Wärmepumpe Zubadan - Unterschreitung Abstand Nachbargrundstück

Diskutiere Wärmepumpe Zubadan - Unterschreitung Abstand Nachbargrundstück im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen. Ich weis nicht ob meine Frage hier richtig ist, aber ich stelle sie einfach - vielleicht kann mir ein netter Mensch helfen,...

  1. NBorn

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    Hallo zusammen.

    Ich weis nicht ob meine Frage hier richtig ist, aber ich stelle sie einfach - vielleicht kann mir ein netter Mensch helfen, respektive meine Fragen beantworten.

    Wir haben vor 4Jahren gebaut und eine Mitsubishi Zubadan LWWP bekommen.
    Der Inverter PUHZ-SHW80VHA hat laut Datenblatt einen Schalldruckpegel in 1 Meter Abstand von 51db.

    Nun ist das Teil allerdings in letzter Zeit etwas lauter geworden, irgendwas klappert da.

    Das werden wir beheben lassen, klar aber:

    Problem ist jetzt, das sich unsere Nachbarn schon beschweren und irgendwas von Unterschreitung der Abstände / Schallbelastung sagen, etc. Ich habe das eben mal nachgelesen und es gibt Urteile, in denen die Außenanlage abgebaut oder umgelegt werden musste.

    Hier ist es nun so, das der Inverter an der Rückseite außen an unserer Garage auf Eisenträgern installiert ist, unterfüttert mit Gummis die die Schwingungen wohl abfangen / sollen und der Abstand zur Garagenseite beträgt gerade mal 50cm!!!

    Nun meine Frage:

    Wer ist für die Behebung des offensichtlichen Mangels zuständig?
    Hat das der Heizungsbauer zu verantworten oder müssen wir das auf eigene Rechnung richten lassen, wenn es soweit kommt.

    Noch ist zwar nichts passiert, aber wir haben noch ein Jahr Gewährleistung und da fällt doch solch ein "Planungsfehler" rein, oder nicht?

    Eine voll verzweifelte Userin des Bauexpertenforums :-(((

    BG Nadine
     
  2. #2 simon84, 03.06.2018
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    DIN 18005 bzw. TA Lärm beachten.

    Bei 50 dB sollten in der Regel 3 Meter vom Gerät weg dazu reichen.
    3 Meter wäre in Bayern auch als Abstand zur Grenze des Nachbarn einzuhalten.

    Aus dem Text werde ich nicht ganz schlau.
    Ist eure WP 50cm von der Nachbarsgrenze entfernt platziert ? Das geht natürlich nicht !

    Verantwortlich für die Behebung gegenüber dem Nachbarn seit erstmal ihr als Bauherr.

    Für die Planung war euer GU, Architekt oder Heizungsbauer verantwortlich, je nach dem wer es geplant hat (Pläne vorhanden?).
     
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  3. NBorn

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    Hallo Simon.

    Frage zu Absatz 1:
    Sind die 3 Meter auf für Rheinland-Pfalz gültig - oder reicht hier die Einhaltung der db-Grenze?

    Frage zu Absatz 2:
    Genau! Das Außengerät (2 Lüfter) der WP ist knapp 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt installiert.
    Bildlich:
    Wenn man hinter dem Haus auf der Wiese steht und auf das Haus schaut, ist rechts direkt die Garage angemauert - Grenzbebauung.
    An der Garagenwand auf die man nun schaut, ist wiederum rechts ein Stahlkonstrukt angebracht, auf dem das Außengerät installiert ist.
    Dieses Außengerät ist somit knapp 50cm zur Grundstücksgrenze installiert.

    Verantwortlich für die Behebung sind wir als Bauherrn, ja, aber die Behebung durchführen und bezahlen muss wohl der der es geplant,
    respektive falsch geplant hat, oder nicht? Zumindest so lange die Beteiligten noch in der Gewährleistungsverpflichtung stehen, oder sehe ich das falsch?

    Pläne gibt es, allerdings eine kleine Besonderheit:
    Der Architekt des BU hat alles geplant und dann wurden die Gewerke ausgeführt, bis auf "Heizung/Sanitär", Fliesen, Elektro, Innenausbau, diese
    Gewerke haben wir extern vergeben. Somit ist zwar vom Architekten das Leerrohr / Versorgungsrohr der LWWP unter der Garage in den HWR geplant,
    aber es ist da keine Heizung eingezeichnet, weil die hat der BU ja nicht geplant.

    Wenn ich das richtig verstehe:
    Der Architekt des BU hat geplant, also ist in erster Linie der für den Planungsfehler verantwortlich.
    Nun hat aber der Heizungsbauer seine Arbeit geleistet, ohne Bedenken anzumelden, bezüglich des Abstandes der LWWP zum Nachbargrundstück.
    Somit hat der wieder den "schwarzen Peter" und der BU ist raus aus der Nummer...

    Danke für weitere Informationen zum Thema!
     
  4. #4 Gast85808, 03.06.2018
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Warum werde ich das Gefühl nicht los, wir bekommen hier nur bruchstücksweise alle notwendigen Informationen?

    Ernsthaft: Niemand wird ein Kältegerät absichtlich weit weg vom Innenteil planen, es sei denn, der Bauherr wünscht es ausdrücklich. Und nu, wo das Problem da ist, wird krampfhaft ein Schuldiger gesucht.
     
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  5. #5 Andybaut, 03.06.2018
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    Ich kenne keinen Mindestanstand von Wärmepumpen zur Grenze laut Baurecht. Interessant ist aus meiner Sicht nur der Lärmpegel mit 1m Abstand zum Schlafzimmer in der Nacht und am Tag der Lärmpegel der sich aus der Art des Baugebietes ergibt.
     
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  6. NBorn

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    Warum Sie das Gefühl nicht los werden kann ich nicht sagen, gerne dürfen Sie mir sagen welche Informationen Sie noch benötigen.
    Gerne stelle ich diese noch zur Verfügung - aber sorry, bin keine Profi-ne und daher war für mich alles gesagt.

    Zu Ernsthaft:
    Die Führung des Leerrohrs hat der Architekt des BU geplant und wir hatten da keinen Einfluß drauf genommen.
    Was soll es mir bringen hier Unsinn zu erzählen oder Wahrheiten zu verschweigen, nichts, so denke ich.

    Es wird nicht "krampfhaft" nach einem Schuldigen gesucht, ich versuche nur sachlich eine Bewertung zur Situation zu erhalten.

    Was Sie, liebe(r) Skogen, allerdings veranlasst mein Anliegen derart zu bewerten, kann ich nicht sagen, bedauere es aber sehr,
    da Sie jemand zu sein scheinen, der fundierte Aussagen tätigen könnte.

    Vielleicht überlegen Sie sich es ja noch einmal, würde mich freuen...

    Mit freundlichen Grüßen
     
  7. NBorn

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    Hi,

    den Lärmpegel kann ich nicht sagen, das müsste man / Nachbar / eroieren.

    Mindestabstand LWWP Urteile auf Google zu finden unter mindestabstand luftwärmepumpe grundstücksgrenze

    Danke schön!
     
  8. #8 Andybaut, 03.06.2018
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    Ok dieses Urteil habe ich nun gefunden. OLG Nürnberg. Wärmepumpe muss Abstandsfläche einhalten
    Daraus würde ich aber noch kein allgemeines Urteil ableiten . Es ist ein OLG in Bayern und es gilt immer noch richterliche Unabhängigkeit.
    In BW wäre es wohl eine bauliche Anlage, die kein Gebäude ist.
    Dann Google mal nach deiner Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und suche nach dem Paragraphen für Abstandsflächen.
     
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  9. #9 Andybaut, 03.06.2018
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    Dass du den Lärmpegel beim Nachbar nicht kennst ist zu vermuten. Er ist jedoch das alles entscheidende Kriterium. Da könnte die Wärmepumpe in der Mitte deines Grundstückes stehen und 20 m Grenzabstand haben. Wenn aber der Lärmpegel vor seinem Schlafzimmer zu hoch ist, dann müsste das Ding da weg.
     
  10. NBorn

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    Nicht wirklich, wenn die 3 Meter die gesetzlich vorgeschrieben sind unterschritten werden, dann könnte der Nachbar sogar klagen wenn das Teil nur 1db Lärm macht...Deutschland halt...oder beim Bauamt beschweren, wie auch immer.
     
  11. NBorn

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    Dieser Passus bezieht sich auf Klima WP etc..

    Der nachbarschaftliche Unterlassungsanspruch für Eigentümer aufgrund von Geräusch-Immissionen ergibt sich dabei aus § 1004 Abs. 1 in Verbindung mit § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für Mieter ergibt sich der Unterlassungsanspruch aus § 862 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit einer analogen Anwendung des § 906 BGB. Der Nachbar kann die Unterlassung der Inbetriebnahme demnach dann fordern, wenn die Geräusche des Klimageräts so laut sind, dass sie eine wesentliche Beeinträchtigung des Eigentums oder Besitzes des Nachbarn darstellen, die dieser nicht zu dulden hat. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden dabei die öffentlich-rechtlichen Vorschriften herangezogen - bei Geräuschbelästigungen in erster Linie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm).

    Grenzwerte für die Geräuschbelastung

    Zu unterscheiden ist dabei, ob die Lärmbelästigung von innerhalb des Gebäudes kommt oder von einer Geräuschquelle, die außerhalb des Gebäudes des Nachbarn liegt. Üblicherweise sind die außen liegenden Teile des Klimageräts die Herkunftsquelle störender Geräusche. Abhängig davon, in welchem Baugebieten man wohnt, ergeben sich aus der TA-Lärm unterschiedliche Richtwerte. So gilt in reinen Wohngebieten eine Höchstbelastung von 35 dB(A) nachts und 50 dB(A) tagsüber. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten liegt die Höchstbelastung dagegen bei 40 dB(A) nachts und 55 dB(A) tagsüber. In Kurgebieten, bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten sowie in Kern-, Dorf- und Mischgebieten gelten wieder andere Grenzwerte.

    Oftmals haben Gemeinden zusätzlich zu den Grenzwerten aus der TA-Lärm gesonderte Verordnungen erlassen, aufgrund derer spezielle Gebiete als Lärmschutzgebiete ausgewiesen werden und für die deshalb besondere Grenzwerte gelten.
     
  13. #13 Gast85808, 03.06.2018
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    Gast85808 Gast

    Die entscheidende Frage ist, die ist bislang auch nicht beantwortet, wer!! hat sich den Standort der WP da ausgedacht?

    Niemand! Niemand plant ohne Not, gerade bei einer Kältemaschine, derartig lange Strecken
     
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  14. #14 Andybaut, 03.06.2018
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    So, nun habe ich mal in eure LBauO reingeschaut. Hier gilt vermutlich Paragraph acht Abs. 8. In Rp scheint es so zu sein, dass die Wärmepumpe eine eigene Abstandsfläche kreiert. Interessant könnte aber auch noch die Brandgefahr sein. Das Ding steht wohl planerisch tatsächlich so nicht richtig.
     
  15. #15 simon84, 03.06.2018
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    Liest sich für mich eher so als ob die ohne abstandsfläche zulässig wären

    (8) Für bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen, von denen Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgehen, gelten die Absätze 1 bis 7 gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen entsprechend. Sie sind ohne eigene Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der Abstandsflächen und in den Abstandsflächen von Gebäuden zulässig, wenn die Beleuchtung mit Tageslicht nicht erheblich beeinträchtigt wird und der Brandschutz gewährleistet ist. Ohne eigene Abstandsflächen und in den Abstandsflächen von Gebäuden sind Einfriedungen und Stützmauern bis zu 2 m Höhe, in Gewerbe- und Industriegebieten ohne Begrenzung der Höhe zulässig.
     
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    Hallo Skagen,

    danke schön, das Sie sich konstruktiv beteiligen!

    Die Planung hat - lt. Skizze - die Architektin des BU durchgeführt.
    Ich kann leider keine "Not" erkennen, die diese sich hat das so ausdenken lassen.

    Ich kann gerne einen ganzen Grundriss einstellen, aber es erschliesst sich mir nicht, warum das so geplant wurde.
    Was ich an Eides statt versichern kann ist, das wir - Laien im Bau - keine Mitsprache zur Planung angemeldet hatten und
    uns auf eine "saubere", rechtlich einwandfreie Planung verlassen haben.
     
  17. #17 Andybaut, 03.06.2018
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    Da bin ich bei dir, bis der Hinweis mit dem Brandschutz kommt. Da bin ich bei der Wärmepumpe ein bisschen unschlüssig. Aber vermutlich gibt’s da auch mal wieder eine Kommentierung.
     
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    Laut Datenblatt hat der Inverter PUHZ-SHW80VHA einen Schalldruckpegel in 1 Meter Abstand von 51db.

    Ich habe soeben, bei 22°C Außentemperatur - Heizung ist ausgeschaltet, nur für Warmwasser ist in Betrieb - mit der Handyapp "Decibel X"
    einen Geräuchpegel zwischen 68 und 71db gemessen in 2 Metern Entfernung auf meinem Grundstück.
    Wie sich das entwickelt, wenn es -18°C ist, kann ich nicht sagen, aber die Lautstärke ist uns im vergangenen Winter schon im Haus aufgefallen.

    Gretchenfrage ist, an wen wenden wir uns zur Behebung?

    Den BU der geplant hat oder der Heizungsmonteur, der das Gewerk ohne Bedenken anzumelden ausgeführt hat?

    Danke schön!
     
  19. #19 Fred Astair, 03.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 03.06.2018
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    Wenn mehrere Regeln auf ein Objekt zutreffen, hier Abstandsregel 3m (war mir neu) und da höchstzulässiger Lärmpegel am Fenster des Nachbarn, sind beide zu erfüllen. Hier scheint Beides nicht eingehalten zu sein und ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser nachbarschaftsschädliche und egoistische Platz ohne Zutun des Auftraggebers gewählt wurde. Ich hätte als Nachbar längst opponiert.
    Da kannst Du auch gleich noch Deinen Komposthaufen mit den Kücheabfällen an der Grenze aufschichten.
    Komm jetzt nicht mit dem Leerrohr als Platzhalter. Warum das da liegt, auf wessen Intervention, wissen wir nicht. Auf jeden Fall ist das nur ein Angebot, da irgendwas durchzuschieben.
    Die Kälteleitungen hätten sich mit Leichtigkeit in der Garage verlegen lassen.

    Wenn jetzt die WP deutlich lauter ist, als angegeben, wäre erstmal der Errichter in der Pflicht zur Mängelbeseitigung.
    Ob jetzt der Heizungsbauer auch haftbar wäre für eine nachbarrechtlich falsche Platzierung der WP, die ihm der Auftraggeber angewiesen hat, sei dahingestellt. Das wäre rechtlich mit ungewissem Ausgang zu prüfen.
    Du musst also zwei Fragestellungen aufdröseln:
    1. Enstpricht der Schallpegel in 1m Abstand dem Datenblatt des Herstellers?
    2. Entspricht der Aufstellplatz der LBO, der TA Lärm und anderen rechtlichen Bestimmungen und wer ist für eine Abweichung verantwortlich?
     
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  20. NBorn

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    Ganz ehrlich, Herr Astair, gehen Sie doch bitte einfach mal davon aus, das es so geplant wurde und wir keinen Einfluss darauf genommen haben.

    Ich kann hier nicht mehr sagen, als das es wirklich so war und wir uns in der Sicherheit gewogen haben eine rechtlich einwandfreie Planung und somit Ausführung zu bekommen.

    Nochmal:
    Was soll mir das bringen, hier Lügenmärchen zu erzählen, die hinterher keinen Bestand haben?
    Ich habe echt andere Hobbies als hier das Forum mit Müll zu beschäftigen.

    Ernsthaft:
    Ich dachte, das Bauexpertenforum ist frei von Vorurteilen zu nutzen und jeder bekommt hier adäquate Hilfe.

    Ich weis nicht, was hier schon alles für ein Humbug gelaufen ist, aber ich bin kein Teil davon und will auch keiner werden!
     
Thema: Wärmepumpe Zubadan - Unterschreitung Abstand Nachbargrundstück
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