Frage zu Erschließungsbeitrag/Straßenausbaubeitrag

Diskutiere Frage zu Erschließungsbeitrag/Straßenausbaubeitrag im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Es ist in Bayern nun so, dass der Strassenausbaubeitrag nicht mehr auf den Anlieger zukommt. Das Erschließungsbeitragsrecht gilt jedoch...

  1. #1 palatin, 16.08.2018
    palatin

    palatin

    Dabei seit:
    12.11.2014
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Formentwerfer
    Ort:
    Bayern
    Hallo!

    Es ist in Bayern nun so, dass der Strassenausbaubeitrag nicht mehr auf den Anlieger zukommt.
    Das Erschließungsbeitragsrecht gilt jedoch nach wie vor, wie ich annehme. D.h. diese Kosten kommen also weiterhin auf den Anlieger zu.

    Da ich ein älteres Haus in einer kleineren oberpfälzischen Gemeinde zum Kauf ins Auge gefasst habe, mache ich mir dahingehend nun meine Gedanken. Zur Veranschaulichung ein Bild der Verhältnisse:

    upload_2018-8-16_21-21-34.png

    Nächstes Jahr nun soll auch diese (sehr ruhige) Ortskernstrasse (keine Durchgangsstrasse) bezüglich Versorungsleitungen erneuert werden (davon der Verkäufer nichts erwähnt hat). Heisst Kanal, Strom, Wasser, Telefon/Glasfaser, (Gas weiß ich nicht, kann sein), kommen neu, ebenso der Autoparkstreifen und Gehsteig.

    Ich hätte als Anlieger ca. 32 Meter Anliegergrundstück zu bezahlen. Nach Internetrecherche in den Werten bei Neubaugrundstücken würden sich die Kosten allein der Versorgungsleitungserneuerungen zwischen 9.000 bis 14.000 Euro betragen. Es ist natürlich immer wichtig, wie jeweils die Gemeinde die Kostenerhebung handhabt und welche 'Qualität' die Baumaßnahmen haben sollen, aber stellt diese Spanne den erwartbaren Rahmen dar?

    Beeinhaltet der nicht mehr erhobene Strassenausbaubetrag auch die Erneuerung des Autoparkstreifens und der Gehsteige? Wie sähe die Sache aus, wenn der Gehsteig auf die 32 Meter zum Grundstück gehören würde (ein Ortsansässiger hat mir gegenüber heute in der Richtung angedeutet).

    Vielen Dank schon mal.

    Gruß
     

    Anhänge:

  2. #2 Leser112, 17.08.2018
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Hallo,
    Da könnt Ihr Euch glücklich schätzen, in anderen Bundesländern wird darum heftig gekämpft.
    Ungerechte Straßenausbaubeiträge für Anlieger in Brandenburg abschaffen

    Das Grundstück ist doch bereits erschlossen, Ver- und Entsorgung gesichert!
    Wenn die Ver- und Entsorger hier etwas erneuern wollen/müssen, geht das eigentlich zu deren Lasten.
    Internetrecherchen werden da nicht viel helfen, da solche Angelegenheiten regional extrem unterschiedlich gehandhabt werden.
    Hier hilft nur, sich vor Ort zu informieren, damit man nicht in eine Kostenfalle tappt. Mal Kontakt zum Ortsbeirat/Gemeindevertretung aufnehmen.
     
  3. #3 Gast82596, 17.08.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Die Gemeinde hilft dir da sicherlich am ehesten weiter.
     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 palatin, 17.08.2018
    palatin

    palatin

    Dabei seit:
    12.11.2014
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Formentwerfer
    Ort:
    Bayern
    Der zuständige Informationsträger hat momentan Urlaub.
    Bin trotzdem ins Rathaus. Die geplante Baumaßnahme wurde bestätigt, und dass die Anlieger dann Beiträge zu zahlen haben werden. Mehr war
    nicht in Erfahrung zu bringen.

    Ich denk, solange das nicht bestmöglich abgeklärt ist, kann/will ich keine verbindliche Kaufzusage an den Hausveräusserer abgeben. Nach Aussage
    eines Ortsansässigen gehört angeblich der Trottoir vorm Haus zum Hausgrundstück; auch das will ich von offizieller Seite her erst abklären.
     
    simon84 gefällt das.
  5. #5 Leser112, 25.05.2019
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
  6. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.855
    Zustimmungen:
    4.205
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Alles was jetzt bereits vorhanden ist wird nicht auf sie umgelegt, also kein Strom Wasser oder ELT /Telefon wird Ihnen in Rechnung gestellt, ausser Sie haben Sonderwünsche wie Strom oberirdisch und Sie möchten erdverlegt ( gilt natürlich nicht wenn alle erschlossenen nun von ober. auf erdverlegt kommen) was umgelegt werden kann ist eine Änderung des Fahrbahnbelags von schwarz auf Pflaster oder low noise und die Schaffung Gehweg, beim grundhaften Ausbau wie Kanal gibt es leider einige differente Urteile,dort können aber müssen nicht Kosten entstehen.
     
Thema:

Frage zu Erschließungsbeitrag/Straßenausbaubeitrag

Die Seite wird geladen...

Frage zu Erschließungsbeitrag/Straßenausbaubeitrag - Ähnliche Themen

  1. Frage zu Aufmaß Innenputz nach VOB

    Frage zu Aufmaß Innenputz nach VOB: Moin in die Runde! Eine kleine, hoffentlich leicht zu beantwortende Frage: Unser Verputzer hat ein Aufmaß für die Innen zu verputzende Fläche...
  2. Fragen zu Architekt Ja oder Nein bzw. Bauunternehmer inkl. Planung

    Fragen zu Architekt Ja oder Nein bzw. Bauunternehmer inkl. Planung: Hallo zusammen, ich habe aktuell folgendes Thema bzw. einige Fragen. Wir planen den Bau eines Einfamilienhauses. Zwei Vollgeschosse sowie ein...
  3. Sanierung EFH (Massivbau): Machbarkeits-Check Dachausbau (4 Zimmer + Bad) – Entwurf & Statik-Fragen

    Sanierung EFH (Massivbau): Machbarkeits-Check Dachausbau (4 Zimmer + Bad) – Entwurf & Statik-Fragen: [ATTACH] Hallo zusammen, wir sind frischgebackene Hausbesitzer und planen aktuell die Kernsanierung unseres Einfamilienhauses (Außenmaße ca....
  4. Frage zu BEG-Förderung von 2022: Eigenleistung & Preisänderungen bei Handwerkerangeboten?

    Frage zu BEG-Förderung von 2022: Eigenleistung & Preisänderungen bei Handwerkerangeboten?: Hallo zusammen, ich hoffe auf Einschätzungen von Personen mit Erfahrung zu BEG-Förderungen (Einzelmaßnahmen), insbesondere zu...
  5. Beantwortung Frage SiGeKo Fanggerüste

    Beantwortung Frage SiGeKo Fanggerüste: hallo zusammen und gleich mal ein frohes neues jahr an alle! ich benötige bitte hilfe bei der beantwortung folgender frage im zuge meines...