Gästetoilette: Leichtbauwand schief gesetzt, dadurch Bodenfliesen versetzt

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  1. DavHei

    DavHei

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    Hallo zusammen,

    aktuelle lassen wir die Gästetoilette im Erdgeschoss von einem Handwerker renovieren. Da der neue Spülkasten nicht an die alte Stelle passte, wurde dieser an die andere Wand versetzt und davor eine neue halbhohe Leichtbauwand gezogen (Metallprofile, Spanplatten, darüber Gipskarton).
    Zuerst wurden anschließend die Wandfliesen verlegt, am Schluss die Bodenfliesen. Leider stimmt auf einer Seite das Fugenbild überhaupt nicht und die Fugen zwischen Boden- und Wandfliese sind um 10-15 Millimeter versetzt, was nach dem selbsterstellten Fliesenplan nicht sein kann. Habe einen Verdacht gehabt, nachgemessen, verdacht bestätigt: die neue Wand wurde schief gesetzt. Länge beträgt etwa 120cm. Abstand auf der linken Seite zur Hinterwand: 26cm. Rechte Seite: 24,5cm. Muss der Kerl also bei der Montage der Metallprofile geschlampt haben, wie auch immer sowas vorkommen kann, und sich dann beim Verlegen der Bodenfliesen an der schiefen Wand orientiert haben, wodurch die Bodenfugen zwar parallel zur Zwischenwand, aber nicht zum eigentlich Raum sind.

    Zudem sind die Fugen an den Stoßkanten der Wandfliesen teilweise echt murks. An einer Stelle ist ein Versatz von 6mm zu darüber liegenden Fliesenfuge drin. Alles in allem sieht das Klo schon arg..sch*** aus, wenn ich ehrlich bin. Vor allem die Bodenfliesen.

    Ich habe leider keine Erfahrung mit Handwerkern - mein Vater hatte damals immer alles selbst gemacht. Daher weiß ich auch nicht, inwiefern die Toleranzen im Trockenbau sind, was die Parallelität von Wänden angeht, sodass man ein begründeten Anspruch auf Nachbesserung hat. Haben wir den? Müsste dann alles raus und die Wand neu und parallel gesetzt werden? Wer kommt dann für die neuen Fliesen auf?

    Hoffe man erkennt genug auf den Bildern.

    Viele Grüße und lieben Dank!
     

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  2. #2 Gast 85175, 28.04.2019
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    1. Hätte der Fliesenleger die Fugen anders eingeteilt, dann würde das passen. Im einfachsten Fall, da hätte er die Wandfliesen an der „winkligen“ Wand auf der anderen Raumseite ausgerichtet, dann hätte das alles gepasst, nur hinten an der „schrägen“ Vorsatzschale wäre ein leichter Schrägschnitt der hintersten Fliesenreihe geblieben, was aber oft nur wenig auffällt.

    2. Der Trockenbauer muss seine Vorsatzschale am Unterputz-Spülkasten ausrichten. Die Platten die er anschraubt müssen genau auf dem Kasten „aufliegen“, sinst biegt sich das durch sobald man sich auf die Toilette setzt und die Fluesen brechen durch. Da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten, entweder hat er sich am Kasten orientiert, dann ist das erstmal OK, oder der akasten war „gerade“ und er hat eine „schräge“ Wand davor gesetzt, dann luegen die Platten nicht sauber auf d3m Kasten aus und es ist eh Vollpfusch der wohl nicht gutgeht (Fliesenbruch).

    3. Wenn schon der Kasten schräg war, dann hätte der Trockenbauer doch noch hescheid sagen sollen bevor er das schräg zumacht, das wäre aber nur eine „Teilschuld“, die andere Teilschuld träfe da den Installateur.

    4. Wie es beim Fluesenleger aussieht ist nicht ganz klar, ihr schreibt was von „Fliesenplan“, wenn er den hatte hätte er jedenfalls nicht „ohne Vorwarnung“ davon abweichen dürfen.

    5. Das ist ne ganz tolle Situation, ein Raum, bis zu drei Teilschuldige, wohl „nur“ ein optischer Mangel, etc... Das ist ehrlich gesagt ne schöne Scheiße, weil rechtlich doch einigermaßen komplex bei gleichzeitig potentiell geringem Kompensationsanspruch. Oder anders, wenn das nicht irgendeiner von denen freiwillig bezahlt, dann müsst ihr ein riesen Fass aufmachen und das im Endeffkt wegen „unschöner Fugeneinteilung“...
     
  3. #3 Gast 85175, 28.04.2019
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    Gast 85175 Gast

    Nachtrag:

    Man mißt die Winkeltoleranz ein bisschen anders und wenn man sie nach DIN 18201 misst, dann sind nach DIN 18202 bei 1,2m Wandlänge 8mm Toleranz das Maximum das ihr noch hinnehmen müsst.
     
  4. #4 Fabian Weber, 28.04.2019
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    @chillig80

    Er schreibt doch von einem Handwerker.

    Darum viel Text, um zu sagen, dass der Mangel beseitigt werden muss.
     
  5. #5 Gast 85175, 28.04.2019
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    Wegen dem Fugenbild muss alles herausgerissen und neu gemacht werden? Toi, toi, toi...
     
  6. Alex88

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    von mir würde er erst mal ein Geld sehen, bis das ordentlich gemacht ist,
    was für ein Handwerker war das denn?
     
  7. #7 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Nein der Mangel muss beseitigt werden.
     
  8. #8 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Es reicht ja, wenn er die Fliesen an der Wand mit dem Waschbecken nochmal abreißt.

    Das ist jetzt auch nicht so ungewöhnlich, ich habe schon etliche Bäder abreißen lassen wegen genau so etwas.
     
  9. #9 Gast 85175, 28.04.2019
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    Das glaube ich sofort.
     
  10. #10 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Hier gab es mal vor einer Weile eine längere Diskussion zu genau diesem Thema, da wurde auch sämtliche Normen und durchdekliniert.
     
  11. #11 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Ist ja auch mein Job als Architekt und Bauleiter.
     
  12. #12 Gast 85175, 28.04.2019
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    Du kannst da mit Normen um dich schmeissen wie Du willst. Die Frage ist immer welche Art der Mängelbeseitigung der AG zu akzeptieren hat und da habe ich so meine Zweifel an der Auffassung die hier oft vertreten wird. Nur weil etwas nicht ganz irgndeiner Norm entspricht oder nicht sehr schön aussieht besteht nicht automatisch der Anspruch auf „Abreißen lassen“.

    Im Büro neben mir saß 17 Jahre lang einer der sein Geld mit Gerichtsgutachten verdient hat und ich kenne das von dem alles ein bisschen anders...
     
  13. #13 Gast 85175, 28.04.2019
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    Dein Job ist ein definiertes Fugenbild vertraglich festzuzurren und die Ausführung zu überwachen. Wenn Du wegen sowas schon „etliche“ Bäder hast wieder abreißen lassen, dann stimmt da was grundsätzlich nicht. Der „Abriß wegen Fugenbild“ ist jedenfalls weit weg von „nicht so ungewöhnlich“.
     
  14. #14 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Sorry ich meinte Bauüberwachung auch Oberbauleitung bei uns genannt.

    Wenn da der Fliesenleger schlampt muss er nachsitzen, dafür gibt es LVs und Pläne nach denen zu arbeiten ist, ganz einfach.

    Sind ja nicht meine Angestellten.
     
  15. #15 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Doch das zeigt einfach den Qualitätsanspruch unseres Büros und unserer Bauherren.
     
  16. #16 Gast 85175, 28.04.2019
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    Und wie kommst Du jetzt dazu beim Privaten ein derartiges LV und derartige Pläne zu vermuten und ihm einfach mal zu raten er könne da ruhig darauf bestehen das wieder abreißen zu lassen?

    Und nein, wenn das regelmäßig schiefgeht, dann ist da gewaltig was nicht in Ordnung bei der „Oberbauleitung“. Sonst wäre es nicht bei „etlichen Bädern“ schief gegangen.
     
  17. #17 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Das waren etliche Bäder von einem Auftragnehmer. Vielleicht sparst Du Dir mal Deine Interpretationen.

    Außerdem gibt es einen Fliesenplan, steht doch da...
     
  18. #18 Gast 85175, 29.04.2019
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    Vielleicht tue ich das. Vielleicht auch nicht.

    Zwei Fragen noch. War der eine Auftragnehmer schnell wie ein Blitz und hat das schlagartig verbrochen, oder war wochenlang kein Oberbauleiter mit hohem Qualitätsanspruch dort dem da was aufgefallen ist?

    Merkst selbst?
     
  19. #19 Fabian Weber, 29.04.2019
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    Was willst Du eigentlich?

    Bei einer 35mio Baustelle gibt es mindestens 3 Bauüberwacher + Praktikanten und zwar sind die täglich vor Ort!

    Und es ist nicht die Aufgabe der Bauüberwachung neben den Firmen zu stehen, erst recht nicht, wenn diese mit 10 NUs 50 Bäder in einer Woche durchziehen.

    Aber lass mal gut sein.
     
  20. #20 Gast 85175, 29.04.2019
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    Also gut, ich gebe es zu. Bei einer vollkommen unbekannten Vetragssitation kann man dem Privaten schonmal raten „der Mangel muss beseitigt werden“, geht schon.

    Ausserdem haben Oberbauleiter besser zu tun als den Fliesenlegern die mit unzähligen NUs aufschlagen auf die Finger zu sehen. Später dann abreissen zu lassen geht aber, dafür reicht die Zeit, das beweist dann auch nur den hohen Qualitätsanspruch.

    Ich liege falsch, Du hast mit allem Recht.
     
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