Garage und Carport oder 1 nach dem anderen

Diskutiere Garage und Carport oder 1 nach dem anderen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, am Ende soll ein Doppelcarport 5.50 Meter breit und 6 Meter tief am Straßenrand und eine Einzelgarage 7 Meter lang 3 Meter breit und...

  1. kug

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    Guten Tag,

    am Ende soll ein Doppelcarport 5.50 Meter breit und 6 Meter tief am Straßenrand und eine Einzelgarage 7 Meter lang 3 Meter breit und 2.50 hoch auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen.

    In Summe sind das 54 Meter Grundfläche und ca. 35 Meter Waldfläche zum Nachbarn.

    Das Ganze in Hessen.
    Hier muss ich eine Baugenehmigung beantragen.
    Brauche ich hier zwingend eine Genehmigung durch den Nachbarn?
    Kann man die Genehmigung umgehen, indem man erst die Garage bei der Gemeinde genehmigt und danach den Carport?

    Danke und viele Grüße
     
  2. #2 Andybaut, 25.06.2018
    Andybaut

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    (10) 1Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig:

    1. 1.
      eine Garage oder aneinandergebaute Garagen einschließlich Abstellraum oder -fläche,


    2
    Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 insgesamt 15 m nicht überschreiten; Dachüberstände sind einzurechnen. 3Bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt nicht größer als 25 m2 sein.

    Wenn der B-Plan dies auch so zulässt und du die Flächen nicht überschreitest ist alles OK.
     
  3. kug

    kug

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    Danke!

    Mit deinen Worten, es ist nicht alles OK bei mir :-(

    Also Stückweise einreichen hilft da Gar nichts verstehe ich.

    Brauche ich jetzt die Genehmigung des Nachbarn?
    Muss ein Architekt die Unterlagen erstellen?

    Viele Grüße
     
  4. mammut

    mammut

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    So ganz habe ich das noch nicht ganz verstanden: Was steht denn konkret in der Abstandsfläche bzw. direkt an / auf der Nachbargrenze? Nur die Garage oder auch der Carport?

    Ohne Okay vom Nachbarn darfst du das bauen, was Andybaut dir aus der HBO zitiert hat. Unter Umständen kann der Bebauungsplan das allerdings weiter einschränken bzw. andere Vorgaben machen. Alles was darüber hinausgeht, braucht das Einverständnis vom Nachbarn. Das Gespräch würde ich aber auf jeden Fall suchen, allein um der guten Nachbarschaft willen.

    Nacheinander bauen wird an der Sache nichts ändern. Letztendlich ist maßgebend, was im Endeffekt da steht. An der Zulässigkeit ändert sich m.E. nichts durch zeitliche "Streckung" des Baus.
     
  5. #5 Andybaut, 25.06.2018
    Andybaut

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    ganz genau.

    im Prinzip brauchst du einen Planvorlageberechtigten.
    Wer das in Hessen alles ist, kann ich nicht sagen.
    Manche Gemeinden sehen das ja nach Bauvorhaben auch ein bisschen lockerer.
    Also mal bei der Gemeinde anfragen oder dir die Kontaktperson beim Bauamt nennen lassen.
     
  6. kug

    kug

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    Hallo,

    Auf der Grenze zur Straße und zum Nachbarn steht der Carport mit 6 Meter Länge und 5.5 Meter breite.
    Anschließend steht die Garage mit 7 Meter Länge und 3 Meter Breite ebenfalls auf der Grenze.

    Viele Grüße
     
  7. #7 Andybaut, 25.06.2018
    Andybaut

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    Maximal 15m Gebäudelänge an der Grenze zu den Nachbarn (also alle Nachbarn des Grundstücks) und es
    darf keiner mehr als 25m²Ansichtsfläche abbekommen (ein Nachbar).

    Du dürftest also zu einem Nachbarn 25/15=1,66m hohe und 15m lange Wand machen
    oder z.B.
    25/3=8,333m lange Wand mit 3m Höhe
     
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