Abgrabung im Nachbargrundstück

Diskutiere Abgrabung im Nachbargrundstück im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich benötige mal einen Rat. Ich nutzte ein Grundstück von ca. 1.500 QM. In der Mitte baute ich vor 27 Jahren ein Haus und der Rest war...

  1. stevi

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    Hallo,

    ich benötige mal einen Rat. Ich nutzte ein Grundstück von ca. 1.500 QM. In der Mitte baute ich vor 27 Jahren ein Haus und der Rest war Garten. Mein Schwager verkaufte vor 6 Monaten das linke Grundstück. Da das Grundstück eine Gartenhöhe hatte setze ich einen Zaun zum neuen Nachbarn. Der neue Eigentümer hat den Garten ca. 50 cm zu meiner Grundstückhöhe abgegraben, so dass mein Zaun keine Stabilität mehr hat. Wer muss dafür sorgen, dass mein Zaun wieder Stabilität hat und wer muss die Kosten dafür tragen.
    Für Antworten würde ich mich freuen.
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 22.03.2018
    Onkel Dagobert

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    Grundsätzlich hat derjenige der verändert für die Standsicherheit der Nachbarbebauung zu sorgen, das heißt entsprechende Abfangungen, etc. Kann dazu jetzt aber nichts rechtssicheres liefern.
    Hast du mal mit dem neuen Nachbarn gesprochen? Meistens kann man viele (zukünftige) Probleme in einem offenen Gespräch lösen bzw. gar nicht erst aufkommen lassen.
    Vielleicht will der Nachbar ja noch L-Steine an der Grundstücksgrenze setzen, oder den "Hang" sonstwie sichern".

    Ich würde erstmal ein freundliches Gespräch empfehlen und dann mal weitersehen. Aber grundsätzlich sehe ich hier den Nachbarn in der Pflicht.
     
  3. #3 Andybaut, 22.03.2018
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    Hallo,

    interessanter Fall.
    Die Grundstücksgrenze muss in der Höhe beibehalten werden.
    Das hast du bei deinem damaligen Zaunbau gemacht !?
    Wenn es baurechtlich und Nachbarschaftsrechtlich "legal" war, dort einen Zaun zu bauen und du diesen
    auch entsprechend dem Grundstücksverlauf "korrekt" gegründet hast, dann ist es nun Aufgabe des Nachbarn
    alles herzurichten.

    Ein bischen anschaulicher wird es bei einer Grenzgarage.
    Wenn du eine Grenzgarge hast und der Nachbar will nun auf seiner Seite dorte eine legitime Tiefgarage bauen,
    dann muss er deine Garage unterfangen, damit sie nicht abrutscht.
    Hier gilt ausnahmsweise wirklich "wer zuerst kommt hat mehr Rechte".

    Landesrecht BW NRG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz - NRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1996 | gültig ab: 01.01.1996
    siehe §7a
    Der Fall ist zwar ein wenig anders, aber sinngemäß zu übertragen.

    Das gilt für BW. Bei deinem Bundesland wird es vermutlich auch ein Nachbarschaftsrecht geben.
     
  4. stevi

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    Hallo,

    erst einmal vielen Dank für die konstruktive Antwort. Ich habe sehr freundlich mit meinem Nachbar gesprochen. Wir haben ein gutes Verhältnis und er ist bereit, das Problem seiner Versicherung zu melden. Er hat mich gebeten, Kostenvoranschläge zur Behebung des Problems einzuholen, was ich auch gemacht habe. Diese liegen der Versicherung vor, jedoch hat die Versicherung das abgelehnt mit der Begründung, dass eine Behebung zu teuer ist. Die 25 Meter Zaun habe ich auf meine Kosten installieren lassen, wovon der Nachbar auch profitiert. Also, ich entnehme den Kommentaren, dass der Nachbar dafür Sorge tragen muss, dass mein Zaun wieder Stabilität bekommt, auch wenn die Versicherung nicht zahlen will.
    Ich bin dann mal gespannt, wie sich das dann weiter entwickeln wird.
    Danke für die Hilfe.
     
  5. #5 Onkel Dagobert, 22.03.2018
    Onkel Dagobert

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    Vielleicht schilderst du mal die Konstruktion vom Zaun und die angedachte Behebung, die die Versicherung abgelehnt hat. Hilfreich sind hier auch Fotos. Vielleicht fällt ja jemandem etwas dazu ein.
     
  6. stevi

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    Hallo,
    kurz zur Beschreibung meiner Gartentätigkeit. Ich habe einen 25 Meter langen Zaun aufstellen lassen (siehe Bild) wo ich nach unten hin ca. 10 cm Luft habe. Der Rest der Stange wurde im Boden einbetoniert. Das Problem ist, dass die Stange nur ca. 40 cm im Boden einbetoniert wurde, mehr gab die Stange nicht mehr her. Bei einer Abtragung von 40 cm liegen die Betonballen jetzt frei. ich kann aber nicht tiefer gehen, da der Zaun schon fast aufliegt.
     

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  7. #7 Onkel Dagobert, 22.03.2018
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    Auch wenn die Pfosten nur 40 cm in die Betonfundamente hineinragen hätte man das Fundamente natürlich entsprechend tiefer machen können. Allerdings geht man ja nicht davon aus dass irgendwann das Nachbargrundstück abgegraben wird. Der Nachbar hat also bis direkt an die Betonfundamente abgegraben?
    Was wäre eine Lösung?
    1. Der Nachbar macht eine "Hangsicherung" aus Beton-L-Steinen, oder ähnliches.
    2. Man einigt sich irgendwie finanziell, demontiert den Zaun, kauft neue längere Pfosten und betoniert das ganze neu. Ist recht aufwändig, aber die Materialkosten halten sich in Grenzen. Ca. 10 neue Pfosten + ein bisschen Beton.

    Ich würde das ganze nicht zu lange auf sich beruhen lassen, da der Zaun mit dem Plastikgeflecht da drin doch recht windanfällig ist. Wenn die Fundamente einseitig freiliegen und der Wind von der falschen Seite kommt, dann liegt das ganze recht schnell horizontal (und hoffentlich niemand darunter)
     
  8. stevi

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    Hallo,

    Ihre Lösungen sind sehr gut und ich werde das mit meinem Nachbarn besprechen. Bezüglich einem Sturm, welchen wir bereits hatten, habe ich den zaun an mehreren Stellen mit Seile an meine Palmen befestigt. Das sieht jedoch schei.............aus.

    Danke nochmal und alles Gute.
     
  9. #9 Diamand, 22.03.2018
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    Neue Pfähle benötigt man wohl nicht. Einfach den Beton von den jetzigen Pfählen mit einem dicken Hammer entfernen. Dann würde es wohl am besten sein die Pfähle in 110er oder 150er Abwasserrohre einbetonieren und diese dann einzugraben. In die Erde würde ich diese dann aber wohl mindesten ein Meter eingraben weil mir das sonst doch zu riskant wäre. Oder besser gesagt vom Nachbarn eingraben lassen. Denn wie schon gesagt wurde er hat die Veränderung vorgenommen und somit hat er auch dafür zu sorgen das dieses wieder in Ordnung gebracht wird. Zudem muss er auch dafür sorgen das der Hang, auch wenn es nur 50 cm sind, nicht abrutscht.

    Und wie Dagobert schon schreibt das sollte kurzfristig erfolgen bevor noch ein Unglück geschieht.
     
  10. stevi

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    Hallo,
    vielen Dank für Die Information. Ich finde das ist eine gute Idee, welche ich dann mit meinem Nachbarn besprechen werde. Es ist wohl die günstigste Variante.

    Vielen Dank noch einmal für die Guten Vorschläge und ein schönes Wochenende.:bierchen:

    D
     
  11. #11 Fred Astair, 23.03.2018
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    Wenn ich sowas lese, dann muss ich Einstein zustimmen, dass man an der Unendlichkeit des Universums durchaus seine Zweifel haben kann, an der Unendlichkeit menschlicher Dummheit jedoch nicht.
    Welche Versicherung kommt wohl für mutwillige Beschädigung fremden Eigentums auf?
    Mit solchen Nachbarn würde ich kein gutes Verhältnis haben wollen...
     
  12. #12 simon84, 23.03.2018
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    Das läuft dann auf die Unterscheidung zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hinaus und ist je nach Police der Haftpflichtversicherung unterschiedlich.
    So dumm wie es sich anhört, viele Versicherungen decken diesen Fall (grobe Fahrlässigkeit) tatsächlich ab.

    Es konnte ja niemand ahnen, dass man direkt neben Zaunpfosten nicht abgraben sollte :)
     
Thema: Abgrabung im Nachbargrundstück
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