Suche ein Bauabnahme Protkoll um eine Fassade abzunehmen

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  1. #1 Magic100, 20.12.2017
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    Habe eine Fassade mit vielen Mängeln gemäß einem Sachverständigen, konnte nun den Verputzer dazu bewegen im Januar sein Gewerk mit ihm abzunehmen, suche daher einen Vordruck in dem ich die Mängel gemäß Gutachten aufführen kann, der Vertrag ist gemäß BGB.
     
  2. #2 petra345, 20.12.2017
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    Warum liefert der Sachverständige etwas derartiges nicht gleich in seinem Bericht mit?
    Eigentlich braucht man doch nur seine festgestellten Mängel geordnet aufzuführen.

    Ohne die erfolgreiche Abnahme kann es keine Rechnung und keine Zahlung geben!
    Wird das Objekt vorher schon bezogen, muß man beweisbar festhalten, daß die Nutzung keine Abnahme darstellt.

    Einen fertigen Vordruck für die hier vorliegenden Mängel wird es nicht geben, vermute ich mal.
     
  3. #3 Magic100, 20.12.2017
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    Sachverständiger sagte mir tragen Sie einfach die Mängel gemäß Gutachten in das Abnahmeprotokoll ein was
    der Verputzer bestimmt mitbringt, da ich das ganze da viele Mängel vorhanden sind schon fertig machen will würde mir helfen hier
    was zu finden, es gibt ja im Netzt einige Vordrucke aber ob die richtig sind kann ich nicht sagen, daher suche ich hier Hilfe.
     
  4. #4 Gast 85175, 20.12.2017
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    Wieso nimmst Du eine Fassade mit vielen Mängeln ab? Das macht wenig Sinn...

    Eine „offizielles“ Formular gibt es dafür nicht (sowieso nicht für größere Streitfälke), das ist einfach nur ein Protokoll in dem man festhält um was es geht (Abnahme der Bauleistung im Gewerk XY am Objekt XY, Auftraggeber XY, Auftragnehmer XY, Datum, festgestellte Mängel, Anmerkungen der Vertragspartner, etc...). Hier mal ein Beispiel:

    https://www.bauinfobuero.de/kostenl...es/opensauce/pdf/Abnahmeprotokoll-VOB-BGB.pdf

    Reicht auch wenn man das Gutachten als Anlage beifügt, also reinschreibt „Mängel gemäß beiligendem Gutachten vom Sachverständigem XY vom xx.xx.2017). Da kann man dann noch zusätzliche Mängel ergänzen bzw. bereits erfolgte Mängelbeseitigungen vermerken.

    Wenn schon Einigkeit besteht welche Mängel beseitigt we4den und welche (ggf. gegen Preisminderung) so bleiben gehört das da auch rein, usw...

    WICHTIG: Nicht wegen der unangenehmen Situation „schnell machen“ oder so. Da gehört alles schön ordentlich reingeschrieben, ggf. Beiblätter verwenden, usw. Es gehört wirklich alles reingeschrieben und wenn der Handwerker meint das stimme so nicht dann gehört das auch vermerkt. Also nicht irgendwas weglassen sondern immer beide Positionen vermerken. Wer schreibt der bleibt und so...

    Ich würde es trotzdem nicht abnehmen wenn es da noch viele wesentliche Mängel gibt...
     
  5. #5 Magic100, 20.12.2017
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    Danke für die Antwort, hatte mich bezüglich bei einem Anwalt beraten lassen, der meinte dann es
    solle ein Gutachten erstellt werden und dann einfach die Mängel aufführen im Protokoll.
    Hier in dem Vordruck würde sich für mich die Frage stellen was trage ich bei Gewährleistung gemäß BGB ein ?
    Würde es reichen da einfach zu schreiben nach gesetzlicher Bestimmung, der Handwerker meinte man vor er den
    Auftrag bekommen hat das er ja 5 Jähre Gewährleistung geben muß, und daher nur Qualität verarbeitet.
    Der Anwalt sagte es sind zwar viele Mängel an der Fassade vorhanden, aber trotzdem müssen wir das abnehmen
    und die Mängel dann festhalten, es wären ja auch Arbeiten fachgerecht vollendet worden und so hätte die Firma wenigstens einen Anspruch auf einen Teil des Geldes. Ich glaube er hat dann auch wohl Recht, denn es sind 2 der 4 Hausseiten zu 100 % als ok bezeichnet worden vom Gutachter.
     
  6. #6 Gast 85175, 20.12.2017
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    Was jetzt? Gibt es da viele Mängel und der potentielle „Schaden“ ist echt hoch? Dann brauchst Du das nicht abnehmen (eine Teil zahlen musst evtl. doch, kommt auf die Schadenshöhe an). Oder geht zwar um viele Mängel aber es ist trotzdem Pillepalle? Dann musst abnehmen und darfst einen angemessenen Betrag bis zur Mängelbeseitigung einbehalten.

    Zur BGB-Frist. Kreuz „BGB“ an und schreib bei „beginnt am“ rein „nach erfolgter Mängelbeseitigung“, den Rest lässt leer. Der 638 BGB sieht das zwar ein wenig anders, sollte dich aber nicht hindern das erstmal so da reinzuschreiben...
     
  7. #7 Magic100, 21.12.2017
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    Danke für die Antwort. Es sind schon wirklich einige Mängel vorhanden, die man wohl teils auch
    nicht beheben kann bzw. wie ich den Verputzer kenne er sich da nicht zuständig fühlt.
    Als Beispiel erhebliche Verunreinigungen im Pflaster, was der Hersteller dazu sagt ist zb.
    die geht nicht mehr zu reinigen und Ersatzsteine da 4 Jahre alt passen bei dem Programm
    farblich überhaupt nicht.
    Mein Anwalt erzählt mir immer sie müssen da abnehmen dazu sind sie verpflichtet
    trotz der Mängel, die Mängel tragen sie einfach ein in das Protokoll und keine Sorge
    die Firma kann nichts in Protokoll dichten was da nicht rein gehört.

    Wenn ich doch zb. wie in dem Musterprotokoll hier, alle Mängel aufführe und auch einen
    Termin zur Beseitigung der Mängel setze, dann könnte ich doch trotzdem ankreuzen
    die Leistung wird aufgrund erheblicher Mängel nicht abgenommen, oder liege ich da falsch ?

    Der Gutachter sagte mir ich könne die Abnahme verweigern, als er hörte da ist ein
    Anwalt tätig meinte er dies soll der Anwalt selbst entscheiden.
    ich möchte einfach das richtige ankreuzen, Angst habe ich jetzt nicht das wenn
    ich die Abnahme verweigere verklagt zu werden, denn die Mängel sind vorhanden
    und nicht unbedingt als Schönheitsfehler zu bezeichnen.
     
  8. #8 Fred Astair, 21.12.2017
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    Du wirfst da einiges durcheinander.
    Mängel sind vertragswidrige Abweichungen vom Sollzustand des Auftragswerkes. Hier die geputzte Fassade.
    Schäden am Pflaster, so es der Auftragnehmer nicht selbst geliefert hat, sind Sachbeschädigungen.
    Mängel darf der AN bis zu drei Versuchen selbst beseitigen. Das Recht ist ihm einzuräumen.
    Sachbeschädigungen darfst Du selbst beseitigen lassen und der AN ist zur Leistung in Geld verpflichtet.
    Das Werk ist abzunehmen, wenn die Mängel eine Ingebrauchnahme zulassen. Der Kunde darf die doppelte Summe einer fachgerechten Mängelbeseitigung als Sicherheit bis zur vollständigen Abarbeitung einbehalten.
    Ich hoffe, jetzt wirds klarer.
    Wenn Du die Kosten der Mängelbeseitigung nicht kennst, hol Dir ein oder besser mehrere Angebote dazu ein.
    Alles weitere erzählt Dir Dein bereits involvierter Anwalt.
    Noch ein Rat: Mach die Abnahme mit dem Sachverständigen zusammen. Auch wenn das nochmals Geld kostet.
     
  9. #9 Magic100, 21.12.2017
    Zuletzt bearbeitet: 21.12.2017
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    Vielen Dank für die Antwort, nun glaube ich auch das zu verstehen was der Anwalt
    sagen will. Ich bin jetzt nur etwas durcheinander da hier immer geschrieben wird ich solle
    die Abnahme verweigern.
    Es ist ja trotz der vielen Mängel alles bewohnbar.
    Also wäre es dann richtig wenn ich mich nochmals auf den Link vom Formular beziehe,
    ich würde dann ankreuzen die Leistung wird abgenommen, und ich zugleich ankreuze Mängel gemäß
    Anlage Nr.1 und ich ihm zum beseitigen eine Frist setze, dann natürlich egal ob er das beseitigen kann
    oder nicht, bzw. es will oder lieber die Rechnung reduziert.
    Mit dem Pflaster das war auch nur als Beispiel gedacht, wie sich das hier rechtlich verhält oder ob
    der Unternehmer das über einer Versicherung macht kann ich nicht sagen.
    Die typischen Mängel die wir haben als Beispiel, hat er auch 3 Balkonen bis auf den Estrich geputzt
    inkl. Edelputz, hier sagt der Gutachter man hätte einen Sockel ausbilden müssen.
    Dann ist unser ganzer Sockel vom Haus dank der Schienen wellig, weiterhin sagte der Gutachter
    er hat zu wenig Materialauftrag, und die 14 mm der Schienen reichen nicht zum fachgerechten Sockelaufbau.
    Bei verarbeiteten Material, Sockeldicht, Sockellup, Armierung, Filzputz und Anstrich, glaube der Gutachter kommt dann auf 17 mm Aufbaustärke wenn die Herstellervorgaben eingehalten werden, kann er aber nicht machen da er ja nur 14 mm hat, davon sollten normal 5 mm frei bleiben als Absatz, daher wurde auch die teuren Schienen gesetzt am Sockel.Gutachter sagt hier der Sockel muß
    abgetragen werde, Also die Schienen hätten in Ansatzmörtel sitzen müssen und das fluchtrecht. Unsere ganze APU Leisten der Fenster hören
    5 mm vor den Fensterbänken auf. Es sind noch viele andere Dinge, zu viele zu aufzählen.
    Mein Gutachter sagte mir ich solle mich bei der Abnahme auf das Gutachten beziehen und alle Mängel
    aufführen im Protokoll, kommen müsse er da nicht extra, er hat mir dazu einen Mängelliste geschrieben.
     
  10. #10 ReebiPeter, 21.12.2017
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    Ich habe ähnliche Probleme und mir sagt Knauf man braucht mindestens 18 mm um den Sockel aufzubauen, bei 14 mm Leisten reicht das bei dir auch nicht. Ich verstehe diese Dummheit der Firmen nicht, die verarbeiten Material und verstehen die Datenblätter nicht.
     
  11. #11 ReebiPeter, 21.12.2017
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    Sockeldicht 2,5 mm und Sockellupp mindestens 10 mm, und dann die Armierung 3 mm, Filzputz und 2 x Anstrich. Da hat er seine 18 mm.
     
  12. #12 ReebiPeter, 21.12.2017
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    Die Abnahme solltest du nicht verweigern, denn dies könnte nur Probleme geben. Du kreuzt hier einfach die Abnahme an und schreibst alle Mängel in das Protokoll die der Sachverständige entdeckt hat, so geht man ja davon aus das ein Teil seiner Arbeit ok ist und ein Teilbetrag fällig, dann freut sich auch der Handwerker und kann prüfen was er macht. Die meisten Firmen kalkulieren ja sowieso höher, so das später auch Rechnungen reduziert werden können. Wenn es um viel Geld wie bei dir geht wohl nicht so einfach.
     
  13. #13 Fred Astair, 21.12.2017
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    Wenn Du über den Tisch gezogen werden möchtest, dann mach die Abnahme allein.
     
    simon84 gefällt das.
  14. #14 ReebiPeter, 21.12.2017
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    Er hat doch ein Gutachten, für was soll er den Gutachter bei der Abnahme extra bezahlen wenn durch den Gutachter quasi schon die Abnahme erfolgt ist, die Mängel gibt er mit dem Protkoll ja dem Verputzer bekannt.
     
  15. #15 Gast 85175, 21.12.2017
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    Du verstehst nicht was eine Abnahme ist. Eine Abnahme ist ein Rechtsakt den Du mit dem Protokoll nur schriftlich festhältst. Wenn Du im Protokoll also ankreuzst „Abnahme wird verweigert“, dann hast Du es ja eben nicht abgenommen. Das Protokoll ist nur die Niederschrift des Sachverhaltes der beim Abnahmetermin festgestellt wird, der Abnahmetermin kann durchaus auch damit enden, dass der Bauherr die Abnahme verweigert, dann ist aber wie gesagt nicht abgenommen...

    An die Abnahme sind ja einige Rechtsfolgen gekoppelt. Da beginnt dann die Gewährleistungsfrist zu laufen (für die Teile die in Ordnung sind), für den Teil der in Ordnung ist musst Du dann auch zahlen, Verschlechterungen an der Sache gehen auf deine Kappe (ausser mißlungene Mängelbeseitigungen), es gilt dann (für neue Möngel) Beweislastumkehr, etc.

    Ich versteh auch nicht was Du bezweckst. Soll der die Mängel beseitigen (was ich anhand deiner Beschreibung als echt aufwändig einschätze) oder willst Du eine Preisminderung? Wenn Du nur ne Minderung willst kannst wohl auch abnehmen und dich dann mit ihm auf ne Summe einigen.

    Ersatzweise kannst auch nur eine teilweise Abnahme machen. Also da nimmst dann die zwei Seiten ab die in Ordnung sind und bei den anderen zwei Seiten verweigerst die Abnahme. Ist bei Einfamilienhäusern bisschen ungewöhnlich, wird so aber an größeren Baustellen durchaus mal gemacht wenns Streit gibt.

    Also nur nochmal für mich. Da sind jetzt einige schwerwiegende Mängel und Du selbst drängst auf die Abnahme obwohl es dem Verputzer eigentlich egal ist ob eine gemacht wird? Wer will die Abnahme?
     
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  16. #16 Magic100, 21.12.2017
    Zuletzt bearbeitet: 21.12.2017
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    Danke für die Antwort. Ich verstehe sehr gut was eine Abnahme ist, aber verstehst du es ?
    Ich habe ein Gutachten über die Arbeiten des Verputzers erstellen lassen, diese Mängel kommen
    in die Abnahme, wir nehmen das ab und er hat die Mängel dann bis Datum xy zu beseitigen !!
    Macht er es nicht dann können wir eine andere Firma beauftragen, dies sagt mein Anwalt.
    Wir möchten jetzt endlich mal die Abnahme das der Verputzer nun endlich das Projekt beendet, oder sagt die Mängel
    traut er sich nicht zu das er die beseitigen kann bzw. er möchte es nicht und mindert den Preis, wir können dann das
    Gewerk so weit möglich durch eine andere Firma vollenden lassen.
    So wie es hier Fred Astair schreibt so ähnlich hat es auch der Anwalt erklärt, und sind wir
    mal ehrlich könnte man wegen allen Punkten so einfach eine Rechnung rauszögern dann wären
    wohl bald viele Firmen pleite, daher gibt es auch Gesetzte die eine Abnahme regeln.
    Mir hat jetzt mein Sachverständiger gesagt die Gewährleistung beginnt nach Beseitigung der Mängel, dies soll
    ich so in den Vordruck schreiben und ihm eine Frist geben bis Frühjahr, halt so das er Wetter gemäß die Arbeiten
    auch ausführen kann. Ich bin ja auch bereit nun einen Teil zu zahlen.
    Ich verstehe aber nicht warum soll ich die Abnahme verweigern, dass Gewerk ist bis auf die durch das Gutachten
    bemängelten Punkte ja Abnahmefähig. Es gibt ja da auch eine Rechtsprechung, daher sagte mein ja Anwalt schon
    ich soll es abnehmen, dazu wäre ich verpflichtet und die Mängel sind ja nicht so das diese das Objekt unbewohnbar machen.
    Mein Ziele ist es dadurch endlich eine Einigung zu erzielen, der Verputzer hat es dann schriftlich um was es geht und hat dann
    eine Frist alles zu erledigen. Ich habe auch noch einmal mit dem Gutachter gesprochen, er meinte zum Termin muß er nicht kommen, dass ich dem Verputzer die Mängel vorlese gemäß Gutachten auf ihre Kosten ergibt keinen Sinn, dies sagte auch mein Anwalt. Rechtlich ist es richtig das Projekt abzunehmen und die Mängel festzuhalten, so gesehen sind die Punkte so klar das es auch der Verputzer verstehen müsste.
     
  17. #17 Gast 85175, 21.12.2017
    Gast 85175

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    Die Abnahme ist das was man aus anderen Bereichen als „Annahme“ kennt.

    Würdest Du einen Neuwagen beimHändler mitnehmen wenn da zwei Seiten volkommen verdellt und verschrammt sind und dann sagen „aber zwei Seiten sind ja gut“ oder würdest das erstmal in Ordnung bringen lassen bevor Du den Wagen „annimmst“?

    Ich weiß, dass man eine fertige Leistung auch abnehmen muss (einen bestellten Neuwagen kann man auch nicht einfach beim Händler stehen lassen und sagen „Nö“). Aber eine Arbeit bei der es so erhebliche Mängel gibt ist halt wohl nicht fertig, nicht annähernd, da muss wohl nochmal Gerüst ran, abgeklebt werden und ganze Seiten neu verputzt und gestrichen werden, etc.... Das ist für mich weit weg von abnahmereif...

    Jetzt kommst Du aber nach langem hin und her zum Punkt. Du willst garnicht, dass er das fertigmacht und willst eine Ersatzvornahme. Dann kannst es auch abnehmen und darauf hinarbeiten, das ist aber wieder was anderes und gehört eigentlich gleich am Anfang gesagt.... Ich würde ihm das übrigens beimAbnahmetermin unumwunden sagen, kein Vertrauen mehr da usw... Villeicht bekommst ihn gleich dazu einen Minderungsbetrag einzugehen mit dem du leben kannst, dann schreibt das ins Protokoll rein, dann wärs ja auch gut...
     
  18. #18 Fred Astair, 21.12.2017
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    Bei Dir (Magic100) herrscht verkehrte Welt.
    Ich war davon ausgegangen, dass der AN die Abnahme verlangt (habe nicht die ganze Geschichte gelesen). Normalerweise verlangt der AN die Abnahme.
    Was treibt Dich?
    Schick dem AN die Mängelliste des SV und verlange Nachbesserung.
    Wessen Anwalt verlangt von Dir, dass Du abnehmen musst ohne ein Abnahmeverlangen empfangen zu haben?
     
  19. #19 Magic100, 21.12.2017
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    Problem er wurde von mir benachrichtigt die Mängel zu beseitigen , da irgendwann von ihm
    die Rechnung gekommen ist, er hat darauf aber nicht reagiert da er meint alles ist ok.
    Ich habe drauf ein Gutachten machen lassen, nun meinte mein Anwalt wir machen jetzt
    eine Abnahme mit den Mängeln, sollte es auch drauf nicht reagieren können wir die Mängel
    von einer anderen Firma beseitigen lassen und das von der Rechnung abziehen.
    Der Sinn ist ja hier die Abnahme, nimmste das nicht ab dann kannste auch die Rechnung
    nicht so einfach kürzen.
    Ich schreibe es nun nochmal, ich soll das Gewerk abnehmen und die Mängel aufführen gemäß
    Gutachten, die Mängel sind zwar ein hoher Kostenfaktor aber nicht so das man nicht mehr
    im Haus wohnen kann.
     
  20. #20 Gast 85175, 21.12.2017
    Gast 85175

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    Naja, wenn er gezielt auf die Ersatzvornahme hinarbeitet kann eine Abnahme schon sinnvoll sein, sonst kann man es ihm ggf. als Teilkündigung auslegen (kann passieren wenn man da den Zettelkram nicht in Griff hat).
     
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