Estrichhöhe über Fussbodenheizung zu niedrig

Diskutiere Estrichhöhe über Fussbodenheizung zu niedrig im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, die Estrichhöhe(Calcium F5) über den Rohren der Fussbodenheizung (16mm) beträgt an der niedrigsten Stelle nur 24mm. Din Norm für diesen...

  1. #1 DerHeinz, 27.12.2018
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    Hallo, die Estrichhöhe(Calcium F5) über den Rohren der Fussbodenheizung (16mm) beträgt an der niedrigsten Stelle nur 24mm. Din Norm für diesen Estrich ist min. 30mm, mehr wäre idealer.
    Der Estrichbauer meint, er musste die gesamte Fläche die recht schief ist (3cm /Altbau/1.St.) ja ausgleichen, deshalb war dies nicht möglich. Wir seien ja dabeigestanden als es um den Meterriss ging (wir sind Laien!).
    Da es aber def. mehr als genügend Kapazität für den Estrich nach oben gab, können wir das nicht gelten lassen. Bezahlt haben wir 55-70mm. 70mm gibt es nirgends, selten mal 60.

    Unserer Ansicht nach war er damals unter Zeitdruck. Er ist nun total sauer und null gesprächsbereit.

    1.Welche Gefahren bestünden bei eine Fliesen- oder Laminatbelegung?
    2.Kann brechender Estrich entstehen, der dann die Rohre beschädigen könnte?
    Wir finden dazu null im Internet, aber haben natürlich Ängste- brechende Rohre mit Wasserschaden wären der Supergau.

    3.Oder ist es möglich auf der gesamten Fläche (80qm, mehrere Räume) Dünnestrich oder ähnliches aufzutragen, damit genügend Masse/cm zwischen Rohren und Belag entsteht (selbst ergoogelt, wie gesagt- sind nicht vom Fach).
    Wenn er weiter auf stur stellt, mit Gutachter auf seine Kosten?

    Alles raus, also incl. Rohre, Dämmung usw. wäre der Horror.

    Viele Fragen, aber wir wären sehr dankbar für Fachkompetenz!!
     
  2. #2 simon84, 27.12.2018
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    Estrich ist nicht nach aRdT eingebaut. Mängelanzeige schreiben und auf Nachbesserung bestehen.

    Warum war dann kein Experte dabei, wenn ihr Laien seid ? Ihr seid doch als Auftraggeber bzw. Bauherren dafür verantwortlich Hilfe hinzuzuziehen wo nötig.
    Die Argumentation des Estrichlegers geht in Richtung Gewährleistungsbefreiung bzw. Ausführung nicht nach aRdT nach Bauherrenwunsch.
    Seid ihr wirklich nur dabeigewesen oder habt ihr schriftlich irgendwo bestätigt, dass die Ausführung so zu erfolgen hat ?

    Es war doch sicherlich eine Markierung für die Oberkante Estrich vorhanden ? Wie hoch ist denn der Estrich von Flur und der anderen Räume ?
    Wäre wirklich 1 cm mehr problemlos gegangen ?


    Estrich kann Risse bekommen oder brechen.
    Muss nicht passieren, kann aber passieren.
    Hängt auch von physikalischer Belastung und thermischer Belastung (FBH) ab.
    Je schneller und stärker heiss/kalt geregelt wird und je schwerer physikalisch belastet wird, desto schlechter.

    Ein Schaden im Estrich kann (muss nicht) sich in den Fliesenkleber fortsetzen.

    Je nach Stelle kann das zu gar keinem Schaden in der Fliese, einem Schaden/Riss in einer Fuge oder sogar zu einem Riss in der Fliese
    selbst führen, oder zu Lösung der Fliesen.
    Jeder schlaue Fliesenleger wird daher die Gewährleistung ausschliessen, wenn er weiss, dass der Estrich nicht normgerecht erstellt ist.

    Risiko bei schwimmend verlegtem Laminat ist etwas geringer, hier kann es dann zu hohlen Stellen, Knirschgeräuschen, oder kleineren Spalten führen,
    aber tatsächlich "Reißen" von schwimmend verlegtem Laminat auf Trittschalldämmung ist im Vergleich zu Fliesen eher unwarscheinlich.

    Theoretisch ist das denkbar, z.B. wenn man ein sehr schweres Objekt oder eine Punktbelastung (Werkbank mit dünnen Beinen, Aquarium etc.) auf die dünne Stelle
    stellt, dass der Estrich bricht, die Lastverteilung nicht mehr korrekt passiert und Rohre gestaucht werden, im schlimmsten Fall kann es zu einem Wasserschaden kommen.

    Es ist theoretisch möglich, aber auf der gesamten Fläche vermutlich ist komplett raus und neu rein billiger als 1 cm auf der gesamten Fläche aufzutragen.
    Diese Ausgleichsmassen sind sehr teuer und Estrich ist (im Vergleich) sehr billig.


    Vorsicht beim Ablauf !!!! "Gutachter auf seine Kosten" da klingeln bei mir die Alarmglocken.

    Entweder ihr sucht euch einen auf Baurecht spezialisierten Fachanwalt oder ihr holt euch schnellstmöglich die fehlende Expertise ins Haus !!!

    Hier wäre erstmal anzufangen den exakten Auftrag anzusehen und ggf. vertraglich verbindlich geschlossene Vereinbarungen (auch mündlich !!)
    und den gesamten Ablauf im Detail anzusehen. Wie wurde die Estrichdicke überhaupt ermittelt und von wem.

    Mit Gutachter seid ihr ein paar Schritte zu weit !
     
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  3. #3 Leser112, 27.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 27.12.2018
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    Für diesen Handwerker habe ich vollstes Verständnis, denn die Mindestüberdeckung ist je nach Estrichqualität definiert!!!
    Wer hat denn dieses Konstrukt geplant/dimensioniert?
     
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  4. #4 Leser112, 27.12.2018
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    Sofern die FB Rohre einer fachgerechten, optimierten Heizflächendimensionierung folgen, ist deren Entfernung wohl völlig weltfremd. ;)
     
  5. #5 Leser112, 27.12.2018
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  6. #6 Fabian Weber, 27.12.2018
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    Wegen 5mm Unterschied würde ich mir jetzt nicht ins Hemd machen.
     
  7. #7 DerHeinz, 27.12.2018
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    Hallo,

    Für uns ist der Estrichleger der Experte gewesen. Die Fussbodenheizungsrohre hat unser Heizungsbauer verlegt, dabei gehen wir ja auch davon aus, dass dieser fachgerecht arbeitet.

    Braucht man bei einer Fachfirma Hilfe von einem weiteren Fachmann, der diese Fachfirma betreut?

    Schriftlich wurde nichts festgelegt; wir wurden nach der Höhe des fertigen Fussbodens gefragt. Hier haben wir 15 cm angegeben (7cm Dämmung, 7cm Estrich, 1cm Belag).
    Der Estrichleger sagt, dass der Rohfussboden nicht im Wasser ist und es irgendwo in der Mitte eine Stelle gibt, an der tatsächlich 7cm Estrich vorhanden sein sollen.
    Aber die Din-Höhe muss ja überall gewährleistet sein und die 15 cm FBH nicht nur an einer oder zwei Stellen - oder nicht?


    Der Estrichleger hat in allen Räumen einen Strich angebracht. Dieser ist jetzt zwischen 101 und 101,5 cm von der E-Oberkante entfernt. Im Flur ist der E. ca. 5cm dick; in den anderen Räumen zwischen 3,8 u. 5,5 cm.

    Ja- es wären auch problemlos 2-3 cm zusätzlich möglich.


    Welche Nachteile hätte denn eine zusätzliche Schicht?
    Er hat bereits angedeutet, etwas "draufspachteln" zu wollen.


    Wieso? müssen wir dann befürchten dass er ein falsches Gutachten erstellt?

    Wir hatten gehofft ohne langwierigen Rechtstreit und ohne Baustopp das Problem aus der Welt zu schaffen. Natürlich versuchen wir uns hier etwas zu informieren, damit wir nicht total blauäugig etwas akzeptieren.

    Wir haben vom Rohfussboden bis zur Estrichoberkante mit dem Meterstab gemessen und die 7 cm Isolierung abgezogen.
     
  8. #8 Fabian Weber, 27.12.2018
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    Ziemlich ungenau, weil das ja nur an einer Stelle ist.

    Du kannst ja auch über den Verbrauch die Dicke ermitteln.

    Aber nochmal, ein Estrich ist in den einschlägigen Normen mit so viel Sicherheitszuschlag gerechnet, dass der locker auch mal 1cm dünner sein darf.

    Wenn jetzt vom Meterstrich noch 101cm bzw 101,5cm übrig sind, dann stimmt doch alles.

    Gutachter, Anwalt usw....Es gibt hier überhaupt kein Problem und ich würde mich da ganz locker machen und die schönen Weihnachtstage genießen.
     
  9. #9 simon84, 27.12.2018
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    Sehe ich bei einem Heizestrich und 2,4 cm (falls es tatsächlich nur 2,4 cm sein sollten) nicht ganz so entspannt.

    Ist das denn nur eine kleine Stelle die so niedrig ist oder ein ganzer Bereich/Zimmer? Wie wird dieser Bereich später genutzt ?
     
  10. #10 Fabian Weber, 27.12.2018
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    Naja ein Zementfliesestrich ist normalerweise standardmäßig faserbewehrt und der Zementestrich hat sowieso viel höhere Druckfestigkeiten als CAF.
     
  11. #11 simon84, 27.12.2018
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    Es ist aber ein CAF mein Lieber :) Zwar F5 aber dennoch.
     
  12. SIL

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    Sagt der Fabian, der als Erster seinen Sub das alles rausreissen oder ergänzen lassen würde, unglaublich-was war den geschuldete Leistung? Soweit es ein Höhenproblem gab...? Besteht die Lösung sicher nicht darin, dann mal weit unter der vereinbarten einzubauen und dann zu kommentieren - Sie waren ja dabei :e_smiley_brille02:
    Die einzige kurzfristige praktikabele Lösung besteht nun in einer vom Estrichleger vorgelegten Konformität und eventueller Folgeschäden/Übernahme zu seinen Lasten - die Frage ist tut er das ...Wie bitte 24 mm ZE über Rohr lt Fabian OK :not_w1:
     
  13. #13 simon84, 27.12.2018
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    Das stimmt aber die kennen wenigstens die genaue Abfolge von Mangelanzeigen, Fristen, Formvorschriften usw.
    Als Laie stolpert man hier sehr schnell.
     
  14. #14 simon84, 27.12.2018
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    Es ist ein parteiisches Gutachten und ihr müsst dafür Geld ausgeben. Wozu ?
    Bestreitet der Estrichleger, dass die Mindeststärke nicht erfüllt ist ?

    Ganz klar, wenn man es selber nicht kann ja, dieses Berufsbild heisst z.B. Architekt.
    Es fängt hier mit der Ausschreibung / Angebotsauswahl schon an.

    An dem Standardtext "Bezahlt haben wir 55-70mm" könnte man evtl. erahnen, dass das Angebot für den Estrich nicht besonders genau war,
    weil die Anfrage nicht genau war ? Nur eine Vermutung, aber habt ihr vielleicht einfach ""xyz qm Estrich für FBH" bestellt ?
    War der Estrichleger vor Ort und hat sich die Bedingungen vorher genau angeschaut ?


    Wart ihr bei der Ausführung dabei, zumindest mal vor dem Beginn der Arbeiten oder zu Feierabend?
    Da hätte das doch sofort auffallen müssen und wäre korrigierbar gewesen.

    Wer macht bei euch die Bauüberwachung ?


    Wenn man Sanierungen an einem Haus vornimmt, und ich gehe mal davon aus, dass ihr nicht zum Spass einen neuen Estrich einbaut, sondern die Maßnahme teil
    von weiteren Arbeiten ist, wie Türen, Bodenbeläge, Heizung usw.
    Schätze mal ihr gebt mind. 50.000 EUR für die ganze Aktion aus.
    Wieso spart ihr an der Planung und Bauüberwachung ?

    Zum Thema FBH könnt ihr ja gerne noch ein separates Thema aufmachen, da sollte man auf jeden Fall auch mal beleuchten was genau geplant wurde auf Basis welcher Annahmen. Verlegeabstand, Dimensionierung, Verlegeart (Form) usw.
     
  15. #15 simon84, 27.12.2018
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    Ja, die Mindestüberdeckung und Mindestdicke muss überall gewährleistet sein !
     
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  16. #16 Fabian Weber, 27.12.2018
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    Sorry, hatte ich falsch gelesen.

    @SIL ich habe keine Subs, weil ich keine Architekt bin und somit keine Firmen beauftrage, das macht schon der Bauherr.


    Bisher schrieb der TE von einer partiellen
    Abweichung nicht größer als 6mm.
     
  17. SIL

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    Geschuldet min 55 mm minus Rohr vermutlich.
     
  18. #18 DerHeinz, 28.12.2018
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    Nein, er ist schon um eine Lösung bemüht aber wohl nur "notdürftig" und für ihn günstig. Ein Vorschlag war z.B. nur den Nassbereich, also da wo Fliesen hin sollen, aufzuspachteln. Sollte man sowas akzeptieren?

    Na ja, das ist ja kein Neubau. Wir haben halt einen Heizungsbauer beauftragt und als der fertig war kam der uns empfohlene Estrichleger dran. Ein Angebot haben wir gar nicht bekommen, der war halt vor Ort, hat sich die Sache angeschaut und nachdem wir gesagt haben was die gewünschte FBH sein soll wurde mündlich ein Preis genannt.

    Ja, beim ersten Besuch hat er auch die Striche an der Wand angebracht.

    Ja wir waren anwesend aber die Räume durften wir, laut Estrichleger, erst nach 48 Stunden betreten. Dabei ist dann aber gleich aufgefallen dass sehr wenig Estrich vorhanden war. Klarheit hat dann erst die Messung mit dem Meterstab ergeben.

    Leider nein, im Durchschnitt sind es wohl überall so 4,5 cm. Wir haben in allen Räumen an allen Wänden mehrfach nachgemessen.

    Niemand, wie gesagt machen wir "nur" eine Altbaurenovierung im 1. OG.

    Richtig und wir sind davon ausgegangen dass es genügt für diese Arbeiten "Fachfirmen" zu beauftragen. Einen Architekten hätte ich bei einem Neubau oder bei Änderung der Räumlichkeiten (versetzen von Mauern, Dachstuhl anheben etc.) in Erwägung gezogen. Wenn wir einen Architekten beauftragt hätten wäre doch nur die Haftung anders, oder? Ich meine auch der Architekt wird doch nicht im flüssigen Estrich nachmessen gehen, oder doch?

    Die Frage die uns jetzt ganz wichtig ist, wie lässt sich das Problem lösen? Sollen wir uns auf das "Aufspachteln" einlassen oder hat das schwerwiegende Nachteile? Gibt es weitere Möglichkeiten die 30mm Rohrüberdeckung zu erhalten?

    Der Heizungsbauer war übrigens eher überrascht dass 30mm Überdeckung genügen sollen, er meinte er wäre eher von 40-45mm über Rohr ausgegangen.

    Es scheint inzwischen sicher das die Striche eben nicht stimmten. Wie es zu der Fehlmessung kam, hat der Estrichleger ja selbst mit Laser usw. angebracht, konnten wir abschließend noch nicht klären.
     
  19. #19 Prefaschaden, 28.12.2018
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    Nach Rücksprache mit meinem Baustoffhändler ist nach wie vor 40 mm Rohrüberdeckung erforderlich. Eine zweilagige Ausführung erfüllt nicht die Anforderung zudem besteht die Gefahr das die obere Lage sich wieder löst. In Rücksprache mit dem Estrichhersteller z.B. Maxit ist evtl eine Epoxydharzschicht möglich. Wenn der Hersteller dies nicht frei gibt, bleibt nur alles raus und einmal neu.
    Den Meterrissen nach passt es wenn 7 cm Estrich angenommen wurden, ist die Frage wie hoch war der Meterriss vom Rohfußboden? Alternativ kann die Schichtdicke durch Probebohrungen möglich. Aber möglichst mit Wärmebildkamera prüfen wo gebohrt wird, damit es nicht russisch Roulette wird.
     
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