Zaun weicht angeblich vom Bebauungsplan ab - was tun?

Diskutiere Zaun weicht angeblich vom Bebauungsplan ab - was tun? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; @Fabian Weber - richtig! Mache ich einen Stellplatz in den ockergrünen Streifen, dann darf ich diesen nicht einfrieden. So ist das meiner Ansicht...

  1. #21 Fabian Weber, 16.05.2018
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    Da steht doch unter Punkt 2 das Wort "mit". Das bedeutet, dass es eine Zone zur Begrünung ohne Einfriedung ist, bei der auch die Stellplätze usw "mit" einbezogen werden, wenn es welche gibt. Es ist einfach eine Aufzählung.

    Die Wahl des Stellplatzes ist in sofern flexibel, dass Du diesen theoretisch überall im Vorgarten anlegen darfst, er muss aber mindestens 5m tief sein. (siehe Punkt 1), so dass es real nur eine Möglichkeit bei Dir gibt. Deinen Hauseingang kannst Du in Deinem Fall theoretisch auch vom Feld her machen, ist nur nicht sinnvoll und darum auch nicht flexibel.

    Außerdem geht meiner Meinung nach rechtlich der Plan vor dem Text.
     
  2. #22 simon84, 16.05.2018
    Zuletzt bearbeitet: 16.05.2018
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    Mal im Duden nach "mit" schauen :)

    Duden | mit | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft

    Es ist und bleibt ein Vorgartenbereich.
    So jetzt aber wirklich. Wenn ihr es auf einen Rechtstreit mit der Behörde anlegt, dann legt los, das Forum ist der falsche Platz, ein spitzfindiger Winkeladvokat der Richtige.

    Und "Hauszugang" ist ja auch nicht weiter definiert als direkter Hauszugang in gerader Linie. Der "Hauszugang" ist so gesehen ja auch dort.
     
  3. #23 Fabian Weber, 16.05.2018
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    Der Anwalt kostet aber mehr als der neue Zaun :)
     
  4. R0Li84

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    So, habe mal das Wort "mit" im Duden nachgeschlagen:

    "gibt die Begleitumstände [...] an"
    "drückt ein Einbezogensein aus; einschließlich; samt"
    "kennzeichnet das Zusammenfallen eines Vorganges, Ereignisses o. Ä. mit einem anderen"

    Insbesondere die letzte Definition unterstützt eigentlich meine Argumentation.

    Klagen teuer als neuer Zaun - wenn sich der Zaun eben nicht vernünftig setzen lässt (Gartenwasserhahn, Fenster, steileres Gefälle weil bis zu 2/3 zum Haus "ebenerdig" von oben her) ist mir das ehrlich gesagt egal - ich habe dieses Haus / Grundstück vielleicht die nächsten 50 Jahre.
     
  5. #25 simon84, 16.05.2018
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    Ich merke schon, du sitzt auf deiner Position fest, daher brauchst du auch keine weiteren Meinungen :)

    Denn du behandelst die Duden-Einträge zu dem Wort genauso wie deinen Text vom Bebauungsplan.
    Alle Alternativen werden ignoriert.
    Du liest selektiv nur das, was du willst.

    Im Duden ist es aber so, dass ALLE Definitionen des Wortes gültig sind.
    Deshalb hatte ich dir exakt die rausgesucht welche auf die Interpretation deiner Gemeinde/LRA passt.

    Bitte lese dich im Beamten- und Gerichtsdeutsch ein, z.B. auf dejure und dann wirst du sehr schnell merken, dass diese Deutung von "mit" sehr gängig ist.

    Weitere Infos wie vergleichbare Urteile oder ähnliches kann ich leider nicht geben, deswegen ziehe ich mich zurück.

    Aber versuch es mal aus der Perspektive der anderen Seite zu sehen:

    Hättest du dich einfach an die Vorgaben gehalten oder mal nachgefragt, dann wären jetzt dein Fenster oder dein Wasserhahn auch nicht an der falschen Stelle.
    Man könnte ja sogar meinen, dass dir das schon klar war das es Probleme gibt, du aber einfach anders bauen wolltest, weil es dir so besser gefällt.

    Das Gefälle von nicht mal 1 Meter ist technisch gesehen wirklich kein Problem umzusetzen. Also eine unangemessene Härte beim Rückbau, da musst du selber überlegen ob du das überzeugend darlegen kannst.

    Wenn du klagen bzw. den Rechtsweg bestreiten willst, dann rate ich dir nur das zu tun, und zwar ohne Verzug und mit einem spezialisierten Experten, also einem Anwalt der auf Baurecht, idealerweise Erfahrung mit Einfriedungen und Bebauungsplänen hat.

    Recht haben und Recht bekommen sind bekannterweise ja zweierlei und oft scheitert es auch an Formalitäten wie Zuständigkeit, Fristen, Formfehler usw.

    Bei Streitwert über 5000 ist dann sowieso Anwaltszwang (Landgericht).

    Drücke trotzdem die Daumen und viel Erfolg !
     
  6. #26 Fabian Weber, 16.05.2018
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    Ehrlich gesagt finde ich Deine Haltung hier zwar aus Deiner Sicht verständlich, aber aus Sicht der Allgemeinheit eben nicht. Du hast Dich absichtlich nicht an den Bebauungsplan und versuchst jetzt händeringend den Bebauungsplan mit irgendwelchen juristischen Wortklaubereien aufzuweichen.

    Das wird und sollte Dir meiner Meinung nach nicht gelingen, da Dreistigkeit nicht auch noch belohnt werden sollte.
     
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  7. R0Li84

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    Naja, einfach so gebaut... Hatte nen Architekten, der mir den Bebauungsplan eben auch so ausgelegt hat. Ebenso der Gartenbauer, der den Bebauungsplan auch kannte.

    Zudem bin ich ja nicht der einzige - es stehen zwei Zäune (incl. meinem) und beide verstoßen gegen den Bebauungsplan. Meiner wurde "angezeigt", der andere Zaun nicht. Wenn müsste die Gemeinde wohl auch hier Rückbauen lassen. (Das Haus ist allerdings bereits vermietet, dort stehen im strittigen Bereich bereits Klettergerüste für Kinder usw...). Zudem werden ganz andere Dinge gedultet (Wärmepumpen direkt an der Grundstücksgrenze ohne Abstand zu öffentlichen Flächen / Nachbarn etc...). Mein Zaun mag ggf. strittig sein - aber er beeinträchtigt niemanden.

    Zudem würde die Gemeinde hier einen Präsenzfall schaffen, der Auswirkungen auf das gesamte Baugebiet hätte. Deswegen hoffe ich auch auf ein Einlenken von dieser Seite. Anwaltliche Beratung werde ich mir jedoch einholen wenn es nicht klappt - dann kann ich immer noch entscheiden was ich tue.
     
  8. #28 simon84, 16.05.2018
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    Wenn dein Architekt das so für dich geplant hat und keinerlei Bedenken angemeldet hat, dann nimmst du deinen Architekten und ggf. Gartenbauer mit in die Haftung für den Rück- bzw. Umbau.

    Ebenfalls schnellstens -> Anwalt

    Was interessieren dich die (Nicht-)Probleme anderer ?
    Wenn du das Thema mit der WP oder dem Zaun ansprichst ist das einzige was vermutlich passiert, dass die auch angeschrieben werden.
    Ein Klettergerüst wird im Vorgartenbereich schon stehen dürfen.

    Du hast mit deinem eigenen Thema genug zu tun, wenn schon Rückbau angedroht ist !

    Es geht bei einem Bebauungsplan nicht um "Beeinträchtigung" sondern um planerische Gestaltung.
    Es beeinträchtigt ja auch niemanden wenn du 100qm mehr Wohnfläche im ausgebauten Keller hast, kann trotzdem z.B. anhand von Flächenzahlen nicht
    zulässig sein.

    Wenn eine Kirschlorbeerhecke vorgeschrieben ist kannst du auch keine Thuja pflanzen !
     
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  9. R0Li84

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    Ich war inzwischen tatsächlich beim Anwalt (Erstberatung). Was ich vergessen habe hier zu erwähnen und was wohl relevant ist - bei dem anderen besagten Haus wurde der Zaun seitens der Gemeinde (laut mündlicher Aussage) genehmigt. (Wohl im Rahmen einer Bauplanänderung "übersehen" worden).

    Man kann daher nicht von "kein Recht im Unrecht" sprechen. Werde mich auf Art. 3 Abs. 1 GG berufen und versuchen die Genehmigung mitteils isolierter Freistellung zu erwirken. Wenn diese versagt wird, soll ich mich nochmals beim Anwalt melden.
     
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  10. #30 simon84, 20.05.2018
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    Drück dir die Daumen sehe die Chancen niedrig auf Gleichberechtigung zu klagen :) bitte unbedingt Fortschritt mitteilen ! Würde mich echt freuen wenn es klappt
     
  11. #31 Fabian Weber, 20.05.2018
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    Das Problem ist, dass eine fälschlicherweise ausgesprochene Baugenehmigung auch widerrufen werden kann, wenn die Baugenehmigungsbehörde den eigenen Fehler feststellt. Es werden also wahrscheinlich auch alle Deinen Nachbarn die rechtswidrig gestellten Zäune etc. rückbauen müssen.
     
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  12. #32 Fred Astair, 20.05.2018
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    Und der TE wird zum beliebtesten Nachbarn der Straße.
     
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  13. #33 plattypus, 01.04.2019
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    Wäre auch meine Idee... Gestaltet den Vorgarten so, daß keiner mehr auf die Idee kommt dort durchlaufen zu wollen.

    Kleiner Tipp: Notfalls Holunder (als Rankhilfe) zusammen mit Brombeeren (die dann an der Rankhilfe hochwuchern), da geht niemand mehr durch, nicht einmal ein Einbrecher. :deal
     
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