Dachneueindeckung gemäß EnEV ohne Dämmmung?!

Diskutiere Dachneueindeckung gemäß EnEV ohne Dämmmung?! im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Liebe Forumsmitglieder, ich möchte Euch um eine Einschätzung bitten. Gegenwärtig bereiten meine Frau und ich den Umbau einer Dachgeschosswohnung...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 0953759, 22.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2018
    0953759

    0953759

    Dabei seit:
    06.11.2018
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    2
    Liebe Forumsmitglieder,

    ich möchte Euch um eine Einschätzung bitten.

    Gegenwärtig bereiten meine Frau und ich den Umbau einer Dachgeschosswohnung (ETW) in einem Drei-Parteien-Haus vor. Das Objekt wurde vor 1984 errichtet und befindet sich eigentlich in einem sehr gepflegten Zustand.

    Einzig das Dach sollte baldmöglichst ertüchtigt werden, da (1) bereits kleinere Löcher zwischen den Ziegeln zu sehen sind und (2) überhaupt keine Dämmung vorhanden ist. Im Bereich des Dachbodens ist zu erkennen, dass die Ziegel direkt auf die Dachlatten aufgebracht sind und darunter keine Form der Dämmung zu finden ist.

    Hierzu meine Frage: Ist eine reine Neueindeckung (bloß neue Ziegel) ohne entsprechende Dämmung gemäß EnEV 2014 möglich, wenn das Dachgeschoss bewohnt ist?

    Eine Internetrecherche hat mich zwar auf die Internetseiten vieler Energieberater und zu einzelnen Blogs geführt. Aber gibt es eine "seriöse" Quelle (bspw. ein Kommentar zur EnEV), die unmissverständlich und möglichst frei von eigenen Interessen erläutert, wieso eine reine Neueindeckung nicht möglichst ist und deshalb gedämmt werden muss?

    Ich würde mich über fachkundigen Rat sehr freuen.

    Mit besten Grüßen
    J.
     
  2. #2 Gast85808, 22.12.2018
  3. #3 bauspezi 45, 22.12.2018
    bauspezi 45

    bauspezi 45

    Dabei seit:
    20.02.2017
    Beiträge:
    1.780
    Zustimmungen:
    333
    Beruf:
    Meister der Steinkunst (Maurermeister)
    Ort:
    solingen wald
    Benutzertitelzusatz:
    iR.
    war nur als Reparatur z betrachten, dämmen von innen aufbauen
     
  4. #4 0953759, 22.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 22.12.2018
    0953759

    0953759

    Dabei seit:
    06.11.2018
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    2
    Vielen Dank für die Antworten.

    Die zweite Antwort habe ich allerdings nicht verstanden.

    Das heißt, dämmen ist unumgänglich und die verlinkten Kennwerte für neue Dachflächen gelten auch nur für die Erneuerung der Dacheindeckung?

    In der EnEV steht ja,

    ...eine Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden...

    Viele Grüße
    J.
     
  5. #5 Gast85808, 22.12.2018
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Der entscheidende Satz ist dieser:

    Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Dachflächen ..die gegen die Außenluft abgrenzen, ... ersetzt ...werden, sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4a einzuhalten. Soweit derartige Bauteile in der Weise erneuert werden, dass

    a)

    eine Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden,

    Heißt, wenn ich Dich richtig verstanden habe, im Bereich der Dachschräge ist schon Wohnraum. Dann ist zu Wohnraum eine 2-te Wasserführende Schicht zu erstellen, somit die Lattung zu erneuern. Und ja, das heißt 0,24 U-Wert. Wenn Du den jetzt schon erreichst (was ich bezweifle) brauchste nix machen.

    Ansonsten, ja, dämmen nach ENEV.
     
  6. #6 0953759, 22.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 22.12.2018
    0953759

    0953759

    Dabei seit:
    06.11.2018
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    2
    Was genau mit zweiter wasserführende Schicht gemeint ist, weiß ich leider nicht.

    Aber gegenwärtig ist gar keine Dämmung vorhanden. Nichts außer Sparren, Latten, Fetten und Ziegel.

    Dann dürfte die EnEV ja voll greifen, auch wenn man planen würde ausschließlich die Ziegel zu erneuern.

    Oder verstehe ich hier etwas nicht? Wieso werden explizit die Latten und die Verschalung erwähnt? Was, wenn man weder Latten noch Verschalung anfasst? Oder ist das technisch/handwerklich schlicht nicht möglich?
     
  7. #7 Fabian Weber, 22.12.2018
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.583
    Zustimmungen:
    5.157
    Die DIN 4108 Wärmeschutz kannst auch hinzunehmen.
     
  8. #8 simon84, 22.12.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Genau, der sog. „Mindestwärmeschutz“ ist mit Dachziegeln sicher nicht erfüllt.

    Der darunterlegende Raum ist tatsächlich dauerhaft beheizt gem EnEV ?
     
  9. #9 0953759, 23.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2018
    0953759

    0953759

    Dabei seit:
    06.11.2018
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    2
    Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten.

    Die Wohnung im Dachgeschoss ist ganzjährig bewohnt und muss im Winter entsprechend beheizt werden. Im Sommer ist es natürlich warm/heiß. Eine gute Dämmung macht deshalb schon Sinn.

    Aber noch einmal zu meiner Frage: Wieso wird die Dachdeckung in der EnEV in einem Atemzug mit den darunter liegenden Lattungen und Verschalungen genannt?

    Kann man das eventuell technisch/handwerklich gar nicht trennen?

    Viele Grüße
    J.
     
  10. #10 Canyon99, 23.12.2018
    Canyon99

    Canyon99

    Dabei seit:
    25.10.2017
    Beiträge:
    583
    Zustimmungen:
    113
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Rhein/Main
    Nein, kann man nicht. Auch wenn du nur das Dach neu decken lassen möchtest, dann wird in der Regel auch die Lattung/Konterlattung und die Unterspannbahn / Schalungsbahn erneuert. Es sei denn, du bleibst wirklich beim gleichen Ziegel und der Hersteller hat die letzten 50 Jahre nichts an den Maßen / Formen etc. geändert. Dürfte aber eher die Ausnahme sein...
     
  11. #11 Leser112, 23.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2018
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Das Modell der EnEV (Winterlastfall, Transmissioswärmeverluste) funktioniert beim Sommerlichen Wärmeschutz nicht gleichermaßen, was sich mit einer normgerechten Kühllastberechnung leicht nachweisen lässt. Da hat die Dämmung deutlich weniger Bedeutung, als allgemein vermutet wird.
    Der Absorptionskoeffizient der nach außen abschließenden Dachbedeckung (Farbe) hat im Sommerlastfall mehr Einfluß, als mehrere cm Dämmung;)
    Wäre ich suchender Mieter, käme für mich eine DG Whng nur dann in Frage, wenn entweder eine Kühllastberechnung vorliegt oder mir im Mietvertrag eine RT <,= 22°C ohne Einsatz Technischer Kälte garantiert wird.
    Die energetich besten Mietwohnungen liegen meist in der Mitte eines MFH Objektes;) .Die extremen Randlagen wie Eckwohnungen, DG, EG sollte man eher Ahnungslosen überlassen;)
    Ganz einfach. Dach und OGD sind als Gefache inhomogene Bauteile. Da werden die jeweiligen Schichtenaufbauten insgesamt berücksichtigt.
    Wie ist das gemeint?
     
  12. #12 Canyon99, 23.12.2018
    Canyon99

    Canyon99

    Dabei seit:
    25.10.2017
    Beiträge:
    583
    Zustimmungen:
    113
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Rhein/Main
    Wenn du dir den ersten Beitrag des TE mal ansiehst, dann steht dort, daß die DG Wohnung ja bewohnt ist und dies wohl schon immer war. Also wird da eine vorhandene Dämmung in irgendeiner Form bereits vorliegen. Die konkrete Frage des TE war ja nun, ob er dann bei einer Dachneueindeckung die Dämmung auf die neuesten Werte bringen MUSS. Und das sollte man schon mal kritisch hinterfragen und dem Eigentümer hier grundsätzlich mehr Entscheidungsfreiheit einräumen. Meine Meinung ist hier : Ist doch seine Sache !!
     
  13. #13 0953759, 23.12.2018
    0953759

    0953759

    Dabei seit:
    06.11.2018
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    2
    Nein. Es ist tatsächlich keine Dämmung vorhanden.
     
  14. #14 Canyon99, 23.12.2018
    Canyon99

    Canyon99

    Dabei seit:
    25.10.2017
    Beiträge:
    583
    Zustimmungen:
    113
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Rhein/Main
    Wie kann eine Wohnung im Winter bewohnt werden wenn keine Dämmung vorhanden ist ???????????????
     
  15. #15 Lexmaul, 23.12.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Und damit erübrigt sich jedwede Diskussionen über die EnEV, denn ein ungedämmtes Dach ist wahnsinn.
     
  16. #16 0953759, 23.12.2018
    0953759

    0953759

    Dabei seit:
    06.11.2018
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    2
    Vielen Dank für all die Antworten.

    Um es für interessierte Leser zusammenzufassen: Die Trennung von Dacheindeckung und Lattung/Konterlattung ist nicht üblich und deshalb greift die EnEV an dieser Stelle. Deshalb muss bei einer Dacheindeckung bei Häusern älter 1984 zwingend gemäß EnEV gedämmt werden. Neueindeckung ohne entsprechende Dämmung ist deshalb nicht angezeigt.

    Viele Grüße
    J.
     
    simon84 gefällt das.
  17. #17 Leser112, 23.12.2018
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Das Muss wird von den gesetzlichen Rand- und Rahmenbedingungen bestimmt (EnEV).
    Darüber kann sich ein Vermieter selbstverständlich abheben und eigenverantwortlich handeln(unternehmerisches Risiko).
    Ist der Mieter halbwegs clever, kann er dem Vermieter durchaus einen heftigen Knopf an die Backe kleben, denn EnEV ist Baurecht (Energieausweis!!!).
    Korrekt => unternehmerisches Risiko!
     
  18. #18 0953759, 23.12.2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.01.2019
    0953759

    0953759

    Dabei seit:
    06.11.2018
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    2
    [Beitrag editiert]

    Zur Beantwortung meiner Fragen ist demnach ein Blick auf allgemein gültige Konstruktionsprinzipien von Dächern (notwendige Schichten zum Wärme- & Feuchteschtz) zielführender als bloß der Bezug zur EnEV:

    Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand - PDF

    Dies dürfte bei einer Sanierung ja obligatorisch sein. Ich nehme an, Dachdecker werden Sanierung oder Eindeckung vermutlich nicht umsetzen, ohne diese Regeln zu berücksichtigen.

    Viele Grüße
    J.
     
  19. #19 simon84, 23.12.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Nochmal : was heißt DG bewohnt ?

    Ist das DG in dem Raum welcher nur Ziegel und Sparren ohne Dämmung sind gem. EnEV Regelung dauerhaft beheizt (bitte selber in der enev nachschauen was die Kriterien sind )

    ?

    Falls ja muss mindestwärmeschutz unabhängig von der Dach Neudeckung gewährleistet sein, Stichwort nachrüstpflicht !!

    Was heißt jetzt „bewohnt“ genau ???

    Einen unbeheizten Speicher in dem einmal im Jahr Tischtennis gespielt wird musst du nicht dämmen da könntest du neu decken .

    Stattdessen dann die oberste Geschossdecke dämmen.

    Raus mit den Infos vor Weihnachten :)

    Neue Lattung, konter lattung und unterspannbahn sind sowieso Pflicht für spätere Nachrüstungen

    Sonst kannst du dann nochmal abdecken na danke
     
    SIL gefällt das.
  20. #20 0953759, 23.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2018
    0953759

    0953759

    Dabei seit:
    06.11.2018
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    2
    Bewohnt heißt, dass die Dachgeschosswohnung permanent bewohnt ist und zwar seit Bau des Hauses.

    Keine Dämmung heißt, dass zwischen Ziegeln, Latten außen am Dach und der Tapete in der Wohnung lediglich eine etwa 5cm dicke Betonschicht liegt, die nach Aussagen eines Energieberaters keine Wärmedämmung habe. Nach meiner Kenntnis keine Dampfbremse, keine Mineralwolle, keine Zwischensparrendämmung, nichts.
     
Thema: Dachneueindeckung gemäß EnEV ohne Dämmmung?!
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. mindestanforderung Dämmung bei Dachneueindeckung

Die Seite wird geladen...

Dachneueindeckung gemäß EnEV ohne Dämmmung?! - Ähnliche Themen

  1. Dachneueindeckung - Altbau

    Dachneueindeckung - Altbau: Hallo, mein Haus ist ursprünglich von 1900 und wurde 1976 kernsaniert. Jetzt ist das Dach wieder dran. Es ist ein Pfettendach mit einer...
  2. Müssen bei einer Dachneueindeckung die Dachfenster getauscht werden

    Müssen bei einer Dachneueindeckung die Dachfenster getauscht werden: Moin an alle, in 2 Jahren planen wir unser Dach neu eindecken zu lassen. Es handelt sich um ein Mittelreihenhaus mit Frankfurter Pfanne. Gedämmt...
  3. Bitte um Einschätzung eines Angebots zur Dachneueindeckung

    Bitte um Einschätzung eines Angebots zur Dachneueindeckung: Hallo, ich bin neu im Forum und muss zugeben, ich habe herzlich wenig baufachmännische Ahnung und bräuchte dringend guten Rat, genauer, zu einem...
  4. Bei Dachneueindeckung ENEV 2009 pflicht oder nicht?

    Bei Dachneueindeckung ENEV 2009 pflicht oder nicht?: Hallo, es geht hier um 2 Dächer. Einmal ein Mansarddach plus Spitzboden (Satteldach) nicht Denkmalgeschützt und BJ. 1905. Letzte...
  5. Dachneueindeckung, Dämmung von innen oder außen?

    Dachneueindeckung, Dämmung von innen oder außen?: Hallo zusammen, Ich habe ein kernsanierungsbed. Haus gekauft. Hier muss nun u.a. das Dach neu gedeckt und gedämmt werden u.a. zwecks Ausbau. Nun...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.