Ermittlung Architekten-Honorar bei Anbau???

Diskutiere Ermittlung Architekten-Honorar bei Anbau??? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hätte mal eine Frage, die vielleicht einer der Architekten, die im Forum vertreten sind, beantworten könnte. Andere Meinungen sind...

  1. #1 Canyon99, 26.10.2017
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    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage, die vielleicht einer der Architekten, die im Forum vertreten sind, beantworten könnte. Andere Meinungen sind natürlich auch willkommen…

    Da die Kinder mittlerweile aus dem Haus sind, haben wir unser Haus im Taunus verkauft und wollen in das Mehrfamilienhaus meiner Frau ziehen und uns dort in der EG Wohnung einrichten.

    Ich überlege nun, ob ich nicht zwei kleinere Anbauten ans Haus mache. Anbau 1 zum Garten hin wäre eine Erweiterung des Wohnzimmers und hätte mit EG + OG + Balkon dann ca 50m² neu, Anbau 2 zur Straße hin wäre eine Erweiterung des Badezimmers und hätte dann ca. 16m² für EG + OG neu. Für beide Anbauten nur einfache Bodenplatte, ggf. auf Streifenfundament und ein Flachdach.

    Ich würde gerne einen Architekten für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ( LP1-4) beauftragen. Ich weiß schon genau was ich will, die Anbauten sind kubisch und das wird kein ewiges hin und her mit verschiedenen Entwürfen und immer neuen Ideen…

    Allerdings tue ich mich schwer, die Kosten für diese Planungsleistung abzuschätzen. Es gibt zwar jede Menge HOAI Rechner, aber es sind ja die Eingangsparameter und Eckdaten, die die Sache für den Bauherrn etwas unübersichtlich machen….

    Ich möchte nur die LP1-4 beauftragen und damit dann einen Bauunternehmer suchen, der mir den Rohbau hinstellt. Danach alle folgenden Gewerke und Planungen in Eigenregie. Ggf. werde ich dann Unterstützungsleistungen für bestimmte Gewerke / Planungsfunktionen beim Architekten separat einkaufen. Habe ich schon beim ersten Haus gemacht und hat prima funktioniert.

    Meine Frage ist jetzt, wie die Kostenplanung in unserem Fall funktioniert? Beauftragt werden soll die Genehmigungsplanung für zwei kleinere Anbauten mit insgesamt ca. 70m² neuem Wohnraum in kostengünstiger Bauweise mit einfachem Standard. Da es sich um ein Bestandsobjekt handelt, werde ich wohl um einen Zuschlag von 20% nicht umhinkommen.

    Ich würde jetzt wie folgt rechnen:

    Rohbaukosten für die zwei Anbauten: 70m² x 1.000€/m² = 70.000€ (netto)

    Technische Gebäudeinstallation: 70m² x 500€/m² = 35.000€ ( netto)

    Nach HOAI wären das bei den genannten Kosten, Honorarzone III, Mindestsatz, Zuschlag 20% und Beauftragung LP1-4 insgesamt ca. 5.800€ Architektenhonorar. Das wäre für mich in der Relation zur Leistung des Architekten auch irgendwo in Ordnung.

    Allerdings habe ich in hier im Forum in einem anderen Post zum Thema Anbau Preise in einer Größenordnung von 3.000 – 3.500€ pro m² Wohnfläche gelesen. Das hat mich wirklich umgehauen. :yikes

    Was stimmt denn nun? Wie kann man da einigermaßen objektiv und für den Bauherrn nachvollziehbar zu einer Berechnungsgrundlage für die anrechenbaren Kosten kommen?? Gibt es einen Preis / m² für die Kostenberechnung im Umbau-/Anbaubereich, der heute in der Regel bei kostengünstiger Bauweise mit einfachen Standard genommen wird? Wie würde es sich mit einem gehobenen Standard verhalten?

    Danke für eure Meinungen / Input / Erfahrungen zu dem Thema ….

    P.S.: Ach so, wir bauen nicht in München City, sondern im Großraum Rhein-/Main in einer kleineren Gemeinde mit ca. 20.000 Einwohnern ;)
     
  2. #2 simon84, 26.10.2017
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    wie wäre es, wenn du einfach die architekten fragst die in die engere auswahl kommen
     
  3. #3 Canyon99, 27.10.2017
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    werde ich dann auch tun. Bin aber gerne gut vorbereitet und vermute, daß ich SEHR unterschiedliche Antworten bekommen werde...:D

    Das war schon bei meinem ersten Haus so. Ich hab da 1998 pauschal unter Anlehnung an HOAI die LP 1-6 beauftragt.
     
  4. #4 petra345, 27.10.2017
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    Es gibt eine Gebührenordnung und die Architekten werden von der Kammer angehalten sie einzuhalten.
    Abgedruckt sind sie in der HOAI, einem Taschenbuch für 10 €.

    Das sind irgendwo bei 12 bis 15 % der Bausumme für alle Leistungsphasen. Davon sind etwa 30 bis 40 % für die Vorplanungen und die Planeinreichung nach der Gebührenordnung zu bezahlen.

    Macht der Architekt einen schriftlichen Vertrag zu einem niedrigeren Preis kann er hinterher trotzdem die Gebührenordnung einklagen. Die Bauherren haben diese Klagen immer verloren.
    Bei Bauträgern kann er niemals diese Gebührenordnung anwenden. Er würde nie wieder einen Auftrag bekommen.

    Es mag auch Architekten geben die die Gebührenordnung auch bei Privatleuten ignorieren. Aber einen solchen Anbau darf sogar ein Bautechniker einreichen.
     
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  5. #5 Canyon99, 27.10.2017
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    Hallo @petra345 ,

    danke für deinen Kommentar zu meiner Frage. Du hast auch einen wichtigen Aspekt angesprochen, der mich schon ziemlich beschäftigt und den ich an der Stelle auch einfach mal loswerden möchte.... Ich finde, daß der private Bauherr durch die HOAI in der aktuellen Auslegung mit einem Einfamilienhaus bzw. An-/Umbau wie in unserem Fall im Vergleich zum Bauträger ziemlich benachteiligt wird.

    Ist doch einfach nicht ok, daß ein Architekt, der seine Leistung zu einem Pauschalpreis anbieten möchte, eigentlich automatisch gegen die Empfehlung seiner Architektenkammer verstößt. Wenn ich von der Kammer schon höre, dass ALLE Architekten Ihre Leistungen nicht in Preiskonkurrenz sondern im Qualitätswettbewerb anbieten sollen. Da kann ich wirklich nur lachen.:mauer In der heutigen Zeit und vor dem Hintergrund meines Berufs – Ingenieur in der IT im Sales unterwegs – finde ich das völlig überholt. Wo bleibt da der Wettbewerb?? Warum kann ein Architekt nicht wie die meisten anderen Freiberufler in der Wirtschaft sein Honorar mit dem Kunden selbst bestimmen??

    Ist doch jedem klar, daß die Gebührenordnung der Architekten bei Privatpersonen im Prinzip ohne Rücksicht durchgesetzt wird und im Gegensatz beim Bauträger die gleiche Dienstleistung plötzlich wachsweich gehandelt wird. Der private Bauherr ist in dem Fall der Dumme.

    Wenn ich mein eigenes Bauvorhaben mal ansehe. Ein einfacher Anbau an das bestehende Objekt. Der Kunde möchte NUR einen Bauantrag erstellt bekommen, der vom Bauamt genehmigt werden kann. Aufwand und Risiko des Architekten halte ich bei LP1-4 für sehr überschaubar und in meinen Augen wäre das bei 70m² mit 2 einfachen kubischen Anbauten mit 5.-6.000 € auch fair und fast schon überbezahlt.

    Warum wird als Berechnungsgrundlage dann in der Regel das Endergebnis, also der Wert des fertigen, neu erstellten Wohnraums genommen. Dann landen wir für LP1-4 in meinem Fall für einen einfachen Anbau deutlich über 10.000€ für das Architektenhonorar nur für die für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Das ist doch nicht nachzuvollziehen!!!!

    Der Architekt verantwortet schließlich NUR die Genehmigungs-Planung und hat mit den sich anschließenden Entscheidungen des Bauherrn nichts mehr zu tun. Als Beispiel sei hier nur mal Heizung oder Fenster genannt. Ein Bauherr wie ich verzichtet im konkreten Fall nach Genehmigung des Bauvorhabens auf die Unterstützung vom Architekten und verantwortet in dem Fall doch selbst, ob er sich für den Mercedes – Fenster von Schüco, Internorm – oder für die Billigvariante – Baumarkt oder Fenster aus Polen – entscheidet. Gleiches gilt für Heizung: Joco Fußbodenheizungssystem oder einfache Radiatoren…

    Das aktuelle Prinzip zur Ermittlung des Honorars finde ich deshalb überhaupt nicht mehr transparent und zeitgemäß. Alle fragen, warum bauen so teuer geworden ist. Die wesentlichen Punkte sind für mich unter anderem:

    - Nicht mehr zeitgemäße HOAI, die Wettbewerb unterbindet

    - Völlig überbordende Bauvorschriften und Energieeinsparverordnungen

    - Kommunen versteigern Grundstücke zu Höchstpreisen

    - Der Staat / die Bundesländer drehen unverschämt an der Gebührenschraube für die Baunebenkosten ( Grunderwerbssteuer etc. )

    Kein Wunder also, daß immer weniger bezahlbarer Wohnraum entsteht und die Mietpreise nur eine Richtung kennen. Aber keiner ist ja schuld und alle machen bei Wahlen bei den etablierten Parteien brav ihr Kreuzchen. Geht uns ja so gut…

    Sorry, habe mich in Rage geschrieben, ist sicher etwas off topic :offtopic:
     
  6. #6 simon84, 28.10.2017
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    Wie realistisch ist deine Schätzung mit den 1500 pro qm denn? Hast du konkrete Angebote vorliegen ? Decken diese alle notwendigen Arbeiten ab ? Sind Eigenleistungen dabei ?

    Ein seriöser Architekt wird seine Kunden nicht mit Pauschalangeboten ködern um danach höhere Werte nach HOAI einzuklagen.

    Such dir erst mal 2-3 raus und spreche mit denen dein Vorhaben durch.
    Wenn deine Schätzung realistisch ist, dann spricht doch nix dagegen das als Berechnungsgrundlage zu nehmen.

    Korrigieren kann man immer noch wenn die tatsächlichen Rechnungen vorliegen.

    Ist doch alles Verhandlungssache, HOAI hin oder her.
     
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  7. #7 petra345, 28.10.2017
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    Die Baufirma, bei der ich kurze Zeit tätig war, bekommt im Raum Frankfurt zur Zeit den Beton für 60 bis 65 € / m³.
    Ich habe beim Betonwerk angefragt, zu welchem Preis ich ihn als Privatmann bekommen würde. Antwort: 80 € / m³ , als Freundschaftspreis.
    Ohne Nennung meiner Firma wurden es 120 € / m³.
    Listenpreis ist 145 € / m³. Den bezahlt der Kunde, wenn er vorher nicht fragt.
    Das ist eben so.

    Aber wie bereits erwähnt, sogar ein Bautechniker aber auch ein Bauingenieur, dürfen einen Plan einreichen.
    Sie haben die sog. Bauvorlagenberechtigung. Aber sie sind nicht so an die Gebührenordnung gebunden wie die Architekten.
    Ob ein Bauingenieur, der täglich mit Stahlbeton bei einem Hochhaus oder einer Autobahnbrücke zu tun hat, das Gefühl für so einen Anbau hat, ist die Frage.
    Aber auch ein Stararchitekt wie Norman Forster oder Eiermann kann da ein Problem haben.

    .
     
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  8. #8 simon84, 28.10.2017
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    Je nach Bundesland (NRW?) sind ggf. auch Meister des Maurer-, Beton- oder Stahlbetonbauerhandwerks oder des Zimmererhandwerks bauvorlageberechtigt
     
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  9. #9 Canyon99, 28.10.2017
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    ja, jetzt in meiner alten Heimat ( Bayern) zu leben, wäre aus der Perspektive nicht schlecht ...:bounce:
     
  10. Dimeto

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    Das stimmt nicht. Die Honorarordnung gilt für alle, die dort beschriebene Leistungen erbringen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Klage.

    Das macht es Berufseinsteigern noch schwerer, im Markt Fuß zu fassen. Aus meiner Sicht verfehlt die HOAI ihr Ziel einer gerechten, qualitätssichernden Bezahlung.
    Aber das gilt ja für alle freien Berufe in Deutschland. Ein Rechtsanwalt hat auch kein brennendes Interesse daran, einem einzelnen Bürger zu seinem Recht zu verhelfen. Und von den Honoraren für Ärzte brauchen wir gar nicht erst anfangen. Et iss, wie et iss. Du musst dem Architekten trauen, aber der muss auch Dir trauen, wenn er unter HOAI anbietet.
     
  11. #11 Canyon99, 05.11.2017
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    Ja, bin ich absolut bei dir. Das liest sich so schön, wenn die Architektenkammer schreibt, dass ALLE Architekten Ihre Leistungen nicht in Preiskonkurrenz sondern im Qualitätswettbewerb anbieten sollen. Leider ist der private Bauherr in dem Fall in der Regel der Dumme und der vielleicht durchaus preislich flexiblere und kompromißbereite Architekt automatisch at risk bei seiner Kammer. Warum nicht die HOAI als Richtlinie definieren und dann dem Kunden/Anbieter die Entscheidung überlassen, welcher Preis für die Dienstleistung vereinbart & bezahlt wird....

    Aber das sind wohl Pfründe, die genauso wie die Pensionen und Aufwandspauschalen unserer geschätzten Politiker noch SEHR lange so stehen bleiben werden.... Wettbewerb und Marktwirtschaftliches Verhalten geht irgendwie anders :mauer
     
  12. #12 petra345, 06.11.2017
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    Wie soll er eine Klage riskieren? Der muß in keiner Kammer, keiner Innung oder einer anderen Organisation Mitglied sein. Es kann sogar ein Meister des Zimmerhandwerkes einen Bauantrag einreichen. Auch wenn er im Ruhestand und in keiner Kammer (mehr) ist.
    Wer will ihm da standesrechtlich an den Karren fahren?

    Die Frage bleibt natürlich, ob er das Gefühl für eine solche Leistung hat.
    Aber auch nicht jeder Architekt wird das Gefühl für jede Leistung haben, die er erbringen darf.
    .
     
  13. Dimeto

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    Indem der Bauherr beim Kameradschaftsabend im Fußballverein mit dem günstigen Preis prahlt und der zweite Vorsitzende, der ein schlecht laufendes Architekturbüro betreibt, Interesse an einer günstigen Planungsleistung vorgaukelnd um Einsicht in die Rechnung bittet.
    Standesrechtliche Konsequenzen muss er nicht fürchten, juristische schon.
     
  14. #14 petra345, 06.11.2017
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    § 1 der HOAI:
    Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und der Ingenieure....
    Wenn der Maurermeister oder der Bautechniker unterschreibt wird er weder Architekt noch Ingenieur.

    Ich sehe da keinen Anspruch für eine Klage
     
  15. Dimeto

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  16. #16 Canyon99, 07.11.2017
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    @Dimeto @petra345
    ich werde dann im Frühjahr nach dem Umzug ins neue/alte Haus mal berichten, wie sich die Gespräche mit Architekten und Bauunternehmern zum Thema Genehmigungsplanung für den Anbau gestalten ;) Interessant fand ich auch zwei Sätze, die ich in dem Link des Juraforums, den @Dimeto eingestellt hatte, gefunden habe:

    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de

    Die HOAI wurde mehrfach durch die nationalen Gerichte bestätigt. Strittig ist derzeit, inwieweit die HOAI sich mit dem freien Wettbewerb in Europa vereinbaren lässt.

    Das wäre doch mal ein gutes Thema für Brüssel....:D

    Interessant und gleichzeitig wieder verwirrend fand ich aber auch folgende Bemerkung:

    Das Honorar wird zwischen dem Auftraggeber einerseits und dem Architekt bzw. Ingenieur andererseits auf Basis der Regelungen der HOAI vereinbart. Unterschreitungen der Mindestsätze oder Überschreitung der Höchstsätze der HOAI sind nur in Ausnahmefällen rechtlich zulässig. Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart. Der Architekt wird jedoch regelmäßig nach Treu und Glauben an einer Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze festgehalten, wenn der Bauherr von deren Gültigkeit ausgegangen ist.

    Was genau bedeutet nun der letzte Satz?? Wen ich als Auftraggeber von der Gültigkeit der Individualvereinbarung ausgehen muss, kann der Architekt später KEINE Nachforderungen mehr nach HOAI stellen???

    Leider steht in diesem Link auch klar formuliert :

    Die HOAI ist auch für Personen bindend, die entsprechende Leistungen erbringen, jedoch keine Architekten oder Ingenieure sind.

    Also müsste dann de iure auch ein Bautechniker der den Genehmigungsplan für einen einfachen Anbau erstellt formal nach HOAI abrechnen. Hätte ich nicht gedacht und macht mit gesundem Menschenverstand betrachtet KEINEN Sinn... Aber das gilt ja für so einige der bestehenden Gesetze & Verordnungen

     
  17. #17 petra345, 07.11.2017
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    @ Dimeto
    Vielen Dank für die nützlichen Informationen.
    Ende der sechziger Jahre machten Kommilitonen, die bereits den Abschluß einer Ing. -Schule hatten, nebenbei die Pläne für die damaligen EFH. Da hat sich niemand daran gestört.
    Frage dazu: Gab es damals diese Regelung auf dem Papier auch schon?

    Auf jeden Fall, war diese Preisunterbietung der Kollegen untereinander, das Thema der Vermessungsingenieure bei ihrem vierteljährlichen Treffen an der Ing.-Kammer.
    Absteckung für 300 € werden da gemacht und sind natürlich nicht kostendeckend.

    .
     
  18. #18 simon84, 07.11.2017
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    Wie kann man denn überhaupt die genaue Tätigkeit den Leistungsphasen zuordnen ?

    Wenn der Architekt nun z.B. eine Eingabeplanung gar nicht erstellt, sondern nur geprüft und unterschrieben hat zum Beispiel.
     
  19. Dimeto

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    Nein. Die erste Fassung stammt aus dem Jahre 1976.
    Das ist eine Wissenschaft für sich und letzten Endes müssen Gerichte über spezielle Einzelfälle entscheiden.

    Schade, dass sich kein Verfechter der HOAI an der Diskussion beteiligt. Ich würde gerne mal ein glühendes Plädoyer für die HOAI und deren Sinnhaftigkeit hören oder lesen.
     
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  20. #20 Canyon99, 07.11.2017
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    ja, da warte ich die ganze Zeit auch schon sehnsüchtig drauf... :28::D
     
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