Sickergrube/Sickerschacht neben Betonzaun???

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  1. Rain23

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    Hallo!
    Hätte eine Frage - ob das Zaunfundament in Gefahr ist ... Ca. 1.1m neben unserem Zaun mit Betonfundament wurde eine Sickergrube zur Dachentwässerung errichtet (entwässert werden ca 110m2 Dachfläche) - die Sickergrube Marke Eigenbau ist einfach ein ca. 1 Meter tiefes Loch mit 1m DM mit Kies gefüllt - dort hinein das Fallrohr gesteckt... Kann dadurch unser Zaunfundament unterspült werden eurer Meinung nach ?
     
  2. #2 Andybaut, 12.08.2018
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    Hallo, das hängt von so vielen Faktoren ab, dass man das hier nicht wirklich beantworten kann. Größe der zu entwässernden Fläche, Versickerungsfähigkeit des Bodens, Größe deines Fundamentes, Fließrichtung des Wassers im Untergrund. Ich würde den Nachbarn auf deine Ängste hinweisen und mit ihm gemeinsam ein paar Bilder des momentanen Zauns machen. Wenn über die Jahre nichts passiert ist alles o. k. ansonsten sollte es im Nachhinein klar sein dass es wohl doch ein Problem verursacht hat. Das Risiko halte ich allerdings für sehr gering.
     
  3. SIL

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    Für 110qm Dachfläche soll diese Konstruktion was darstellen? Ich glaube das wird nix :mega_lol:
     
  4. SIL

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    @Andybaut du kannst da versuchen zu versickern was du willst aber nie mit dem Ding bei 110 qm, hättest du dort einen Boden der diese Ableitung bringt könnte dort kein Haus stehen ...
     
  5. #5 simon84, 12.08.2018
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    Eure eigene Entwässerung oder die vom Nachbarn ?
     
  6. #6 bauspezi 45, 12.08.2018
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    das wäre entschieden zu klein bemessen .
    kommt auch auf das Erdreich an . Lehmiger Boden ,da kann
    wenig versickern, bei kiesigen Boden braucht es aber auch seine Zeit.
    angebracht wären Versickerungsgräben die das Wasser besser verteilen können
     
  7. Rain23

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    Ist die vom Nachbarn... Ihr Haus ist eh auch nur knapp über 1m neben der Sickergrube ... Haben es erst gemacht - davor haben sie das Wasser auf die Wiese rinnen lassen...
     
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    Planung, Bemessung und Ausführung einer Versickerungsanlage werden durch die DWA A-138 geregelt. Demnach müssen Versickerungsanlagen nach den örtlichen Starkniederschlagswerten (z.B. KOSTRA-Daten) bemessen werden.
    In der Regel wird bei dezentralen Anlagen eine 5-jährige Überschreitungshäufigkeit, n=0,2/a, gefordert. Dies entspricht einem Regenereignis welches, statistisch betrachtet, alle 5 Jahre vorkommt. Bei Mulden-Rigolen-Systemen kann die Mulde mit einjähriger Überschreitungshäufigkeit, n=1/a, bemessen werden, wenn ein Mulden-Rigolen Notüberlauf existiert. Neben den Starkniederschlagswerten sind auch der Durchlässigkeitswert des Bodens (Kf-Wert m/s), sowie die angeschlossene Fläche (m²) und der Abflussbeiwert bei der Bemessung der Versickerungsanlage zu berücksichtigen. Für die Ungläubigen ... Bei Ziegel Deckung und normaler Niederschlagszone und BK3 mit max 15%Ton/Schluff Bindung grob überschlagen, aufgrund fehlender Angaben ca 18 m³ ohne Notüberlauf sagt das Programm @Andybaut :e_smiley_brille02:
     
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  9. #9 simon84, 12.08.2018
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    Ist die Versickerung 3 Meter von der Grenze entfernt ?
     
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    @simon84 das ist keine Versickerung nenn das Ding wie du willst 'Erdloch' :D
     
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  11. #11 Andybaut, 12.08.2018
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    Und selbst wenn das Wasser oben rausläuft wird das dem Fundament vermutlich nichts anhaben . Es geht um den Zaun und nicht um die Dimensionierung des Beckens.
     
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  12. #12 simon84, 12.08.2018
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    DWA A 138 ist zu beachten

    So ein Erdloch kann noch schlechter sein als eine echte Rigole in Bezug auf Einleitung von Wasser in verschiedene oberflächliche Schichten.

    Dort steht auch etwas zum Abstand zu Bauwerken.

    Denn normalerweise ist rundum „zu“ oder kleine Löcher. Keinesfalls ist wie bei dem kiesgefüllten Erdloch rundum alles offen.

    Bei einem geringen Grenzabstand kann es durchaus zu einer negativen Beeinträchtigung des Nachbarn kommen.

    Ob jetzt das Zaunfundament in diesem speziellen Fall unbedingt darunter leidet kann niemand voraussehen.

    Wenn du wirklich Angst hast dann dokumentierte das schön.

    Der Nachbar sollte im Eigeninteresse nachbessern
     
  13. SIL

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    @Andybaut @simon84 na wie jetzt gefährdet oder nicht :mauer:closed:
     
  14. #14 simon84, 12.08.2018
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    Ich glaub schon, dass das eine Scheiss Idee ist so ein Erdloch dahin zu bauen.
    Zum Boden steht nix weiter, aber das Erdloch wird überlaufen, der Kies und Matsch verteilt sich und auch die oberen Bodenschichten werden aufweichen im Bereich um das Loch. 1 Meter ist echt nicht viel Abstand.

    Je nach dem wie tief das Fundament vom Zaun ist (Einzelfundamente?) kann der bei gleichzeitiger Krafteinleitung, z.B. beim Sturm
    schon kippeln.

    Würde das dem Nachbarn nicht so durchgehen lassen.

    Wenn du Glück hast, spült sich je nach Boden sowieso nach ein paar Regenfällen der Boden aus und das Loch verschlammt/setzt sich von selber zu.
     
  15. Rain23

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    Haben Streifenfundament bei dem Zaun - ist ja ein durchgehender Betonsockel mit Doppelstabgittermatten drauf ... Nachbarn meinen, da kann sicher nichts passieren und machen sich nur über unsere Ängste lustig ... Na ja, Gras wächst bald keines mehr drüber, ist alles gelb geworden dort (zu nass ???)
     
  16. #16 simon84, 12.08.2018
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    Naja wenn es so lächerlich ist, dann soll er schriftlich zusichern, dass er für Reparaturkosten am Zaunfundament aufkommt, die durch Ausspülungen seiner nicht fachgerecht errichteten Dachentwässerung entstehen.

    Falls er das nicht tut, kannst du ja auch mal die zuständige Wasserbehörde fragen, was sie von dem Erdloch halten.
     
  17. #17 Fred Astair, 12.08.2018
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    Warum sollte er das tun? Ich unterschreibe meinem Nachbarn auch keinen Wisch, dass ihm von meinem Dach kein Stein auf den Kopf fällt.
    Wen sollte das interessieren?
     
  18. #18 simon84, 12.08.2018
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    Das ist ein schlechter Vergleich.
    Aus einem sehr nahe an der Grenze stehenden und nicht fachgerecht ausgeführten "Erdloch" kann sehr wohl eine negative
    Beeinträchtigung für das Nachbargrundstück folgen.
    Wenn dein Dach nicht fachgerecht gedeckt ist (lose Ziegel etc.) wäre das eine ähnliche Situation.

    Aber du hast Recht, exakt, so einen Wisch wird er nicht unterschreiben, insbesondere bei der verbauten Murkslösung.
    Vielleicht regt es die Denkfähigkeit dann doch nochmal an, dass die verbaute Lösung nicht ideal ist.

    Die Ausführung von dezentralen Regenwasserversickerungen ist nach anerkannten Regeln der Technik auszuführen, siehe z.B. DWA A 138
    In manchen Gebieten ist sie auch überhaupt nicht zulässig. Abwassersatzung der Gemeinde ist hier interessant und die Wasserbehörde wird sich sicher dafür interessieren, wenn etwas nicht korrekt ausgeführt ist.

    Der Nachbar geht offensichtlich sehr locker mit dem Thema um.
    Zu locker, denn ein 1x1 Meter Erdloch gefüllt mit Kieselsteinen ist keine fachgerechte Lösung.
    "Bestandschutz" wird es auch nicht geben.

    und riskiert sogar Schäden am eigenen Gebäude.

     
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