Gefälle zum Haus

Diskutiere Gefälle zum Haus im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin neu hier und ich habe folgendes Problem. Wir haben eine Doppelhaushälfte mit einem Bauträger gebaut. Im 12/2017 war die Bauabnahme....

  1. AnnaW

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    Hallo,
    ich bin neu hier und ich habe folgendes Problem.
    Wir haben eine Doppelhaushälfte mit einem Bauträger gebaut. Im 12/2017 war die Bauabnahme.
    Der Vorgarten und der Weg (3 m) hat ein Gefälle zum Haus hin. Um sicher zu gehen, hatte ich extra einen
    Bauingenieur mitgenommen. Leider hat weder er noch ich, das Gefälle beanstandet. Jetzt habe ich Sorge,
    dass irgendwann die Kellerwände feucht werden könnten.
    Der Keller ist auch WU-Beton mit Dämmung. Muss ich damit rechnen, dass es Probleme gibt wegen Feuchtigkeit im Keller? Kann ich den offenen Mangel beanstanden?
     
  2. #2 Andybaut, 30.04.2018
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    Hallo,

    es ist grundsätzlich nicht verboten das so zu bauen und es ist dadurch auch nicht grundsätzlich mit Problemen zu rechnen.
    Die Abdichtung des Gebäudes orientiert sich nicht am Gefälle des Vorgartens.
    Ausser, es ist eine asphaltierte oder gepflasterte Fläche, die ohne Rinne oder Schotterstreifen direkt
    an die Hauswand angrenzt und es bildet sich dort eine Pfütze.
     
  3. #3 Fabian Weber, 30.04.2018
    Fabian Weber

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    Hat der Bauträger tatsächlich auch die Außenanlagen gebaut oder nur das Haus?

    Vielleicht kann man noch höher an das Haus anschütten, für Kellerlichtschächte gibt es Ergänzungsrahmen.
     
  4. AnnaW

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    Der Bauträger hat auch die Außenanlage gebaut. Vor dem Kellerschacht ist ein Beet mit Gefälle zum Kellerschacht.
    Da die Straße auch ein Gefälle zu uns hat, könnte bei Starkregen Wasser in den Schacht laufen.
    Die Hauseingangstüre hat eine Stufe. Wenn der Bauträger den Schacht höher gelegt hätte und an der Hauseingangstüre
    keine Stufe, dann hätte ich auch kein Gefälle.
    Kann ich das jetzt noch reklamieren oder ist jetzt zu spät. Was ist, wenn in der Gewährleistungszeit
    Feuchtigkeit im Keller ist, kann ich dann reklamieren?
     
  5. #5 petra345, 02.05.2018
    petra345

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    Wenn Sie bei der Abnahme nicht schriftlich auf diesen Mangel hingewiesen haben, haben Sie ihn akzeptiert und keinerlei Ansprüche gegen die Firma.
    Ist leider so.
    Wenn sich allerdings erst jetzt Wasserschäden zeigen, hat man vielleicht noch eine _Chance.

    Aber jetzt ein Gefälle verlangen geht nicht
     
  6. #6 Fabian Weber, 03.05.2018
    Fabian Weber

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    Nur weil man bei der Abnahme einen Mangel übersehen hat, heißt das nicht das man den Mangel akzeptiert. Die Ansprüche bleiben selbstverständlich bestehen.

    Es kehrt sich lediglich die Beweislast um. Der Beweis ist aber in diesem Fall ja ganz eindeutig festzustellen. In der Gewährleistungsfrist muss der GU den Mangel beseitigen.

    Ich würde einen Gutachter hinzuziehen und den nach der fachgerechten Erstellung der Außenanlage fragen.
     
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