Freitragendes Schiebetor: jährliche Wartung durch Wartungsvertrag notwendig?

Diskutiere Freitragendes Schiebetor: jährliche Wartung durch Wartungsvertrag notwendig? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, wir haben ein elektrisches freitragendes Schiebetor bei unserer Hofzufahrt installieren lassen. Jetzt gab es das Angebot vom Hersteller...

  1. TimB83

    TimB83

    Dabei seit:
    02.11.2011
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leipzig
    Hallo,

    wir haben ein elektrisches freitragendes Schiebetor bei unserer Hofzufahrt installieren lassen.
    Jetzt gab es das Angebot vom Hersteller des Tores, einen Wartungsvertrag mit jeweils einmaliger jährlicher Wartung abzuschließen. Dies soll pro Jahr ca. 190 EUR kosten. Laut EN12605 bzw. ASR A1.7 / EN 12453 wäre man als Betreiber einer elektrischen Toranlage dazu verpflichtet.

    Ich habe nun schon gegoogelt, aber als Privatperson wird man daraus irgendwie nicht so richtig schlau:
    Ist es wirklich Pflicht auch im Privatbereich diese jährliche Wartung durchzuführen und muss ich das von der Herstellerfirma machen lassen? Ich kann diese 190 EUR schlecht einschätzen...

    Bin über jeden Tipp dankbar und hätte gern eine objektive dritte Meinung dazu gehört.

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Tim
     
  2. #2 Basti2709, 01.10.2018
    Basti2709

    Basti2709

    Dabei seit:
    06.08.2015
    Beiträge:
    50
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Brandenburg
    Ich kenne so einen Wartungsvertrag nur von der Heizung bzw. vom Blitzableiter...und selbst da ist es nicht vorgeschrieben. Auch kostet die Heizungswartung "nur" um die 100 Euro + Material...da sind 190 Euro für ein Tor überzogen. Und dann auch noch jährlich....???

    Für mein freitragendes Schiebetor habe ich übrigens keinen Wartungsvertrag.
     
  3. #3 simon84, 01.10.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Die ASR A1.7 ist für Arbeitsstätten.
    Ist das ganze eine Arbeitsstätte, Homeoffice oder sonstiges (Egal ob "privat" oder gewerblich) ?
     
  4. TimB83

    TimB83

    Dabei seit:
    02.11.2011
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leipzig
    Hallo,

    nein ist Privatgrundstück mit einem Eigenheim.
    Im Angebot für den Wartungsvertrag steht noch folgendes:

    "Das Wartungsangebot schließt die gesetzlich geforderte jährliche UVV-Prüfung für elektrisch betriebene Tore mit ein.

    Achtung: Wird keine jährliche Wartung Ihrer Tor- oder Schrankenanlage von einer dafür befähigten Firma durchgeführt, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass nach Ablauf der 12 Monate ab Lieferdatum sämtliche Verantwortung auf den Betreiber der Anlage übergeht. Somit erlöschen auch jegliche Garantieansprüche und wir lehnen im Schadenfall Regressansprüche für Personen- und Sachschäden ab."


    Viele Grüße,
    Tim
     
  5. #5 simon84, 01.10.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    In deinem eigenen EFH kannst du eigentlich machen was du willst.
    Eine UVV Prüfung ist im Privatbereich nicht vorgeschrieben.

    Dein Anbieter versucht dich wohl abzuzocken.

    Für etwaige Verletzungen von Kindern, Nachbarn, Postboten, Hunden oder sonstigem bist du so oder so verantwortlich, Wartung hin oder her.
    Du kannst nur einen Fehler des Tores später nicht auf den Hersteller schieben.
    Die ASR wird auf jeden Fall als "Stand der Technik" herangezogen werden.
    Wenn da etwas nicht stimmt, bist du dann am Sack.

    Ob der Schadensersatzanspruch durch diese Klausel tatsächlich rechtsgültig abgewälzt werden kann lass ich mal dahingestellt, aber du weisst auf jeden Fall schon mal welchen Finger dir die Firma dann zeigt und du kannst dann klagen.
     
  6. #6 Lexmaul, 01.10.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Die Torhersteller wollen das sehen, sonst gibts schnell Gewährleistungsprobleme - so wurde mir das gesagt. Keine Pflicht, aber sinnvoll...
     
    SIL gefällt das.
  7. TimB83

    TimB83

    Dabei seit:
    02.11.2011
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leipzig
    Rein von meinem Gefühl her würde ich folgendes bevorzugen:
    Im ersten Jahr eine Wartung machen damit die Gewährleistung bei 24 Monaten bleibt und falls sich am Anfang etwas setzt/neight kann es schnell erkannt und wieder eingerichtet werden.

    Dann alle 4-5 Jahre mal eine Wartung.
    Was haltet ihr davon?

    Viele Grüße,
    Tim
     
  8. #8 Fred Astair, 01.10.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.198
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Ich würde die jährliche UVV-Prüfung für automatische Toranlagen auf jeden Fall machen lassen. Vielleicht gibt es bei Dir in der Nähe befähigte Personen, die das kostengünstig machen können. Beim Anlagenerrichter musst Du es jedenfalls nicht beauftragen.
    Man unterschätze nicht die Kraft der Antriebe solcher Anlagen, wenn mal eine Abschaltfunktion ausfällt.
     
    simon84 gefällt das.
  9. #9 simon84, 01.10.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ja ich wollte grad sagen, erkundige dich mal wer bei dir in der Gegend bei Werkstätten und anderen Firmengeländen die UVV für Tore macht.
    Lade dir die ASR auch mal runter und lies sie durch.
    Muss ja nicht der Hersteller sein, aber ist so ähnlich wie mit der "Erweiterten Garantie" bei machen Heizgeräten,
    oder eben bei Autogarantie/-kulanzleistungen.

    In den ersten Paar Jahren zahlt man halt, dann schaut man sich um....
     
  10. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.111
    Zustimmungen:
    3.330
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Dann ist der Errichter je nach Beauftragung, bei fehlender Wartung nach 1 Jahr raus, bei regelmäßiger Wartung halt 2 oder 4/5 Jahren bleibt ihr Anspruch hinsichtlich geschuldeter Eigenschaft bestehen.
     
  11. #11 bauspezi 45, 01.10.2018
    bauspezi 45

    bauspezi 45

    Dabei seit:
    20.02.2017
    Beiträge:
    1.780
    Zustimmungen:
    333
    Beruf:
    Meister der Steinkunst (Maurermeister)
    Ort:
    solingen wald
    Benutzertitelzusatz:
    iR.
    Ölen , Fetten usw. sind nicht Aufgaben des Handwerkers, sondern die
    Aufgaben des Bestellers.
    Die Fa. garantiert die fachgerechte Ausführung und Funktion.
    alles wie bei anderen Handwerksarbeiten..
     
  12. #12 Lexmaul, 01.10.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Hat ja auch keiner behauptet?
     
  13. #13 TimB83, 04.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 04.10.2018
    TimB83

    TimB83

    Dabei seit:
    02.11.2011
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leipzig
    Hallo,

    ich hatte mir noch 2 Vergleichsangebote eingeholt: einmal 372€ und einmal 325€.
    Bin echt sprachlos was die Anbieter alle verlangen.

    Wir haben jetzt das Angebot angenommen und werden in 2019 eine erste Wartung durchführen lassen. Wie oft und wann wir dann weitere Wartungen durchführen, werden wir uns überlegen.

    Viele Grüße und danke für eure ganzen Meinungen,
    Tim
     
Thema: Freitragendes Schiebetor: jährliche Wartung durch Wartungsvertrag notwendig?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. schiebetor wartung

    ,
  2. Freitragendes Schiebetor Fetten

    ,
  3. freitragendes schiebetor wartung

    ,
  4. Prüfung freitragendes tor,
  5. wartung schiebetor,
  6. wartungskosten schiebetor,
  7. Garantie Schiebetor bei fehlender uvv,
  8. elektrische schiebetore freitragend
Die Seite wird geladen...

Freitragendes Schiebetor: jährliche Wartung durch Wartungsvertrag notwendig? - Ähnliche Themen

  1. "Freitragende" Decke mit Mittelabhängung

    "Freitragende" Decke mit Mittelabhängung: Hi, wir haben in einem Anbau bereits vom Vorbesitzer die Metall-Unterkonstruktion einer ehemaligen abgehängten Decke, die wir drin lassen wollen,...
  2. Gemauerte Aussensitzbank auf freitragenden Balkon

    Gemauerte Aussensitzbank auf freitragenden Balkon: Hallo Zusammen Wir möchten eine gemauerte Aussensitzbank auf einem freitragenden Balkon errichten. Der Balkon wurde aktuell durch entfernen vom...
  3. Online Rechner für freitragende Vordächer gesucht

    Online Rechner für freitragende Vordächer gesucht: Ich möchte Solarmodule mit Dreieckhalterungen an der Hauswand befestigen. Um eine Vorstellung zu haben, welche Kräfte auf die Dübel wirken, suche...
  4. Fundament für freitragendes Schiebetor überpflastern

    Fundament für freitragendes Schiebetor überpflastern: Hallo in die Runde, vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich muss diese Tage ein Fundament für unser freitragendes Schiebetor ausgraben und...
  5. Freitragendes Schiebetor in Garagenmauer laufen lassen

    Freitragendes Schiebetor in Garagenmauer laufen lassen: Hallo Muss meine neue Garage direkt auf die Grenze bauen sprich direkt bündig zum gehweg. Da die Garageneinfahrt nicht zur Straße sondern...