Muss der Holzverbrauch von Kachelöfen im Verbrauchsausweis berücksichtigt werden ?

Diskutiere Muss der Holzverbrauch von Kachelöfen im Verbrauchsausweis berücksichtigt werden ? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Zum Objekt auf das die Frage sich bezieht: MFH Baujahr 1979 mit 2 je ca 100 qm Wohnungen und einem 30 qm Appartement. Geheizt wird mit Öl-ZH und...

  1. #1 Ludwig77, 06.10.2017
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    Zum Objekt auf das die Frage sich bezieht: MFH Baujahr 1979 mit 2 je ca 100 qm Wohnungen und einem 30 qm Appartement. Geheizt wird mit Öl-ZH und in den beiden großen Wohnungen gibt es je einen Kachelofen, den die Mieter auch zum Heizen nutzen.
    Ein Energieberater, den ich kontaktierte, sagte mir, das verbrauchte Holz müsse nicht eingegeben werden.
    Dazu gelesen habe ich aber auch anderes, zB, dass man bei einer Mischform nur einen Bedarfsausweis machen darf. Bzw. in "OnLine-Fragebögen" wird durchaus nach zusätzlichem Holzverbrauch gefragt.
    Also: Muss der Holzverbrauch von Kachelöfen im Verbrauchsausweis berücksichtigt werden ?
     
  2. #2 simon84, 06.10.2017
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    Zu welchem Zweck wird der Ausweis erstellt?
    In München ist doch ein reiner Vermieter/Verkäufer Markt.

    Wenn dir der Käufer oder Mieter nicht passt, suchst du dir halt einen anderen aus.

    Mach einen Bedarfsausweis und wenn es jemanden interessiert, kannst du ja Angaben dazu machen, wie viel Liter Öl und wie viel Ster Holz verbraucht wurden.
     
  3. #3 Ludwig77, 06.10.2017
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    Zwecks Verkauf .
    Objekt ist nicht in München, sondern auf dem Lande
    Bedarfsausweis wollte ich vermeiden, (a) wegen der Kosten (b) weil's länger dauert.
     
  4. #4 simon84, 06.10.2017
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    In einem korrekt erstellten Verbrauchsausweis wird ein zur Heizungsunterstützung benutzter Kaminofen nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt.

    Wenn der Kaminofen nicht oder nur sehr sporadisch (2-3 mal im Jahr) benutzt wurde, dann brauchst du ihn natürlich auch nicht angeben.
     
  5. #5 Leser112, 06.10.2017
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    Erst mal prüfen, ob ein Verbrauchsausweis hier überhaupt zulässig ist ;-)
     
  6. #6 Ludwig77, 06.10.2017
    Zuletzt bearbeitet: 06.10.2017
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    Danke für die Info !
    Das Problem ist: die beiden Kachelöfen werden schon intensiv genutzt. 8 ster würden nach der Aussage der Mieter verfeuert, wobei die Frage ist wie zuverlässig das ist. Jedenfalls hat das einen deutlichen & negativen Einfluss auf's Ergebnis
    Zum Hinweis "ob ein Verbrauchsausweis hier überhaupt zulässig ist" . Der mir vom Makler empfohlene Fachmann meinte ja.
    Ich habe dann allerdings verschiedentlich gelesen:
    << kein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden kann:
... für Gebäude mit Einzelheizung oder Mischformen aus Zentral-, Etagen- und Einzelofenheizungen in einem Gebäude >>
    Demnach eher Nein !?
     
  7. #7 Leser112, 06.10.2017
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    Meinungen gibt es im I-Net unendlich, fachlich korrekt müssen sie deshalb jedoch nicht sein.
    Da hilft nur selbst in der EnEV 2016 nachlesen (amtl. Fassung).
    Dabei spielt die Anzahl der Wohneinheiten sowie die WSV 1977 eine Rolle!
    Die Anlagentechnik ist dabei zunächst sekundär.
     
  8. #8 Ludwig77, 06.10.2017
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    Gelesen habe ich: Damit Verbrauchsausweis zulässig ist, muss
    Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt worden sein, oder - wenn nicht - muss das Gebäude den Anforderungen der WSV 1977 genügen.
    Das Problem: beides weiß ich nicht sicher.
    Ich habe gelesen und gehört Baujahr 1979 müßte eigentlich ok sein (Baubeginn war 78 , Fertigstellung 79), wohl weil dann i.d.R. der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt worden sein dürfte, ob das so ist ?? Dass das Gebäude die 1.WSV erfüllt nehme ich an ( 30 cm Ziegelmauern , 2-Scheiben-Isolierglas, Dach gedämmt mit ca 20 cm ), aber ?...
     
  9. #9 simon84, 06.10.2017
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    Wie gesagt, mit einem Bedarfsausweis bist du auf der sicheren Seite.

    Wenn ein Verbrauchsausweis zulässig ist und du weisst, es wurden 8 Ster Holz verheizt, dann ist das auch zu berücksichtigen !
     
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  10. #10 petra345, 07.10.2017
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    Besser man gibt etwas an. Die DUH (Deutsche UMwelthilfe ) , ein Verein mit 270 Mitgliedern, hat sich darauf spezialisiert, derartige Anzeigenersteller abzumahnen.

    Bis man aus der Nummer wieder raus ist, hat man bestimmt mehr als 1000 € an der Backe.
     
  11. #11 Ludwig77, 07.10.2017
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    << derartige Anzeigenersteller >> wer ist denn bitte damit gemeint ?
     
  12. #12 simon84, 07.10.2017
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    Vermutlich sind hauptsächlich dieses Online Ausweisservices usw. gemeint.

    In erster Linie geht es doch darum, dass ein Verbrauchsausweis nicht aussagekräftig ist, bzw. das Gebäude im Vergleich zu anderen viel besser darstellt, wenn man einfach einen Verbrauch wohlwissend verschweigt.

    Und das sind bei 8 Ster Holz mal locker 15000 kWh
     
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  13. #13 Leser112, 08.10.2017
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    Für den Energieausweis haftet im Außenverhältnis stets der Bauherr/ Verkäufer, der Erfüllungsgehilfe zunächst nur im Innenverhältnis. Wird hier geschummelt oder getrickst, kann das übel ausgehen, wenn der Käufer nicht außerordentlich blauäugig ist.
    Verbrauchsausweise sind eine Mogelpackung!
     
  14. #14 Ludwig77, 08.10.2017
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    Heißt das: wenn ich mir einen - nach bestem Wissen und Gewissen - seriösen Energieberater suche, ihm die Daten, die er will korrekt liefere, er auf der Basis einen Energieausweis ausstellt , dieser sich dann aber als falsch herausstellt, ich für ggf. daraus entstehende Schäden hafte ?
     
  15. #15 simon84, 08.10.2017
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    Klar. Und wenn du einen Energieberater findest, dem du sagst, dass ein Mieter 8 Ster Holz verheizt und er meint das nicht in den Energieausweis aufnehmen zu müssen, dann solltest du dir einen anderen suchen. Denn seriös ist anders.
     
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  16. #16 Ludwig77, 08.10.2017
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    OK, vielen Dank an alle für die hilfreichen Infos !
    Gruß, Ludwig
     
  17. #17 thejack, 08.10.2017
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    Wie jetzt? Wirste grad verhaftet?
    Alles Gute
     
  18. #18 Leser112, 09.10.2017
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    Völlig korrekt! Der Gesetzgeber war hier clever. Falls der Energieausweis falsch oder geschönt wurde, ist das Deine Verantwortung.
    Bei festgestellten Defiziten kannst Du den Energieberater nachträglich, rechtlich in die wirtschaftliche Haftung nehmen.
     
  19. #19 Ludwig77, 09.10.2017
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    Aber dann kann man auch wieder was anderes lesen, und zwar auf Focus-Online:
    << Fazit – Billigausweise sind kurzsichtig >>
    und zwar:
    << Das Fazit der Stichprobe ist eindeutig: Verkäufer und Vermieter, die ihre Energieschleuder als Energiesparhaus darstellen wollen, holen sich einen Verbrauchsausweis aus dem Internet. Mieter und Käufer sollten sich keinesfalls auf diese Papiere verlassen. Weicht ihr tatsächlicher Verbrauch später deutlich von den Angaben im Energieausweis ab, haften Verkäufer und Vermieter nicht. >>
    ?
     
  20. #20 simon84, 09.10.2017
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    Natürlich kann der tatsächliche Verbrauch abweichen!

    Wenn ich wenig heize weil ich immer eine dicke Jacke anhabe, oder weil das Haus 5 Tage die Woche leer steht, dann brauche ich weniger als eine 5-köpfige Familie die es gerne überall warm hat.

    Alleine schon deshalb ist ein Verbrauchsausweis eigentlich immer ein Fall für die Mülltonne.

    Es geht aber nicht darum, dass der tatsächliche Verbrauch vom Ausweis abweicht.
    Es geht vielmehr darum, dass du nicht nach bestem Wissen und Gewissen den Ausweis erstellst.
    Denn ein dir bekannter Verbrauch einer Heizquelle (wie z.B. Kaminofen) ist anzugeben.

    Such dir einen seriösen Energieberater.
     
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