Garage zum Haus falsch gesetzt, krum gemauert usw.

Diskutiere Garage zum Haus falsch gesetzt, krum gemauert usw. im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unser Bauunternehmer erstellt gerade unseren Rohbau inkl. Doppelgarage. Insgesamt sind wir sehr zufrieden mit den Arbeiten und er arbeitet...

  1. #1 ralf131, 07.06.2018
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    Hallo,

    unser Bauunternehmer erstellt gerade unseren Rohbau inkl. Doppelgarage. Insgesamt sind wir sehr zufrieden mit den Arbeiten und er arbeitet sehr sehr genau.

    Allerdings sind uns jetzt folgende Dinge (eher durch Zufall) aufgefallen:

    - Die Garage ist um ca. 15 cm falsch platziert (rotes Maß)
    - Durch den Versatz passen die Einbaustrahler in der Decke zw. Haus und Garage nicht mehr und sind um ca. 15 cm zur Haustüre versetzt. Vorher waren sie genau mittig zur Tür geplant. (grüner Punkt = geplant, roter Punkt = neue Position)
    - Die Garage ist hinten ca. 15 cm breiter als vorne (schwarzes Maß)
    - Der Abstand zwischen Garage und Haus beträgt 2,08m anstatt 2,00m (oragenes Maß)

    Was macht man nun in so einem Fall?

    Ist das innerhalb der üblichen Toleranzen am Bau?

    Ändern kann man es ja eigentlich nicht mehr und extrem schlimm ist es ja auch nicht. Es sind halt ein paar Mängel.

    Aber kann man in so einem Fall z. B. eine Entschädigung geltend machen?

    Wenn ja wie hoch dürfte die etwa ausfallen?

    Grüße
    Ralf131
     

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  2. S216

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    Wie ist denn dein materieller Schaden? Das mit den Leuchten verstehe ich nicht ganz, fehlt dir jetzt 15 cm Kabel, um sie wieder mittig zu setzen, oder wie?
    Wenn mein Schaden 0 wäre und es baurechtlich (Abstand Nachbar o.ä.) im Rahmen wäre, würde ich mich mit der Firma "einigen" ("ich hab was gut bei dir", so auf die Art). Aber trotzdem schriftlich festhalten.


    nun :D

    EDIT: kann es sein, dass der Abstand noch geringer wird, wenn erst mal Dämmung und Putz auf der Wand sind?
     
  3. #3 ralf131, 07.06.2018
    ralf131

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    Die Lampe ist ein Spot. Da ist in der Betondecke vom Betonwerk ein Einbaustrahlerbox aus Kunststoff eingelassen. Diesen kann man nicht mehr verschieben. Die einzigste Möglichkeit wäre entweder lt. Rohbauer die Decke abhängen, dann wären aber die Einbaustrahler umsonst bezahlt gewesen oder von Spots auf normale Lampen umstellen oder einfach mit dem Versatz zur Haustüre leben.

    Das mit den Grenzen ist schwer nachzuvollziehen. Die Garage steht auf Grenze. Da gibt es die Möglichkeit, dass wir die Grenze um 15 cm überschritten, unterschritten oder genau drauf sitzen und somit Garage und Haus zusammen etwas krumm im Grundstück stehen.
     
  4. SIL

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    Ab DIN 18201 die 18202 bezieht sich auf Mauerwerk etc, Maßtoleranzen Hochbau als PDF umsonst zu bekommen incl Interpolation Tabellen , (Stahlbeton ist in anderer Richtlinie) in den LBOs steht auch einiges HBO zum Beispiel Winkeltoleranz .. Ich tendiere eher Mauwerk neu 15 cm ist schon sehr viel auf 6m (außerhalb der Toleranz) Fakt ist Ihnen steht ein Regressanspruch zu, warum sollen die Strahler nicht versetzt werden können Ich nehme an es sind Dosen oder Kunststoffkasten einbetoniert? Eine Bezifferung des Regress ist schlecht möglich, da sollten Sie einen Anwalt fragen, unabhängig ob Sie 'damit leben können'.
     
  5. #5 ralf131, 07.06.2018
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    Richtig Dosen bzw. Kunststoffdosen einbetoniert.

    Einen Anwalt wollte ich hierzu nicht unbedingt konsultieren, da ich mich mit dem Rohbauer sehr gut verstehe und er sonst alle Wände im mm Bereich (+/- 2-3mm) gesetzt hat.

    Gruß
    ralf131
     
  6. SIL

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    Ja und - Diamantbohren Fräsen Schneiden neue Dose einsetzen geht schon, wenn man will.
     
  7. #7 ralf131, 07.06.2018
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    weiß nicht - der Rohbauer meinte er sieht da keine Möglichkeit.

    Was jetzt hier nicht ersichtlich ist, ist dass es sich um 3 zueinander ausgemittelte Spots handelt. Dann müsste er alle 3 neu Bohren.

    Wie groß wäre der Aufwand hierfür? (1 Mannarbeitstag?)

    Was würde mit den alten Dosen passieren?
     
  8. S216

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    *schluck*
    Das würde ich genau wissen wollen.
     
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    Ja klar, dann muss er halt 3 machen-oder Sie gestehen ihm halt diese verkehrte Lage zu oder er hängt halt ab, dass müssen Sie entscheiden. Die Garage steht aber noch auf Ihren Grund? Also nicht 1 cm woanders?
     
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    Ich denk auch...
     
  11. #11 ralf131, 07.06.2018
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    schwer festzustellen. Die Grenzsteine sitzen etwa 1,50m unter dem Boden an einem Punkt, den man nicht mehr freilegen kann.

    Allerdings war das Garagenfundament und die Außenmauer, das erste was am Bauplatz erstellt wurde. Zu einem Zeitpunkt an dem die Grenzpunkte noch zugänglich waren.
     
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    Na in den Abfall kommen die, oder einfach verschließen, 1 Tag is da zuwenig.
     
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    Dazu gibt es genug treads hier, Vermesser soll der Rohbauer bezahlen - dieser Gefahr das später abzureissen, würde ich mich aussetzen, zumal es sicher noch mehr Bezugspunkt gibt.
     
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    #nicht
     
  15. #15 Lexmaul, 07.06.2018
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    Die Spots scheinen wichtiger als der mutmaßliche Grenzverstoss zu sein.

    Und sonst hat er auf 2-3mm genau gearbeitet? Kann ich irgendwie auch kaum glauben, wenn hier so schlampig weitergemacht wurde - das wäre mir heutzutage als Maurer ja schon peinlich.

    Vermesser bestellen, dem 150 Euro vom Rohbauer BAT geben und dann schauen, ob eine Grenzverletzung vorliegt. Danach kann man über Spots oder Entschädigung nachdenken...
     
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    Oben erwähnten sie BP Garage kam zuerst, nun wurde gemauert ich nehme an MW entlang der äußeren Kanten, ergo ist ja die BP auch schon ausser Winkel und Maß oder steht das MW jetzt in der Luft oder springt die Platte, also schon bei der Gründung war das was 'daneben'
     
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    Lexmäulchen irgendwo stimmt doch unten schon was nicht, ich verstehe auch bis heute nicht warum kein Fester Punkt eingemessen wird oder eine Kleine Betonsäule die bleibt bis zum Ende stehen, kein Gewerk kann sich dann rausreden, diese Schnurgerüste sind doch immer mal 'im weg' :biggthumpup:
     
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  18. #18 simon84, 07.06.2018
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    Die Grenze auf jeden Fall rausmessen lassen !!! :eek:
     
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  19. Dimeto

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    Ob das der Nachbar auch so sieht, wenn 23cm überbaut sind?
    Doch. Sollte tatsächlich überbaut sein, läge ein (Teil-) Abriss der Garage zumindest im Bereich des Möglichen. Das käme dann auf die Einschränkungen des Nachbarn an.
    Wenn Du es nicht machst wird es sicher dein Nachbar bei Dir machen.
    Wie soll der denn aussehen und wo soll der platziert werden? Dafür gibt es ja die Grenzabmarkungen. Die sind sogar gesetzlich geschützt. Nützt nur nichts, wenn das weder Bauherren noch Bauarbeiter interessiert.
     
  20. #20 BauPro12345, 08.06.2018
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    Definitiv sofort den Vermesser rausschicken! Kostenklärung hierzu ist eher zweitrangig.
    Du genießt beim Neubau keinen Bestandsschutz bei einer etwaigen Grenzüberschreitung.
    Der Nachbar kann das auch ein paar Jahre später beanstanden, wenn du schon längst mit dem Rohbauer schlussgerechnet hast.
     
Thema: Garage zum Haus falsch gesetzt, krum gemauert usw.
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