Umwandlung von Hobbyraum in Aufenthaltsraum ?

Diskutiere Umwandlung von Hobbyraum in Aufenthaltsraum ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; In einem kleineren MFH Bj 1976 gibt es eine Eigentumswohnung im Obergeschoss und dazu ein darüberliegendes, im Jahr 1980 ausgebautes Dachgeschoß....

  1. #1 Ludwig77, 06.02.2019
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    In einem kleineren MFH Bj 1976 gibt es eine Eigentumswohnung im Obergeschoss und dazu ein darüberliegendes, im Jahr 1980 ausgebautes Dachgeschoß. Zum Ausbau gibt es einen Eingabeplan, in welchem der Ausbau genehmigt wurde, allerdings als „Hobbyraum“ mit dem handschriftlichen Zusatz „keine Aufenthaltsräume im DG“. Nun ist das DG aber seit über 30 Jahren als Wohnraum benutzt, auch – zusammen mit dem Obergeschoss – vermietet, und es gab noch nie Probleme. Der Ausbau ist auch so, dass das DG eigentlich ganz schön und durchaus gut bewohnbar ist.
    Im Zusammenhang mit einem evtl anstehenden Umbau die Frage: kann man erreichen, dass das DG auch offiziell „Aufenthaltsraum“ wird und wenn ja wie ?
     
  2. #2 simon84, 06.02.2019
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    Also "Gewohnheitsrecht", Verjährung oder "Ersitzen" gibt es im Deutschen Baurecht für diesen Fall leider nicht :)

    Der korrekte Weg wäre eine Nutzungsänderung unter Erfüllung aller baurechtlichen Voraussetzungen.
    Es kann durchaus, dass sich diese in den letzten 40 Jahren geändert haben und es jetzt z.B. möglich ist.

    Es ist aber genauso möglich, dass eine Nutzungsänderung aufgrund von gewissen Bestandteilen (GFZ/GRZ Grenzen, Satzung/Bebauungsplan usw.) nicht möglich ist.

    Auch wenn eine Nutzungsänderung theoretisch bei vielen Gebäudeklassen in Bayern verfahrensfrei ist, ist sie nicht rechtsfrei.

    Anforderungen an einen Aufenthaltsraum müssen erfüllt sein, Beispiele: Brandschutz, Statik, Natürliche Belichtung, Verhältnis von Raumhöhe zu Gesamtfläche, EnEV usw.
     
  3. #3 Ludwig77, 06.02.2019
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    Dankesehr für die Info ! Die Anforderungen sind wahrscheinlich erfüllt oder mit erträglichem Aufwand erfüllbar, außer EnEV . Da wird's wahrscheinlich zu teuer. Muss neueste EnEV erfüllt werden bei Nutzungsänderung von Hobbyraum/kein Aufenthaltsraum nach Aufenthaltsraum ?
     
  4. #4 simon84, 06.02.2019
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    Wenn der Raum gem. EnEV als beheizt gilt dann meiner Meinung nach ja
     
  5. #5 Jo Bauherr, 06.02.2019
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    2. Rettungsweg ist auch ein Thema!
     
  6. #6 simon84, 06.02.2019
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    Ja, das gehört meiner Meinung nach zum Brandschutz, also ggf. 2. Rettungsweg (Fenster mit allem PiPaPo) und Treppen (Breite etc.).

    Bei der EnEV könnte aber sein, dass der "Mindestwärmeschutz" reicht, falls das Dach schon gedämmt wurde (in der Vergangenheit)
     
  7. #7 Kriminelle, 07.02.2019
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    Da reicht kein ordinäres Dachflächenfenster.
    Und ich kann mir vorstellen, dass der Herr Architekt genau aus diesem Grund diesen Raum als Hobbyraum deklariert hat ;)
     
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