Kabel trennen / verlängern

Diskutiere Kabel trennen / verlängern im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Nur bei A1 und entsprechenden zugelassenen Kabel incl der dafür notwendigen Befestigungen , bei allen anderen Dämmstoffen ist das ausgeschlossen....

  1. Dipol

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    Quelle?
     
  2. SIL

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    Entspringt iwo :e_smiley_brille02:da du ja doch über massives Fachwissen verfügst, ist es zulässig den gemantelten - also umhüllten inox- Blitzschutz welcher ja die Zulassung mit den entsprechenden Schellen besitzt zur Unterputz Anbringung ( mind.Putzübdeckung 2,0 cm wenn ich mich recht errinnere und natürlich allseitig) hinter einer Dämmschale bzw WDVS zu führen?
     
  3. #23 drummer2003, 01.09.2018
    drummer2003

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    Das Thema ist gerade wirklich interessant.
    Auf den verbauten Styroporblöcken steht:
    „WDV EPS 034 100kpa“
    Laut google ist das nur B1, stimmt das?
    Dann wäre eine belastbare Quelle für A1 als Voraussetzung für diese Art der Elektrik-Installation wirklich sehr wichtig, da es sich dann ggf. um einen Baumangel handelt?!
     
  4. Dipol

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    @SIL bezieht sich in Beitrag #22 auf Blitzschutz.

    Wie ich ihm schon auf seine PN geantwortet habe, ist (bei uns wie auch in der Schweiz) die Normenreihe IEC 62305 nur für Blitzschutzanlagen aber nicht Niederspannungsleitungen relevant. Aus der Reihe DIN VDE 0100 ist mir keine Vorschrift und auch keine Herstellervorschrift bekannt, welche die praktizierte Kabelverlegung unter einem WDVS untersagt. Mal abwarten was @SIL nächste Woche ausgräbt.

    Nachdem INOX die Schweizer Version von NIRO-Edelstahl ist, bin ich auf die Nationalität von @SIL gespannt.
     
  5. SIL

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    Nein @Dipol die Untersagung erfolgt aus dem geltenden Putz und WDVS Systemen, von diesen Hüllsystem Rome? dieses FKU Rohr? abgesehen, vorerst wird dir kein Hersteller von Dämmung oder Putzsystemen eine Verlegung gestatten schon gar nicht in B1 (ausser in F, I etc dort darfst du das schon) in D etc nur im Hüllsystem oder auf Einzelzulassung in A1. Ich hatte dich auch via pm darauf hingewiesen das die DIN VDE dir das gestattet aber andere Regelungen da gegen stehen, leider wie so oft.
     
  6. #26 HansFranz, 02.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 02.09.2018
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    Kann mich da nur Dipol und SIL anschließen, aber dem TO hier noch weiter Tips zu geben ist glaube ich zwecklos.

    OT
    Wenn ich mir das Bild so ansehe, ist doch gleich neben dem Fenster die Kabelausführung wo diese dann herkommen. Also als Eigentümer und Bauherr auf solche banalen Fakten nicht selber zu kommen, dann aber mit Kabelendhülsen argumentieren?
    Wenn man das Foto dann noch weiter in Bezug zum Text hier bringt, bei zusätzlich installierten Steckdosenzuleitungen in dem Umfang tippe ich mal auf Ausführung ohne wirkliche Fachplanung.
    Die Montage auf der Außenwand mit schön sauber abgebundenn Kabelbindern ohne wirkliche tragfähige Kabelführung lässt so Einiges vermuten.
     
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  7. #27 Dipol, 02.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 02.09.2018
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    Nach DIN VDE gibt es kein generelles Verbot, aber bei der Kabelverlegung unter WDVS sind durchaus Normvorgaben zu berücksichtigen. Nach dieser Praxisfrage in der de/Elektronet (frei für Abonnenten) ist die Verlegung bedingt zulässig:
    • Einhaltung des Mindestquerschnittes
    • Überstromschutz der Kabel und Leitungen
    • Anlagenfunktion und Verfügbarkeit
    • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag
    • Einhaltung des Kurzschlussschutzes
    • Einhaltung des Spannungsfalls
    • Befestigung bzw. Verlegung der Kabel oder Leitungen unter Beachtung der Vorgaben von DIN VDE 0100-520 (Ausgabe 2013-06) Abschnitt 521
    • Einhaltung der maximalen Leitungslänge nach Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100-520 der Tabelle 4
    • Einhaltung der Installationszonen
    Laut dem Technischen Info #6 vom Fachverband der Wärmedämm-Verbundsysteme e. V. darf die Isolierung um max. 1/3 geschwächt werden, was auch meinem bisherigen Informationsstand entspricht. Weitergehende Einschränkungen zur Kabelverlegung unter WDVS konnte ich weder auf den Seiten und in Praxisfragen von Elektrofachverlagen noch dem Fachverband oder einem seiner Mitglieder finden.

    Ergänzend noch zum Blitzschutz:

    Blitze sind nur im Millisekundenbereich wirksam, selbst ein für Antennenerdung üblicher Erdungsleiter aus 16 mm² Cu würde von einem extrem seltenen Monsterblitz von 200 kA lt. Tabelle D.3 der IEC 62305-1 um nicht zündende 309K, ein Erdungsleiter aus 8 mm Alu-Knetlegierung gar nur um laue 12K erwärmt. Bei Blitschutzanlagen teilen sich die Blitzströme auf min. 2 Ableitungen auf, da fällt die Erwärmung noch harmloser aus.

    Daher ist die Verlegung von Ableitungen für Blitzschutzanlagen unter WDVS mit gedämmten Kästen für Trennstellen gängige Praxis, wobei gefährliche Näherungen und Lichtbögen besonders bei EPS zu vermeiden sind. Siehe hierzu auch das Kapitel 5.2.2 im DEHN Blitzplaner, wo bei leicht entflammbaren Dämmstoffen ein Abstand von 0,1 m gefordert wird. Den dort erwähnten Anhang E.101 im Beiblatt 1 zur DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) zur Defintion der Entflammbarkeitsklassen habe ich nicht greifbar.

    Erdungsdrähte und Ableitungen sollte man m. E. durch eine Fachkraft möglichst außerhalb von WDVS entlang von Fallrohren verlegen lassen, dann sind auch böse Überraschungen durch die gewaltige Elektrodynamik von Blitzen auszuschließen.
     
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  8. #28 simon84, 02.09.2018
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    Jetzt seh ich das erst !! Einzelkabelschellen und dann mit Kabelbinder zusammengebunden. Oh mann.
    Dafür gibts doch extra diese Klemmbügel.....
     
  9. #29 Dipol, 29.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 29.09.2018
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    Heute fand das 22. Unternehmerforum des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik BW mit diversen Vorträgen statt. In den Seminarunterlagen befindet sich auch ein Gutachten, welches von Fränkische Rohrwerke zwecks geschoßübergreifenden Installationen mit FFku-ReMo click-Leerrohren unter WDVS beauftragt wurde.
    Siehe MBO § 28.

    Ob die erwähnte Verlegung von Ableitungen für LPS oder getrennte Fangeinrichtungen aus Aluknetlegierung mit Kunststoffmantel oder auch von Erdungsleitern für Antennen unter WDVS durch Brandriegel hindurch unbedenklich und normkonform ist, erscheint mir nach dem Wortlaut dieses Gutachtens fraglicher.
     
  10. #30 Lexmaul, 29.09.2018
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    Brandriegel aber sicher nicht in normalen EFH?
     
  11. #31 SIL, 29.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 29.09.2018
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    I. d. R. nicht Lexmäulchen, maximal bei Konstrukten 2 Rettungsweg--aus Balkonen oder Loggia, oder du hast eine A1 Fassade dann bist ja automatisch dabei oder falls du eine Bedachung hast die als 'weich' zählt, eventuell noch PV oder sonst Anlagen auf dem Dach die über das übliche hinausgehen. Das ist abweichend zur europäischen Norm und vom 17.02.2017 inwiefern die neuen Regeln mit dabei sind ka. Und was Reihenhaus betrifft, so hast ja gemerkt gibt es doch erhebliche verschiedene Ansichten, zwecks Brand und Schallschutz.
     
Thema: Kabel trennen / verlängern
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