Abgelehnter Architekt fordert geld ohne einen schriftlichen vertrag

Diskutiere Abgelehnter Architekt fordert geld ohne einen schriftlichen vertrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen , ich brauche eure Hilfe. Und zwar will ich bei mein neu gekauften Haus ein Anbau machen.9x3,5 m.also bin ich zu einen Architekten...

  1. Nielos

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    Hallo zusammen , ich brauche eure Hilfe.
    Und zwar will ich bei mein neu gekauften Haus ein Anbau machen.9x3,5 m.also bin ich zu einen Architekten um mir ein Angebot einzuholen.Als ich bei den Architekt vor Ort war.sagte er zu mir,er müssen sich das Objekt anschauen und ein paar Messungen machen um ein Angebot zuerstellen zu können.alles unverbindlich.also er und sein bauzeichnerin kamen und guckten sich alles an und messten auch ein paar raüme aus.als ich dann eine Woche später das Angebot bekommen habe,war es mir zu teuer und ich habe dankend abgelehnt.leider kam dann vier Tage später eine Rechnung für die vor Ort Besichtigung Inklusive 2Personen Aufmaße 455€ für 3,5h und für Bestandspläne 325€ für 5h Aufwand.als ich dann den Arichtekten anrief und ihn fragte ob er sich vertan hat und das wir ja nur ein Angebot haben wollten,sagte er mir ,dass er mir gesagt hat das es was kosten und seine Kollegin Zeuge wäre.hätte er mir gesagt das es Geld Kosten würde, dann hätte ich mir gleich einen andere gesucht. Was denkt Ihr ist das rechtens oder abzocke ,leider habe ich keine Bauherren Rechtsschutz .sonst wär ich schon zu einen Anwalt,da es ja auch nix schriftliches gibt zwischen mir und dem Architekten.ich hoffe einer kann mir da helfen von euch.danke schonmal
     
  2. #2 Fred Astair, 06.04.2019
    Fred Astair

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    Warum denkst Du, dass der Architekt seine Bauzeichnerin ins Auto lädt, zu Dir kutscht, das Haus und das Grundstück aufmisst, eine Bestandszeichnung macht, eine Kostenschätzung erstellt und das alles für Nichts?
    Das was Du Angebot nennst, dürfte eine Grundlagenermittlung mit Kostenschätzung sein und die ist kostenpflichtig, auch wenn Du danach die Entscheidung fällst, dass Du Dir die Baumaßnahme gar nicht leisten kannst. Auch diese Erkenntnis ist doch wervoll für Dich und nicht für den Architekten.
     
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  3. Nielos

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    Eine bestandszeichnung hat er von sich aus gemacht und ich wurde nicht gefragt und sagt man normalerweise nicht ,das es was kostet und das es nicht umsonst ist.das wäre doch ein normaler Werdegang.besonderst habe ich gefragt ob auf mich kostet zukommen und es hieß nein.komischer weise konnte mein neuer Architekt ohne aufmaß mir kosten nennen und auch den Bauantrag fertig machen.und das alles mit den alten Zeichnungen vom Haus.und leisten könnte ich mir den schon,hört sich sich so an ,ob du auch so eine Masche fährst.wenn du überhaupt in dieser Branche tätig bist
     
  4. SIL

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    Das nennt sich de jure konkludent @FabianWeber ;) als Anmerkung, Sie haben deutlich sichtbar eine Willenserklärung abgegeben, insofern können Sie noch 'froh sein' das der Architekt nicht nach HOAI voll abrechnet und ggf weitere Leistungen in Ansatz bringt die, selbst bei 'Nichtüberlassung' in Schriftform zur Kostennote führt, es gibt dazu einige Urteile ähnlich ihrem Fall - insofern ärgerlich, aber es blieb bei einem 'blauen Auge', ich sehe schlechte Chancen, diese Leistung nicht zu vergüten.
    Insofern hat der Fred durchaus recht, was nun ihren neuen Architekten betrifft - dieser schaut sich die Gegebenheiten erstmal gar nicht an und macht ein Angebot für alles, das halte ich eher auch für ein merkwürdige Arbeitsweise.
     
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  5. #5 msfox30, 06.04.2019
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    Weil das vor 20 Jahren üblich war. Ich bin mit meiner Mutter z.T. am Wochenden los gezogen, habe bei aufmessen geholfen. Viele Entwürfe wurden damals vom Planungsbüro für "lau" gemacht.
    Wie schon an anderer Stelle geschrieben, hats die Baubranchen incl. Archi heute nicht mehr nötig Aquise zu betreiben.
    @TE: Ob Zeuge hin oder her. Ich würde da nix bezahlen! und es darauf ankommen lassen.
    Hast ja Glück, dass der Archi nicht gleich die Genehmigungsplanung gemacht hat, nur weil die Zeugin dies gehört haben will.... :-). Ups, und nächste Woche sind die Umbaumaßnahmen am Haus plötzlich fertig. Wo kommen wir denn hin, wenn man sogar für ein Angebot einen Vertrag machen muss.
     
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  6. SIL

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    Was hat das damit zu tun Foxy :winken üblicherweise hast du das zu vergüten, auch vor 20 Jahren, so ist es nunmal in der Rechtssprechung, ob dann jemand dies berechnet oder nicht ist ja eine ganz andere Frage - die Vergütung ist zustehend auch bei mündlicher Beauftragung.
     
  7. Alex88

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    @SIL, würde aber bedeuten, dass jeder Handwerker für sein Angebot Geld verlangen kann, notfalls sogar einklagen, oder seh ich das falsch?
     
  8. SIL

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    Ja, das kann er sogar - muss allerdings darauf hinweisen, üblicherweise bei kleinen Umfängen bezeichnet man dies als Schutzgebühr oder als Passus ' wird bei Auftragsvergabe' verrechnet, diese Debatte ist uralt, m. W. hatten sich die Gewerke wie Dachdecker oder Zimmerer etc sich in der Innung geeinigt, bei normalen Umfang ab 80 als Gebühr zu verlangen, schon aus dem Grunde der Kunde X geht mit dem LV ja hausieren was ja üblich war, heute aufgrund der Auslastung eher weniger anzunehmen, Handwerksbetriebe sind eher schwer zu bekommen ..Bei Architekten ist das etwas anders, da besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Vergütung.
     
  9. #9 Fred Astair, 06.04.2019
    Fred Astair

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    @Alex88 : Architekten machen kein Angebot sondern ermitteln Grundlagen, machen Aufmaße und ermitteln Kosten. Das hatte ich aber oben schon geschrieben.
    Und wenn dem TE meine Antwort nicht gefällt dann ist mir das egal. Ich bin nicht hier um zu gefallen.
     
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  10. Alex88

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    ok, wusste ich nicht, wieder was gelernt
     
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    Genauso ist das Fred :winken
     
  12. Alex88

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    hätt ich auch selber draufkommen können, ja
     
  13. SIL

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    Lass die mal da :mega_lol: aber ernsthaft, falls ich das finde stelle ich das Urteil ein, war ähnlich, auch mündlich beauftragt und dann wurde nix draus ging aber um wesentlich höhere Vergütung um die 250 k, Abstriche musste der Arch hinnehmen aber bezahlt wurde er dann, sofern nicht Berufung etc, das gilt auch für beratende Ings ich brauch keinen schriftlichen Auftrag, es ist auch unerheblich wenn der AG dann sagt ist mir zu teuer oder ähnliche Argumente - für die Leistung bekomme ich die Vergütung.

    Und gerade beim TE der dann zu einen anderen Arch geht-warum soll er nicht zahlen, er verfolgt ja sein Projekt weiter - cic sag ich nur.
     
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  14. Alex88

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    mein Vater hat immer gesagt: Junge lern was ordentliches, Trockenbauer kannst du immer noch machen, hätt ich mal bloß auf ihn gehört....
     
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    Ach hat alles pro und contra - gerade die Häuslebauer denken alles umsonst, oder im Internet kostet das soviel... etc glaub mir das willst du dir nicht antun, zugegebenermaßen sind die Immobilien und Errichtungspreise in einer eher schädlichen Dimension, die Werthaltigkeit stimmt da schon lange nicht mehr, aber das zieht sich überall durch ob Autos, Haus völlig egal... Dazu kommt das aufgrund der Vielzahl dieser zum sich Teil widersprechenden DIN, EN, ISO etc du keine Planungssicherheit in irgendeinerweise schaffst - gegen irgendwas verstößt immer - frag mal die TGAler:bounce:
     
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  16. Nielos

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    Dann danke ich erstmal für diese Beiträge und werde es wohl bezahlen.ich wollte mir nur sicher sein das , dass rechtens ist.danke
     
  17. #17 simon84, 06.04.2019
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    Naja es ist immer eine Option nicht zu zahlen und erstmal auf eine Mahnung oder weitere Aktion der Gegenseite zu warten.
    Vielleicht ist es ihm ja zu blöd.
     
  18. Nielos

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    Aber kommen dann nicht noch mehr kosten auf mich zu,wenn ich ein Mahnung bekomme
     
  19. #19 Fred Astair, 06.04.2019
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    Wenn der Archi noch mehr solche Kunden wie Dich hat, wird er einen RA haben, der Mahnungen vom Abreißblock für teures Geld verschickt.
    Insofern ist simons Rat eher ein Bärendienst.
     
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  20. #20 simon84, 06.04.2019
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    Das kommt drauf an.
    Wenn ich mich geprellt fühlen würde ("Unverbindlich"), dann würde ich erstmal nicht zahlen und den nächsten Schritt der Gegenseite abwarten.

    Zum Thema zulässige Mahngebühren gibt es mehr als genug Infos im Internet.
    Falls kein Anwalt/Inkasso, sind die durchsetzbaren Gebühren bei einem Gegenstandswert von ca 1000 EUR absolut zu vernachlässigen, im Bereich von 10-100 EUR.

    Zum Thema Rechtsanwaltsgebühren bzw. Inkassogebühren kannst du hier selber ausrechnen:

    Inkassogebühren Rechner - Höhe von Inkassogebühren, Inkassokosten, Berechnung

    Beispiel/Referenz:

    Zahlungsverzug: 1,3-Gebühr für RA erstattungsfähig
     
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