Wie lange darf eine Baufertigstellung dauern?

Diskutiere Wie lange darf eine Baufertigstellung dauern? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Mir ist das Problem mit dem Einschreiben schon klar aber was spricht dagegen ihm jetzt nochmal schriftlich eine letzte Chance zu geben? Eine Frist...

  1. Jakobi

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    Mir ist das Problem mit dem Einschreiben schon klar aber was spricht dagegen ihm jetzt nochmal schriftlich eine letzte Chance zu geben? Eine Frist werde ich ihm natürlich setzen mit der ich ihn auffordere mir schriftlich einen Ausführungstermin für die noch zu erbringenden Leistungen zu nennen. Reagiert er darauf nicht entsprechend ist der nächste Schritt der Anwalt.

    Ist doch ok so oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?

    Edit:

    Ich schicke es deswegen per Einschreiben damit er zumindest mir gegenüber nicht behaupten kann er hätte nichts bekommen und ich hätte nichts versucht um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Das ein Einwurfeinschreiben vor Gericht so eine Sache ist, ist mir klar.
     
  2. #22 Fred Astair, 28.10.2018
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    Dann kannst Du das Mehrporto für Einschreiben sparen.
    Wenn Du einen Zustallnachweis für Dein Schriftstück brauchst, dann machs richtig, sonst kannst Du nämlich nicht nachweisen, dass Du ihm eine letzte Chance gegeben hast.
     
  3. Jakobi

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    Ok, jetzt verstehe ich wie es gemeint ist. Ich machs halt per Einschreiben damit ich persönlich sicher sein kann das es auch angekommen ist und ich ihm notfalls was unter die Nase halten kann. Wer weiß was der Typ evtl. für ein Chaos im Büro hat. Ist nicht fürs Gericht sondern nur für mich selber, jetzt klar?
     
  4. #24 plattypus, 28.10.2018
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    Achtung: Mit einem normalen "Einschreiben" kannst Du eben NICHT beweisen, daß es auch angekommen ist. Du beweist nur, daß du irgendeinen Brief mit unbekanntem Inhalt bei der Post abgegeben hast. Wenn Du den Zugang des Briefs beim Empfänger beweisen willst, bleibt nur "Einwurfeinschreiben" oder "Einschreiben mit Rückschein".
    Aber selbst dann ist immer noch nicht bewiesen, was in dem Brief wirklich drin stand. Wenn es ganz hart kommt, kann er sagen: "Da war ein leerer Zettel drin." Ist zwar schwer sowas vor Gericht glaubhaft zu machen, aber möglich. Wirklich gerichtsfest wird es nur mitels Zustellung per Gerichtsvollzieher. Da bestätigt dann der Gerichtsvollzieher auch den Inhalt des Schreibens und das der Empfänger von dem Inhalt auch in Kenntnis gesetzt wurde. Er könnte ja Analphabet sein, da wird ihm das dann verlesen.

    Also wenn Du freundlich bleiben willst, machs als Einwurfeinschreiben und wenn Du ihn mit der Nase drauf stoßen willst, auf das die Post nicht unter der anderen Post untergeht, ein "Einschreiben mit Rückschein". Da muß er aktiv im Beisein des Postboten den Rückschein unterschreiben und sollte entsprechend angefixt sein.
     
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  5. Jakobi

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    Ja, wie gesagt, ich erwarte mir von dem Einwurf-Einschreiben gar nicht die Rechtsgültigkeit. Wenn die einwandfrei sein soll funktioniert das wohl eh nur über den Gerichtsvollzieher. Bei allen anderen Varianten kann er theoretisch behaupten das nicht das behauptete Schreiben enthalten war o.ä. Mir geht es einzig und alleine darum, das er nicht mir gegenüber (nicht vor Gericht!) behaupten kann das er nichts bekommen hätte, ich ihm keine Chance gegeben hätte die Sache zu bereinigen und stattdessen gleich zum Anwalt gerannt bin. Dazu reicht mir das Einwurf-Einschreiben aus weil das ich ihm einen leeren/falschen Brief schicken würde bzw. der Postbote dafür unterschreibt aber den Brief nicht einwirft, darüber lachen doch im Privatbereich die Hühner.

    Danke übrigens für die Antworten. Es tut irgendwie gut überhaupt mal über die Sache "reden" zu können. Ich fresse das ansonsten in mich hinein um mir nicht noch Vorwürfe anhören zu müssen ala "ich habs doch gleich gesagt..........".
     
  6. Alex88

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    sorry, aber irgendwie erscheinst du mir absolut Beratungsresistent,
    deine ständigen Aufforderungen bringen gar nichts, weder per Telefon, noch per Einschreiben
    geh zum Anwalt, dann und nur dann wird er begreifen, dass es dir Ernst mit der Sache ist

    ein Kunde der immer nur anruft und bittet, der wird doch nicht für voll genommen
    frei nach dem Motto: brüll du nur
     
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  7. Jakobi

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    Ich bin nicht beratungsresistent. Ich möchte ihm nur eine letzte Chance geben um bis zuletzt guten Willen zu beweisen. Reagiert er darauf nicht gehe ich sofort zum Anwalt.
     
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  8. #28 Lexmaul, 29.10.2018
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    Ein Jahr rungehampel und jetzt soll es los gehen - nachdem man noch EINMAL good will gezeigt hat?

    Komm, spar Dir das :)
     
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  9. Alex88

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    So ein Blödsinn, wie naiv bist du eigentlich?
     
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  10. #30 Fabian Weber, 29.10.2018
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    Kann ich verstehen, dass man noch eine letzte Chance geben will. Würde ich auch so machen. Ich würde dann aber auch eindeutig schreiben, dass es die letzte Chance ist und Du Dich durch sein Verhalten gezwungen siehst, bei weiterem Verzug den Anwalt einzuschalten.

    Du bist ja auch gegenüber Deiner Bank verpflichtet, den Gegenwert des Kredites herzustellen, so kannst Du jedenfalls argumentieren:)
     
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  11. #31 Leser112, 30.10.2018
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  12. #32 simon84, 30.10.2018
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    Hiess das nicht sogar früher noch Gerichtswachtmeister ? :) Sehr sichere Methode, auf jeden Fall
     
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