Erdung Neubau

Diskutiere Erdung Neubau im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich habe bzgl. Erdung eine Frage und hoffe jemand kann mir meine Frage beantworten. Die Elektroarbeiten an unserem Neubau wurden...

  1. #1 Marcoxxx, 30.12.2018
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    Hallo zusammen,

    ich habe bzgl. Erdung eine Frage und hoffe jemand kann mir meine Frage beantworten. Die Elektroarbeiten an unserem Neubau wurden von einem Meisterbetrieb durchgeführt. Als wir das Haus dann später verputzen lassen haben, wurde von der Fa. eine 32A Dose direkt aus dem Sicherungskasten gelegt, weil die Putzmaschine dies benötigte. Hierbei fiel dem Elektriker auf, dass die Erdung nicht ausreichend ist. Er sagte mir, dass ich bei ihm drei Tiefenerder holen soll und diese in den Boden treiben soll. Dies habe ich gemacht und mit einer Erdungsfahne verbunden. Jetzt soll 370€ für‘s Material bezahlen. Ich versteh nicht warum das dem Elektriker nicht vorher aufgefallen ist, hätte er hierfür nicht ein Protokoll ausfüllen müssen? Habe nie eins von ihm bekommen und weiß nicht ob ich die Rechnung nun bezahlen soll!?
    Hoffe jemand hat einen Rat hierzu
     
  2. #2 simon84, 30.12.2018
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    Der Teil ist ganz einfach zu beantworten:

    1. Du hast beim Elektriker eine Leistung beauftragt (3 Erder liefern)
    2. Er hat sie erbracht (3 Erder geliefert)
    3. Du musst zahlen.

    Den Rest kannst du separat diskutieren.
     
  3. #3 Hanilein, 30.12.2018
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    Das Protokoll für die Fundamenterdung ist sicherlich gemeint.
    Ja,das muß vorhanden sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Das hat der Elektriker der die Erdung vor den Betonarbeiten für die Fundamente und Bodenplatte gelegt hat.
    Dein Bauunternehmer weiß ganz bestimmt welcher Elektriker da gewerkelt hat.
    Laß dich auf keinen Fall abwimmeln mit der Ausrede ,hammwer selber gemacht und das machen wir immer so.
    Bestehe darauf ,das es dir aushändigt wird.
    Viel Spaß.
     
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  4. #4 Hanilein, 30.12.2018
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    Was mich noch interessiert war der Eli denn mit den drei „Tiefenerder „ einverstanden?
    In welchem Abstand untereinander hast sie den reingeprügelt ,sollen die dann für immer drin bleiben und damit die nicht ausreichende Erdung unterstützen?
     
  5. #5 Fabian Weber, 30.12.2018
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    Ist das jetzt der gleiche Elektriker der vorher auch alle Elektroarbeiten ausgeführt hat? Läuft das ganze über eine Baufirma oder Einzelvergabe?

    Ich kenne mich da jetzt nicht so aus, aber kann es sein dass 32A einfach eine stärkere Erdung braucht? Wenn dann erst nachträglich 32A von Dir gefordert wurden, dann wäre das jedenfalls logisch und dann müsstest Du das natürlich auch bezahlen.
     
  6. #6 Lexmaul, 30.12.2018
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    Frag mich allerdings, wie dem das auffiel, denn das misst man nicht mal eben so mit einem Taschengerät.
     
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  7. #7 simon84, 30.12.2018
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    Außer die Werte sind sowas von jenseits von gut und böse :)
     
  8. #8 Marcoxxx, 30.12.2018
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    Erstmal vielen Dank für die ganzen Beiträge. Der Elektriker hat die gesamte Installation gemacht und es ist ihm erst dann mit nem Gerät von Fluke aufgefallen (sorry kenn mich mit Elektro wirklich nicht aus und kann nicht sagen was das für ein Gerät war) Ich habe die drei Tiefenerder übereinander (also 4,5m) in die Erde getrieben und dann mit einer Erdungsfahne aus Edelstahl, welche am Erdungsband der Bodenplatte befestigt ist verbunden. Ein Bekannter hat auch gemeint, dass er das nicht so einfach feststellen kann und kam mit einem Gerät, bei dem man mit Leitungen eine bestimmte Meterzahl vom Haus weg muss um die Werte zu ermitteln. Er meinte es wäre i.O.. Mir geht‘s jetzt eigentlich nur darum, dass ich der Meinung bin, dass er seine Arbeit nicht richtig gemacht hat, weil er mir kein Protkoll ausgehändigt hat und ohne dem nachträglichen 32A Anschluss gar nicht aufgefallen wäre. Würde gerne das Protokoll von ihm verlangen bevor ich den Betrag bezahle und weiß nicht ob ich das Verlangen kann und ob er mir das aushändigen muss.
     
  9. #9 Marcoxxx, 30.12.2018
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  10. #10 simon84, 30.12.2018
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    Das Protokoll kannst und sollst du selbstverständlich verlangen.

    Hoffe die Erder selbst waren auch aus Edelstahl !
     
  11. #11 Marcoxxx, 30.12.2018
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    Ja die sollen drin bleiben, das mit den drei St. gab er vor.
     
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  12. #12 Gast85808, 30.12.2018
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    Nachtigall ick hör Dir trapsen....

    Schildere doch erst mal die Auftragssituation: wer hat was gemacht? Bodenplatte mit Erder,wer?
    welchen Auftrag hatte der Elektriker?
    a) bei der Bodenplatte?
    b) Hausinstallation?

    Hatte der Elektriker überhaupt einen Auftrag für den Fundamanterder? War der Elektriker überhaupt Dein Vertragspartner? Wenn nein, dann musst Du löhnen und er muß Dir gar nix rausgeben...
     
  13. #13 Marcoxxx, 30.12.2018
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    Ja waren Edelstahl (25mm Dehn Tiefenerder niro), hab diese an der Verbindung auch mit einem dafür vorgesehenen Dichtungsband abgedichtet
     
  14. #14 Marcoxxx, 30.12.2018
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    Die Bodenplatte hat die Baufirma gemacht und nach Vorgabe vom Elektriker das Erdungsband und die Erdungsfahnen (an jeder Ecke vom Haus + eine, welche im Heizungsraum für die Schiene)verlegt. Hausinstallation hat dann auch dieser Elektriker gemacht.
     
  15. #15 Hanilein, 30.12.2018
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    Und genau die Verlegung vom Erdungsband muß von einer Elektrofachkraft dokumentiert werden.
    Mit Fotos ,Beschafenheit, Meßergebnisse usw.
    Der Bauunternehmer darf die Arbeiten nur ausführen unter Anleitung einer EFK.
    Nun stellt sich heraus das die Werte nicht passen und du mußt noch die Stangen selber reinprügeln und auch noch bezahlen.
    Ich faß es nicht.Übrigens für die E—Inst im Haus muß der Eli auch ein Meßprotokoll erstellen.
    Beide Protokolle gehören zum Haus wie der Haustürschlüssel und zu deinen Händen.
     
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  16. #16 Dipol, 30.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 30.12.2018
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    Einmal mehr ein Bau an dem die DIN 18014 für Architekt, Rohbauer oder Elektriker unbekannt war?

    Dass der Einbau von Erdungsanlagen in Neubauten schon seit DIN 18014:2007-09 konzessionierten Elektrofachkräften vorbehalten ist, welche die Erdungsanlage vor dem Betonieren auch messtechnisch und fotografisch dokumentieren müssen, ist immer noch viel zu neu um auch allen Baubeteiligten bekannt zu sein. Es hat auch deinen Elektriker aus Normunkenntnis oder Gefälligkeit nicht davon abgehalten haben, die Erdungsanlage in der Zähleranmeldung als Geistheiler normkonform zu testieren.

    Tiefenerder vom Typ A sind kein gleichwertiger Ersatz für Fundament- oder Ringerder vom Typ B und die einzig richtige Handlungsweise wäre es gewesen die Urheber des Mangels zur Nachbessung zu zwingen. Dass eine Elektrofachkraft die eigenen Versäumnisse mit Eigenleistungen des Auftraggebers als elektrotechnischem Laien auf dessen Kosten "kompensiert" und der das auch noch mitmacht, ist ein Forennovum.

    Prophylaktische Hinweise, dass
    • bei einem Neubau Erder, Erdungsleiter und Verbinder im Erdreich aus dauerhaft korrosionsbeständigem NIRO, Werkstoffnummer1.4571 (V4A), bestehen müssen und
    • wird eine erdungspflichtige Antenne installiert, müssen die Verbinder und die HES zudem nach Prüfnorm Klasse H = 100 kA zertifiziert sein.
    Da DIN 18014:2014-03 zwar Durchgangswiderstände aber KEINEN speziellen Erdausbreitungswiderstand fordert, wäre die Begründung für zusätzliche (?) Tiefenerder von Interesse.
     
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