Teildämmung wegen Badezimmer

Diskutiere Teildämmung wegen Badezimmer im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute. Uns beschäftigt schon geraume Zeit folgendes Thema. Wir haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft (Bj. 1960) Außenwand 24cm...

  1. #1 Liquidbassman, 26.12.2017
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    Hallo Leute.

    Uns beschäftigt schon geraume Zeit folgendes Thema.

    Wir haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft (Bj. 1960) Außenwand 24cm Hohlblocksteine. An sich sind wir mit unserem Gasverbrauch mehr als zufrieden und Dämmung war eigentlich nie ein Thema für uns.
    Leider ist es aber so, dass wir im Badezimmer bei einem Vollbad ständig nasse Fliesen haben und bereits nach kürzester Zeit das Wasser in riesigen Pfützen auf dem Boden steht.
    Da wir jetzt unsere Fassade verputzen lassen wollen, käme für uns eventuell eine Teildämmung der Außenwand in Frage.
    In einem Angebot unseres Verputzers haben wir 10cm Styropor (WLS 032) angeboten bekommen. Das sorgte auf dem gestrigen Weihnachtsfest unserer Familie für ausreichend Gesprächsstoff. Denn die Annahme stand im Raum das wir uns den Taupunkt mit einer falsch berechneten Dämmung nicht mehr auf unsere Fliesenoberfläche holen sondern mit der Dämmung ins Mauerwerk, bzw. zwischen Dämmung und Mauer?

    Ich bedanke mich schon mal für die Antworten und wünsche noch ein frohes Fest.

    Marc
     
  2. #2 Andybaut, 26.12.2017
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    Ja, der Taupunkt verschiebt sich, das ist korrekt.
    Das stellt aber bei einer Wand mit Putz innen und WDVS außen kein Problem dar.
    Solange die Wand monolithisch ist und kein Fachwerk in der Wand ist.

    Aus anderen Gründen halte ich das Vorhaben aber für kritisch.
    Momentan habt ihr im Bad ein Problem. Durch eine Teildämmung der Außenwand verschieben sich die Temperaturverläufe
    in der Wand und es bilden sich an anderen Wänden nun evtl. Wärmebrücken, die es vorher nicht gab und diese können
    nun zu Stellen mit höherer Feuchte führen.

    Das Badthema wird sich durch eure Zusatzdämmung vielleicht nicht mal aufheben.

    Schreib mal wie das Bad momentan beheizt wird und wie viel Wandfläche mit Fliesen belegt ist.
    Hat das Bad z.B. dauerhaft 23°C oder wird nur kurzfristig aufgeheizt?
    Sind alle Wände vollständig gefliest oder gibt es Restflächen die Feuchtigkeit auch aufnehmen können?
    Wie groß ist das Badezimmer? Eher groß oder eher klein?
     
  3. #3 Liquidbassman, 26.12.2017
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    Danke für die schnelle Antwort.

    Das Bad ist mit knapp 4 qm eher sehr klein. Die Wände sind nicht vollflächig gefliest sondern grob gesagt 50/50, der Rest ist Putz. Der Raum wird immer ständig beheizt über unsere Zentralheizung. Zum Baden drehen wir die Heizung schon etwas höher, da sich die Temperatur auf der Außenwand schon bemerkbar macht und es schon eher unangenehm ist. Ziehen tut es hingegen nicht im Bad.
    Begrenzt wird das Bad von der Küche, welche auch immer moderat beheizt ist und der Diele, der ohne Heizung auskommt. Einziger Knackpunkt den ich hier noch sehe ist unser Hausflur mit Treppenhaus, der nämlich nicht beheizt wird.
     
  4. #4 Gast 85175, 26.12.2017
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    Gast 85175 Gast

    Wie ihr euer Haus „verputzen“ lasst ohne zu dämmen ist schonmal ne Frage für sich, die EnEV sieht da höchstwahrscheinlich was anderes vor...

    Selbst wenn Teildämmung zulässig ist seh ich 10cm (032) auch schon wieder als grenzwertig an, die EnEV sieht da evtl. was anderes vor.

    Mit dem Taupunkt wird es bei der Konstruktion wohl keine Probleme geben, nicht in der Fläche. Aber dort wo die „Teildämmung“ anfängt und aufhört und an Durchdringungen (Fenster, etc.) sollte man sich die Situation schon mal genauer ansehen, da kann man durchs Dämmen ganz tolle „seitliche“ Kältebrücken bauen. Klingt seltsam, ist aber echt so,
     
  5. #5 Fred Astair, 26.12.2017
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    Meint Ihr mit Teildämmung, nur die Wandflächen des Bades zu dämmen oder meint Ihr die 10 cm WDVS, die nach ENEV nur eine nicht vollständig verordnungskonforme Dämmung wäre?

    Ersteres wäre ein Gedankenf..z, siehe Andy. Zweiteres wäre ok, so Ihr gute Gründe für diese Abweichung hättet.
     
  6. #6 simon84, 26.12.2017
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  7. #7 Gast 85175, 26.12.2017
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    Mal ernsthaft. Es gilt da die „10%-Grenze“, also sobald mehr als 10% einer zusammenhängenden Fläche neu verputzt werden (also der alte Putz weg ist) muss diese erneuerte Fläche gedämmt werden. Das bedeutet jetzt in der Praxis, sobald mehr als 10% des alten Putzes an einer Seite „ersetzt“ werden musst die ganze Seite machen (mach mal nur die Teilflächen wo es abgebröselt war, wird schwierig). Das Spielchen kannst dann Seite für Seite wiederholen und am Ende hast dann einen Flickenteppich aus gedämmten und nicht gedämmten „Seiten“ (kommt natürlich auch darauf an wie verwinkelt das Gebäude ist). Festlegen sollte man es am Besten noch gleich beim Angebot (ohne Gerüst und ohne genau zu sehen was da los ist), usw...

    Das ist so natürlich ein Witz, wie willst das denn vorab in ein seriöses Angebot giessen? Geht natürlich mit Eventual- und Bedarfspositionen, aber dann am Besten gleich noch den Rechtsanwalt mit einkalkulieren, das gibt so nur Ärger.

    Diese Ausnahmeregelungen sind meiner Meinung nach ein schlechter Witz, die führen in der Praxis meisst nur dazu, dass man entweder alles dämmt oder voll in der Haftung ist (incl. Bußgelder). Sowas tut man sich doch nicht an...
     
  8. #8 simon84, 26.12.2017
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    Die 10% Regel ist weitbekannt. Es macht selbstverständlich fast nie Sinn, nur Teile zu dämmen.

    Mir geht es darum genauer zu erläutern was mit "Verputzen" gemeint ist.

    Bitte lies den von mir verlinkten Artikel Seite 5 , Antwort 3a.

    Genau das meine ich. Wenn nämlich nicht gerade der alte Putz tatsächlich abgeschlagen wird,
    sondern "nur" drübergeputzt oder ausgebessert und neu gestrichen,
    muss man gar keine EnEV einhalten. Wäre ja auch noch schöner !
     
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  9. #9 Gast 85175, 26.12.2017
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    Und jetzt? Wo findet man das denn so?

    Die Praxisfälle in den zwar neu drübergeputzt wird „obwohl es ja noch gut war“ sind extrem selten. Wenn man mit Armierungslage drüber putzt, dann ist da in der Regel überall bisschen was, bei über 10% pro Seite bist da schnell. Weiteres Thema sind Sockelversprünge und der schlechte Zustand vieler Sockel. Was machst da? Nur Sockel dämmen?

    Da steht übrigens auch nix von „abschlagen“, da steht „ersetzen“ und das geht halt los wenn der alte Oberputz weggebröselt ist (Sockel!).

    Das ist für mich ne Pseudo-Ausnahmeregelung, wenn der Putz soweit runter ist, dass ein Anstrich nichtmehr reicht, dann bist in der Regel auch fast überall über den 10%...

    Brauchst dich bei mir nicht beschweren, ich hab den Mist nicht erfunden.
     
  10. #10 Liquidbassman, 26.12.2017
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    Uiuiui,
    nicht das wir jetzt am Thema vorbeischiessen. Also, unser Haus soll einen neuen Außenputz erhalten und im Anschluss auch einen neuen Anstrich. Damit sind alle Außenflächen gemeint und auch mehr als 10%. Der alte Putz wird nicht abgeschlagen und bleibt am Mauerwerk.
    In diesem Zuge soll auch lediglich die Westseite des Hauses gedämmt werden um im Badezimmer wärmere Fliesen zu erhalten.
    Wenn ich auf Grund eines Gesetzes meine Fassade nicht erneuern kann wie ich das mit meinem Geld möchte, bleibt der Geldbeutel zu. Unser Energieverbrauch was Gas angeht ist so gering das aus einem anderen Grund eine Dämmung der Außenwände nicht in Frage kommen würde.
     
  11. #11 Gast 85175, 26.12.2017
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    Ich versteh euch doch alle. Aber ich hab das Gesetz doch nicht gemacht. Da müsst ihr euch in Berlin beschweren.

    Und nein, Du kannst deine Fassade nicht erneuern wie Du das mit deinem Geld möchtest, nur wenn das zufälligerweise deckungsgleich mit den gesetzlichen Vorgaben geht kannst Du das so machen. Du kannst an deinem Auto auch den Kat nicht nur dann reparieren wenn dein Geldbeutel das möchte, etc...

    Ich bin daran nicht schuldig, aber irgendwie gehört für mich der Hinweis darauf schon mit dazu.
     
  12. #12 simon84, 26.12.2017
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    Jetzt lies doch bitte einfach den Text

    3.a) Eine Erneuerung des Außenputzes im Sinne der Anlage 3 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b) EnEV 2013 setzt begrifflich voraus, dass der bestehende Altputz abgeschlagen wird. Sogenannte „Putzreparaturen" (ggf. auch in Verbindung mit zusätzlichen Farb- oder Putzbeschichtungen), bei denen der bestehende Putz nicht abgeschlagen wird, sind deshalb keine Putzerneuerungen im Sinne von Anlage 3 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b) EnEV 2013, sondern Instandsetzungsmaßnahmen für den bestehenden Putz.
     
  13. #13 Gast 85175, 26.12.2017
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    Von mir aus. Ich sehs in der Praxis trotzdem nicht. Wenn der Putz noch gut ist wird in der Regel nur gestrichen und wenn die Verputzerei mit der Armierungslage losgeht, dann ist halt an vielen Flächen schon mehr als 10% kaputt. Ich seh diese 0-10%-Fälle einfach nur als Exoten an.

    Ich glaube Du hast dir noch nie überlegt wie man die 10% berechnet. Da handelt es sich ja um so ganz unförmige Teilflächen, also so wie der Putz halt gerade zufällig weg musste. Hier gilt jetzt bezüglich der gemessenen Fläche das kleinste umschreibende Rechteck. Mit der Meßmethode kommst Ruckizucki auf 10%.

    Die EnEV wurde doch auch nicht gemacht um viele Ausnahmen zuzulassen. Da geht es vorrangig um die Erfüllung von „Klimazielen“ und nicht um irgendwelche Kosten (die ja die Leute selbst aufbringen müssen)...
     
  14. #14 simon84, 26.12.2017
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    Es geht doch gar nicht um die 10%.

    Wenn du nur drüber putzt oder malerst dann ist die Fläche egal !

    Und wenn jemand im Nachhinein fragt, dann war halt nix kaputt und wurde nur drüber geputzt
     
  15. #15 Liquidbassman, 26.12.2017
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    Tut mir leid, aber ich vermute mal mir fehlt hier etwas Hintergrundwissen. Wo liegt der Unterschied zwischen Verputzen und drüber putzen? Das Ergebnis ist doch das gleiche?
     
  16. #16 Gast 85175, 27.12.2017
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    Es gibt hier diese Ausnahmeregelung die besagt, so lange nur maximal 10% der Fläche des alten Putzes „ersetzt“ werden muss nicht gedämmt werden. Ersetzen bedeutet hierbei „runter bis aufs Mauerwerk“.

    Wenn also 10% oder mehr des alten Putzes „weg müssen“ (fatzt oft schon beim Saubermachen mit dem Dampfstrahler ab), dann kommst eigentlich nicht darum herum komplett zu dämmen.

    Nur „drüber“ zu putzen ist hingegen zulässig, das gilt nicht als „Ersatz“.

    Ich persönlich halte das für eine „Pseudo-Ausnahmeregelung“ die in der Praxis dazu führt, dass man fast immer dämmen müsste. Also zumindest in den Fällen in denen man sich dazu entschliesst komplett drüber zu putzen, das macht man ja meisst nur wenn der Altputz in entsprechend schlechtem Zustand ist. Wenn der Altputz noch „gut“ ist, dann wird ja meisst nur gestrichen und dann stellt sich die Frage garnicht.

    Einer der Fallstricke bei der 10%-Regelung ist das Messen der 10%. In der Regel muss da der Putz ja nur stellenweise tatsächlich ersetzt werden und diese Stellen sind „unförmig“. Man misst hier dann das kleinste umschreibende Rechteck und das gibt dann halt schnell die 10%.

    Ich weiß, dass diese Regelungen vielen Hausbesitzern nicht passt, mir persönlich passt sie auch nicht, vor allem dieses „10%-Geblödel“, das halte ich für Blödsinn aus politischen Gründen, da kann man ja sagen „es gibt ja Ausnahmen“. Aber es gibt die Regel halt trotzdem.

    Mit der Regel ist es sicher wie mit der roten Ampel, nachts um 3 und mitten in der Pampa kann man die rote Ampel evtl. ungestraft ignorieren. Aber richtig ist es halt trotzdem nicht.

    Ich habe da noch zwei persönliche „Nebenprobleme“ mit der Regelung, man kann die 10% meisst erst überprüfen wenn das Gerüst dran und der mürbe Altputz ab ist, vorher ist das nur Spekulation. Und man kann nicht einfach davon ausgehen dann dauerhaft aus dem Schneider zu sein. Ich halte es durchaus für möglich, dass wir bald eine „Nachrüstpflicht“ für Fassaden bekommen. Wenn es da den politischen Willen dazu gibt kommt das von Heute auf Morgen, es reicht hier ein paar Sätze in der EneV zu ändern. So zu tun als sei dies nicht möglich halte ich für Realitätsverweigerung, ich wüsste nicht wie wir die „Klimaziele“ einhalten könnten ohne in allen Bereichen die Zügel deutlich anzuziehen...
     
Thema: Teildämmung wegen Badezimmer
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