Schwellenhöhe am Balkon zu gering

Diskutiere Schwellenhöhe am Balkon zu gering im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; ...In dem Beitrag steht aber eindeutig, dass die Schwelle dann dementsprechend mit einer Dichtung hinterfahren werden muss, wenn die Schwellehöhe...

  1. #41 Fabian Weber, 14.11.2018
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    Genau das steht da nicht! Dort steht, dass bei Unterschreiten vom 50mm mit einer Rinne oder ähnlich kompensiert werden muss.

    Das Hinterfahren bezieht sich auf den Bereich von 150 - 50mm.

    Der Balkon/Terasse hätte also entweder 15cm unter Türschwelle liegen müssen, weil bei Dir ja die Abdichtung als Hinterfahrung fehlt, oder aber es wird kompensiert mit einer geeigneten Maßnahme.

    Jetzt liegt ein Mangel vor, das stimmt.

    Dass dieser behoben wird, darauf kannst Du hinwirken. Wie der Mangel aufgrund der Verhältnismäßigkeit nun behoben werden muss, habe ich nun mehrfach geschrieben, nämlich in Deinem Fall mit einem Rost.
     
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  2. #42 Fenstertechnik, 14.11.2018
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    DIN-Normen basieren auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung und dienen der Allgemeinheit. Sie werden im Prozess der Normung erarbeitet.

    DIN-Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden, allerdings müssen sie nicht benutzt werden. Grundsätzlich handelt es sich um „private Regelwerke mit Empfehlungscharakter“.[1] Als solche können sie hinter dem Stand der Technik zurückbleiben, haben aber die Vermutung für sich, dass sie den Stand der Technik abbilden. Diese Vermutung kann durch Sachverständigenbeweis widerlegt werden.

    Muss das denn immer sein?
     
  3. #43 Fred Astair, 14.11.2018
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    ...und ganz manchmal auf den Interessen der Industrie.
     
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  4. #44 Fred Astair, 14.11.2018
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    Nein, er erzählt keinen Quatsch sondern gibt die Auffassung der Flachdachpuristen wieder. Wer die anwendet, ist vor allen Gerichten sicher. Das ist sicher ein schönes Gefühl, aber führt zu Stolperschwellen und unzufriedenen Nutzern, in vielen Fällen sogar zur Unbenutzbarkeit des Balkons.
    Die Forderung nach alternativen Rinnen rührt aus der fälschlichen Annahme, dass sich Wasser auf der obersten Nutzschicht aufstaut und dann ins Gebäude läuft.
    Das mag ja für einen Asphalt oder Estrich imnerhalb einer wannenförmigen Balkongestaltung zutreffen. Die meisten Oberflächen, auch Deine Holzdielung, sind aber durch offene Fugen wasserdurchlässig, so dass ein Aufstauen unmöglich ist.
    Diese Zusammenhänge haben Millionen von Errichtern, Nutzern und Vermieter erkannt und leben mit flachen Übergängen glücklich bis ans Ende ihrer Tage.
    Die restliche Minderheit beschäftigt Internetforen und Gerichte mit ungewissem Ausgang und manchmal obsiegt sie auch...
     
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  5. #45 SIL, 14.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.11.2018
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    :mega_lol: ich bin also ein Flachdachpurist, auch nicht schlecht, es ist doch interessant wie die Herren Architekten und Planer sich winden- Nein nein kein Mangel, na vllt doch, aber bei mir selber ist auch ohne... - anbei bemerkt wenn etwas mangelhaft ausgeführt ist, dann ist es nun mal leider so, die Frage stellt sich nicht - inwiefern andere es bei sich ausführen bzw unter Negierung der derzeitigen gängigen Ausführung lt DIN oder a. d. R. T, ich finde diese Argumentation wenig sinnvoll bzw für einen TE hilfreich, aber was anderes ist war ja nicht zu erwarten ... und ausgerechnet der @FredAstair bezeichnet dies noch als Minderheitsansicht, unglaublich TGA Planer ja? Oder wie war das..... :irre

    Dürfte ich diesen Beitrag, unter Angabe des Verfassers als Einlassung verwenden, sozusagen als passenden Einstieg bei diversen Verfahren.... :e_smiley_brille02:
     
  6. #46 Fabian Weber, 14.11.2018
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    Die Herren Architekten (also z.B. ich) haben ja nach Sichtung des Fotos den Mangel bestätigt, vorher war es ja unklar. Nur das der TE anscheinend den gesamten Balkon demontiert haben will, damit wird er wohl keinen Erfolg haben.

    Und eine Frage bleibt ja offen, wie war es denn geplant?
     
  7. #47 Fred Astair, 14.11.2018
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    Nun weine mal nicht @SIL.
    Ja, wenn die Flachdachrichtlinie geltendes Recht ist, hat der TE einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. Der geht aber nicht auf Knopfdruck sondern nur unter gegenseitiger Anerkennung desselben oder aber nach langwierigen juristischen Ausseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang.
    In Kreisen, in denen ich geschäftlich unterwegs bin, verkehrt man pragmatisch und versucht Häuser zu bauen, die den Nutzern größtmöglichen Nutzen bringen.
    Recht ist übrigens keine starre Größe, sondern verändert sich mit veränderten Erfahrungswerten und Techniken und dass eine durchbrochene Holz- oder Plattenbelagsfläche nicht gleichzusetzen ist mit einer dichten Dachbahn und deshalb die Allgemeingültigkeit der Flachdachrichtlinie hier anzuzweifeln ist, spricht sich allmählich herum.
     
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  8. #48 simon84, 14.11.2018
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    @SIL es gibt doch zwei fragen hier

    Regelwidrig : ja
    Problematisch: nein
    Effektiver Ausgang im Rechtsweg: alles möglich von 42 bis rosa Flamingo
     
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  9. #49 HJUlmer, 14.11.2018
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    Dann fasse ich mal zusammen:

    Es ist ein Mangel, der zu beheben ist (wo, bitteschön habe ich geschrieben, dass ich den Balkon wieder abreißen lassen will?).
    Die Gitterlösung ist wohl die sinnvollste.

    Vielen Dank für die Hilfe, doch muss ich anmerken, dass es einem Expertenforum guttäte, wenn jeder vorher genau überlegt, ob er nur seine Einzelmeinung reinbrüllt, oder ob es ein fundierter Rat ist. Und mit der Meinung, Regeln gibt es zwar, aber wen juckt das schon, sollte man sich als beratender Experte eher zurückhalten.
     
  10. #50 simon84, 14.11.2018
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    Die Schwellenhöhe selbst wäre nur durch massive Umbauten realisierbar. "Abriss und Neubau".

    Als Nachbesserung ist eine Gitterlösung ist optisch Geschmackssache, evtl. auch eine Stolperfalle.
    Oft wird in der Praxis dieses Gitter dann mit einer Fußmatte abgedeckt, was den Sinn ad adsurdum führt.

    Statt einer Baumaßnahme wäre ggf. auch eine finanzielle Entschädigung möglich.
    Je nach Verhalten des Vertragspartners kannst du dich entscheiden. Es kann sein, dass er dir sofort eine Nachbesserung oder einen Nachlass anbietet. Es kann auch sein, dass er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. In einem Rechtsstreit wird immer der tatsächliche Einzelfall betrachtet. Hierzu wird ein SV vom Gericht bestellt, der die Sachlage beurteilt (Richter oder Anwälte haben ja keine belastbare Fachkenntnis). Zu welchem Ergebnis das gerichtlich bestellte Gutachten kommt ist mMn völlig offen.
    Auch wenn es eine aRdT oder eine Norm gibt, heisst das nicht, dass die Anforderungen im Einzelfall nicht auch anders erfüllt sein können.

    Dazu kann in diesem Fall (wenn man als Argumentation Wasser wählt) zählen:

    - Geografische Lage (Die DIN bzw. Flachdachrichtlinie gültig für Gesamtdeutschland, Standorte sind jedoch teilweise verschieden wie Tag und Nacht)

    - Himmelsrichtung der Wandöffnung

    - Überdachung bzw. Dachüberstand

    - Versickerungsfähigkeit des Bodenbelags

    - Exposition allgemein (Bäume, Mauern, usw)

    - Toleranzen in der Richtlinie welche Ausführungsschwankungen ausgleichen sollen

    Wenn nun der SV zu dem Schluss kommt, dass in dem bestimmten Einzelfall die Anforderungen trotzdem erfüllt sind, gibt es keine Nachbesserung und die Verteilung von Kosten des Rechtsstreits ist offen. Oft 100% "Verlierer" oder 50/50.

    Deine Frage war nicht klar gestellt, auf der einen Seite hast du Angst wegen einer regelwidrigen Ausführung.
    Dazu wurde schon gesagt, dass dies in dem bestimmten Fall auf Basis deiner Angaben kein Risiko darstellt.
    Eine Betonterrasse mit Gefälle zum Haus wäre da schon ein anderes Kaliber.

    Aber bei einem Aufbau wie gegeben müsstest du schon im Sekundentakt Eimer ausleeren, damit da etwas Wasser durch die Türschwelle seinen Weg sucht. Wasser ist faul, wenn es zur Seite oder nach unten weg kann, geht es diesen Weg. Das ist in dem Fall hier gegeben.


    Und zum Thema Meinungen und Foren.
    Selbstverständlich ist jeder zu seiner eigenen Meinung auf Basis von eigenen Erfahrungen berechtigt, egal ob diese mit einer Regel/DIN konform sind oder nicht. Insbesondere in Internetforen wirst du dieses Verhalten exakt so finden.

    Wenn du ein Gutachten von einem SV haben willst, dann kannst du den doch gleich bestellen.
    Wenn du einen Experten für einen Rechtsstreit suchst, dieser heißt Rechtsanwalt.

    Im kostenlosen, öffentlichen Internetforum, welches von Experten und Laien frequentiert wird ist das Antwortverhalten immer so.

    Insbesondere wenn man das (Empfehlung trotz Regelverletzung) noch explizit erwähnt ist das doch ein sehr wertvoller Hinweis.
    Es hat dir hier niemand gesagt, dass eine Regel nicht verletzt wäre, oder? Sondern nur, dass diese Regelverletzung kein praktisches Problem darstellt.

    Es gibt dutzende oder hunderte von Beispielen in beide Richtungen, wo entweder eine Regel nicht ausreichend für die Praxis oder total übertrieben ist.

    Trinkwassersysteme, Asbest, EnEV, Abdichtungen im Tiefbau, Elektrik (Nachrüstung im Bestand) etc.

    Steckt vielleicht doch etwas anderes dahinter ? "Ich hab so viel Geld bezahlt und jetzt ist eine Regel nicht eingehalten" ..... So in Richtung Buyers Remorse ?
     
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  11. #51 Fred Astair, 14.11.2018
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    Vielen Dank für Deine weisen Ratschläge.
    Da wären wir ja nie drauf gekommen. Und wir haben uns schon gewundert, dass uns niemand Geld überweist. Jetzt wird uns alles klar.
     
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  12. #52 HJUlmer, 14.11.2018
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    Ok, nix dazugelernt. Was, bitte schön, ist Buyers Remorse ?
     
  13. #53 Lexmaul, 14.11.2018
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    Google kaputt :)?
     
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  14. #54 simon84, 14.11.2018
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    Und wer jetzt denkt ich spinne mir das nur aus, ein bayerischer autohersteller schult Mitarbeiter darauf Kunden ab einem bestimmten Betrag eine gewisse Zeit nach kaufabschluss nochmal zu kontaktieren mit kleinen Geschenkchen oder gimmicks um genau dieses „Gefühl“ zu reduzieren
     
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  15. #55 HJUlmer, 14.11.2018
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    Sehr aufmerksam, danke. Nö, Google spuckt noch Antworten aus, aber ich versteh`s trotzdem nicht. Was ist an meiner Fragestellung so schwierig?
    Ich versuche es mal mit einem anderen Beispiel und bleibe gleich bei den Fahrzeugen: Ich habe einen Oldtimer gekauft. Nicht mehr taufrisch, aber ich möchte ein Schmuckstück in der Garage stehen haben. Also suche ich einen Schrauber auf, der was auf dem Kasten hat. Komplettrestauration mit Motorrevision. Sauteuer. Nach Fertigstellung fahre ich stolz wie Bolle auf ein Oldtimertreffen. Ein besonders interessierter Freak schaut sich alles ganz genau an und misst sogar die Lackstärke. Über manche Bereiche wundert er sich und meint: vermutlich nur gespachtelt und nicht verzinnt. So.

    Und jetzt kommen bestimmt wieder Sprüche, wie: Hauptsache, es fährt! Kauf dir doch ein Neues! Solche Probleme möchte ich haben!
     
  16. #56 Manufact, 14.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.11.2018
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    Na ja, nach heutigem Kenntnisstand ist ein Epoxy-Spachtel wesentlich besser als eine Verzinnung:
    Wärmeeinflußzone (verbrannter Lack hinten, verzogenes Blech) und v.a. Korrosionsschäden wegen säurehaltigem Flussmittel.
    Und ja:
    Sogar bei Türkanten...

    So viel zu Deinem Analogon :)
    Times are changing :)

    Anscheinend ist die psychologische Annahme richtig:
    Wenn jemand einmal eine Meinung gefasst hat, kann Ihn selbst die technisch fundierteste anderslautende Meinung nicht überzeugen.
    Im Gegenteil: Das Gegen-Gerede wird immer lauter...

    In tiefer Verbundenheit - Sancho Panza.
    Grüße an Lady Dulcinea
     
  17. #57 Fred Astair, 14.11.2018
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    Was willst Du denn noch?
    Du hast hier von allen bestätigt bekommen, dass ein Mangel vorliegt.
    Einer hat Dich darin bestätigt, alle Geschütze aufzufahren und bis zum letzten Mann zu kämpfen.
    Die meisten haben hingegen gesagt, dass das Ganze den Ärger nicht lohnt und es vermutlich zu keinem Schaden kommen wird und Du sogar einen Vorteil hast, weil Dein Barwagen mit dem Sektkübel und den Whiskeyflaschen ohne zu holpern auf die Terrasse geschoben werden kann.

    An Dir ist es nun, für Dich (ich wiederhole: Für Dich ganz allein) eine Entscheidung für Dein weiteres Vorgehen zu finden.
    Willst Du jetzt hier weiter nölen, bis Du eine Unterstützermehrheit beisammen hast und alle rufen: "Wir sind das Volk"?
     
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  18. #58 HJUlmer, 14.11.2018
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    OK, ich geb´s auf. Gibt es hier auch einen Button: "der Tänzer gefällt mir nicht"? Oder "Zuviel Gebashe hier"?
     
  19. #59 Manufact, 14.11.2018
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    Den gibt es nicht!
    Leider auch keinen Button für altkluge Dummschw..
     
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  20. #60 Fabian Weber, 14.11.2018
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    Ich würde in der Sache wie folgt vorgehen:

    Den Balkonbauer würde ich mit dem Mangel konfrontieren, dass er die 15cm nicht eingehalten hat, obwohl Deine Türen für eine niedrigere Aufkantung nicht abgedichtet sind.

    Dementsprechend würde ich die Kosten benennen, die es ausmacht den Mangel zu beseitigen (Gitter und evtl. Flüssigkunststoff als Abdichtung). Diesen beziffer ich nach meiner Einschätzung mit max. 1.000€ brutto.

    Dies sollte Dir der Balkonbauer erlassen.

    Auf die Erfahrung aus dem Forum würde ich vertrauen und überhaupt keine bauliche Veränderung vornehmen, sondern erstmal beobachten ob es überhaupt zu einem Wassereintritt kommt.

    Falls doch kannst Du mit dem einbehaltenen Betrag schnell den Mangel beseitigen.

    Ich denke, der Balkonbauer wird da auch mitgehen.

    Aber meine Frage, wie und vom wem es denn eigentlich geplant war, hast Du noch nicht beantwortet.
     
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