Kostenfalle: Einheitsvertrag

Diskutiere Kostenfalle: Einheitsvertrag im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei Einheitsverträgen die Handwerker beinden Schlussrechnungen kräftig drauflegen. In einem der...

  1. #1 baumann2855, 06.01.2018
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    Hallo,

    ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei Einheitsverträgen die Handwerker beinden Schlussrechnungen kräftig drauflegen.

    In einem der Fälle war es sogar mal das doppelte. Nun habe ich wieder mal so ein Fall:

    Der Rohbauer möchte ca 20.000 Euro mehr als ursprünglich veranschlagt (132.000,-).

    Nachträge gab es nicht bzw. wurden bereits bezahl.

    Wie viel ist hier eigentlich erlaubt?
     
  2. #2 Andybaut, 06.01.2018
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    Was ist ein Einheitsvertrag?
    Einheitspreise ?
    Dort gibt es Mengen und Preise. Und wenn die Mengen zu gering waren, dann steigen die Kosten am Schluß.
    Da ist so viel erlaubt wie verbaut wurde. Wenn die Mengen falsch ermittelt wurden, dann kann der Handwerker ja nichts für
    die schlechte Ausschreibung.
     
    Andreas Gr gefällt das.
  3. #3 baumann2855, 06.01.2018
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    Ja es geht um Einheitspreise.

    Übrigens erstellt unser Architekt die LVs.

    Dann muss wie du schreibst entweder was bei der Massenermittlung falsch laufen oder bei der vom Handwerker abgehebenen Mengen.

    Muss ich denn als Laie dazwischen dennoch alles bezahlen was am Ende bei rauskommt?
     
  4. Alex88

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    zuerst ist das einmal eine ganz freche Unterstellung....
    hier kommen wir der Sache schon näher,
    die vom Handwerker abgerechneten Mengen sind ganz leicht zu überprüfen, nämlich durch ein gemeinsames Aufmaß
    Wenn dein Archi im LV falsche Mengenangaben macht, kann der HW nichts dafür, er ist nicht verpflichtet dies bei Preisabgabe zu korriegieren
    ja, wenn die abgerechneten Massen stimmen

    also solltest du, bevor du auf die HW schimpfst erst mal deinen Archi in die Spur bringen, die Jungs sind nämlich auch nicht unfehlbar
     
  5. #5 baumann2855, 06.01.2018
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    @Alex: dies ist keine Unterstellung, sondern eine Tatsache die auch vor Gericht verhandelt worden ist.

    Bevor du hier also sofort Partei ergreifst, lieber nochmal genau lesen was meine Frage lesen.

    Es geht mir nicht darum einen Schuldigen auszumachen, sondern zu verstehen welche Verantwortung ich als Bauherr trage. Insbesondere geht es darum, ob ich das so zahlen muss -egal ob der Architekt oder der Handwerker Mist gebaut hat.
     
  6. #6 simon84, 06.01.2018
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    Kannst höchstens Lieferscheine kontrollieren bzw. die Mengen nachvollziehen, falls möglich.
    Im Rohbau schwierig, oder willst du alle Ziegel zählen?
     
  7. #7 Andreas Gr, 07.01.2018
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    Wenn das Aufmaß des Rohbauers korrekt ist , wirst Du das auch zahlen müssen !
     
  8. #8 Andybaut, 07.01.2018
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    Du musst das bezahlen was du beauftragt hast.
    So einfach ist das erstmal.
    Du hast also z.B. ein LV mit 10m² Putz zu 30€/m².
    Dann wurden 10m² gefertigt und du musst 300€ zahlen.

    Nehmen wir mal an es war ein VOB Vertrag.

    Wenn es nun mehr oder weniger wie 10m² sind, dann könntest du oder der Unternehmer den Preis neu vereinbaren.

    Nun gehen wir mal davon aus, dass der EP paßt und die Mengen nicht falsch vom AN ermittelt wurden.
    Also es wurden nun 100m² gefertigt und du sollst 3000€ dafür zahlen.
    Das ist erheblich mehr und du fragst dich nun wieso du nun 2700€ mehr bezahlen musst.

    Hier beginnt nun der Streit mit dem Planer. Der Handwerker ist erstmal raus, da er ja keinen Fehler gemacht hat.
    Das unterstelle ich nun einfach mal.

    Du musst nun deinen Planer fragen woher die falschen Mengen kommen.
    Vielleicht hat er sich vertippt oder verrechnet oder vielleicht hat sich der Entwurf geändert.
    Lange Rede, kurzer Sinn, letzenendes wirst du auf ihn sauer sein können und ihn als Vollpfosten
    titulieren können, aber auch der Planer wird und muss dir nicht die Mehrkosten zahlen, wenn du ihm
    hier keine "Bösswilligkeit" nachweisen kannst.
     
  9. #9 simon84, 07.01.2018
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    Vor allem wirst du bei "nur" 15% auch Probleme haben einen groben Fehler nachzuweisen.

    Außer du hast Abweichungsgrenzen vertraglich mit dem Architekt vereinbart.
     
  10. #10 Andybaut, 07.01.2018
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    Auf was bezieht sich die Abweichung eigentlich?
    Auf ein bepreistes LV, auf eine Kostenberechnung nach Gewerken oder eine Aufschlüsselung des Gesamtpreises auf
    Einzelgewerke?
    Bei letzterem könnte der Gesamtpreis noch stimmen, aber es gibt interne Verschiebungen.
    Der Rohbauer wurde vielleicht mit 35% angesetzt, es wurden jedoch nun 40% und andere Gewerke sind
    dafür nach unten gegangen.

    Also immer das große ganze betrachten und "nicht nur" ein Gewerk.
     
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