Ausfall der Gemeinschaftheizung - wie ein Reihenhaus beheizen?

Diskutiere Ausfall der Gemeinschaftheizung - wie ein Reihenhaus beheizen? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo an alle, ich habe folgendes Problem: Mir gehört eine Wohnung in einem Reihenhaus (ca. 105 m²). Das Haus hat eine zweite Wohnung...

  1. #1 molle123, 02.04.2018
    molle123

    molle123 Gast

    Hallo an alle,

    ich habe folgendes Problem: Mir gehört eine Wohnung in einem Reihenhaus (ca. 105 m²). Das Haus hat eine zweite Wohnung (Einliegerwohnung im Keller, ca. 25 m²), die einem anderen Eigentümer gehört. Zwischen den beiden Eigentümern "läuft es nicht so rund" - um das mal nett zu formulieren.

    Nun ist folgendes passiert: Das RH wurde mit anderen RH in der Straße und gut 30 Wohnungen in drei MFH über eine Gemeinschaftsheizung beheizt. Alles wurde ca. 1983 erbaut. Die Häuser sind alle qualitativ hochwertig. Wir haben über 10 Jahre in dem Reihenhaus gewohnt und wirklich nur sehr selten geheizt.
    Nun kam es zum Totalausfall der Heizungsanlage. Trotz grundbuchlicher Eintragungen etc. wurde erklärt, dass der Totalausfall der alten Heizungsanlage zur Auflösung der Gemeinschaft geführt hätte. Ein MFH hat sich eine eigene Heizung eingebaut. Die anderen beiden MFH haben auch eine eigene Heizung bekommen.
    Die Reihenhäuser haben eine neue Gemeinschaft gegründet und eine Heizungsanlage in einem Kellerraum eines MFH aufgestellt.

    Ich möchte bei dieser Gemeinschaft nun nicht mitmachen und bin dieser bisher auch nicht aktiv beigetreten. Nun überlege ich, was es für Möglichkeiten gibt, das mittlerweile vermietete Haus/die Wohnung zu beheizen.
    Da mein Miteigentümer sich in Schweigen hüllt, sehe ich keine Möglichkeit eine "richtige" Heizung (Gas) für das ganze Reihenhaus zu installieren, da eine Abtrennung nur einer der beiden Wohneinheiten technisch nicht umsetzbar ist und meine Wohneinheit auch nur über einen einzigen Kellerraum ca. 2,5 x 2,5 m verfügt, der aber durch Waschmaschine und Trockner schon mehr als belegt ist.

    Wäre es denkbar, meine Wohneinheit mit Infrarot zu beheizen? Oder hat jemand noch eine Alternative?

    Danke und viele Grüße
     
  2. #2 Fred Astair, 02.04.2018
    Zuletzt bearbeitet: 02.04.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.077
    Zustimmungen:
    6.034
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Was willst Du uns damit deutlich machen?
    Dass Ihr besonders geizig seid, dass Ihr Eskimos seid oder dass das Haus ein Passivhaus ist?

    Wie dem auch sei. Eine Eigentümergemeinschaft wird nicht aufgelöst dadurch, dass das gemeinschaftliche Eigentum kaputt geht.
    Erklär uns dochmal das Gesamtkonstrukt. Ist das eine Eigentümergemeinschaft nach WEG, oder eine Genossenschaft und wie lautet die Grundbucheintragung?
    Was ist für Dich Infrarot? Das kann eine Dunkelstrahler Erdgasheizung sein oder ein Campingofen mit einer Flüssiggasflasche drin oder aber ein elektrischer Ofen, den man an die Wand hängt.
    Natürlich kann man jedes Haus elektrisch beheizen, wenn es das Stromnetz hergibt. Ob aber Dein Mieter da mitspielt?
    Ich würde Dir was husten, wenn Du meine mitgemietete Heizung nicht reparieren lässt und mir zumutest, die teuerste und unwirtschaftlichste Art zu heizen zu akzeptieren.
     
  3. #3 molle123, 02.04.2018
    molle123

    molle123 Gast

    Vielen Dank für diese freundliche Auskunft! Hatte ich etwa gehofft, hier fachlich kompetenten Rat zu finden?

    Die Mieter wissen natürlich Bescheid, dass es möglichwerweise auf eine Infrarotbeheizung hinausläuft. Also irgendetwas aus der Steckdose. Vielleicht möchten Sie mir erklären, was machbar ist und was sinnvoll ist? Nun bin ich kein Experte auf diesem Gebiet und hatte gehofft, im Internet jemanden zu finden, der mir einen fachlich kompetenten Rat geben kann oder eigene Interesse zu verfolgen.

    Natürlich kann man nun einen Rechtsstreit beginnen, der beim LG startet, dann in der Berufung beim OLG landet und womöglich noch beim BGH oder sonstwo landet. Das dauert geschätzt so ca. 5 bis 8 Jahre. In denen ich auch schon irgendwie heizen muss. Dann wir dirgendetwas entschieden. Das möchte ich mir nicht antun. Von daher können die anderen heizen, wie sie möchten. Und ich bin eben auf der Suche nach einer Alternative.

    Gibt es hier kompetenten Rat?
     
  4. #4 Fred Astair, 02.04.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.077
    Zustimmungen:
    6.034
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Wenn Du den fachlichen Inhalt meiner Antwort nicht erkennst, ist das Dein Problem.
    Für die rechtliche Auseinandersetzung gibt es Anwälte, Gerichte und das Mittel der einstweiligen Verfügung.
    Wenn Du elektrisch heizen willst und Dein Mieter das akzeptiert, dann tu es. Ich schrieb ja schon, dass es funktionieren kann aber hör auf von Infrarot zu faseln. Das ist nur Augenauswischerei. Es gibt keine Art elektrisch zu heizen, die wirtschaftlicher als andere ist.
     
  5. #5 molle123, 03.04.2018
    molle123

    molle123 Gast

    Ohh! Vielen Dank für diesen netten und kompetenten Rat! Ich habe den fachlichen Inhalt Deiner Antwort nicht verstanden? Wo versteckt sich dieser denn?
    Ebenso könnte man sagen, Du hast meine Frage nicht verstanden. Und das ich an einem Rechtsstreit nicht interessiert bin, hatte ich doch eigentlich deutlich gesagt.

    Vielleicht könntest Du als "Experte" einem Laien mal erklären, was Du meinst?

    Vielen Dank!
     
  6. #6 Andybaut, 03.04.2018
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    hier ist der fachliche Inhalt.
    Eigentlich gibt es nur 2 Möglichkeiten.

    M1:
    es werden ja Heizkörper oder eine FBH im Haus verbaut sein. Also muss ein Gerät her, dass das Wasser darin aufheizt.
    M2:
    die alten Heizflächen stilllegen und ein elektrisches Heizsystem einbauen.

    Aber da bin ich bei Fred. Ich würde als Mieter nicht mitspielen wenn ich plötzlich für eine Stromheizung zahlen soll.
     
  7. #7 molle123, 03.04.2018
    molle123

    molle123 Gast

    Danke! Das hört sich doch schon ein wenig informativer an. Ja, wir haben Heizkörper und auch ein Heizungsrohrsystem dazu. An dieses System kann ich ja aber nur ran, wenn der Miteigentümer mitspielt.

    Also bleibt wohl nur ein elektrisches Heizsystem.

    Und weil ich kein unmenschlicher Vermieter bin, habe ich meine Mieter beim Einzug (!), vor Vertragsunterzeichnung (!) darauf hingewiesen, dass möglicherweise mit Strom beheizt werden wird. Für diesen Fall habe ich sogar einen Abschlag von der Miete vertraglich vereinbart. D. h. ich würde mich mit einem nicht unerheblichen Teil an der unwirtschaftlichen Heizung mit Strom beteiligen.

    Was muss ich dann beachten, wenn ich tatsächlich auf "Infrarotbeheizung" umstelle? Wenn ich mir eine komplett eigene Heizung einbaue, müsste ich auch einen Gasanschluss legen lassen - was machbar wäre, da in der Straße Gas liegt, eine Heizung einbauen lassen und die Rohre entsprechend anschließen lassen. Das wäre auch kein billiges "Vergnügen".
    Von daher sehe ich die Alternative, mit Strom zu heizen theoretisch - und mit meinem in dieser Materie begrenzten Fachwissen - als evtl. gar nicht einmal so schlecht an.
     
  8. #8 derjacky, 03.04.2018
    derjacky

    derjacky

    Dabei seit:
    11.09.2008
    Beiträge:
    277
    Zustimmungen:
    61
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Eifel
    mal von "Laien" zu "Laien" :

    Soll der Mieter ernsthaft eine Infrarotheizung akzeptieren, mit der sich die Heizkosten im Vergleich zu Gas mind. vervierfachen?
    Von den toten Heizkörpern an der Wand dann mal ganz abgesehen?
    Nachmieter wirst du dann wohl nie mehr finden!
    Mit der übrigen "Gemeinschaft" im Streit, mit dem Miteigentümer im Haus im Streit?

    Wenn du unbedingt mit dem Kopf durch die Wand willst gibt es sicher die Möglichkeit auf eine Gasheizung umzusteigen, ist ja nicht größer als ein Wandschrank und kann dann im kleinen Kellerraum oder oben in der Wohnung hängen. Da wäre das einzige Problem die Gasleitung in das Haus zu legen und die Therme an das vorhandene System anzuschließen.
     
  9. #9 molle123, 03.04.2018
    molle123

    molle123 Gast

    Das ist ja ein Spitzenforum hier. Ein Ratsuchender fragt und wird - ohne dass irgendjemand auch nur ansatzweise Kenntnisse über die ganzen Hintergründe hat - angegriffen. Seit ihr alle so gefrustet?
     
  10. #10 Fred Astair, 03.04.2018
    Zuletzt bearbeitet: 03.04.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.077
    Zustimmungen:
    6.034
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Danke Andybaut,
    ich fürchte aber, er wirds wieder nicht verstehen, da er der unerschütterlichen Meinung ist, es gäbe für jedes Problem eine Lösung, die dem Fragesteller nicht wehtut.
    Wenn ihm aber ein Dritter (oder wie hier eine Gruppe Dritter) seine Rechte beschneidet, dann gibts in der Zivilisation halt nur die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
    Als Sofortmaßnahme sind hier Elektroheizer das Mittel der Wahl, soweit und solange das Stromnetz das mitmacht. Was da vor fast 40 Jahren verbaut wurde wissen wir nicht.
    Wenn der Fragesteller wirklich an fundiertem Rat interessiert sein sollte, müsste er sich mal bemüßigen, sich durch meine Fragezeichensätze zu arbeiten und vor allem zu antworten.
    Im Gegensatz zu ihm verwende ich keinen Zufallsgenerator für die Entscheidung, mit welchem Satzzeichen ich jeweils ende.

    PS: Der TE beschwert sich, dass wir antworten, ohne die genauen Hintergründe zu kennen. Dann möge er uns doch erhellen. Fragen sind schon reichlich gestellt.
     
  11. #11 molle123, 03.04.2018
    molle123

    molle123 Gast

    Danke Fred! Du fragst nach Details, die für Dich unerheblich sind, weil ich diese Möglichkeit ausgeschlossen habe.

    Und einen ernsthaften Rat oder zumindest eine Antwort auf meine Fragen, habe ich hier außer von Andybaut , noch nicht bekommen.

    Aber keine Sorge, ich belästige hier niemanden mehr. Ich versuche es mal ganz klassisch mit den gelben Seiten und dem Telefon und werde ich mich an einen Experten vor Ort wenden.
     
  12. #12 Fred Astair, 03.04.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.077
    Zustimmungen:
    6.034
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Belästigen ist wohl das falsche Wort. Belustigen trifft es schon eher, was Du hier rumpelstielzchenhaft veranstaltest.
    Andybau hat übrigens meine Auffassung zu Deinen Lösungsmöglichkeiten bestätigt.
     
  13. #13 simon84, 03.04.2018
    Zuletzt bearbeitet: 03.04.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.469
    Zustimmungen:
    6.457
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ist ein Kamin vorhanden?

    Der kleine Kellerraum muss kein Problem sein.
    Es gibt Gasthermen die sind sehr kompakt.

    Eine 25qm Wohnung nicht mitzuversorgen ist doch kein Thema, dann gehen da halt keine Heizungsrohre hin bzw. werden nicht angeschlossen.

    Jede Form der elektrischen Heizung wird nahezu 100% effizient sein, da es sehr leicht ist, elektrische Energie in Wärme umzuwandeln (Im Prinzip einfacher Widerstand+ggf. Lüfter).

    Heutzutage eine Elektroheizung als Hauptheizung einzubauen ist eigentlich absoluter Wahnsinn.

    Das Argument, dass du nur an die Rohre kommst wenn der Miteigentümer mitspielt sehe ich nicht so. Du kannst auch (teilweise) neue Heizungsrohre verlegen, so dass du versorgt wirst.
     
  14. #14 molle123, 03.04.2018
    molle123

    molle123 Gast

    Danke!

    Gastherme und Kamin sind nicht vorhanden. Wir bekamen ja bisher das warme Heizungswasser über eine Anlage geliefert, die am Ende der Straße steht.
    Einen Gasanschluss habe ich bisher auch nicht.

    Wie soll ich das verstehen?:
    "Jede Form der elektrischen Heizung wird nahezu 100% effizient sein, da es sehr leicht ist, elektrische Energie in Wärme umzuwandeln (Im Prinzip einfacher Widerstand+ggf. Lüfter).

    Heutzutage eine Elektroheizung als Hauptheizung einzubauen ist eigentlich absoluter Wahnsinn."
     
  15. #15 simon84, 03.04.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.469
    Zustimmungen:
    6.457
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Dein Haus braucht immer die gleiche Menge Wärme um warm zu werden.

    Wenn du diese Wärme mit Gas erstellst kostet sie dich ca. 7 cent pro kwh.
    Wenn du sie elektrisch herstellst ca. 25 cent pro kwh.

    Also kostet elektrisch Heizen fast das vierfache, deswegen Irrsinn.

    Einen Unterschied in der Effizienz zwischen einem schickimicki Infrarot Glaspanel Heizkörper der superfein die Leistung steuern kann und einem Billigheizer für 20 Euro aus dem Baumarkt der mit einem Bimetallkontakt an und abschaltet gibt es nicht.

    Beide vermutlich irgendwo 95-100% effizient.

    Warum nicht an die Gemeinschaftsheizung anschliessen?
     
    Fred Astair gefällt das.
  16. #16 molle123, 03.04.2018
    molle123

    molle123 Gast

    Die Gemeinschaftsheizung steht ohne jede grundbuchliche Absicherung in einem fremden Keller, an dem ich keinerlei Rechte habe. (Es wurden ja aus einer großen Heizung für drei MFH und ca. 15 RH drei neue Heizungen - das ist nicht das, was im Grundbuch steht.) Man hat uns jetzt zwar gestattet, die Heizung dort aufzubauen, aber vielleicht kommt in 5 Jahren für eine der Wohnungen ein neuer Eigentümer, der dann fragt, warum eine fremde Heizung in seinem Keller steht?
    Was passiert, wenn das Haus abbrennt? Wie ist diese neue Gemeinschaftsheizung versichert?
    Außerdem müsste auch im Fall der Gemeinschaftsheizung noch einiges an Geld in die Hand genommen werden (ca. 3000 €). Warum also nicht die Chance nutzen und aussteigen?
     
  17. #17 derjacky, 03.04.2018
    derjacky

    derjacky

    Dabei seit:
    11.09.2008
    Beiträge:
    277
    Zustimmungen:
    61
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Eifel
    Man könnte natürlich auch über eine Wärmeluftpumpe nachdenken.

    Bzgl. der Schallemissionen hier ja nicht so das Problem, wenn man mit den Nachbarn eh schon im Clinch ist. Kann man an eine beliebige Stelle an die Hauswand pappen und drittelt immerhin die Kosten zur Stromdirektheizung. Evtl. kann man vlt. sogar noch eine KfW Förderung bekommen.
    Dann dem Kellerbewohner direkt übers Schlafzimmerfenster hängen, wird da unter regenerativ laufend nicht nur bezuschusst sondern auch genehmigt. Und das ist traurigerweise noch nicht mal ironisch gemeint...
     
  18. #18 petra345, 03.04.2018
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.933
    Zustimmungen:
    928
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Ob das Nachbarschaftsrecht hier gültig ist, sagt ein Anwalt. Aber nach dem Hess. NRG müssen die Nachbarn Arbeiten auf ihrem Grundstück dulden, wenn sie notwendig sind und 2 Wochen vorher angekündigt wurden. Basta.
     
  19. #19 simon84, 03.04.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.469
    Zustimmungen:
    6.457
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Die 3000 Euro sind auch schnell mit Elektro Heizkörpern weg.

    Du kannst ja nicht einfach in jedem Zimmer einen 2000 Watt Heizkörper an die nächstgelegene steckdose anschließen sondern musst vermutlich die Verkabelung und Verteilung aufrüsten.
     
  20. #20 Fred Astair, 03.04.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.077
    Zustimmungen:
    6.034
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Ihr wisst es nicht und der Fragesteller sagt es uns nicht. Ich vermute mal, dass es sich um eine WEG handelt. Entweder eine Große mit allen Reihenhäusern oder eine Kleine mit dem Besitzer der zweiten Wohnung, von der schon paarmal die Rede war.
    Und da ist nix mit Wärmepumpe an die Fassade über das Fenster der anderen Wohnung hängen (sowieso Quatsch) oder in den Vorgarten stellen.
    Wenn der TE da innerhalb der Eigentümergemeinschaft genauso arrogant und fußstampfend auftritt wie hier, wird wenig Zustimmung finden und ob irgendwelche Arbeiten auf dem Nachbargrundstück notwendig und zu dulden sind, sagt im Ernstfall das Gericht nach 5 Jahren und 3 Instanzen.
     
Thema:

Ausfall der Gemeinschaftheizung - wie ein Reihenhaus beheizen?

Die Seite wird geladen...

Ausfall der Gemeinschaftheizung - wie ein Reihenhaus beheizen? - Ähnliche Themen

  1. Halogen an Dimmer, Flackern + Ausfall

    Halogen an Dimmer, Flackern + Ausfall: Hallo zusammen, ich habe folgenden Kreislauf geschaltet: 3x 35 Watt Niedervolt-Halogen an einem 105W Electronic-Transformer + parallel dazu 2x...
  2. Wegebeleuchtung ausfall

    Wegebeleuchtung ausfall: Hallo Forumsgemeinde, die Wegebeleuchtung in unsere Siedlung fällt ab und zu aus. Vorzugsweise in Winter. Bis auf die Tatsache, dass der...
  3. Unklare Ursache Knall in Gastherme und Ausfall

    Unklare Ursache Knall in Gastherme und Ausfall: In meiner Wohnung waren zur fraglichen Zeit nur in Betrieb die Heizung, der Kühlschrank und das Telefon, sonst keinerlei Gerät. Plötzlich - aus...
  4. Bauvertrag, Ausfall der Baufirma

    Bauvertrag, Ausfall der Baufirma: Es ist nach BGB einen Bauvertrag geschlossen, zum Bau eines Einfamilienhauses. Zur Kündigung des Vertrages wurde folgendes vereinbart: "Löst der...