Wertminderung falsche Deckenhöhe im Rohbau

Diskutiere Wertminderung falsche Deckenhöhe im Rohbau im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Der Anspruch gegenüber dem Bau Unternehmer ist doch der gleiche. Nicht wie geplant ausgeführt. Warum ein Abriss und Neubau von 2 decken (es...

  1. #21 simon84, 29.08.2018
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    Der Anspruch gegenüber dem Bau Unternehmer ist doch der gleiche. Nicht wie geplant ausgeführt.

    Warum ein Abriss und Neubau von 2 decken (es werden noch 4 gemacht ?) nicht Verhältnismäßig sein soll kann man vor Gericht ausstreiten
     
  2. SIL

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    Nee 1 noch Simon 2/2/2 Parteien das ist schon OG Decke, aber das dauert ewig er will ja 5 auch vermieten da steht das Ding erst mal ne Weile.
     
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  3. #23 Fabian Weber, 30.08.2018
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    Doch das ist hier noch lange nicht unverhältnismäßig, erst Recht nicht, wenn es ein Generalunternehmer ist, der das ganze Haus baut.

    So schlimm ist es jetzt auch nicht, die Decke wieder wegzureißen, das kostet den vielleicht 70.000€ inkl. Neu. Der hat ja auch ne Versicherung.
     
  4. #24 petra345, 30.08.2018
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    Wenn die Bewohner wegen ihrer Größe hohe Sockel unter den Küchenschränken brauchen kommen auch die Oberschränke höher. Dann wird es oben eng. Einen Abluftkanal zur Außenwand möchte man auch nicht innerhalb der Schränke haben. Eine FBH mit 15 cm Aufbau macht das Stockwerk ebenfalls nicht höher.

    Ich weiß ja nicht , was der Planer vorgesehen hat. Aber 10 cm weglassen und zu behaupten, die Pläne seinen falsch ist schon selbstbewußt.
     
  5. #25 Kasseler, 30.08.2018
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    Ja, der baut das ganze Haus. Guter Hinweis mit der Versicherung. Einmal richtig gebaut ist mir lieber als jede Wertminderung:28:
     
  6. #26 simon84, 30.08.2018
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    Ab jetzt besonders genau alle Maße kontrollieren auch Fenster usw.
     
  7. #27 Kasseler, 30.08.2018
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    Das Gespräch heute hat erstmal nichts gebracht. Nachbesserung wurde abgelehnt, genauso meine Forderung von 34500€. Lediglich 2700€ wurden als Minderung angeboten.
    Dabei geht es um eine Gesamt-Geschossfläche von 205m²!

    Jetzt Baustopp. Ich werde mich also erstmal mit Anwalt und Sachverständigen in Verbindung setzen.
    Denke rechtlich und vertraglich spricht alles für mich.
     
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  8. #28 Fred Astair, 30.08.2018
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    Ist jetzt grad ne schlechte Zeit für Machtspielchen. Wahrscheinlich ist die Firma ganz dankbar für die Unterbrechung.
     
  9. #29 Canyon99, 30.08.2018
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    Na ich wäre mir da an deiner Stelle nicht so sicher. Ich hab in meinem Leben schon einige Prozeße hinter mich gebracht - Mietrecht + Arbeitsrecht - und musste leider wiederholt feststellen, daß Recht haben und Recht bekommen manchmal zwei Paar Schuhe sind.

    Bist du dir sicher die Streitsache ggf. über 2-3 Instanzen zu tragen?? Der GU hat hier im Zweifel deutlich mehr Erfahrung und Substanz und außerdem steigt mit jeder Instanz die Gefahr, daß die Richter sich in die immer umfangreicher werdenden Unterlagen nicht mehr einarbeiten wollen und auf einen Vergleich hinaus wollen....

    Und ehrlich gesagt halte ich eine Forderung von 35.000€ für einen Verlust von 10cm Raumhöhe auch bei einer Fläche von 200m² vom Gefühl her für überzogen. Ja dir ist ohne Zweifel ein Sc haden entstanden und die Angelegenheit ist sehr ärgerlich. Aber das in Euro umzurechnen ist schwer und den ganzen Ärger mit Baustop, Sachverständigen & Anwälten würde ich mir an deiner Stelle gut überlegen.
     
  10. #30 Fabian Weber, 30.08.2018
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    Ich finde das gut und wünsche nun Nerven wie Stahlseile, toi toi toi
     
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  11. #31 Kasseler, 30.08.2018
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    Danke.
    Naja, erstmal brauchte ich eine Orientierung. Aber das Angebot vom BU war definitv zu weit weg davon.
    Baustopp kommt von seiner Seite.
     
  12. #32 Fred Astair, 30.08.2018
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    Das unterstreicht meine These.
    Du musst es ja nicht ausbaden.
     
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    @Canyon99 dies ist ein Schätzwert, du gehst immer davon aus, daß nur der Raumverlust maßgebend ist, dem ist nicht so auch weiterführende Gewerke etc sind davon betroffen, wie ich schon bemerkt habe geht sicher auch ein anderer FB Aufbau respektiv somit den Verlust an Höhe minimieren, gleichwohl ist es dem TE anheim gestellt auf Rückbau zu plädieren, auch dazu hatte ich vorgehend bemerkt-im Ermessen des TE incl des prozessualen Vorgang und Tatsache ist, mir wäre die Argumentation des GU egal aus der Tatsache heraus das es ein MFH ist und grundlegend wir nur für Investoren bzw Eigenverwertung bauen und dich möchte ich als Kunde sehen wenn die Decken Höhe um 10 cm niedriger ist (wohlgemerkt nicht aus stat. oder techn. Gründen) du würdest genau wie jeder andere mit Anwalt etc dort eine massive Verletzung der vertrag zuges. Eigenschaften sehen und dich kaum mit paar €abspeisen lassen.
     
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  14. #34 Canyon99, 30.08.2018
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    @SIL also ab & zu ein paar Satzzeichen, wäre nicht schlecht... ;) Das ist anstrengend zu lesen.

    Fakt ist, daß wir hier alle im "Warmen" sitzen und nur der TE das Risiko einer ggf. ziemlich langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung um die Festsetzung einer Schadenssumme zu tragen hat.... Ein Rückbau ist für mich völlig abwegig da unverhältnismäßig. Und er hat aktuell 2,65 Rohbauhöhe, d.h. mit FBH und normalem Fußbodenaufbau lässt sich ohne weiteres eine Höhe von 2,57 + des Fertigfussbodens realisieren. 2,67 Höhe wäre ohne Zweifel schöner gewesen, aber 2,57 ist doch schon etwas höher als die Norm und deswegen geht die Welt nicht unter.... Eine massive Verletzung der geschuldeten Leistung sieht für mich anders aus...
     
  15. SIL

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    Eben nicht, erkläre das mal einen Investor zum FB hab ich mich auch geäußert.
     
  16. #36 Kasseler, 03.09.2018
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    Lösung mit entsprechendem Nachlass nahe an meiner Forderung wurde gefunden. Jetzt geht's hoffentlich sauber bis zur Fertigstellung weiter.
     
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  17. #37 Gast82596, 04.09.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Ich habe bei mir auch 2,5 m. Ist völlig ausreichend
     
  18. #38 plattypus, 04.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 04.09.2018
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    Ja und? Decke raus, 10cm aufmauern und neu. Und wie sowas möglich ist.

    Wenn die Hütte auf einmal im 1. Stock flacher ist und dann ggf. die nächsten Stockwerke wieder 2,75m hoch werden, passen am Ende ja die Fassadenelemente auch nicht und da kann es je nach Fassadengestaltung ganz übel aussehen, wenn die Etagen unterschiedliche Deckenhöhen haben.
    Ich kenne das Problem von einem mir gut bekannten Steinmetz und Techniker. Seine Spezialität ist das Verkleiden von Fassaden mit Naturstein. Wenn da denn die Maße nicht passen... viel Spaß.

    Und wenn sie die Decke samt Balkon nicht abreißen wollen, sollen sie die Rohbauwände doch unterhalb der Decke waagerecht schlitzen, die ganze Decke dann anheben, 10cm untermauern und fertig. Oder hast Du ggf. Sichtmauerwerk? Da geht das mit dem Untermauern natürlich nicht so wirklich, weil man die Reparatur immer sehen wird.

    Ich sag nur: Knickpyramide... :not_w1:
    --> Knickpyramide – Wikipedia
     
  19. Haijo

    Haijo

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    Ich finde einige Sichtweisen recht interessant, jedoch aus meiner Sicht nicht zielführend.

    1. Es liegt ein Erfüllungsschaden vor, welcher entweder zur Befriedigung beseitigt wird, oder als Ausgleich im schnöden Mammon ausgeglichen wird.
    2. Durch den Unterschied von 10 cm sind alle nachfolgenden Gewerke betroffen. Hierzu zählt der Fußbodenaufbau, eventuell weitere Ausführungen durch verlegte Rohrleitungen im Bodenbereich. Weiterhin sind Änderungen beim Treppenstufenmaß durchzuführen. Muss auf einen Deckenputz verzichtet werden oder kann noch der geplante Fertigfußbodenaufbau ( Estrich = Rohbodenaufbau ) ausgeführt werden ?? ( Bspl. Fußbodenheizung mit Estrich und Dämmung ca. 12cm Aufbau + Stabparkett ca. 3,5 - 4 cm Aufbau + Deckenputz 1,5 cm = 17 cm Minimum )
    3. Normalerweise werden Geschosshöhen mit 2,75cm Rohbaumaße geplant und gebaut. Nur weil man immer schon falsch 2.65 m gebaut hat, ist dieses nicht Stand der Technik. Weiterhin bestehen noch die Vorschriften der Bauordnung für Wohnungsbau, hier insbesondere für zu vermietende Flächen. Abnahmeverweigerung wegen Nichteinhaltung von Geschosshöhen möglich.
    4. Versicherung kommt nur für die Schäden auf, welche einem anderen zugefügt wurden. Das bedeutet, da es sich um einen Erfüllungsschaden handelt ist es ein Eigenschaden. Hierfür kommt keine Versicherung auf, weder die Haftpflichtversicherung, noch die Bauherrenversicherung. Wird der Mangel erst später erkannt, kommt die Versicherung für die Wiederherstellung der Nachfolgegewerke auf.

    Was ist zu machen ??

    Es ist mit dem Architekten bzw. dem Bauplaner zu klären, welche weiteren Einsparungspotenziale zum Erreichen der Fertigmaßhöhe von Minimum 2,50 m unter Einhaltung aller Vorschriften möglich sind.
    Hierfür sind Nachträge einzureichen.
    Alle zusätzliche Kosten ( zusätzliche Kosten des Architekten, Bauplaner, Anschlussgewerke, Stillstandzeiten usw. ) sind dem Verursacher zuzuordnen, welcher dieser seiner Betriebshaftpflichtversicherung schonmal anzeigen sollte.
    Ich denke eine Reserve von 35.000 könnte noch gering geschätzt sein.

    Ich Denke, das es für den GU günstiger wird, die Geschossdecke zu entfernen und 10cm höher aufzubauen.

    Ps. Ich stelle mal hier die Frage, wird nicht mehr von einem Architekten bzw. Beauftragten ( das Eisen und die Betongüte wird vorm gießen doch auch kontrolliert ) vor dem gießen der Decke die ordnungsgemäße Geschosshöhen kontrolliert ?? Ist dieser gegebenenfalls mit in der Haftung ??
     
Thema: Wertminderung falsche Deckenhöhe im Rohbau
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