagen können. Manchmal zögern sie aber mit klaren Antworten, weil der Handwerker ja ihr Kunde ist. Da muß man aus Andeutungen lesen. Aber eindeutig falsche Antworten kenne ich nicht.
     
  6. #6 ReebiPeter, 14.08.2017
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    Danke für die Antwort, der Aussendienstler vom Baustoffhändler der mir die ganzen Fehler zeigte die angeblich gemacht wurden sagte
    mir auch ich solle nicht erwähnen wer das sagte, da genau der Verputzer dort Kunde ist.
    Wir haben ein Poroton Haus, also ohne extra Wärmedämmung. Ich glaube er hat als Eckleisten verzinkte Leisten verwendet, habe viele
    Bilder spontan gemacht kann da noch nachschauen, also mit Gewebe hat er da nichts gemacht an den Ecken, und der guten Mann
    vom Baustoffhändler hat da an der Ecke freigekratzt und sagte mir das wäre falsch ausgeführt da hier kein Gewebe wäre, daher meine Frage.
     
  7. #7 petra345, 15.08.2017
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    Es ist ein Irrtum, daß ihr keinen Vertrag habt!

    Kein Richter wird es für möglich halten, daß da jemand tagelang an deinem Haus arbeitet und Dir auch den Termin genannt hat, ohne daß da ein Vertrag besteht.

    Er ist lediglich nicht schriftlich formuliert.
     
  8. #8 ReebiPeter, 15.08.2017
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    Ein Jurist sieht die ganze etwas anders, er hat ein Angebot gemacht die Arbeiten gemäß VOB ausführen
    und dadurch würden ihm Abschlagszahlungen zustehen obwohl wir mündlich vereinbart hatten Gesamtsumme
    wir gezahlt bei Abschluß der Arbeiten. Wir haben aber ihm schon einmal eine Abschlagsrechnung bezahlt
    aus guten Willen heraus, nun ist noch eine Summe die wir einbehalten bist die ganze Geschichte mit den
    Mängeln geklärt ist. Wenn er nach VOB oder AGB arbeitet dann muß er diese vorher aushändigen, dies hat er aber
    nicht getan, es besteht dadurch keine Zahlungsverpfichtung gemäß VOB. Ihm sind die Mängel bekannt, kümmert
    sich nicht darum und ist der Meinung er hat alles richtig gemacht und will sein Geld.
    Wir werden ihm nun mitteilen lassen das er an unserem Haus nichts mehr machen braucht, dann lassen wir prüfen
    und festhalten was mit den ganzen Mängeln ist, dann muss geklärt werden was wird aus den Mängeln die zb.
    Anputzschienen ja nicht mehr zu beseitigen sind.
     
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