Abwasserleitungen falsch in Bodenplattr

Diskutiere Abwasserleitungen falsch in Bodenplattr im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und seit heute etwas verzeifelt bzgl. unseres Hausbaus. Wir bauen gerade ein EFH Bungalow mit...

  1. #1 Bauling2018, 06.11.2018
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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und seit heute etwas verzeifelt bzgl. unseres Hausbaus.
    Wir bauen gerade ein EFH Bungalow mit Architekt und Einzelvergabe der Gewerke.
    Bodenplatte und Mauerwerk wird von der gleichen Firma gemacht.
    Heute wurde die erste äußere Steinreihe auf die Bodenplatte gesetzt.
    Dabei wurde dann festgestellt, dass die 3 Abflussrohre vom Gäste WC (Waschbecken, Klo, Dusche) alle 70cm zu weit nach links gesetzt wurde. Die Abflüsse vom Klo und Waschbecken sind jetzt im Flur und der von der Dusche direkt vor der WC Tür. Der Architekt sagt, dass ist kein so großes Ding. Beim Waschbeckenrohr und Klorohr will man die Platte aufschneiden und darin das Rohr 70cm an den richtigen Ort verlegen (in der Platte). Dusche gibts wohl irgendeine andere Lösung. Der Architekt sagt dass das statisch kein Thema ist. Dazu ist zu sagen dass wir keine Streifenfundamente haben sondern einen Untergrund aus 25cm Schaumglasschotter und dann 25 cm lastabtragende Sohlplatte mit WU Beton.
    Ich bezahle den Architekt auch für die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) und dann passiert sowas trotzdem, das kann doch nicht sein. Er sagte als er sich das angeguckt hat war an der Stelle noch kein Schalbrett für die Platte sodass er das nicht messen konnte als er da war. Alles andere hat er natürlich gemessen vorher.
    Was kann und muss ich denn jetzt machen? Ist das wirklich so unbedenklich? Welche Rechte habe ich, auf was muss ich achten um keinen Formfehler zu begehen? Mängelanazeige? Dokumentation? Neue Statik verlangen? Muss ich das so hinnehmen? Wozu macht man denn 25cm Platte mit Stahl wenn man es dann unbedenklich stellenweise wieder rausnehmen kann.

    Viele Grüße
    Heiko
     
  2. #2 petra345, 06.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2018
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    Mit einem der heutigen Tachymeter kann ich von irgendeinem Punkt alle anderen relevanten Punkte auf Bruchteile von mm ausmessen. Die früheren Geräte mit Infrarot benötigten dazu einen Reflektor am Ziel.

    Wenn er so ein Gerät nicht hat, muß er einen Vermesser damit beauftragen. Den muß der Bauherr natürlich bezahlen. Als neues Gerät sind 25.000 € fällig, gebraucht sind sie durchaus bezahlbar.

    Mit einem DISTO sind die Punkte auch sehr gut zu bestimmen. Aber keine horizontalen Winkel. Da muß man von zwei Seiten die Abstände messen. Das geht auch auf Bruchteile von mm. Kosten von 100 bis 600 € für ein neues Gerät je nach Ausstattung. Das muß er einfach haben, wenn er den Bau kontrollieren will.

    Sogar mit einem Bandmaß hat man schon die Rohre vermessen. Wenn er nicht selbst nachmessen will, läßt er sich vom Handwerker vormessen, daß die Rohre richtig sind. Dazu braucht er kein Brett. Das muß er kontrollieren bevor der Beton kommt!

    Jetzt werden die Mehrkosten in der Bodenplatte vom Architekten getragen werden müssen.
    Aber das wird ein Architekt sicher zu vermeiden versuchen. Das gibt also noch Diskussionen.


    .
     
  3. #3 bauspezi 45, 06.11.2018
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    ein Architekt hat sicherlich nicht die Aufgabe alle Maße auf der Baustelle
    nachzumessen , verantwortlich ist die ausführende Firma.
    Nachbesserungen sind mit dem Architekten/Statiker vorher abzusprechen.
     
  4. #4 msfox30, 06.11.2018
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    Hä? Wenn der Archi für die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) bezahlt wird, sollte er auch seinen Pflichten nachkommen. Mich hat bei unserem GU schon gestört, dass der Bauleiter nur 1x eine Türhöhe nachgemessen hat. Der GU hatte auch die Aufgabe den Bau zu überwachen. Ob das nun die gleiche Person wie der Bauleiter ist, sei dahin gestellt. Als Bauherr kann man dies jedenfalls nicht leisten. Heißt ja nicht ohne Grund Bauüberwachung. Also Überwachung der ausführenden Firmen.
     
  5. #5 bauspezi 45, 06.11.2018
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    man muss auseinander halten wer was zu sagen hat
    Architekt für fachgerechte Ausführung der Arbeiten
    der Polier/Vorarbeiter auf der Baustelle ist für die Ausführung
    und masßlicher Genauigkeit nach den Plänen verantwortlich
    hingegen ein muss ein bestellter Bauleiter/ in der Lage sein Fehler zu erkennen und
    die zu reklamieren.
     
    msfox30 gefällt das.
  6. Yilmaz

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    Falsches Thread???
     
  7. SIL

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    Nee nur @petra345 ihr Vermessungsvortrag, obwohl ich zugeben muss bei größeren BP mit mehrerer Bebauung lass ich vom Vermesser alle Durchdringungen der BP vor Betongang vermessen und auch die Gefälle überprüfen, da sind wir aber im TG Bereich oder bei BP oberhalb > 40 cm... :hammer:
     
  8. #8 Fabian Weber, 06.11.2018
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    Die Frage war ob das aufstemmen und nachbessern der Grundleitung Nachteile mit sich bringt. Der Statiker hat zwar hier das letzte Wort, aber ich denke das ist bei tragender Bodenplatte unproblematisch
     
  9. #9 simon84, 07.11.2018
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    Es soll sogar Häuser geben die haben gar keine tragende bodenplatte sondern nur 3 oder 4 streifenfundamente ...
     
  10. SIL

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    Nun ja schön ist es nicht zumal ein recht grosser Teil von einer WU Platte geöffnet werden muss, statisch geht das ohne Probleme mit entsprechenden Aufwand, nachteilig ist halt die massive Störung der "WU Fähigkeit" die ist dort sicher nicht mehr zu erreichen, ausser mit erheblichen Aufwand...
     
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  11. #11 Fabian Weber, 07.11.2018
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    Mal ne ganz bescheidene Frage, weil ich ja nie EFHs baue. Nach WU-Richtlinie dürfte das dann ja nur nach Entwurfsgrundsatz A gemacht werden, weil man ja sonst keinen Estrich auf Dämmung und auch keine weiteren Bodenbeläge einbauen dürfte. Mich wundert das schon ein wenig, weil das ja der aufwändigste aller Entwurfgrundsätze ist.

    Oder liege ich hier falsch?
     
Thema: Abwasserleitungen falsch in Bodenplattr
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