Q3 und was die Innenausbaufirma darunter versteht...

Diskutiere Q3 und was die Innenausbaufirma darunter versteht... im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe für meinen Neubau (Holständerbauweise - Dachgeschoss nicht ausgebaut) die Verspachtelungs- sowie Tapezier- und...

  1. #1 abinseigenheim, 06.01.2018
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    Hallo zusammen,

    ich habe für meinen Neubau (Holständerbauweise - Dachgeschoss nicht ausgebaut) die Verspachtelungs- sowie Tapezier- und Malerarbeiten an eine Innenausbaufirma vergeben.
    Im Auftrag war explizit die Verspachtelung auf Q3, das Anbringen von Eckprofilen, Tapezieren mit Malervlies sowie das 2 malige streichen und Verfugen aller Innenkanten mit Acryl vereinbart.

    Bis jetzt wurden folgende Tätigkeiten durchgeführt... Alle Decken und Wände wurden gespachtelt. Insgesamt wurden 3 Schichten Spachtel auf die Fugen aufgebracht... die letzte Schicht wurde auf etwa 30cm breite ausgespachtelt. So weit so gut...
    Was allerdings nicht gemacht wurde, war Armierungsband einzubauen. Ich habe den Chef der Firma darauf angesprochen und er meinte, dass das nicht notwendig wäre, weil unsere Wände nur vertikale Stöße haben und diese sowieso nicht reißen würden. An den Decken wurden ebenfalls keine Armierungsbänder eingespachtelt. Begründung war - "Da pass1iert nichts - das Malervlies überdeckt Risse wenn sie doch entstehen sollten."
    Ist das tatsächlich so? Gearbeitet wurde mit den Spachtelsorten Rigips Vario und Super...

    Außerdem war ich der Meinung, dass bei Q3 alle Poren der Gipskartonplatten durch vollflächiges Abziehen geschlossen werden müssen. Das ist ebenfalls nicht gemacht wurden... auch hier meinte der Chef, dass das nicht notwendig sei und man würde später nichts sehen wenn das Malervlies drauf ist.
    Was haltet ihr davon?

    Alles in allem könnte ich mich ja eigentlich zurücklehnen und schauen wie das Endergebnis aussieht und dann einfach die Zahlung verweigern... da ich aber keinen Nerv mehr auf irgendwelche Renovierungsarbeiten habe, wäre es mir lieber, die Firma macht das gleich so wie es sein soll/muss.

    Eine Frage vielleicht noch... wie lange habe ich auf das Gewerk denn Gewährleistung? Grade die fehlenden Armierungsbänder machen mir hier Bauchschmerzen... denke eventuelle Risse kommen erst nach und nach und wären bei der Abnahme eventuell noch gar nicht sichtbar. :-/ Und sollten Risse in der Gewährleistungszeit auftreten, kann ich eine kostenlose Nacharbeit fordern?

    Danke und Gruß
    Torsten
     
  2. #2 simon84, 07.01.2018
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    Armierung hat mit Qualitätsstufe nix zu tun.

    Vollflächige Verspachtelung ist Q4

    https://www.knauf.de/wmv/?id=2551

    Wozu Q3 wenn tapeziert wird? Da reicht normalerweise Q2.
     
  3. #3 HVT, 07.01.2018
    Zuletzt bearbeitet: 07.01.2018
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    Allgemein: Dein Innenausbauer kann nicht einfach entscheiden, was er macht und was nicht. DU bist der Bauherr, DU zahlst, DU entscheidest. Wenn du Q3 willst, dann wird die Wand in Q3 gespachtelt.

    Thema Bewehrungsstreifen: Wenn du im LV geschrieben hast: Verspachtelung mit Bewehrungsstreifen, dann muss dies auch so getan werden. Aber ansonsten hat dein Unternehmer teils Recht: Bei Vario brauchst du keinen Bewehrungsstreifen (siehe Link) sofern auch die Querkanten mit dem Hobel angefast wurden. Bei Rigips Super schon! Das Argument mit der Decke ist Quatsch. Dass das Malervlies ihm entgegenkommt mag sein, aber entbindet ihn nicht von der Pflicht, Bewehrungssstreifen bei Super-Spachtelmasse einzusetzen.

    Die Sache mit Malervlies auf Q2 ist so eine Sache. Prinzipiell ist das Verschließen der Poren bei Q3 hauptsächlich für gleichmäßiges Saugverhalten bei direkten Anstriche gedacht. Wenn Malervlies drauf kommt, die Fugen breit ausgezogen sind (30cm Gesamtbreite ist hier m.E. zu wenig) und die Übergänge sauber gespachtelt sind (sprich einen gutes Q2), sieht man aber später tatsächlich so gut wie keinen Unterschied zwischen Q2 und Q3. Aber da du nicht weißt wie gut er spachtelt, und er Q3 bezahlt bekommt, würde ich mich hier auf gar keine keine Diskussion einlassen. Oder er gibt dir eine schriftliche Erklärung, dass Q2 seiner Meinung nach reicht und er gibt dir einen Nachlass für Minderaufwand Q2 anstelle Q3.

    Lies dir mal folgende Zusammenstellung von Rigips durch (sehr anschaulich erklärt):
    https://medien.rigips.de/downloads/1363/Rigips_Spachtelpraxis.pdf

    Ach, und Gewährleistung: Habt ihr einen Vertrag nach VOB oder BGB abgeschlossen? VOB in der Regel 4 Jahre, BGB aber 5. Wenn was in dieser Frist passiert muss er die Mängel beseitigen und die Frist erneuert sich um eine bestimme Zeit, ich glaube es waren 2 Jahre.
     
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  4. #4 Andreas Gr, 07.01.2018
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    Ich versteh die Diskussion nicht so recht , Q2 und Q3 ist ja nun kein so großer Unterschied in der Ausführung , und beinhaltet nicht vollflächiges Spachteln , das wäre nämlich Q4 .
    Die Beschreibung der Qualitätsstufen kann man ja überall nachlesen .
    Zu dem Bewehrungsstreifen , wenn der Hersteller der Spachtelmasse eine Freigabe ohne erteilt , dann wird er das auch ohne machen können, ob er das Material dafür dann abrechnen kann , weis ich nicht , der hochwertigere Spachtel kostet ja schließlich auch mehr Geld pro Sack.
    Das Malervlies ist ja genau dafür da , um Risse zu verhindern oder zu verbergen , ohne Malervlies Streichen ist ja nicht mehr statthaft laut Malermerkblatt , oder nennt man das lieber Fachregel .
     
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  5. #5 abinseigenheim, 07.01.2018
    Zuletzt bearbeitet: 07.01.2018
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    @HVT: Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. :-)
    Da es noch weitere Punkte gibt die mir bei seiner Arbeit nicht gefallen (z.B. den Estrich nicht abgedeckt - entsprechend jetzt komplett mit Spachtelresten verratzt - oder die lackierte Hauseingangstür nicht abgeklebt und entsprechend mit angespachtelt) werde ich also eine Art Zwischenstandsprotokoll anfertigen, in dem ich die Punkte die ich für mangelhaft halte, festhalte und mir vom Unternehmer bestätigen lassen, dass er Spachtelsorten verwendet hat, die ohne Bewehrungsstreifen verbaut werden können. Die Beseitigung der Mängel bis zu einem bestimmten Termin natürlich auch. :-)

    @simon84 & Andreas Gr: Hier der Auszug aus deinem zuvor selber geteilten link: "Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 3 umfasst die Standardverspachtelung (Q2) mit einem breiteren Ausspachteln der Fugen, sowie ein scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Porenverschluss mit Spachtelmaterial." Wozu das ganze wenn tapeziert wird? Auch dazu gibt das Merkblatt eine Antwort: "Diese Oberfläche kann beispielsweise geeignet sein für: fein strukturierte Wandbekleidungen". Und Malervlies ist ja nun mal sehr fein strukturiert.

    @Andreas Gr: Könntest du mir bitte noch kurz sagen wo genau steht, dass Streichen auf Gipskarton nicht mehr statthaft ist? Den Technikraum wollte er jetzt nämlich nur noch Streichen ohne Malervlies drauf, weil er ja vor Weihnachten nicht mehr fertig geworden ist - zwischenzeitlich aber die Heizung rein musste um den Estrich zu trocknen. :-/

    Grüße
    Torsten
     
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  6. HVT

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    Du hast zum einen das Verschließen der Poren (bei Malervlies jetzt nicht so wichtig) aber dafür ist das erneute, breitere Ausziehen der Fugen wichtig, im Hinblick auf die Anforderung an Ebenheit und Sichtbarkeit im Streiflicht.

    Würde mich auch interessieren, wo das so festgelegt wurde. Höre ich zum ersten mal.

    @abinseigenheim: kannst du so machen mit dem Protokoll. Aber suche parallel auch den Dialog, ich finde fast immer kann man Dinge besser direkt im Gespräch klären, als sich gegenseitig Schriftstücke hin und her zu schicken. In diesem Sinne: Viel Erfolg!
    :bau_1:
     
  7. #7 Andreas Gr, 07.01.2018
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    die Quelle kann ich leider nicht auf anhieb benennen, aber das sagen meine Maler im Bekanntenkreis jedenfalls alle ausnahmslos
     
  8. #8 simon84, 07.01.2018
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    Im Technikraum wird es jedenfalls nicht den großen Unterschied machen.
    Das ist dann eher eine korinthen-vertragliche Geschichte, als praxisrelevant.

    Würde das eher als Argument benutzen wenn es andere "Grauzonen" gibt.
     
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