Estricherneuerung einer Teilfläche

Diskutiere Estricherneuerung einer Teilfläche im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Nach Wasserschaden im neu renovierten 2. OG (DG) in einer DHH musste eine Teilfläche von ca. 3x5 qm von insgesamt ca. 40 qm schwimmenden Estrich...

  1. #1 Baubiber, 07.11.2018
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    Nach Wasserschaden im neu renovierten 2. OG (DG) in einer DHH musste eine Teilfläche von ca. 3x5 qm von insgesamt ca. 40 qm schwimmenden Estrich entfernt werden. Dieser alte Estrich aus den 70er Jahren weist teilweise eine Dicke von 3,5 cm + knapp 1 cm pappähnliche Dämmschächt und teilweise knapp 4 cm + 2 cm Styropor aus. Der Renovierer sagt,er köne wegen neuer Din 18560 nicht so dünn als Schwimmestrich arbeiten. Er möchte die Teilfläche durch Verbundestrich ersetzen.Mein Mann ich finden das nicht gut wegen der damit verbundenen schlechten Trittschalleigenschaften. Den kompletten Estrich entfernen macht keinen Sinn, weil bei neuem, höheren Estrich die Türanschlüsse zum Treppenhaus und zum neu gefliesten Dusch-WC nicht mehr passen. Gibt es eine vernünftige Lösung
     
  2. #2 simon84, 07.11.2018
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    Anderen estrichleger suchen der es kann bzw macht. Notfalls auf Gewährleistung verzichten.
    Wie stark ist denn der Estrich selbst ? 35-40 mm sollten es schon sein auch bei entsprechender Estrich Qualität .

    Renovierer hört sich so nach „Wasserschaden alles aus einer Hand“ an . Vielleicht nicht die richtige Wahl ?
     
  3. #3 Baubiber, 07.11.2018
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    Vielen Dank. Die Estrichdicke meine ich, deutlich beschrieben zu haben. Ich würde mich sehr über konstuktive Antworten bezüglich technisch einwadfreien Alternativen wünschen. z.B. ob eine Sanierung mit (vom Aufbau dünner) möglichen Trockenestrich in Frage käme.
     
  4. #4 Fabian Weber, 07.11.2018
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    Er Soll das Mit Epoxiestrich machen, dann kostet es aber ein bisschen. Oder Du entlässt Ihn aus der Gewährleistung, der alte Estrich hat ja auch gehalten.
     
  5. #5 Baubiber, 08.11.2018
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    Liebe Forumsteilnehmer, meine gestrige Fragestellung enthielt die Aussage, dass wir wegen schlechtem Schallschutz keinen Verbundestrich wollen. Schließlich handelt es sich um Wohnbereich. Epoxiestrich wäre doch ein Verbundestrich. Weshalb solls nach einem Tag belagreif sein, wenn ich vorher wochenlang auf den Handwerker warten muss. Wenn schon Vorschlag, dann bitte Begründung weshalb und wieso.
     
  6. #6 Fabian Weber, 08.11.2018
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    Warum sollte Epxieestrich Verbundestrich sein? Das geht natürlich auch auf Dämmung, ist ja nichts ungewöhnliches z.B. bei bodengleichen Duschen etc.

    Kleiner Tipp:

    das ist hier ein Forum mit vielen hilfsbereiten Leuten aber die reagieren auf Deinen Stil eher mit Antihaltung als mit Hilfsbereitschaft. Ich hoffe Du agierst nicht immer so.
     
    Fred Astair und Lexmaul gefällt das.
  7. #7 simon84, 08.11.2018
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    Du hast 6,5-8,5 cm Aufbauhöhe zur Verfügung.

    Wo ist jetzt das Problem, im 2.OG wirst du keine energietechnisch relevanten Dämmanforderungen haben,
    also brauchst du auch nicht zwingend 2-4 cm Styropor + 1 cm Pappe.
    Du kannst also die Dämmschicht und Trittschalldämmung raus und einen neuen Aufbau in geringerer Stärke machen, wenn du 1 cm mehr Estrich willst. 45mm sollte auf jeden Fall dann gehen.

    Und 35mm Zementestrich haben jetzt 40 Jahre gehalten, warum sollten sie jetzt nicht mehr halten?
    Kannst du deinen Estrichleger auch ohne Gewährleistung machen lassen.

    Warum ein Kunstharzestrich nicht auf Dämmschicht gehen soll kannst du uns vielleicht auch noch erklären ?

    Ansonsten vielleicht mal den Ton anpassen, wenn man selber Fragesteller ist und kostenlos Antworten erhalten will.

    Die Statik wäre auf jeden Fall zu prüfen, ob ein schwererer/dickerer Estrich überhaupt zulässig ist.
     
  8. #8 Baubiber, 10.11.2018
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    Es tut mir leid, wenn ich ein so schlecht verständliches Deutsch schreibe. Ich habe nirgendwo 8,5 cm Aufbauhöhe zur Verfügung. Das renovierte DG bestand früher aus 2 Räumen. Im sog. Trempel befand sich ein 6 cm dicker Estrichaufbau (= 2 cm Styropordämmung + 4 cm Zementestrich). Im ursprünglichen großen Hauptraum ( = ca. 28 qm) betrug der Estrichaufbau insgesamt ca. 4,5 cm ( = ca. 0,8 cm Dämmschicht + ca. 3,7 cm Zementestrich). Bei der Zusammenlegung der Räume wurde der Übergangsbereich mit Fließmasse angeglichen. Genau dieser Übergangsbereich musste jetzt wegen unterwanderndem Wasser entfernt werden. D.h., im Übergangsbereich muss jetzt mit einer Gesamtdicke gekämpft werden. Vielleicht gibt es doch einen Forumsteilnehmer, der mir beantworten kann, ob beim Verbundestrich der Schallschutz leidet. Das Haus soll demnächst vermietet werden und
    das Dachgeschoss ist ein wunderschöner, hochwertiger lichtdurchfluteter Raum mit großer Gaube und zwei Balkonen. Wir wollen keine Beschwerden der Mieter wegen schlechtem Schallschutz nach unten.
     
  9. #9 simon84, 10.11.2018
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    Ja absolut, Verbundestrich ist auch überhaupt nicht nötig. Wird das Haus gesamt vermietet oder in Teilen, also DG und Rest separat?
    Falls gesamt, sollte sogar ein Verbundestrich kein Problem im Sinne von Nichterfüllung der DIN 4109 darstellen.

    Verstanden, das heisst du hast in diesem Bereich zwischen 4,5 und 6 cm Gesamtaufbauhöhe.

    3,7 cm Zementestrich haben jetzt 40 Jahre ohne Probleme funktioniert.
    Lass dir eben diesen wieder genau so einbauen, notfalls ohne Gewährleistung.

    Ansonsten je nach Wunsch und Geldbeutel ist selbstverständlich auch ein Kunstharzestrich (SR) in niedrigerer Stärke mit Nachweis möglich.
    Dann hast du eben einen halben oder einen cm mehr "Dämmung" .
     
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    Ja dann Trockenestrich mit Schüttung und fermacell Platten darauf, alles entkoppelt und kein Schallproblem, natürlich ist Verbundestrich nicht Schall optimal, ich nehme auch an das unter dieser Schnittstelle eine Wand vom UG steht? Da Sie anscheinend ein Problem mit der Höhe haben bleibt eigentlich nur so eine Lösung ..
     
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  11. #11 Fabian Weber, 10.11.2018
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    Ich bleibe bei Epoxi, den kann man nämlich mit dem Bestandsestrich verbinden.
     
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