Abdichten des Kellerfensters gegen Stauwasser

Diskutiere Abdichten des Kellerfensters gegen Stauwasser im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, da ich leider wirklich kein Experte im Baubereich bin, wären Tips und Hilfestellungen von euch für mich echt Gold wert. Wir...

  1. #1 hiasewase, 20.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 20.06.2018
    hiasewase

    hiasewase

    Dabei seit:
    20.06.2018
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    da ich leider wirklich kein Experte im Baubereich bin, wären Tips und Hilfestellungen von euch für mich echt Gold wert.

    Wir haben folgende Situation:
    Bei unserem neu gebautes Haus welches wir schlüsselfertig erworben haben (sprich wir haben leider den Bau auch nicht begleiten können) steigt im Lichtschacht des Hobbykellers Wasser von unten auf.
    Der Lichtschacht ist leider nicht druckwasserdich gebaut und auch nicht besonders tief. Des weiteren ist er nicht an eine Entwässerung angeschlossen. D.h. der Lichtschacht hat ledigich unten ein Loch in dem das Wasser versickern soll. Aber ganz im Gegenteil durch dieses Loch steigt bei starkem Regen das Wasser auf.

    Als wir dies das erste mal bemerkt haben hatte es bei uns in der Gemeinde ein sehr starkes Unwetter gegeben (teiweise sind sogar Unterführungen voll gelaufen), leider hatten wir an dem Tag dann auch ca. 0,2 cm Wasser im gesamten Hobbykeller. Das Wasser stand fast 1/3 über dem Fensterbrett im Fenster.

    Zwei Tage später (und in der Zwischenzeit regnete es so gut wie gar nicht) stand jedoch nach ca. 10 Minuten Regen (starker Regen aber lange nicht so hefitig wie zwei Tage zuvor) schon wieder das Wasser im Lichtschacht. Hätte es noch weiter geregnet wäre das Wasser wieder über bis über die Fensterbank aufgestiegen.

    Jetzt war natürlich unser Gedanke, nachdem wir ja noch in der Gewährleistung sind, dies als Mangel an den Bauträger weiterzugeben.

    Auf Nachfrage bei unserer Gemeinde, konnte ich herausfinden dass diese auf Grund der schwierigen Bodenverhältnisse bei uns (Oberschichten die wasserführend sind, Bodengegenheiten wie Lehm, Schluf etc..) grundsätzlich druckwasserdichte Lichtschächte empfiehlt, dies jedoch letzlich dem Bauträger überlassen ist die Empfehlung anzunehmen.

    Für stellt sich jetzt die Frage, wie a) herausfinden kann ob es sich um einen grundsätzlichen Baumangel handelt und b) wie ich möglichst kostengünstig den Mangel im Zweifel selbst abstellen kann.

    Gruß
    Matias
     
  2. #2 simon84, 20.06.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.665
    Zustimmungen:
    6.574
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Erstmal wäre wichtig zu wissen ob es ein Bauträger oder ein GU war, was in eurem Bodengutachten stand (oder habt ihr keins ?) und was ihr vertraglich gekauft habt.

    Wenn keine druckwasserdichten Lichtschächte in der bauleistungsbeschreibung standen schaut es schlecht aus
     
  3. #3 Andybaut, 20.06.2018
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Also ich würde sagen es ist auf jeden Fall ein Mangel.
    Egal was ein Gutachten, eine Empfehlung einer Gemeinde oder wer auch immer sagt,
    ist eindringendes Wasser sicher kein gewünschter Zustand.

    Nun stellt sich aber die Frage warum der Mangel auftritt.

    Falsche Planung, falsche Ausführung oder unvorhersehbares?

    Unvorhersehbar ist es scheinbar nicht, da ja die Gemeinde auf den Umstand hinweist.
    Falsche Ausführung oder und falsche Planung könnte also zutreffen.

    Alles Gute kommt von oben? Nicht immer. Entwässerung von Lichtschächten - Deutsche BauZeitschrift
    Die Hebeanlage aus dem Artikel ist hier nicht unbedingt zutreffend,
    aber vielleicht die Frage der "planmäsigen Entwässerung".
    Die scheint bei dem Bauteil zu fehlen.
    Also war die Planung scheinbar mangelhaft.
    Die Ausführung der schlechten Planung aber vielleicht OK.
     
  4. #4 simon84, 20.06.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.665
    Zustimmungen:
    6.574
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Das stimmt natürlich, aber wichtig ist trotzdem erstmal selbst zu verstehen, auf welcher vertraglichen Basis man eigentlich steht.

    Wenn z.B. druckwasserdichte Fenster (auch gegen Aufpreis) angeboten oder vorgeschlagen wurden, dann ist die Situation nicht mehr so einfach.
     
  5. #5 hiasewase, 20.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 20.06.2018
    hiasewase

    hiasewase

    Dabei seit:
    20.06.2018
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,
    so schnelle Rückmeldung, super Danke.

    Also in der Baubeschreibung steht auch dass es sich nicht um druckwasserdichte Schächte handelt. Da wir ja das Haus sozusagen schlüsselfertig gekauft haben geht man natürlich davon aus dass es vorschriftsgemäß gebaut wurde.
    Wie finde ich denn heraus ob unser Verkäufer Bauträger oder BU für uns ist? Im Prinzip hat er das Haus ja auf seinem Grundstück gebaut und uns dann beides fertig verkauft.
    Ein Bodengutachten gibt es wohl nicht. Für mich stellt sich hat die Frage ob er wenn er
    1. Nicht bei der Gemeide nachfrägt bzgl. der Bodengebenheiten
    2. Kein Bodengutachten erstellt
    3. Ohne historisch höchsten Grundwasserstand entscheidet keine druckwasserdichten Schächte zu bauen
    nicht fehlerhaft gehandelt hat und somit ein Magel entstanden ist den er beheben muss.

    Grüße
    Matias
     
  6. #6 simon84, 20.06.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.665
    Zustimmungen:
    6.574
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Wenn du das Haus mit Grundstück gekauft hast ist das besser und handelt sich höchstwarscheinlich um eine "Bauträger" situation.
    Dann hast du tatsächlich "einmal Haus bitte" gekauft.

    Dann solltest du eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung an die Firma schreiben.
     
  7. #7 hiasewase, 20.06.2018
    hiasewase

    hiasewase

    Dabei seit:
    20.06.2018
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Also ich habe nochmal im Kaufvertrag geschaut, es ist als Generalunternehmer eingetragen
     
  8. #8 hiasewase, 20.06.2018
    hiasewase

    hiasewase

    Dabei seit:
    20.06.2018
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Vermutlich ist das jetzt wiederum schlecht für uns :-(. Das Haus war ja zu dem Zeitpunkt schon fertig, für uns bestand ja gar nicht mehr die Möglichkeit ein Bodengutachten machen zu lassen geschweige denn druckwasserdichte Schächte verbauen zu lassen :-(
     
  9. #9 hiasewase, 20.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 20.06.2018
    hiasewase

    hiasewase

    Dabei seit:
    20.06.2018
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Wörtlich steht da:
    Der Generalunternehmer verplichtet sich, das Vertragsobjekt nach den anerkannten Regeln der Baukunst und den einschlägigen DIN-Normen technisch einwandfrei und auf eigene Kosten unter Verwendung normgerechter Baustoffe vollständig fertig zu stellen.

    Mal abgesehen von der Haftungsfrage, würde ich mir gerne einen Plan B zurechtlegen damit ich mein Fenster absichern kann.
    Am liebsten wäre mir natürlich ein druckwasserdichter Lichtschacht, was
    a) vermutlich nachträchlich ziemlich teuer
    und
    b) bei uns auf Grund der sehr kleinen Terasse (nur 4m breit) schwierig wird. Nicht dass wir beim ausbaggern dem Nachbarn noch seine Terasse zerstören

    Alternativ habe ich jetzt mal ein Angebot für ein druckwasserdichtes Fenster angefordert. Ich weiß halt leider nicht ob man das nachträglich (ohne aufgraben) noch instalieren kann.

    Hat da jemand von euch Erfahrungen damit?

    Grüße
    Matias
     
  10. #10 simon84, 20.06.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.665
    Zustimmungen:
    6.574
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Einen Lichtschacht kann man auch mit dem Spaten "ausbaggern" da braucht es nur ein paar Bier und Oberarme.
    Nachbarterrasse machst du da nicht kaputt.

    Material so Pi mal Daumen, vielleicht bisschen zu viel geschätzt 1000 Euro druckwasserdichter Lichtschacht + 1000 Euro druckwasserdichtes Fenster

    PS. ob du beides brauchst muesst ihr selber entscheiden.

    Ich hoffe ihr habt nur 2-3 Fenster im gefährdeten Bereich.
     
  11. #11 hiasewase, 20.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 20.06.2018
    hiasewase

    hiasewase

    Dabei seit:
    20.06.2018
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Simon,

    na das wäre ja noch kostenmäßig vertretbar. Meinst du man kann ein wasserdichtes Fenster auch ohne dem aufgraben des Lichtschachtes installieren?

    Grüße
    Matias
     
  12. #12 simon84, 20.06.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.665
    Zustimmungen:
    6.574
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Glaub ich eher nicht, dass man das realistisch im Bestand eingebaut bekommt.
    Aber das kann ein Fensterbauer besser beantworten.
     
  13. #13 Fabian Weber, 20.06.2018
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.380
    Zustimmungen:
    5.962
    Also wenn es ein riesen Unwetter war, dann war der Boden beim nächsten Regen noch voll mit Wasser gesättigt und stieg daher wieder an. Ob Dein Bauträger aber nicht für einen Jahrhundertregen bauen muss, was es ja anscheinend war, wenn im Ort auch Unterführungen etc. abgesoffen waren, wäre zu prüfen. Das Einfachste wird eine kleine Tauchpumpe mit Schwimmerschalter sein (findet sich meist sowieso irgendwann im Haushalt an), und dann immer schön den Wetterbericht lesen, bzw. vorm Urlaub reinhängen. Oder sind es viele Fenster?

    Hast Du einen Kunststoff-Lichtschacht oder Betonfertigteil? Abdichten nachträglich geht eigentlich bei beiden, nur bei Beton wird's von unten schwierig.
     
  14. #14 hiasewase, 20.06.2018
    hiasewase

    hiasewase

    Dabei seit:
    20.06.2018
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Fabian,
    est handelt sich um einen Kunststoff-Lichtschacht. Wie könnte man die denn abbdichten, denn die sind ja nicht wirklich dicht mit der Wand (weiße Wanne) verbaut!?
    Was mich halt stört ist dass sowohl die Empfehlungen der Gemeinde als auch ein Bodengutachten nicht gemacht wurden.
    Sonst wäre man zu de Ergebnis gekommen dass man zwingend druckwasserdichte Lichtschächte einbauen muss.
    Zudem ist mir jetzt nicht klar was für Folgen das für uns hat dass wir trotz bereits ferig gebauten Haus jetzt einen Generalunternehmer mit Leistungsverzechnis statt einen Bauträger haben. Vielleicht hat hier noch jemand bzgl. der Gewährleistung Hinweise für mich.
    Zu dem Unwetter muss ich sagen, ja es war ein wirklich starkes Gewitter mit Starkregen. Aber es sind ja nicht alle Häuser hier untergegangen, sondern nur wir waren betroffen.
    Grüße
    Matias
     
  15. #15 Fabian Weber, 20.06.2018
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.380
    Zustimmungen:
    5.962
    Also das Gute ist, dass ein Kunststoff Lichtschacht fest an das Haus geschraubt ist und so leicht ist, dass Du auch unter diesen graben und somit komplett freilegen kannst. Dann wird wahrscheinlich die dort anstoßende Perimeterdämmung etwas zurückgeschnitten werden müssen.

    Dann kannst Du verschiedene Abdichtungsmaterialen verwenden, um von der Kellerwand auf den Lichtschacht zu kleben. Ob hier Flüssigkunsstoff z.B. geeignet und mit dem Kunststoff des Lichtschachtes verträglich ist, müsste man noch herausbekommen.

    Nur musst Du Dir natürlich Gedanken machen, wie Du den Lichtschacht entwässerst, wenn er einfach von oben vollregnet, wahrscheinlich musst Du Ihn an eine Entwässerung anschließen.

    Ich glaube, Du hast eine funktionale Leistungsbeschreibung, kein Leistungsverzeichnis, das ist ein wesentlicher Unterschied, weil diese viel allgemeiner gehalten ist. Leistungsverzeichnisse werden für jedes Gewerk einzeln mit allen Materialien und Qualitäten genauestens beschrieben.

    Auch ein Generalunternehmer kann Bauträger sein, nämlich immer dann, wenn er das Haus inkl. Grundstück nach Fertigstellung verkauft.
     
  16. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.743
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Der bisherige erkennbare Mangel bei Ihnen stellt die fehlende Entwässerung des LS dar (ggf der minidom Laubfang) und in diesem Zuge natürlich das aufsteigende Wasser bei Regen, 'Sickerfähigkeit' des Grundstücks.
     
  17. #17 hiasewase, 20.06.2018
    hiasewase

    hiasewase

    Dabei seit:
    20.06.2018
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.
    Lt. unserem Generalunternehmer reicht die Entwässerung des Lichtschachtes durch das Loch im Lichtschacht direkt ins Erdreich aus. Für das Wasser was von oben in den Lichtschacht regnet mag das durchaus funktionieren nur drückt es bei starkem Regen (beim ersten Schaden waren es lt. wetteronline 55l/m² und zwei Tage darauf gerade mal 20l/m²) das Wasser durch eben dieses Loch in den Schacht und damit durchs Fenster.
    Jetzt versucht sich der Generalunternehmer auf der Position auszuruhen dass es ja auf den "extremen" Regen zurückzuführen ist und sowas könne man ja beim Bau nie verhindern. Komisch dass die Gemeinde genau für dieses Gebiet (schwierige Bodenbeschaffenheiten, wasserführende Oberschichten etc..) immer empfiehlt komplett wasserdichte Keller zu bauen.
    Wenn s nicht so ein riesen Aufwand wäre würde ich es ja einfach machen (lassen), aber da muss die komplette Terasse und Bepflanzung weg :-(.
    Jetzt können wir zwischen Pest (Bausachverständigen beauftragen und zum Anwalt gehen) und Cholera (Problem selber lösen/zahlen) auswählen.
    Ab wann kann man denn tatsächlich von einem Mangel reden selbst wenn der Generalunternehmer erstmal alles nach Vorschrift sprich unter Einhaltung der DIN Normen gebaut hat?
    Ich habe es so verstanden dass DIN Normen nur Empfehlungen sind, wenn diese aber nicht ausreichen muss nachgebessert werden. Ist dem so?
     
  18. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.743
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Nein es 'rausreden' geht da nicht, erstens gibt es mit Sicherheit Baugrunduntersuchung ggf Gründungskonzept Entwässerungkonzept etc, daraus lässt sich aber nicht zwangsweise ein druckdichter LS herleiten, genauso gut hätte ja auch der bestehende LS auf die Drainung geschlossen werden können, dies steht erstmal den Errichtet frei - Fakt ist die Funktionalität ist nicht gegeben das ist der Mangel soweit ist er auch substanziell.Wie Simon schon gesagt hat sind die Kosten bei LS Druckdicht mit Montages et bei ca 500 (standard größe) beim Fenster müssten sie sehen reicht die Standard Ausführung aus oder mit Thermoblock (mit Thermo >1000 deutlich) ansonsten weniger, was in Ihrem Text nicht steht, ist das bestehende Fenster in einem Zargensystem, so geht ein Austausch schnell und kostengünstig (Zargensystem heisst vom Rohbauer komplett umfassender - Kunststoffrahmen - einbetoniert) wenn nicht das Fenster kann auch so getauscht werden, Voraussetzung Ihr LS ist nicht mit Thermoblock-diesen gibt's da auch. LS sofern Standard ohne thermische Trennung sitzen immer dicht auf dem Beton oder Mauwerk (ggf mit Glattstrich etc).Sollten Sie ein Zargensystem haben so passen dort auch nur die Fenster von diesen Hersteller MEA zu MEA etc, andere nicht.
     
  19. #19 Andybaut, 21.06.2018
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    das ist aus meiner Sicht das einzig logische.
    Ich sehe hier keine Notwendigkeit, dass du dir nun selbst Gedanken über die Problemlösung machst.
    Das ist die Aufgabe der Gegenseite.
    Das diese nun auf eine angebliche "richtige Planung" pocht ist wenig verwunderlich.
    Das ist recht selten, dass es ohne Streit ausgebessert wird.

    Genau das ist der Punkt.
    Warum, weshalb und welche DIN nun greift ist erstmal WURSCHT.

    Was ich tun würde:
    ihn nochmals offiziell auffordern den Mangel in der Gewährleistungsphase zu beheben.
    Ihn auch fragen weshalb er die Hinweise der Gemeinde hinsichtlich Baugrund nicht berücksichtigt hat.
    Mit dem Punkt würde ich ihn kitzeln.
    Vielleicht hast du Glück und er schreibt sogar was dazu.
    Gleichzeitig schon mal bei einem Baufachanwalt schlau machen und dies dem Bauträger auch ankündigen.

    Auch hier:
    das sind die gewohnt und lässt sie nur leicht ins schwitzen geraten.
    Die kennen das zur Genüge, das Bauherren damit drohen, es aber dann doch nicht ganz bis zum Anwalt schaffen.

    Vor Gericht wird die Fage sein:
    "Wieso wurden die bekannten Hinweise auf den schwierigen Baugrund nicht planerisch umgesetzt?"
    Dann kommt vielleicht der Einwand:
    "das habe ich nicht gewusst"
    Dann kommt die Frage:
    "auf welcher Grundlage haben sie die Planung vorgenommen? Haben Sie den Baugrund selbst erkundet?
    Und dann werden die Hosen der Gegenseite sehr kurz.
     
  20. #20 hiasewase, 21.06.2018
    hiasewase

    hiasewase

    Dabei seit:
    20.06.2018
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Andi,
    ja genau so werde ich es machen. Ich hoffe ja nach wie vor das wir eine gute und einvernehmliche Lösung finden aber im Zweifelsfall muss man das halt rechtlich durchbringen.
    Ich meine ein Starkregen von 55L/m² ist ja auch kein Jahrhundertunwetter oder?
    Danke auch an Dich SIL für die Tips.
     
Thema:

Abdichten des Kellerfensters gegen Stauwasser

Die Seite wird geladen...

Abdichten des Kellerfensters gegen Stauwasser - Ähnliche Themen

  1. Dachpappe neu streichen/abdichten

    Dachpappe neu streichen/abdichten: Hallo Wir haben einen windfang von 2qm wo das Dach mit dachpappe versehen ist. Welches Produkt eignet sich sehr gut zum neu abdichten? Könnt ihr...
  2. Erneute Abdichtung der Außenwand

    Erneute Abdichtung der Außenwand: Hallo, vor ca 50 Jahren wurde eine Außenwand mit Bitumenangestrichen. Diese ist leider undicht und muss erneuert werden. Soweit ich mitbekommen...
  3. Breiten Spalt zwischen Garage und Hauswand verfüllen/abdichten?

    Breiten Spalt zwischen Garage und Hauswand verfüllen/abdichten?: Moin zusammen, aufgrund geballter Inkompetenz des Herstellers und der Montagefirma unserer Stahlgarage steht diese nun gut 10 cm zu weit von der...
  4. Abdichtung Grundputz vor Oberputz

    Abdichtung Grundputz vor Oberputz: Hallo zusammen, beim Stöbern zum Thema habe ich zwar das ein oder andere hierzu gefunden, leider aber nicht den konkreten Sachverhalt wie bei...
  5. Abdichtung Bodenplatte gedämmt

    Abdichtung Bodenplatte gedämmt: Vor zwei Wochen wurde bei unsu die Bodenplatten von außen abgedichtet. Die Bodenplatte ist 25 cm dick und Stirnseitig mit gewaffeltem XPS...