Bebauungsplan verstehen ändern befreien?

Diskutiere Bebauungsplan verstehen ändern befreien? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ah ok was bedeutet jetzt diese Bindung für Bäume, Sträucher und Pflanzen kann man diese entfernen und aus der Liste für ersatzmassnahme ersetzen?

  1. #21 Der Unwissende1, 21.03.2018
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    Ah ok was bedeutet jetzt diese Bindung für Bäume, Sträucher und Pflanzen kann man diese entfernen und aus der Liste für ersatzmassnahme ersetzen?
     
  2. #22 simon84, 21.03.2018
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    Verstehe die Frage nicht.
    Dort wo Bäume, Sträucher und Pflanzen laut Bebauungsplan vorgeschrieben sind, müssen auch welche sein.
    Sonst verletzt du den Bebauungsplan.

    Wie wäre es wenn du dein Vorhaben mal in dem Bebauungsplan skizzierst ?
    Es ist nicht klar, was du vorhast.

    Es steht ja nicht mal das Bundesland dabei.

    Wenn du größere Pflanzen / Bäume entfernen willst ist ggf. die Baumschutzverordnung zu berücksichtigen.
     
  3. #23 Der Unwissende1, 21.03.2018
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    Laut dem B Plan sind ja an den Grenzen Bindungen eingezeichnet die eigentlich komplett aus Flieder bestehen! An der einen Grenzseite hätte ich diesen schon gerne weg da zu 60% abgestorben ist und der wuchs viel zu hoch! Daher würde ich gerne komplett neu Pflanzen! Darf ich den Flieder entfernen und was anderes Pflanzen was auch nicht so pflegeintensove ist?
     
  4. #24 simon84, 21.03.2018
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    Steht doch unter EM1 drin, dass eine Fliederhecke vorgeschrieben ist.

    EM2 ist für andere Bereiche auf dem Grundstück, nicht für die Hecke.

    Kann dir nur empfehlen zum Bauamt zu gehen um dort eine Ausnahme zu bekommen.
    Im besten Fall überlegst du dir vorher was genau du pflanzen willst und es schlägst das vor.
     
  5. #25 Lordzcyber, 21.03.2018
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    Also bei unserem Bebauungsplan war es so.
    Da es vorher eine Streuobstwiese war und jetzt Bauland ist, mussten wir Ausgleichsfläche bringen.

    Eine Streuobstwiese mit 1000m² hat einen Punktewert von 500. (wie das genau war und wie die Punkte hießen, müsste ich nachgucken, also nicht auf die Punktewertigkeit festnageln).
    Das bedeutet, wir müssen 500Punkte ausgleiche, in dem wir auf unser Bauland neue Pflanzen pflanzen.

    Das mussten wir Berechnen lassen. dabei kam dann auch raus, dass wir 20m Hainbuchenhecke und 5 Sträucher davon usw. auf unserem Grundstück pflanzen müssen. (die Werte sind auch nur fiktiv) Koniferen usw. sind zum Ausgleichen nicht gern gesehen, die wollen meist deutsche Pflanzen. Konifere hat also viel weniger Ausgleichspunkte wie eine Hainbuchenhecke. Wir mussten auch angeben, wo die Hecken und Pflanzen hinkommen später.

    Es war aber nie jemand kontrollieren ob wir auch alles gepflanzt haben.
    Aber ich denke bei dir wird es ein ähnlicher fall sein. Bevor nicht jemand explizit du musst das jetzt Pflanzen, würde ich gar nichts pflanzen außer du willst es auch selber. Ansonsten wird es egal sein, wo du was genau hin Pflanzt, solange wie du die zu erwartenden Ausgleichspunkte bringst.
     
    Der Unwissende1 gefällt das.
  6. #26 Der Unwissende1, 21.03.2018
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    Ich war Ja damals da und da wurde mir erstmal gesagt das ich einen B Plan Habe was mir natürlich vorm dem Kauf nicht erzählt wurde! Daher hat die Dame mir die Bilder per E-Mail zugeschickt mit einigen kreuzen wie man ja sehen kann! Daher bin ich etwas verwirrt da sie nur das mit der Bindung angekreuzt und in denn Geltungsbereich Pflanzungen eingeschrieben hat und das mit EM2 wurde angekreuzt worauf ich eigentlich geschlossen habe damit im Geltungsbereich auch EM2 gepflanzt werden kann!
     
  7. #27 simon84, 21.03.2018
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    Ruf doch die Dame einfach an, was sollen wir aus der Ferne per Internet schon dazu sagen ?

    Du geizt auch echt mit Infos. Bauvorschriften sind je nach Bundesland unterschiedlich.
    Daher sollte man zumindest das Bundesland mal angeben!
     
  8. #28 cschiko, 21.03.2018
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    Also wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt vor...".

    Ich würde da rauslesen, dass du eigentlich die Fliederhecker erhalten und sogar noch ergänzen müsstest. Die Pflanzliste gehört dann zur EM2, die sich auf andere Bereiche bezieht. Aber wie es auch simon84 vorschlägt, so etwas am besten mit dem zuständigen Bauamt besprechen.
     
  9. #29 simon84, 21.03.2018
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    Der Bebauungsplan ist offensichtlich schon etwas älter.
    Vermutlich musste damals die Hecke ergänzt werden.

    Das heisst aber im Umkehrschluss nicht, dass du sie jetzt einfach abreissen kannst.

    Ich weiss, dass dir das jetzt nichts hilft, aber wenn man ein Haus/Grundstueck kauft, informiert man sich natürlich vorher über etwaige Bebauungspläne usw.

    Wenn du tatsächlich der Meinung bist, du wurdest über den Tisch gezogen (1000 qm statt 1400 qm usw.) dann solltest du rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
     
  10. #30 Der Unwissende1, 21.03.2018
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    Ich denke eher damit der b Plan bewusst von Makler und ehemal Besitzer verschwiegen wurde weil im Geltungsbereich eine Garage steht! Ich werd wohl erstmal zum Anwalt gehen bevor ich schlafende Hunde wecke! Zumal in den 3 Jahren der Unwissenheit auch einiges von mir verändert wurde!
     
  11. #31 Der Unwissende1, 21.03.2018
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    Ja der B Plan ist schon älter! Ich weiß was du meinst aber wozu gibt es Makler und wenn man nachfragt ob man auf dem Grundstück „machen kann was man will“ und dies mit ja beantwortet wurde, denkt man sich doch eigentlich ok aber da war man wohl zu gutgläubig! Ich bin trotzdem der Meining damit das arglistig verschwiegen wurde, aber da werd ich um nen Anwalt nicht drum rum kommen! Wie schaut es eigentlich aus die Hecke die schon fehlt bzw. Abgestorben ist muss ich da jetzt unbedingt wieder Flieder Pflanzen? Achso noch zu erwähnen da wo der Flieder weg ist wurde wohl ordentlich Fremdkörper verbuddelt also sprich Ziegel, Metall usw. was auf natürlichen Wege nicht dahin gekommen ist!

     
  12. #32 cschiko, 21.03.2018
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    Das er so alt ist, hatte ich übersehen. Aber das heißt grundlegend ja nichts! Was nun genau Sache ist, wird dir aber nur das Bauamt wirklich sagen können. Ob Makler/Vorbesitzer dich da hätten informieren müssen, dazu kann ich nichts sagen. Es könnte eben auch sein, dass man sagt den B-Plan hättest du eben auch selbst einsehen können.

    Ich persönlich würde wahrscheinlich versuchen zu klären was nun grundlegend gefordert wäre, wobei dies eben das Risiko birgt schlafende Hunde zu wecken.
     
  13. #33 Der Unwissende1, 21.03.2018
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    JA schwierige Situation! Ich denke mit einsehen haste recht aber würdest du denken wenn man hier auf Grundstücke schaut damit es hier ein b Plan gibt zumal ich der einzigste in der Straße bin der laut Gemeinde nen B Plan hat ( in dieser Straße)
     
  14. Dimeto

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    Du wolltest vor einem Jahr einen Zaun ziehen. Du wolltest dich absichern und hast beim Bauamt gefragt, was Du beachten musst. Dort wies man dich auf den B-Plan hin, was aber keine Auswirkungen auf die Errichtung des Zauns hat. Für mich ergeben sich aus deinem Thread folgende Fragen:
    Wo genau ist jetzt dein Problem?
    Hast Du den Zaun erstellt?
    Welches Bundesland?
    Handelt es sich bei dem eingestellten Bild tatsächlich um einen Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen B-Plan oder vielmehr um einen Ausschnitt aus dem Lageplan zur Abrissgenehmigung?
    Was heißt "älter"?
    Wann wurde der B-Plan rechtskräftig?

    Das man auf keinem Grundstück im Deutschland machen kann, was man will, sollte jedem klar sein. So aus dem Zusammenhang gerissen kann diese Aussage daher nicht eingeordnet werden. Juristisch verwertbar ist sie jedenfalls nicht.
    Du hast doch kein Baugrundstück gekauft. Oder hast Du den Bungalow abgerissen und ein neues Haus gebaut? Wenn jemand ein Grundstück kauft, auf dem ein bewohnbares Haus steht und nicht zu erwarten ist, dass der Käufer ein umfangreiches Bauvorhaben plant, ist die Frage nach dem Bebauungsplan eher nebensächlich. Ich sehe jedenfalls keine Notwendigkeit, bei einem rechtmäßig erstellten Gebäude seitens des Verkäufers auf den B-Plan aufmerksam zu machen. Wegen eines verschwiegenen Pflanzgebotes von Arglist zu sprechen, halte ich für vollkommen übertrieben.
    Was soll der tun?
    Ja, wenn Du nicht vom B-Plan abweichen möchtest. Da sich aber in den letzten vier Jahren niemand an der unvollständigen Hecke gestört hat und Du kein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben planst, kann ich im Moment kein Problem erkennen.
    Glaube ich nicht. Ich kenne niemanden, der für 1400m² und ein Baufenster von 15m*12m einen B-Plan aufstellt. Auch sonst gibt's noch ein paar Ungereimtheiten: Die Erschließung zum Beispiel. Wenn deine Westgrenze (der Plan ist doch genordet?) 3m parallel zum Baufenster verläuft, grenzt dein Grundstück nicht an den unbefestigten Weg, an dem Du ein Wegerecht hast. Stell' doch mal einen etwas großzügigeren Ausschnitt aus der aktuellen Liegenschaftskarte ein.
    ... müssten doch 4 Jahre sein, da dein Eingangspost schon ein Jahr alt ist.
     
  15. #35 Der Unwissende1, 22.03.2018
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  16. #36 simon84, 22.03.2018
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    Evtl. war ein Bebauungsplan damals eine Möglichkeit das ganze bebaubar zu machen.
    Außenbereich, Naherholungs/Freizeitgebiet etc. Wer weiss.

    Leider geizt der Unwissende massiv mit Informationen, trotz mehrfacher Nachfrage wird nichtmal das Bundesland genannt.
    Ich hab hier keine Lust weitere Tips zu geben.
     
  17. #37 Der Unwissende1, 22.03.2018
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    Massiv mit Informationen? Ich kann doch bloß die Infos senden die ich von der Dame per E-Mail bekommen habe also die paar Bilder! Brandenburg ist das Bundesland
     
  18. #38 Andybaut, 22.03.2018
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    Ich habe so ein wenig das Gefühl, dass du hoffst hier eine heilsbringende Antwort zu bekommen.
    Das wird aber defintiv nichts.

    Du hast Vorgaben wie ein Grundstück zu nutzen ist und die gelten erstmal.
    Ganz gleich ob dir die Vorgaben beim Kauf bewusst waren oder nicht.
    Diese Problematik musst du mit dem Verkäufer klären.
    Die interessieren das Bauamt nicht die Bohne.

    Das Bauamt interessiert ganz einfach nur die Einhaltung des Bebauungsplans.
    Wenn dir Teile davon nicht gefallen, dann musst du Fragen ob man auf Teile der Einhaltung
    verzichten kann. Das nennt sich Befreiuung.

    Wenn es keine Befreiung gibt und dir das nicht behagt, dann kannst du die Rechtmässigkeit des
    Bebauungsplans überprüfen lassen. Das machen Anwälte und das wird richtig viel kosten.

    Ob du die Festlegungen nun gut, sinnvoll oder schlecht findest interessiert erstmal so wenig wie
    der sprichtwörtliche Sack Reis in China.

    Aber deine Nachbarn könnten die Festlegungen des B-Plans interessieren. Die haben nämlich
    im Vertrauen auf die Einhaltung des B-Plans ihre Grundstücke gekauft.
     
  19. #39 Der Unwissende1, 22.03.2018
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    Also zur Nord und Ostseite habe ich keine Nachbarn da ist einfach nur Wiese! Und alle anderen Nachbarn Leben schon seit über 20 Jahren da! Ja klar hoffe ich auf eine Antwort die mir ein bisschen weiter helfen könnte bevor ich irgendwo anders Hilfe holen muss! Entscheidend für mich ist ja ob ich jetzt das was schon an Hecke fehlt nachpflanzen muss und die schon vor dem Kauf bestehende Garage Weg muss und wer dafür verantwortlich ist! Also ich denke mal weg muss sie da sie ja im Pflanzungsbereich der West südlichen Seite steht!
     
  20. #40 cschiko, 22.03.2018
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    Wenn sie weg muss, dann bist auch du verantwortlich. Zumindest im ersten Schritt, da du jetzt Eigentümer bist. Möglicherweise kannst du dann wiederum an den Verkäufer herantreten, aber da ist dann die Frage ob er dir den B-Plan hätte offenlegen müssen oder du ihn hättest einholen müssen. Das ist so nicht zu sagen!

    Ob die Hecke nun dauerhaft gepflegt und so gehalten werden muss oder da auch was anderes gepflanzt werden darf etc., all das wird dir nur das Bauamt sagen können.
     
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