Höhenlage des Hauses über NN bzw. Gelände

Diskutiere Höhenlage des Hauses über NN bzw. Gelände im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Bei uns geht die Planung und die Erstellung der Unterlagen für den Bauantrag voran. Nachdem der Vermesser da war, fragte ich die Frau, die die...

  1. S216

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    Bei uns geht die Planung und die Erstellung der Unterlagen für den Bauantrag voran. Nachdem der Vermesser da war, fragte ich die Frau, die die technische Vorplanung macht, auf welches Niveau man denn plane, das Haus zu setzen, das wäre ja kein unwesentlicher Punkt. Lapidar warf sie mir die Zahl "536,9 Oberkante Fertigfußboden" an den Kopf. Das ist so ziemlich die Höhe des niedrigsten Punktes auf dem Gelände (Lageplan folgt gleich, habe ich auf anderem Gerät). Das wiederum bedeutet: mein Haus wird ähnlich tief eingegraben wie die Nachbarhäuser, was mir so gar nicht gefällt (zumal wir nur 1-geschossig bauen), weil die Brüstung meines Wohnzimmerfensters dann in Höhe der Wurzeln des Grases liegt und ich 5 Stufen von der Terrasse zum Rasen steigen müsste.
    Nun fragte man mich, welche Höhe ich denn gerne hätte (äh, Höhe Terrasse=Höhe Gelände, was sonst), um die Mehrkosten zu ermitteln.
    Anbei ein Foto zur Veranschaulichung.

    Welche Gründe gibt es gewöhnlich, hier so tief zu gehen und, ganz dicker Daumen reicht, was kommt da auf einen zu, finanziell?
    Gutachten kann ich hochladen. Ist ehemaliges Ackerland, lehmig, darunter Schiefer.
    Foto ist im Lageplan von rechts unten aufgenommen.
     

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  2. S216

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  3. #3 petra345, 11.05.2018
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    Wenn andere ähnlich hoch gebaut haben, scheint das, auch mir, doch sinnvoll zu sein.
    Würde man höher bauen, hätte man auf der anderen Seite mehr Stufen.
    An der unteren Seite des Hanges muß man wegen des Frostes mit dem Fundament auf jeden Fall die bekannten 80 cm im Boden sein. Sonst kann der Frost, mit dem Wasser im Boden, das Haus anheben. Das ist dann nicht lustig.

    Bei den Abmessungen und ohne Keller macht der Plan auf mich den Eindruck eines Austraghauses.
     
  4. #4 Gast85808, 11.05.2018
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    Gast85808 Gast

    Bezugspunkt ist die Straße. Und da hast Du auch Deine Höhe. Warum man da nicht 30 cm höher mit OKF als Gelände geht, das muß man den Planer fragen. Vermutlich gibts da nen B-Plan? Da stünde dann auch was zur Höhenlage drin.
    Das ist nu mal bei Hanggrundstücken so, besonders, wenn sie nach hinten ansteigend sind, daß der hintere Teil irgendwann im Erdboden verschwindet.
     
  5. #5 Andybaut, 11.05.2018
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    Hallo,

    stell mal den Bebauungsplan ein. Dort wird die Höhe vermutlich drinstehen.
    Wenn dort nichts drinsteht, dann bist du eigentlich frei in Bezug auf die Höhenlage.
    Wenn aber alle Nachbarn tief gebaut haben, dann wird das vermutlich durch den
    Bebauungsplan begründet sein.
     
  6. S216

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    Wieso ist die Straße "meine Höhe"?
    Der niedrigste Punkt des jetzigen Geländes innerhalb der Gebäudeumrisse ist 537,36. Da leuchtet mir 536,9 als fertige Fußbodenhöhe nicht ein.

    Ja, ich will lieber auf Parkplatzseite/Straßenseite paar Stufen oder ggf. Schräge/Rampe als im Garten, das war so gedacht von mir.

    Bitte was? :D

    EDIT: ich schaue mal, ob ich auf die Schnelle was hochladfähiges finde bzgl. Bebauungsplan.

    Allerdings schien mir das nicht der Grund zu sein, denn man erwähnte ja "Mehrkosten" und nicht "geht nicht wegen Bebaungsplan".
     
  7. #7 Andybaut, 11.05.2018
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    Nun schreib mal was über die Konstellation.
    Mehrkosten für ?
    Gehört das Grundstück dir?
    Wer zahlt das Baugesuch?
    Wer macht welche Arbeiten am Haus?
    Zu welchem Zeitpunkt wurde welcher Vertrag mit welcher Konstellation bezüglich Höhe abgeschlossen?
     
  8. S216

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    Das hat mir keine Ruhe gelassen, ich hab es gegoogelt :D ja, wenn du so willst: keine Kinder, kein großer Hausstand, es reicht für 2, quasi fertiger Altersruhesitz.
     
  9. S216

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    @Andybaut

    Mehrkosten für ? Weiß ich nicht, laut Mail ganz lapidar "fürs Höhersetzen"
    Gehört das Grundstück dir? ja, mir und meiner Frau
    Wer zahlt das Baugesuch? Du meinst, die Baugenehmigung? Na, ich. Wieso?
    Wer macht welche Arbeiten am Haus? GÜ macht "schlüsselfertig". Außenanlagen vergebe ich natürlich separat. Ich selbst, mit meinen Händen, werde fast nichts machen außer Möbel reintragen.
    Zu welchem Zeitpunkt wurde welcher Vertrag mit welcher Konstellation bezüglich Höhe abgeschlossen? Bzgl. Höhe wurde gar nichts vereinbart, deshalb fragte ich ja die Tage nach.
     
  10. #10 Andybaut, 11.05.2018
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    Nun ist einiges klar.

    Du hast also ein Angebot für ein Haus und das Angebot wurde so gerechnet,
    dass der Hausanbieter die Kosten möglichst niedrig hat.

    Da du den Vertrag schon hast, ist es jetzt ein ziemlich blöder Zeitpunkt um sich für eine Höhersetzung des Hauses zu entscheiden.
    Welche Kosten nun auf dich zukommen entscheidet dein GÜ ganz allein.
    Er wird dir je nach Gründung, sorry, lese ich mir jetzt nicht durch ist zu klein dargestellt, und dem Maß der Höhersetzung einen Preis nennen.

    Bei ein paar cm wird das quasi nichts kosten,
    bei z.B. einem Meter kann das ordentlich ins Geld gehen.
    Je nach erforderlichem Unterbau werden das recht schnell 10-50000€.

    Aber bevor du nun in Panik verfällst, prüfe ob du überhaupt höher hinaus dürftest mit dem B-Plan.
    Die Nachbarn sitzen ja auch nicht zum Spaß so tief.
     
  11. S216

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    Die Nachbarn haben aber auch alle 1,5-2-geschossig gebaut.

    Ich will das Haus ja nicht in den Himmel setzen, sondern auf Höhe vorhandenes Gelände. Und zwar dort, wo das Haus steht, nicht an einem Messpunkt 10 m vom Haus entfernt.

    Gut, mal sehen, was die schreiben/sagen. Ich berichte.
     
  12. #12 Andybaut, 11.05.2018
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    Also nochmals:

    Wenn im B-Plan eine Vorgabe bezüglich Höhenlage drin ist, dann musst du dich an diese halten.
    Ob du möchtest oder nicht

    Wenn im B-Plan keine Vorgabe drin ist, kannst du dein Haus natürlich auch wesentlich höher setzen, unabhängig von den
    Nachbarhäusern.
     
  13. S216

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    Bebauungsplan sagt: 2 Vollgeschosse, max. Traufhöhe 5,5 m ab Straßenoberkante.
    Angenommen, meine Traufhöhe ist 2,75 m (hab gerade keine Schnittzeichnung zur Hand), dann dürfte ich mit der Bodenplatte ja auf ca. 539 m gehen, da würde ich ja fast einen Meter drunter bleiben wollen.

    Sonst steht da nix.
     
  14. #14 Andybaut, 11.05.2018
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    Dann kannst du deutlicher höher laut B-Plan
     
  15. S216

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    Heute kam Bestätigung vom Hausbauer, dass er meinem Wunsch entspricht. Was mich dann doch überrascht hat, völlig ohne Mehrkosten. Bei 1-2000 Euro hätte ich noch paar Tage herumgegrummelt, aber auch akzeptiert. Dann hätte das Gartenhäuschen halt noch 1 Jahr warten müssen.
    ich weiß nicht, ob das bloße Kulanz ist oder ob er es schlicht ohne Mehraufwand so machen kann, aber wie auch immer:
    An der Stelle mal "Hut ab" und "Danke". Falls er hier heimlich mitliest. :D
     
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