Neubau, welche Heizleistung bei Hausanschluss?

Diskutiere Neubau, welche Heizleistung bei Hausanschluss? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo! wir möchten den Hausanschluss für Erdgas bei der Stadtwerke beantragen und stehen vor der Frage, welche max. Nennwertleistung angebracht...

  1. robinc

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    Hallo!

    wir möchten den Hausanschluss für Erdgas bei der Stadtwerke beantragen und stehen vor der Frage,
    welche max. Nennwertleistung angebracht ist?

    Es ist ein Wohnhaus, geplant mit 4 Wohneinheiten (2x90m2 und 2x135m2), mit Fußbodenheizung, 4x Wohnungs-Erdgasthermen mit Warmwasserspeicher.

    Da ich aber der 1. KW Leistung für den Hausanschluss zahlen muss, würde ich ungerne zu viel Leistung beantragen aber auch nicht zu wenig und man hat später Probleme mit den Mietern.

    Soll ich 4x15KW also 60KW nehmen oder lieber 4x20KW=80KW ?


    Danke!
     
  2. #2 simon84, 12.05.2019
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    Welche Heizlast ist berechnet und welche Wärmeerzeuger sind verbaut/geplant ?
     
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  3. robinc

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    Noch ist nichts berechnet. Wärmeerzeuger werden wie oben angegeben vier Gasthermen, vermutlich je 14kW oder 20kW max. Leistung.
     
  4. #4 simon84, 12.05.2019
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    Dann würde ich an allererster Stelle mal die Heizlast genau berechnen (lassen), die Wärmeerzeuger auswählen und DANACH die Gasleitung bestellen.

    Bei so einem kleinen MFH wäre eine Zentralheizung mit Wärmemengenzählern vermutlich sowieso effizienter, aber gut, es gibt sicher auch Gründe für Einzelheizungen.

    Dass hier 20 kW Anschlussleistung pro Wohnung nötig werden bezweifle ich sehr stark !
    Vermutlich wird auch die Hälfte reichen. Wir reden hier immerhin von einem Neubau nach aktueller EnEV.
     
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  5. robinc

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    Wir sind gerade dabei die Tiefbauarbeiten erledigen zu lassen. Heizungssache ist noch Zukunftsmusik. Ich wollte rechtzeitig die Hausanschlüsse beantragen, deshalb hier die Frage.

    Eine Zentralheizung wollen wir aus bestimmten Gründen nicht, daher einzelne Thermen für jede Wohneinheit.

    Mein evtl. zukünftiger Heizungsinstallateur sagte mir, ich solle lieber den 80kW Anschluss bestellen, da diese Thermen in der Regel bis zu 20kW beanspruchen können. Es ist ein Neubau und entsprechend gedämmt, isoliert und ich denke es wird selten Momente geben, da wo alle vier Heizungen gleichzeitig auf maximale Leistung gehen.

    Ich dachte mir sicher ist sicher aber unnötig Geld aus dem Fenster schmeißen wollen wir auch nicht. Angenommen ich beantrage doch die 60 KW Leitung, was passiert, wenn es nicht ausreichend ist ? Kann man nachträglich Leistungsänderungen vornehmen ohne größeren Aufwand?
     
  6. #6 Fabian Weber, 12.05.2019
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    Erfüllt man damit ohne EE-Anteil überhaupt die ENEV-Vorgaben?
     
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  7. #7 simon84, 12.05.2019
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    Bevor man Tiefbau startet PLANT man.
    Die grobe Heizlastberechnung war doch für den Bauantrag sowieso nötig, die Unterlagen sollten dir bzw. deinem Architekt/Statiker vorliegen und auf Basis dessen kannst du entscheiden.

    Du DARFST nicht mehr Maximalleistung anschliessen, als du Hausanschlussleistung auf dem Papier hast, egal ob die Thermen "gleichzeitig" laufen oder nicht.
    Die Anschlussleistung auf Papier hat nicht unbedingt mit der mechanischen/physikalischen (Durchmesser etc.) zu tun.

    Wenn du 60 kW hast, dann kannst du 3 Thermen mit 20 kW Maximalleistung anschliessen.

    Oft wird physikalisch ein größerer Durchmesser verbaut, so dass du nur durch Zahlen eines Aufpreises von z.B. 60 kW auf 80 kW gehen kannst.
     
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  8. #8 Fred Astair, 12.05.2019
    Zuletzt bearbeitet: 12.05.2019
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    Du kannst den Anschluss schlecht nachträglich verkleinern lassen. Wer oder was hindert Dich, die Heizlast jetzt berechnen zu lassen?
    Das hat doch nichts mit der Auslegung der Heizung zu tun und wenn Du schreibst, Du möchtest nicht unnötig Geld ausgeben, dann bist Du gerade dabei, genau das zu tun.
     
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  9. #9 Fred Astair, 12.05.2019
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    Falsch.
    Auch bei der Bemessung der Anschlussleistung wird der Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt.
     
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  10. #10 simon84, 12.05.2019
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    @Fred Astair hat Recht, die Gleichzeitigkeit wird natürlich berücksichtigt.
    Aber das ist kein Wunschkonzert wo man einfach Pi mal Daumen als Bauherr sagen kann ich nehme mal statt 80 nur 60 kW ;)
     
  11. #11 simon84, 12.05.2019
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    Die Anschlusspauschale nach kW ist sowieso nur ein Teil der gesamten Berechnung.

    Hier sollte erstmal zumindest die grobe Heizlast für das Gebäude auf Basis der Unterlagen (EnEV usw.) im Bauantrag klar sein, dann sollte der Heizungsbauer oder TGA Planer auf Basis dessen gemeinsam mit dir die Wärmeerzeuger auswählen und die Gasleitung gemeinsam mit dem Versorger auf Basis deren Bedingungen bestellen.

    Wenn der Heizungsbauer sagt du brauchst 80 kW, dann frage ihn auf welcher Basis er das ermittelt hat.
    Weniger benutzen als der Hausanschlusswert hergibt geht immer.
     
  12. #12 Fred Astair, 12.05.2019
    Zuletzt bearbeitet: 12.05.2019
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    Nö, dafür gibts Menschen, die sowas ausrechnen können
     
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    Nein, es wird eine PV-Anlage aufs Dach kommen.
     
  14. robinc

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    okay, danke. Gebaut wird ohne Baugenehmigung sondern im Freistellungsverfahren. Daher waren diese Berechnungen nicht nötig.

    Ich glaube, ich nehme einfach den 80kW Anschluss, nachher kann man immer noch kleiner dimensionierten Thermen wie je 14kW nehmen.

    Preisunterschied zwischen 60kW und 80kW beträgt netto 800€, also nicht die Welt eigentlich.
     
  15. robinc

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    Dann hat wohl mein Heizungsmonteur recht.
     
  16. #16 Fabian Weber, 12.05.2019
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    Ich kenne immer nur die Kombination mit Solarthermie, die aber niemand empfiehlt. Wieder was gelernt.
     
  17. #17 simon84, 13.05.2019
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    Das ist übrigens ein massiver Irrtum.

    Beim Bauen verfahrenfrei bzw. mit Freistellung ist der einzige Unterschied, dass der Bauherr selbst sämtliche Haftung übernimmt für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften.

    Selbstverständlich sind Statik und Wärmeschutzberechnungen (EnEV) trotzdem für die korrekt Ausführung nötig !
    Es ist nur kein Nachweis vorzulegen. Falls du Vorschriften verletzt, weil du keine ausreichenden Planungsleistungen hinzugezogen hast, haftest du als Bauherr voll !
    Insbesondere gefährlich ist das bei geplanter späterer Vermietung oder Verkauf.
     
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  18. #18 Fabian Weber, 13.05.2019
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    Geht jetzt Gas + PV oder nur Gas + ST?
     
  19. robinc

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    Statik wurde selbstverständlich gemacht und Wärmeschutznachweis muss spätestens bis zur Vermietung vorliegen, ist mir auch klar.

    @Leser112 wann sollte am Besten diese Berechnung durchgeführt werden, nach oder vor welchem Bauabschnitt?
     
  20. #20 simon84, 13.05.2019
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    @Leser112 von einer fachgerechten TGA Planung ist aber ein Bauherr der einfach mal so mit dem Tiefbau loslegt bevor er überhaupt eine grobe Heizlastermittlung (nur zur Dimensionierung von Hausanschluss) gemacht hat weil er ja "Freistellungsverfahren" hat SOWAS von entfernt :)

    Mal ganz abgesehen davon, dass man, wenn man im Neubau bei 450 qm auf 80 kW kommt sowieso vermutlich etwas falsch oder nicht ideal gemacht hat......

    Volle Abhängigkeit vom Gaslieferant.... da gäbe es bessere Alternativen
     
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