Kosten für ein Angebot

Diskutiere Kosten für ein Angebot im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, mal wieder eine Frage. Wir waren bei einem Baubüro Henker in Dresden (kein Architekt). Dort haben wir uns anhand unserer selbst...

  1. mad685

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    Hallo Zusammen,

    mal wieder eine Frage. Wir waren bei einem Baubüro Henker in Dresden (kein Architekt). Dort haben wir uns anhand unserer selbst entworfenen Pläne und Leistungsbeschreibungen ein Angebot machen lasssen.

    Nach einigen Wochen per Email eine Summe, welche für uns zu teuer war. Nun will er Geld für seine Summe haben. Darf er das? Schriftlich habe ich nur ein Angebot anhand meiner Planung angefragt.

    LG
    Bernd
     
  2. am1003

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    Er hatte Arbeit und möchte diese vergütet haben. Ich denke, das du deine Arbeit auch vergütet haben möchtest.
     
  3. #3 bauspezi 45, 12.02.2018
    bauspezi 45

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    ist nur die Frage was Du bestellt hast:
    ersoll ein Angebot über die Kosten wenn er das übernehmen würde machen (wäre kostenlos)
    oder schon verbindlich Zahlen von Deinen Unterlagen errechnen mit einer Summe,
    muss bezahlt werden
     
  4. mad685

    mad685

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    Sein Preis. Steht auch im Angebot, "der Pauschalpreis gilt nur Arbeiten des Baubüros."

    Die für Ihn verbindlichen Zahlen muss er ja für sich selbst kalkulieren.
    Ich habe Ihm keine Zahlen vorgegeben.
     
  5. #5 petra345, 13.02.2018
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    Hättest Du Dir die NHK2000 bzw. eine jüngere Version heruntergeladen, hättest Du es selbst ermitteln können.
    Jetzt hat er Dir die Arbeit abgenommen. Das sollte man ihm auch bezahlen wenn es im Rahmen ist.

    Mit dem Daumenwert 500 €/m³ hättest Due es sogar und lediglich ungefähr auf dem Rücken einer Briefmarke berechnen können.
     
  6. #6 driver55, 13.02.2018
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    Klar darf er das.
    Ist das ein AG oder eine Kostenschätzung? Wenn du Pläne und LB einreichst, wird er wohl etwas genauer berechnet haben, so dass ich von einem AG ausgehe.

    Und weshalb fragt man nicht beim Termin, wie viel der "Spass" kosten wird, sondern jammert wieder hinterher? (Werde ich nie kapieren...).

    Um wieviele "Millionen" (Kosten für AG und das AG selbst) geht es überhaupt?
    Ich denke, dass kannst du schon mal in das Kapitel "Lehrgeld" einsortieren.

    Die Pläne wären hier sicherlich bewertungswert.
     
  7. #7 Fritz531, 13.02.2018
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    Zum Verständnis: Welche Leistungen hast Du angefragt ? Planungsleistungen oder Bauleistungen ?
     
  8. #8 El Gundro, 14.02.2018
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    also, wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat der TS bei dem Baubüro eine Leistung angefragt.
    Dieses Büro hat dann per Mail den Preis genannt, welcher dem TS jedoch zu teuer war.

    In diesem Fall wäre das einfach eine Preisanfrage und kein Auftrag. Die Pläne wurden dem Büro zur Verfügung gestellt, dass dieses den Aufwand besser einschätzen kann (was ja schon mal sehr fair ist). In diesem Fall würde ich da nichts bezahlen, ein Angebot hat meiner Meinung nach kostenlos zu erfolgen.
     
  9. #9 Gast82596, 14.02.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Man fragt in der Regel nach einen kostenlosen verbindlichen Angebot an.
     
  10. #10 msfox30, 14.02.2018
    msfox30

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    Also ich würde da nix bezahlen und mich auf das BGB §145ff berufen.
    Wobei man hier zwei potenetielle Verträge betrachten muss:
    1. Vertrag für das "Angebot des Hausbaues"
    2. Vertrag für den Hausbau selbst.

    Wir betrachten hier nur ersteres. Laut BGB kommt ein Vertrag nur zustande, wenn ein Angebot und eine Annahme vorliegt. Da das Baubüro dir keine Angebot für die "Erstellung des Angebotes für das EFH" gemacht hat (und du dieses nicht annehmen konntest), kam auch keine Vertrag zustande. Somit musst du auch nix bezahlen.

    Im Grunde gibt es so etwas in vielen Branchen und da geht es z.T. um höhrere Summen. Viele IT-Firmen bewerben sich z.B. auf Ausschreibungen und investieren hier z.T. 6stellige Beträge - ohne am Ende das Angebot zu gewinnen. Wäre ja noch schöner, wenn das IT-Unternehmen plötzlich der Stadt eine Rechnung über zig-Tausend EUR stellt, nur weil sie die Ausschreibung nicht gewonnen haben.
     
  11. #11 bauspezi 45, 14.02.2018
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    das wäre zu einfach ! auch mündliche Auftrage sind Verträge nach BgB
     
  12. #12 msfox30, 14.02.2018
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    mag sein. Aber auch mündlich hat das Baubüro keine Angebot "Für die Erstellung eines Hausbauangebot" abgegeben.
     
  13. #13 simon84, 14.02.2018
    simon84

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    Am besten schriftlich bzw per E-Mail
    „Der hat aber gesagt ....“
     
  14. #14 Gast82596, 14.02.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Er hat den Baubüro den Auftrag gegeben ein Angebot zu erstellen. Da muss er dann auch zahlen.
    Hätte er dem Baubüro den Auftrag gegeben ihm ein kostenloses Angebot zu erstellen, und die hätten es gemacht, müsste er nicht zahlen.
    Ich wüsste nicht wo geschrieben steht, das Angebote kostenlos sein müssen.
     
    simon84 gefällt das.
  15. #15 msfox30, 15.02.2018
    Zuletzt bearbeitet: 15.02.2018
    msfox30

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    Hier sieht man wieder, dass es die Baubranche aktuell echt nicht nötig hat!
    Ein Angebot dient doch dazu, dass das Baubüro einen Auftrag bekommt und es dafür die Mühe auf sich nimmt.
    Macht es ein gutes Angebot, erhält es den Auftrag und gleicht damit den Aufwand wieder aus.
    Macht es ein schlechtes Angebot, dann will ich dafür nicht auch noch bezahlen.
    Wir haben für unser EFH am Ende 4 Angebote gehabt und dafür nix bezahl

    Hier
    Das ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Angebot
    und hier
    Kostenvoranschlag vs. Angebot - Wo liegt der Unterschied?
    steht auch, dass ein Angebot immer kostenlos ist...

    Wobei man nach Angebot und Kostenvoranschlag unterscheiden muss. Laut ThreadErsteller wollte er ein Angebot.
     
  16. #16 Gast82596, 15.02.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Ist das Baubüro jetzt ein GU, oder wollte das Baubüro GU Leistungen verkaufen? und hat sonst nix mit der Baustelle zu tun.
    Was bitte ist überhaupt ein Baubüro?
     
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