Schwarze anstatt weiße Wanne? Was nun?

Diskutiere Schwarze anstatt weiße Wanne? Was nun? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo alle zusammen: "Im Rahmen der Betonierarbeiten des WU-Kellers kam es zu einem Schaden an einer Elementwand. Noch während des Betonierens...

  1. Slavan

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    Hallo alle zusammen:

    "Im Rahmen der Betonierarbeiten des WU-Kellers kam es zu einem Schaden an einer
    Elementwand.
    Noch während des Betonierens wurde der Schaden am Element festgestellt
    und die Arbeiten unterbrochen. Offensichtlich kam es beim Einbringen des Kernbetons in
    die Elementwände dazu, dass sich die Querbewehrung zwischen den Platten gelöst hat und
    die äußere Platte nach außen gedrückt wurde.
    Beton ist am Fußpunkt ausgelaufen. Der Schaden ist der Bauleitung und dem ausführenden Unternehmen bekannt. Maßnahmen zur
    Schadensbeseitigung werden entwickelt.": so ist alles laut unserem SV.

    Zwischenzeitlich wurde die Wand mit dem harzähnlichem Material verpresst. Danach wurde die ganze Wand mit bitumähnlichem Material (2 Komponentendichtmasse - ca. 4mm dick) beschichtet. Perimeterdämmung ist auch verklebt und an den Fugen mit dem Material versehen.

    Im Kaufvertrag steht WU-Keller, jetzt ist das eine schwarz-weise Wanne. Wie sollte man sich jetzt vertragstechnisch verhalten. Nachbessern bzw. WU-Keller herzustellen ist es nicht mehr möglich. Der Bauleiter wollte zuerst alles leise verschleiern, bis ich das selbst entdeckt habe. Auch jetzt werden die Gruben langsam verfüllt, obwohl wir mit unserem SV nochmals Nachbesserungen kontrolieren wollten.

    Vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 simon84, 04.04.2019
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    Entweder das ausführende Unternehmen gibt eine umfassende Gewährleistung auf die erbrachte Leistung (hat trotzdem das Risiko dass das Unternehmen erlöschen / Pleite gehen kann) oder es wird nachgebessert bzw gibt eine angemessene Wertminderung.

    WU Keller baut man normal nicht umsonst. Ist überhaupt schon abschließend geklärt ob die Reparatur nach aRdT zulässig ist und der Keller seine vertraglich zugesicherte Funktion erfüllt?

    warum nicht ?

    Wer bezahlt den Bauleiter ?

    STOP ? Warum ? Anweisung geben !


    Unabhängiger Bauleiter, der von dir bezahlt ist wäre Gold wert.
    Ansonsten sofort SV, Baustopp und RA !
     
  3. Slavan

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    Danke für die schnelle Antwort.

    Wir kaufen ein schlüsselfertiges Haus und der Bauleiter ist von der Baufirma - nicht von uns.

    Laut dem Bauleiter wird die Wand verpresst und anscheiend war die Wand tatsächlich verpresst (mehrere Löcher mit herausfliessender harzähnlicher Flüssigkeit). Unser SV hat die Unterlagen diesbezüglich angefordert beim Bauleiter. Bis jetzt (obwohl Nachbesserung der Wand durchgeführt wurde) haben wir keine Unterlagen bekommen.
     
  4. Slavan

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    Wer kann angemessene Wertminderung berechnen/feststellen? Wie kann man sie durchsetzen? Irgenwann ist der nächsten Zahlung fällig. Wenn ich sie überweise, ist die Sache vorbei?
     
  5. #5 Fred Astair, 04.04.2019
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    Ist denn überhaupt eine Wertminderung entstanden?
    Gelesen habe ich etwas von WU-Keller. Von weißer Wanne war nicht die Rede.
     
  6. Slavan

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    Ja, das stimmt. Im Kaufvertrag steht: Keller aus WU-Beton. Bedeutet dass, das man irgendwas herstellen darf ??
    Und wenn bereits beim Bauen Risse entstehen - dick die Butumbeschichtung aufbringen - und gut ist es?
     
  7. #7 Fred Astair, 04.04.2019
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    Du solltest schon versuchen, die korrekten Bezeichnungen wiederzugeben.
    Ein WU-Keller kann sowohl eine weiße als auch eine schwarze Wanne oder wie bei Dir, eine Mischung aus beiden sein, Hauptsache dicht.
    Ein Keller aus WU-Beton ist oftmals eine weiße Wanne. Im Wortsinne aber nur aus WU- Beton hergestellt. Die Betonspezialisten können Dir das näher erläutern. Du schaust besser nochmal in Deinen Vertrag und stellst den Wortlaut hier ein.
     
  8. #8 Fabian Weber, 04.04.2019
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    Wahrscheinlich hast Du gar keine richtige WU-Konstruktion, wie @Fred Astair schon geschrieben hat.

    Ansonsten frag doch einfach Deinen Planer nach dem WU-Konzept. Dies sollte dann so ähnlich wie dieses hier aussehen. Wahrscheinlich hat er aber gar keins.

    Risse verpressen ist zulässig (siehe unten). Die Perimeterdämmung mit Bitumen dranbkleben ist doch ganz normal, wie denn sonst?

    darum sehe Ich hier erstmal gar kein großes Problem.

    1 Angaben des Tragwerksplaners zum WU-Konzept

    Für die Werkplanung der Ausführung aller Abdichtungsmaßnahmen durch den AN, sind die Hinweise aus dem WU-Konzept des TW-Planers zu berücksichtigen. Nachfolgende Punkte bilden nur eine Auswahl wichtiger Inhalte ab.

    Für WU-Konstruktionen sind neben den Angaben der DIN EN 1992-1-1 folgende Regelwerke zusätzlich zu berücksichtigen:
    - Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb-RiLi) „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ vom Dezember 2017
    - Heft 555 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton „Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ von 2006
    - Heft 525 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton „Erläuterungen zur DIN 1045-1“ und überarbeitete Ausgabe von 2010
    - DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
    - Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik – Vereins e.V. (DBV) „Hochwertig genutzte Untergeschosse – Bauphysik und Raumklima“ vom Januar 2009
    - Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik – Vereins e.V. (DBV) „Parkhäuser und Tiefgaragen“ vom Januar 2018

    Für die Betonkonstruktion sind vor allem die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit der Konstruktion gem. DIN EN 1992-1-1, Stand 2011-01 und die damit verbundene Einstufung in Expositionsklassen zu beachten.


    Nutzungsklasse:

    Das Bauwerk ist gemäß DAfStb WU-Richtlinie der Nutzungsklasse A zugeordnet. Durch die teilweise hochwertige Nutzung erfolgt die Einteilung gem. DBV-Merkblatt je nach Nutzung in die Klassen A* - A***.

    Nutzungsklasse A***


    Beanspruchungsklasse:

    Die Beanspruchung des Bauwerks erfolgt durch den Lastfall drückendes Wasser und somit ist die Beanspruchungsklasse 1 gemäß WU-Richtlinie festgelegt.

    Expositionsklasse Grundwasser XA2, stark betonangreifend

    Entwurfsgrundsatz:

    Für die geplante Nutzung des Untergeschosses wird der Entwurfsgrundsatz c) „Festlegung von Trennrissbreiten in Kombination mit im Entwurf vorgesehenen planmäßigen Dichtmaßnahmen“ zugrunde gelegt. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Minimierung von Trennrissen auslösende Zwangsspannungen gemäß Entwurfsgrundsatz a) „Vermeiden von Trennrissen“ vorgesehen.
    Es werden Trennrissbreiten festgelegt, die die Mindestanforderungen an die rechnerischen Trennrissbreiten nach DIN EN 1992-1-1, 7.3.1 auf der feuchtebeanspruchten Bauteilseite einhalten, auftretende Risse werden planmäßig abgedichtet.

    Die Kelleraußenwände werden zur Vermeidung von Zwangsbeanspruchungen infolge von Hydratation mit Halbfertigteilen (Sandwichwände) ausgeführt, die Stoßfugen werden als planmäßig abgedichtete Sollrissfugen ausgebildet. Die Stöße der Wandelemente werden mit Fugenbändern versehen. Ein Feuchtetransport in flüssiger Form (Wasserdurchtritt durch den Beton, durch Fugen, Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile und Risse) ist zu keiner Zeit zulässig.

    Beton:

    Allgemein ist zu beachten, dass die mathematischen Bemessungsansätze der Rissbreitenbegrenzung auf einer statistischen Methode basieren. Der rechnerische Zielwert der Trennrissbreite kann durch einen gewissen Anteil (Fraktile, z.B. bei Beton der Druckfestigkeitsklasse C25/30 ca. 5%) der Trennrissbreiten überschritten werden.

    Dies ist bei der Festlegung des Betons und der Bauausführung vom AN zu berücksichtigen.

    Spannhülsen sind wasserundurchlässig mit Abdichtungskragen auszuführen und nach dem Ausschalen wasserdicht zu verschließen.

    Die Anschlussbewehrung aus der Bodenplatte sollte nach innen gestellt werden (2-Ebenen-Stoß), damit die seitliche Betondeckung in jedem Fall gewährleistet wird.

    Trennrisse mit Breiten, die den Nutzungsanforderungen nicht entsprechen oder wasserführend sind, werden nachträglich durch Abdichtungsmaßnahmen (Injektionsarbeiten gemäß Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb) verpresst.

    Fugen im Bereich der WU-Konstruktion

    Ein besonderes Augenmerk ist auf Fugen innerhalb von WU - Konstruktionen zu richten. Sowohl die Arbeits- als auch Bewegungsfugen und Sollrissstellen müssen die Wasserundurchlässigkeit gewährleisten.
    Zur Sicherung der Fugen können verschiedene Systeme zum Einsatz kommen, als planerische Abdichtungsart sind beschichtete Fugenbleche vorgesehen. Diese Bleche bilden ein "geschlossenes System", das heißt, sie laufen komplett um das Haus herum oder aber sie schließen mit Ihrem Anfang und ihrem Ende an andere Fugenbleche an.
    Vorgesehen ist die Verwendung von einseitig KMB- beschichteten Fugenblechen. Das verwendete Produkt muss über ein "Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis" einer MPA verfügen.
    Diese Fugenbleche dringen mit ihrer KMB- beschichteten Seite nur etwa 3 cm in das Bauteil ein und stören deshalb die Bewegungsführung nicht.

    Die Planung und Gewährleistung der Wasserundurchlässigkeit im Bereich von eventuellen Arbeitsfugen der Sohle und des Untergeschosses liegt im Verantwortungsbereich der Ausführenden vor Ort.
    Die Fugensicherungen sind entsprechend der WU-Richtlinie des DAfStb zu wählen und deren Eignung durch ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) zu belegen.

    2 Abdichtung Beton-Halbfertigteile

    3 Sauberkeitsschicht

    Vom AN Baugrube wird eine Baugrubensohle mit Feinplanum übergeben. Darauf ist eine 8cm Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton aufzubringen. Diese muss flügelgeglättet werden da dies Voraussetzung für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Perimeterdämmung ist.

    4 Dämmung

    Die erdberührten Bauteile werden mit Perimeterdämmungen gedämmt.
    Dieses erfolgt an den Wänden mit XPS-Dämmungen und unter der Bodenplatte/Aufzugsunterfahrt mit Schaumglas.

     
  9. SIL

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    Ich nehme an der Keller soll nach 'WU Richtlinie' erstellt werden - sonst hätte keine Verpressung in der Wandscheibe stattgefunden, was nicht ersichtlich ist vom TE wie gross oder wieviel davon betroffen ist. Eine Minderung stellt es in Hinblick auf die Beschaffenheit erstmal dar, beziffern ist da eher schwer - oft wird ein Einbehalt in Höhe von einer eventuellen erforderlichen Verpressung vorgenommen.
    Gleichfalls ist der Wortlaut nun nicht exakt definiert - selbstverständlich kann auch eine WU Konstruktion noch mit zusätzlichen Maßnahmen zur Abdichtung ergänzt werden - was aber dann nicht automatisch zur 'schwarzen oder orangen ..' führt
     
  10. #10 Fabian Weber, 04.04.2019
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    Gemäß WU-Richtlinie ist Verpressen eine normale Nachbesserungsmaßnahme.

    Je nach WU-Konzept wird gleich planerisch mit zu verprassenden Rissen gerechnet.
     
  11. SIL

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    Du verprasst auch alles wa :mega_lol:, sofern sich das in Grenzen hält ok ab nicht jede Fuge das wäre dann arg daneben.
     
  12. #12 Fabian Weber, 05.04.2019
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    Das wäre dann wirklich ne ziemliche Prasserei.

    Ich habe heute meinem Bauherrn versprochen, dass wir ohne durchkommen. Die Bude steht voll im Wasser. Im Juli geht es los.
     
  13. #13 Slavan, 05.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 05.04.2019
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    Darf ich bei dem Bauleiter alle Unterlagen bezüglich der Nachbesserung (Verpressung und Abdichtung) nachfordern? Was ist, wenn er mir nichts aushändigen will??
    Soll ich die nächste Zahlung erst bremsen, wenn er keine Unterlagen (also Bestätigung einer Nachbesserung) liefert? Ich habe ein Gefühl, dass alles selbständig auf die schnelle ohne System durchgeführt war.
     
  14. SIL

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    Ja das dürfen, Sie inklusive der verwendeten Materialien und Güte- Werksbescheinigung.
    Dann bleibt diese Ausführung als Mangel bis zum Nachweis der sach- und fachgerechten Erbringung offen.
    Sie haben vermutlich noch weitere Zahlungen, in denen Sie einen Einbehalt oder Kürzung vornehmen können.
     
  15. Slavan

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    Das bedeutet, dass die Rohbau mit einer Kürzung bezahlt werden kann. Und das kann sich bis zur Abnahme ziehen??
     
  16. #16 SIL, 05.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 05.04.2019
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    Ja, bis zum Nachweis der qualifizierten Mangelabstellung, der Unternehmer ist ja formal juristisch gesehen - bis zur Abnahme befähigt seine Mangel abzustellen ob und wann und wie er das macht ( natürlich unter Berücksichtigung DIN EN a.R.d.T ) steht ihm frei.Konsequenterweise behebt man dies vor dem Verfüllen, das versteht sich von selbst.
     
  17. #17 Leser112, 05.04.2019
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    Wieso darf? Du bezahlst doch schließlich dieses Konstrukt gesamtheitlich!
    Dann hat der etwas zu verbergen!;)
    Dieses Gefühl trügt Dich scheinbar leider nicht.
    Wenn bereits an solchen, eigentlich undiskutablen Detailpunkten, Unsicherheiten bestehen, wie sieht es da insgesamt aus?:confused:
    Du hast einen externen SV beauftragt, der einen Baustopp verantworten könnte.
    Hier ist es offensichtlich kein Planungs-. sondern eher ein Ausführungsfehler. Der Bauleiter ist Erfüllungsgehilfe des GU/GÜ! ;)
     
  18. #18 Fabian Weber, 05.04.2019
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    Wie gesagt, es liegt kein Mangel vor!
     
  19. Slavan

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    So sieht die Wand vor- und nachher. Sieht ihr hier auch Statikproblem?? Die Wand wurde von einer Fachfirma mit Harzähnlichem Material verpresst aber nicht mit WU-Beton. Für mich als Leie ist die Wand leer, weil Beton beim Giesen raus war. Oder irre ich mich? Was sagen Fachleute??
     

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  20. #20 Leser112, 05.04.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14.04.2019
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