Mängel oder ist das so üblich

Diskutiere Mängel oder ist das so üblich im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Ok vielen Dank für die Antworten. Wir haben natürlich kein Haus mit Solaranlage gekauft, aber eins welches den Energiebedarf laut Energieausweis...

  1. #21 Enno1984, 07.06.2018
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    Ok vielen Dank für die Antworten.

    Wir haben natürlich kein Haus mit Solaranlage gekauft, aber eins welches den Energiebedarf laut Energieausweis erfüllt. Wenn dieser ohne die Anlage nicht erfüllt wird dann muss das nach gebessert oder nicht? Ich versuche das mal selbst zu vergleichen und dann schauen wir was der Bauunternehmer sagt.
     
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  2. SIL

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    Wenn in den Energieausweis Solar gleich welcher Art gelistet ist, muss Sie auch physisch vorhanden sein, die komplette Berechnung werden Sie nicht haben, ich nehme an eher nur diese 3 Blätter da, diese Eintragung die dort steht ist geschuldet, es herrscht doch wohl auch einiges an Klärungsbedarf, da dieses KVH nun als Überzug fungiert obwohl ich nach den div. Vorträgen etwas irritiert bin, so was als Holz ist unüblich in Massivdecken vor allem ist dieser dann gegen einem HEM völlig anders zu betrachten, und bei weitem nicht so belastbar.
     
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  3. #23 simon84, 07.06.2018
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    Hier gibt es diverse rechtliche Fallstricken.
    Gesunder Menschenverstand, Gesetzt, Recht haben und Recht bekommen sind leider in Deutschland komplett unterschiedliche Dinge.

    Erst mal wäre zu klären ob ihr tatsächlich rechtlich ein Haus erworben habt bei welchem ein bestimmter Normenergiebedarf eine zugesicherte Eigenschaft ist.

    Dann ist zu klären ob euer Anspruch in diesem Fall gegen den Verkäufer oder gegen den Ersteller des Ausweises zu richten ist.

    Das sind alles Themen für einen spezialisierten Fachanwalt. Ob der Verkäufer kooperativ bleibt ist auch fragwürdig.

    Und natürlich ist zu prüfen ob der Normbedarf ggf. trotzdem erfüllt ist. Das kann durchaus der Fall sein.

    Und der Normbedarf hat überhaupt nichts mit dem tatsächlichen Bedarf zu tun.

    Ganz ehrlich meine Meinung ? Lasst den Quatsch gut sein und legt euch lieber nen schönen Garten an oder grillt oder sonstwas.
    Die Energie, Zeit und Geldaufwand die ihr hier reinsteckt bekommt ihr doch nie und nimmer zurück.
    Am Ende wird das so hingerechnet werden dass Statik und Normverbrauch so passen und ihr bekommt gar nix ausser Tausende an Euros von Gerichtskosten, Gutachter usw.


    Es ist ja überhaupt nicht klar warum Solar nicht vorhanden ist.
    Das kann alles sein von Energieausweis aus Versehen von einem anderen Bauvorhaben vorgelegt um schneller Anfangen zu können zu bauen und danach vergessen zu überarbeiten bis hin zu ehemaliger Bauherr hat darauf bestanden, dass kein Solar montiert wird....
     
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  4. #24 Enno1984, 07.06.2018
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    Eine Solaranlage war tatsächlich nicht gewollt von den Verkäufern.

    Trotzdem taucht sie aber in den Berechnungen auf. Wir haben genau wie von SIL erwähnt diese 3 Blätter. Ich werde mal versuchen das zu erforschen was die ENEV angeht.

    Anwalt haben wir nun eh schon eingeschaltet und bezahlt. Da wir gar keine Antwort vom Bauunternehmer mehr bekommen haben nachdem wir nach der Statik gefragt hatten. Also kann der jetzt auch noch was tun.
     
  5. #25 Enno1984, 07.06.2018
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    Ach so, es ist oben kein Vollgeschoss, sondern Ausbaureserve auf Holzbalkendecke.
    Die länge des Balkens ist übrigens 5,20 und der hat wesentlich weniger Steiffigkeit als der HEM
     
  6. #26 simon84, 07.06.2018
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    Wenn Ihr ein Haus ohne Solaranlage gekauft habt, weil der Verkäufer bewusst auf die Solaranlage verzichtet hat, dann könnt ihr nicht beim Ersteller des Hauses eine Solaranlage einfordern, nur weil diese in einem Energieausweis steht.

    Es war euch doch beim Kauf bekannt.

    Ihr habt höchstens Anspruch auf einen aktualisierten (schlechteren) Energieausweis.
     
  7. #27 cschiko, 07.06.2018
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    Ich denke auch das man hier erstmal gucken muss, wer nun genau euer Ansprechpartner für die Sachen ist. Also ob der Verkäufer oder doch der Bauunternehmer. Es ist halt die Frage, ob der Verkäufer euch falsch informiert hat und das Haus so wie es nun dasteht nach seinen Wünschen angepasst wurde (und die Unterlagen eben nicht aktuell sind). Oder hat der "BU" damals gefuscht und der Verkäufer hat dies nicht gemerkt, was sagt dieser denn zu den Ganzen Sachen?
     
  8. SIL

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    Was ist den im Bauamt hinterlegt, die Bauakte bekommen Sie ja nun ohne Beschränkung da Sie Eigentümer sind.
     
  9. #29 Enno1984, 08.06.2018
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    Bei Bauamt liegt das gleiche was wir haben, dort waren wir schon und haben die Unterlagen gesichtet. Alles alt, die Deckenhöhe wurde z.B. von 2,51 auf 2,40 geändert. Ist aber auch nirgends hinterlegt, aber wohl so abgesprochen.

    Wie gesagt die Verkäufer wollten nach eigenen Angaben keine Solaranlage, trotzdem ist sie ja im Energieausweis den sie uns ja überreicht haben und wir unserer Bank fürs den Kredit.

    Also wer haftet jetzt dafür?
     
  10. #30 simon84, 08.06.2018
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    Du selbst da dir die Abweichung vom Energieausweis offensichtlich bekannt war und beim Kauf hingenommen wurde.

    Du hast zum Zeitpunkt des Kaufs sowohl gesehen, dass keine Anlage vorhanden ist, das akzeptiert und wusstest auch, dass der Ausweis nicht aktualisiert wurde und die Anlage bewusst vom Vorbesitzer nicht erwünscht war.

    Sag mal was genau wollt ihr eigentlich erreichen ? Kostenlose Solaranlage aufs Dach? Der Vorbesitzer hat sicher ein Entgegenkommen oder Rabatt bekommen vom damaligen Bauunternehmer für den Verzicht der Solaranlage.

    Wenn überhaupt geht es sowieso nur um einen normverbrauch und keinen tatsächlichen

    Ps:

    Haftung für falschen Energieausweis
     
  11. #31 Enno1984, 08.06.2018
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    das der Energieausweis nicht stimmt ist unsere jüngste Erkenntnis und war vor kauf nicht bekannt! Niemand kann verlangen das wenn man so einen Ausweis das erstmal sieht er alles versteht was drin steht. Jetzt kommen sicher so aussagen dann hättet ihr vorher mit einem Gutachter das aus angucken müssen. hätte hätte, haben wir aber nicht.

    Jeder der sich ein Auto kauft und der hat nicht die Ausstattung wie sie in den Unterlagen ist würden das auch nicht so hinnehmen. Steht 19" Felgen drin sind aber nur 18" drauf. Sieht man nicht gleich aber fällt irgendwann doch auf. Dach mit Schiebedach steht drin, ist aber keins drauf. Dann würden auch jeder versuchen das zu bekommen was drin steht. Nur beim Hausbau nimmt man das wohl nicht so ernst alles!?

    Das ist eine riesen Investition die man meist nur einmal im Leben macht, daher sollte auch alles stimmen. Leider scheint unsere lage hier aussichtslos. Ich werde versuchen, wenigstens aktuelle und richtige Unterlagen zu bekommen falls wir das Haus irgendwann wieder verkaufen. Mehr bleibt uns anscheinend nicht übrig.
     
  12. #32 Lexmaul, 08.06.2018
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    Sorry für das Phrasenschwein, aber Unkenntnis schützt jicht vor Schaden - das ist nun mal so in vielen bereichen des Lebens.

    Und genau deshalb sollte man sich wie im vorher angesprochenen Autoverkauf auch mal entsprechend schlaumachen bzw. jemanden einkaufen, der schlau ist - Du prangerst was an, woran Du Dich selbst nicht gehalten hast und bist nun verständlicherweise sauer.

    Nochmal machst den Fehler nicht, gib ihn im Bekanntenkreis weiter und ein paar anderen ist auch geholfen - wie auch neuen usern hier im Forum ;)
     
  13. #33 simon84, 08.06.2018
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    Ich verstehe den Frust, aber genau das ist der Fall.

    Absolut alles ist bei einem Hauskauf oder -bau durchzulesen und genauestens zu prüfen.
    Fachleute (muss ja nicht gleich ein Gutachter sein) sind hinzuzuziehen, es gibt Checklisten kostenlos im Internet zur Absicherung und und und.

    Selbstverständlich ist jedes Wort in so essentiellen Dingen wie Kaufvertrag (Den liest dir der Notar sogar vor !), Teilungserklärungen, Grundbüchern, Energieausweis usw. exakt durchzulesen, zu hinterfragen und zu klären.

    Das mit dem Auto ist doch exakt die gleiche Situation. Wenn du von einer Privatperson ein 3 Jahre gebrauchtes Auto kaufst, welches ab Werk 19 Zoll Räder hat, du beim Kauf nicht genau hinschaust und dann nach x Monaten kommst, dann kannst du doch auch nicht zum Händler gehen und die anderen Räder einfordern !!

    Es gibt einen Unterschied zwischen einer beim Verkauf zugesicherten Eigenschaft und etwas, dass du meinst aus gesundem Menschenverstand ableiten zu können.

    Zum Energieausweis hatte ich schon einen Link geschickt.
    Vereinfach gesagt: Wenn dir beim Kauf klar war, dass keine Solaranlage auf dem Dach war, dann kannst du jetzt weder vom Verkäufer noch vom Bauunternehmen eine Anlage oder eine Entschädigung dafür fordern, egal was im Energieausweis steht.

    Steht denn überhaupt im Expose, Inserat, Kaufvertrag oder sonstwo ein expliziter Paragraph zu "Kfw 55 Haus" oder "Normverbrauch laut Energieausweis wird zugesichert" ?
    Vermutlich nicht, oder ?

    Wie gesagt, der einzige der dir hier helfen kann wäre ein spezialisierter Rechtsanwalt der versucht noch irgendwo einen Aufhänger zu finden und was rauszuholen. Eine Erstberatung würde ich definitiv machen, ob sich der Klageweg rentiert musst du selbst entscheiden.
    Evtl. lenkt ja auch das Bauunternehmen ein und macht dir eine neue Statik (wenn du sie dann reinlaesst), einen neuen Energieausweis und noch einen kleinen Kulanzrabatt. Weil die auch keinen Bock auf ein Gerichtsverfahren haben.

    Ansonsten, wenn es mein Haus wäre, wär mir das mit der Solaranlage in den Papieren und nicht auf dem Dach sowas von egal.

    Ich gehe dann mal wieder zurück zum 19 Zoll Räder montieren und heute Abend gemütlich im Garten grillen ohne Energieausweis Stress :)
     
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