Entsprechend anbauen an Doppelhaushälfte

Diskutiere Entsprechend anbauen an Doppelhaushälfte im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich bewohne eine Doppelhaushälfte in der Region Hannover. Das Nachbargrundstück wird jetzt bebaut . In der Baulast steht das entsprechend...

  1. #1 Klaus1959, 13.07.2018
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    Hallo,
    ich bewohne eine Doppelhaushälfte in der Region Hannover. Das Nachbargrundstück wird jetzt bebaut . In der Baulast steht das entsprechend angebaut werden muß. Das neue Haus wird nun mindestens 30 cm höher gebaut. Es handelt sich um Baugrund auf gleichem Niveau, keine Hanglage. Muß ich das so akzeptieren. Danke für Eure Antworten
    Gruß
    Klaus
     
  2. #2 Andybaut, 13.07.2018
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    Wie ist das "entsprechend" definiert?
    Da wird sicherlich ein wenig mehr drinstehen.

    Falls nein, würde ich das entsprechend nur auf das System Doppelhaus beziehen.
    Wo siehst du das Problem wenn der Nachbar 30cm höher baut?
     
  3. #3 Klaus1959, 13.07.2018
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    An der gemeinsamen Grundstückgrenze entsprechend aneinander zu bauen.
    O-laut aus dem Baulastverzeichnis. Es wurde eine Zeichnung mit wohl gleichem Baukörper eingereicht. Nach aufsetzen des Dachstuhls wurde sichtbar das die neue Bebauung 30 cm höher wird. Mich stört das mein Haus jetzt kleiner wirkt.
     
  4. #4 Gast82596, 13.07.2018
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    :motz:motz:motz Mein Haus ist kleiner wie das vom Nachbarn:motz:motz:motz
     
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  5. #5 driver55, 13.07.2018
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    Ihr habt die Pläne (als Angrenzer) doch gesehen. Dort standen auch die Maße drin. Waren diese gleich und das Gebäude ist jetzt höher oder wirkt Dein Gebäude nur kleiner. (so wie du oben schreibst).

    PS: Ich kenne 2 DHH. Das eine ist noch Original aus den 50ern, ca. 90 m², das andere ist jetzt etwas größer mit 280 m². Ist also auch "etwas" größer ausgefallen.
     
  6. #6 Klaus1959, 13.07.2018
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    Nein ,wir würden nicht in die Planung einbezogen auch nicht informiert . Habe am Dienstag einen Termin beim Bauamt. Bei Baulastübernahme können solche Häuser natürlich unterschiedlich gestaltet werden. Ich hatte angenommen rechtliches bzw. etwas über bauliche Nachteile zu erfahren. Euren Shitstorm druckt euch aus rollt ihn zusammen und wohin damit wisst ihr ja
     
  7. #7 Andybaut, 13.07.2018
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    Also wenn es vom genehmigten Plan abweicht ist das erstmal so nicht genehmigt.
    Es kann aber sein, dass er eine Nachgenehmigung dafür erhalten kann, wenn er sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes
    und sonstiger rechtlich verbindender Vorschriften hält.

    Bitte also nochmals den ganzen Passus zitieren in dem das "enstprechend" drinsteht.
     
  8. #8 driver55, 13.07.2018
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    Natürlich nicht in die Planung einbezogen...

    Aber, man bekommt vom Amt als Angrenzer doch ein Schreiben, wo man dann Einsicht in die Unterlagen beim Bauamt/Rathaus hat. (Ist zumindest hier so...)

    Ohne vernünftigen Input gibt's meist auch keinen verwertbaren Output.
     
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  9. #9 Klaus1959, 13.07.2018
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    An der gemeinsamen Grundstückgrenze entsprechend aneinander zu bauen . Orginaltext.
    Vorher nur die Flurstücknummern. Im Net liest man von Anbaulast und Anbaupflicht und im dem Zusammenhang von Profilgleichheit und aussehen wie ein Baukörper. Wie ist " Entsprechend " im Baurecht anzuwenden
     
  10. #10 Klaus1959, 13.07.2018
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    Richtig,nicht in die Planung. Es gab keine Info über das Bauvorhaben
     
  11. #11 Andybaut, 13.07.2018
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    Wenn dieses "entsprechend" im Bebauungsplan drinsteht, dann ist das entsprechend den Festlegungen des Bebauungsplans.

    Also z.B. 2 Geschosse, Grundfläche XY, Baugrenze oder Baulinie, falls vorhanden.

    Sonst müssten die exakten Abmessungen und Höhen erwähnt sein.

    Es kann ja auch nicht sein, dass der erste was vorgibt und der zweite dann genau das gleiche bauen muss.
    Macht ja auch keinen Sinn.
    Der erste sagt z.B.: "ich möchte im DG eine Höhe von 2,30mm haben obwohl ich eigentlich 2,80m haben könnte."
    Dann müsste der zweite auf 2,30m bauen, nur weil der erste das so gemacht hat.
     
  12. #12 Klaus1959, 13.07.2018
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    Bei den schon erwähnten Anbaulasten und Pflichten findet man genau das . Der Zweite hat sich nach dem ersten zu richten . Die Frage ist also wie wird " Entsprechend " angewendet
     
  13. #13 Andybaut, 14.07.2018
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    Wenn du eine belastbare Antwort möchtest, dann solltest du den gesamten Text posten.
    Das bringt so leider nichts.
    Es sind Fragmente die genannt werden.

    Anbaulasten und Anbaupflichten sind wo erwähnt?
    Im Bebauungsplan oder wo genau steht das?

    Du schreibst "im Net"
    Im Internet steht viel, auch viel richtiges, aber sicher nichts das für deinen konkreten Bebauungsplan entscheidend ist.

    Um die Frage zu beantworten:
    es gibt baurechtlich keine Definition des Begriffes "entsprechend".
    Du wirst im Baugesetzbuch keine Begriffserläuterung finden.

    Als nächste Stufe müsste der B-Plan den Begriff erläutern.
    Macht er aber scheinbar nicht.
    Also wird man das ganze im Kontext des Bebauungsplanverfassers sehen müssen.
    Was hat sich der Verfasser mit "entsprechend" gedacht.
    Und genau hier kann man die Frage nicht mehr beantworten, da du nur Fragmente wiedergibst.

    Wobei ich mir zu 99% sicher bin, dass es nicht die planerische Absicht war solche leichten Versätze zuverbieten.
    Wenn man das gewollt hätte, dann hätte man eine exakte Firsthöhe vorgegeben von der nicht abgewichen werden darf.
     
  14. #14 Klaus1959, 14.07.2018
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    Die Formulierung " Entsprechend anbauen " steht im Baulastverzeichnis. Der Ablauf dieser Sache hat ein " GESCHMÄCKLE ". Wie schon im Vorfeld von euch geschrieben informiert das Bauamt im Vorfeld die unmittelbar betroffenen Nachbarn . Ich habe gestern im Ort mit Leuten gesprochen und richtig die wurden über die Bauvorhaben neben ihnen informiert. Es wurden Zeichnungen eingereicht die meinem Haus entsprechen aber gebaut wird ganz anders. Als der Dachstuhl steht und abzusehen ist das der Neubau höher wird erklärt der Chef der Baufirma :" Das geht nicht anders wegen des Kniestocks" . Da ist einiges unklar und Bedarf der Klärung. Im Moment sieht es nach einem Klassiker aus : Fakten schaffen, Bußgeld zahlen und fertig
     
  15. #15 simon84, 14.07.2018
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    Wie sieht denn der Anschluss an dein Dach aus?
    Ergeben sich Evtl auch technische nachteile?

    Wenn es dir wichtig ist dann ist der richtige Weg zum Anwalt ein Internetforum kann das leider nicht lösen
     
  16. #16 Klaus1959, 14.07.2018
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    Darauf wird es wohl herauslaufen. Der Vorsatz beträgt 30 cm. Wie das zusammen kommt ist noch nicht geklärt
     
  17. #17 driver55, 15.07.2018
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    Du als direkter Angrenzer wurdest nicht informiert? Höchst seltsam.
    Und wo kommt die Aussage vom Chef der Baufirma her? Hast du mit ihm gesprochen?
     
  18. #18 Klaus1959, 15.07.2018
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    Ja ,habe mit dem Chef gesprochen als ich sah das die First und Sparrenhöhe eine andere ist.
     
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