Wasserkosten bei einem älteren MFH

Diskutiere Wasserkosten bei einem älteren MFH im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Morgen zusammen, wir haben eine ETW in einem 16 Parteienhaus in Pulheim, NRW. Das Haus wurde 1979 oder 1978 errichtet, natürlich ohne...

  1. #1 djcroatia, 23.04.2019
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    Morgen zusammen,

    wir haben eine ETW in einem 16 Parteienhaus in Pulheim, NRW.
    Das Haus wurde 1979 oder 1978 errichtet, natürlich ohne Wassezähler.

    Jetzt wollen 3-4 Eigentümer (Vermietete Whg) gerne Warmwasser- und Kaltwasserzähler haben, weil diese ihre Wohnungen vermietet haben, die restlichen Eigentümer - wir auch - wollen keine und bewohnen unsere Whg. selbst..
    Eine Mieterin - mit Vollmachten bei den Versammlungen natürlich - wil es auch haben, "sie" hat ja keine Kosten was Einbau etc. angeht.

    Gründe
    - Kosten für den Einbau, ca. 10.000,- €
    - Wartungskosten werden erhöht, weil alle 5 bzw. 8 Jahre die Zähler gewechselt werden müssen
    - Gefahr von Folgekosten wenn die rohre angesägt werden
    - Sparen wird man in der Anfangszeit, später schaut keiner mehr auf die Zähler.

    Gibt es einen "Zwang" bei älteren Gebäuden, dass man die zähler nachrüsten soll/muss?
    Der Verwalter spricht sich gegen einen Einbau aus, aber er ist sich auch unsicher ob man muss oder nicht.

    Daher meine Frage an euch, muss man?
    Dr. Google hat viele Antworten, aber ich finde keine "richtige" Antwort.

    Danke und VG
     
  2. #2 simon84, 23.04.2019
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    1. Kosten mit ca 350 EUR pro Zähler sind OK
    2. Verbrauchsbezogene KW und WW Abrechnung ist absolut Stand der Technik, Wartungskosten werden nur minimal erhöht.
    3. Unbegründet, bei fachgerechter Ausführung entsteht hier kein Problem, Arbeiten an Rohrnetz durch Fachfirma stellt kein Risiko dar
    4. Sparen wird man gar nichts, wenn sich der Verbrauch nicht ändert.
    Der Wasserverbrauch ist sehr individuell und es gibt eine wesentlich gerechtere Verteilung.
    Ich weiss nicht wie euer vorheriger Verteilungsschluessel war, ggf. nach Fläche oder Personen, kann dir aber aus eigener Erfahrung in der WEG sagen, dass
    es Einzelpersonen gab, die so viel Wasser verbraucht haben wie ein 1 Personen Haushalt.

    Auch bei einem Wasserschaden ist eine genauere Zuordnung möglich.
    Ich würde auf jeden Fall auch prüfen ob evtl. sich die Nachrüstung positiv auf Versicherungen auswirken könnte.

    Wertsteigerung des Gebäudes / Wohneinheit ist als Eigentümer immer interessant.

    Vermutlich nicht vorhanden ist ein Hauswasserfeinfilter nach DIN1988, den sollte man gleich auch mit nachrüsten wenn man dabei ist.
     
  3. #3 Fred Astair, 23.04.2019
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    Zuerst mal zur Nachrüstpflicht:
    In NRW gibt es leider keine. In anderen Bundesländern schon. Stand der Technik und des gepflegten Umgangs miteinander sind Zähler allemal. Einfacher Mehrheitsbeschluss reicht nach BGH aus.
    Der Verbrauch wird sich aber drastisch ändern, wenn der Druck aufhört, ja nicht weniger Wasser zu verbrauchen wie der Nachbar.

    Erklär das bitte mal. :)

    Welche Versicherung soll bitteschön ein Interesse an Wasserzählern haben?
     
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  4. #4 simon84, 23.04.2019
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    Die Gebäudeversicherung (Wasserschaden)

    Ich meinte natürlich einen 4 Personen Haushalt ;)

     
  5. #5 Fred Astair, 23.04.2019
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    Was interessiert die Versicherung, ob das Wasser gemessen wird?
     
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  6. #6 Leser112, 23.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 23.04.2019
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    Wie wurde dann der Wasserverbrauch/Abwasser bisher ermittelt?
    Was ist gegen diese Forderungen einzuwenden, die eine gesamtheitliche Klärung der Wärmeverwendung/-nutzung bringt? Hier sind vermutlich WMZ gemeint?
    Die Entscheidung hierfür trifft allein die EWG per Beschluß.
    Wer sich da in eine bestehende WEG nachträglich eingekauft hat, muß sich dem auch fügen müssen.:deal
     
  7. #7 Gast 85175, 23.04.2019
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    Ob es einen „Zwang“ zur Nachrrüstung gibt hängt vom Bundesland ab. Selbst wenn es keinen Zwang gibt, wird es zumindest ein bisschen schwierig. Da überlagern sich Bundesrecht, Landesrecht und Rechtssprechung und es ist für diejenigen die da Wohnungen vermietet haben einfach ein Dauerärgernis/Dauerrisiko das mit den Mietern vertraglich rechtssicher vereinbaren zu müssen (ist nicht ganz so einfach). Es kann da durchaus zur paradoxen Situation kommen in der man das zwar als WEG nicht machen muss, die Mieter aber evtl. das Recht haben die Nebenkostenabrechnung zu kürzen (die Differenz geht dann auf den vermietenden Eigentümer). Ist einfach ne blöde Sache für Vermieter...
     
  8. #8 simon84, 23.04.2019
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    Die Versicherung interessiert es denn wie willst du bei einem Wasserschaden innerhalb einer Wohneinheit den Verbrauch durch den Schaden rausrechnen ohne Zähler ?
     
  9. #9 Fred Astair, 23.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 23.04.2019
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    Das Nichtherausrechnen betrifft ja alle Verbräuche und nicht nur den alle hundert Jahre auftretenden Rohrbruch.
    Bei einem Wasserschaden sind die Wasserkosten das kleinste Übel.
     
  10. #10 Gast 85175, 23.04.2019
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    Jo, und wenns brennt erst. Wie willst da ohne Zähler feststellen wer wieviel gelöscht hat? :)
     
  11. #11 simon84, 23.04.2019
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    Na gut :)
     
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  12. #12 Fabian Weber, 23.04.2019
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    Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft?

    Da muss der Diffusionsdruck aber schon ganz schön hoch sein im Parlament.:bierchen:
     
  13. #13 djcroatia, 24.04.2019
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    @simon84
    Die Teile sollen gemietet werden, also die Teile selbst, Ersteinbau mit rohre schneiden und alle 5-8 Jahre der Wechsel dann. Bisher wurde nach Personen/Monate abgerechnet.

    Bzgl. Hauswasserfeinfilter muss ich nachfragen.

    @Fred Astair
    Schon mal gut.
    Ob das wirklich passiert mit dem Nachbar wegen Wasserverbrauch, keine Ahnung.


    @Leser112

    Wir wollen versuchen die mtl. Kosten gering zu halten, nicht das diese weiter anwachsen. 85qm haben wir und haben aktuell 280,- €/Hausgeld.


    @chillig80
    Von den 4 EH sind 2 vermietet, der Grund ist berechtigt.



    @alle
    Wir haben 4 Wohnungen je Etage, LL und RR sind 3 bzw. 3,5 ZimWhg und jeweils 4 Zähler müssten dann rein.
    ML sind Apartmenst, jeweils 2 Zähler, MR sind 2 ZimWhg, jeweils 2 Zähler.

    Ca. 50% wären vorbeireitet auf die Umrüstung.
    Die beiden Sanitärfirmen sagten auch, von bis €€ alles Möglich.
     
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