Frage zu Erschließungsbeitrag/Straßenausbaubeitrag

Diskutiere Frage zu Erschließungsbeitrag/Straßenausbaubeitrag im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Es ist in Bayern nun so, dass der Strassenausbaubeitrag nicht mehr auf den Anlieger zukommt. Das Erschließungsbeitragsrecht gilt jedoch...

  1. #1 palatin, 16.08.2018
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    Hallo!

    Es ist in Bayern nun so, dass der Strassenausbaubeitrag nicht mehr auf den Anlieger zukommt.
    Das Erschließungsbeitragsrecht gilt jedoch nach wie vor, wie ich annehme. D.h. diese Kosten kommen also weiterhin auf den Anlieger zu.

    Da ich ein älteres Haus in einer kleineren oberpfälzischen Gemeinde zum Kauf ins Auge gefasst habe, mache ich mir dahingehend nun meine Gedanken. Zur Veranschaulichung ein Bild der Verhältnisse:

    upload_2018-8-16_21-21-34.png

    Nächstes Jahr nun soll auch diese (sehr ruhige) Ortskernstrasse (keine Durchgangsstrasse) bezüglich Versorungsleitungen erneuert werden (davon der Verkäufer nichts erwähnt hat). Heisst Kanal, Strom, Wasser, Telefon/Glasfaser, (Gas weiß ich nicht, kann sein), kommen neu, ebenso der Autoparkstreifen und Gehsteig.

    Ich hätte als Anlieger ca. 32 Meter Anliegergrundstück zu bezahlen. Nach Internetrecherche in den Werten bei Neubaugrundstücken würden sich die Kosten allein der Versorgungsleitungserneuerungen zwischen 9.000 bis 14.000 Euro betragen. Es ist natürlich immer wichtig, wie jeweils die Gemeinde die Kostenerhebung handhabt und welche 'Qualität' die Baumaßnahmen haben sollen, aber stellt diese Spanne den erwartbaren Rahmen dar?

    Beeinhaltet der nicht mehr erhobene Strassenausbaubetrag auch die Erneuerung des Autoparkstreifens und der Gehsteige? Wie sähe die Sache aus, wenn der Gehsteig auf die 32 Meter zum Grundstück gehören würde (ein Ortsansässiger hat mir gegenüber heute in der Richtung angedeutet).

    Vielen Dank schon mal.

    Gruß
     

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  2. #2 Leser112, 17.08.2018
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    Hallo,
    Da könnt Ihr Euch glücklich schätzen, in anderen Bundesländern wird darum heftig gekämpft.
    Ungerechte Straßenausbaubeiträge für Anlieger in Brandenburg abschaffen

    Das Grundstück ist doch bereits erschlossen, Ver- und Entsorgung gesichert!
    Wenn die Ver- und Entsorger hier etwas erneuern wollen/müssen, geht das eigentlich zu deren Lasten.
    Internetrecherchen werden da nicht viel helfen, da solche Angelegenheiten regional extrem unterschiedlich gehandhabt werden.
    Hier hilft nur, sich vor Ort zu informieren, damit man nicht in eine Kostenfalle tappt. Mal Kontakt zum Ortsbeirat/Gemeindevertretung aufnehmen.
     
  3. #3 Gast82596, 17.08.2018
    Gast82596

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    Die Gemeinde hilft dir da sicherlich am ehesten weiter.
     
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  4. #4 palatin, 17.08.2018
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    Der zuständige Informationsträger hat momentan Urlaub.
    Bin trotzdem ins Rathaus. Die geplante Baumaßnahme wurde bestätigt, und dass die Anlieger dann Beiträge zu zahlen haben werden. Mehr war
    nicht in Erfahrung zu bringen.

    Ich denk, solange das nicht bestmöglich abgeklärt ist, kann/will ich keine verbindliche Kaufzusage an den Hausveräusserer abgeben. Nach Aussage
    eines Ortsansässigen gehört angeblich der Trottoir vorm Haus zum Hausgrundstück; auch das will ich von offizieller Seite her erst abklären.
     
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  5. #5 Leser112, 25.05.2019
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    Die Beteiligung der betroffenen Bürger hat sich gelohnt.
    Mehr als 108.000 Unterschriften gegen Straßenbaubeiträge überreicht
    Demokratie ist absolut kein Selbstläufer, hierfür muß sich Jeder selbst einbringen! Zahlreiche Petitionen, von betroffenen Bürgern iniziiert, unterstüzt, haben hier zum teilweisen Erfog beigetragen!
     
  6. SIL

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    Alles was jetzt bereits vorhanden ist wird nicht auf sie umgelegt, also kein Strom Wasser oder ELT /Telefon wird Ihnen in Rechnung gestellt, ausser Sie haben Sonderwünsche wie Strom oberirdisch und Sie möchten erdverlegt ( gilt natürlich nicht wenn alle erschlossenen nun von ober. auf erdverlegt kommen) was umgelegt werden kann ist eine Änderung des Fahrbahnbelags von schwarz auf Pflaster oder low noise und die Schaffung Gehweg, beim grundhaften Ausbau wie Kanal gibt es leider einige differente Urteile,dort können aber müssen nicht Kosten entstehen.
     
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