Wärmebrückenberechnung

Diskutiere Wärmebrückenberechnung im Spezialthema: Wärmebrücken Forum im Bereich Bauphysik; Hi zusammen, Zum Thema KfW hab ich leider noch ne Frage, bin mir aber nicht sicher ob ich hier im richtigen Bereich gelandet bin... aber da...

  1. #1 Sissi297, 04.05.2019
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    Hi zusammen,

    Zum Thema KfW hab ich leider noch ne Frage, bin mir aber nicht sicher ob ich hier im richtigen Bereich gelandet bin... aber da meine frage mit Wärmebrücken zu tun hat, hoffe ich Mal da drauf :shades

    Laut unseres Energieberaters kommen wir nach der EnEV mit unseren derzeit eingesetzten / angefragten Materialien – noch nicht ganz – auf KfW55. Der aktuelle Zins ist jedoch schon sehr verlockend und lt. unserer Bankdame würden wir uns hier Zinstechnisch gg. Bankdarlehen ca. 15Tsd. Euro (inkl. Tilgungszuschuss) sparen.

    Hab unserem Energieberater dann meine Fenster-, Türen-, Rohbau-, Dachangebote gezeigt und er hat anschließend ein bisschen mit dem Berechnungsprogramm „gespielt“ und meinte, wir bräuchten nur 2cm mehr Dämmung unter der Bodenplatte plus 2cm mehr Dachsparrendämmung, Estrich sollte nach Vorgabe eingebracht werden (das sei wohl auch kein großer Schnitt ins Portemonnaie) sowie unbedingt eine Berechnung „differenzierter Wärmebrückennachweis“, damit bekommt man den Wärmebrückenverlust so weit runter, dass wir in das KfW Programm reinspringen meinte er. Die Energieberaterkosten dafür sowie die Baubegleitung kriegen wir ja zur Hälfte wieder erstattet, die 2cm Dämmung mehr dürften auch nicht so ins Gewicht fallen (da hab ich mich beim BU bereits rückversichert ;-)).

    Schön und gut, ich glaub ihm das ja auch alles irgendwie :D aber leider bin ich ein Mensch der sich gerne 100x absichert und hinterfragt , denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass nur mit einer „Berechnung“ dann auf einmal alles gut ist??? Ich hab halt brutal Angst, dass dann schlussendlich doch das große Erwachen kommt und wir uns dann in den Allerwertesten beißen können weil wir drauf zahlen ..

    Kann mir das bitte jemand genauer erklären? Kann das wirklich so stimmen, dass ich mit ner Berechnung dann plötzlich auf Kfw55 Standard komme?

    Dankeschön
    VG
     
  2. #2 Lexmaul, 04.05.2019
    Lexmaul

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    Der KfW-Status wird immer berechnet - daher ist die Sorge unberechtigt. Nur das berechnete muss auch dann so ausgeführt werden - das wird dann nochmal bestätigt.
     
  3. ps0125

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    Das einfache Verfahren rechnet mit einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag.
    Dieser ist entweder 0,1 oder 0,05, je nachdem, das führt jetzt zu sehr ins Detail.
    Werden die Wärmebrücken detailliert berechnet, KANN der Wert deutlich besser sein als der pauschale Ansatz. Das ist von der Geometrie des Gebäudes und der Qualität der Wärmebrücken abhängig. Für ein paar hundert Euro werdet ihr eine solche Berechnung aber wohl nicht erhalten.
    Also ja, das exakt gleiche Gebäude kann je nach Art der Berechnung durchaus in unterschiedliche KFW Förderstufen kommen.
     
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  4. #4 Sissi297, 04.05.2019
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    OK dann glaub ich meinem Energieberater jetzt eher :D
    Dass die Berechnung was kostet und auch die Baubegleitung sein muss ist klar, aber 50% davon wird ja ohnehin wieder zurück ersaersta von der KfW Bank. Von daher wäre es mir das wert, sofern wir wie gesagt nicht mit weiteren zusätzlichen / noch nicht bekannten Kosten rechnen müssen.
    Danke euch für die Antworten
    LG
     
  5. #5 Leser112, 04.05.2019
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    Vermutlich ist der Ht´-Wert kritisch.
    Vermutlich hoher Beleihungsauslauf, dass die KfW für den 2. Rang benötigt wird?
    Erfahrungsgemäß bringt es mehr, wenn man Außenbauteile, die an Außenluft grenzen, thermisch verbessert. Die BPL gehört nicht dazu.;)
    Vermutlich macht der den detaillierten WB-Nachweis selbst.;) Dieser Nachweis kostet! Dabei müssen alle, sämtliche WB am Gebäude nachgewiesen werden! Meist kommt man bei Neubauten mit dem pauschalen Zuschlag von 0,05 W/m²K zurecht, ohne kostenaufwändige Klimmzüge zu betreiben. Dabei müssen nur die schwerpunktmäßigen WB der DIN 4108 Bbl.2 entsprechen. Bei Abweichungen von dieser in Einzeldetails, ist ein Gleichwertigkeitsnachweis für das jeweilige Detail erforderlich.
    Weder EnEV noch KfW haben etwas mit tatsächlichen Notwendigkeiten/Bedürfnissen zu tun. Hier geht es lediglich um Formularausfüllung auf dem bunten Papier, wo bestimmte, geforderte Parameter formulartechnisch erfüllt werden müssen.;)

    [​IMG]


    Mit Software ist nahezu alles möglich, siehe im Großen =>Dieselskandal:mauer Im Kleinen, softwarebediente WMZ bei WP und STA!
    Ob KfW 55 Standard grundsätzlich sinnvoll ist, musst Du selbst einschätzen. Dieser Standard ist weder Fisch noch Fleisch, was sich besonders im anlagentechnischen Bereich später auswirkt, was Du momentan im Vorplanungsstadium noch überhaupt nicht einschätzen kannst. Entweder ein EnEV Standard, oder ein echtes PH. Letzteres ist jedoch nur an extrem kalten Klimastandorten des BV sinnvoll.
     
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  6. #6 Sissi297, 04.05.2019
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    ielen lieben Dank nochmals :-) du hast mir ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht
     
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