Definition Bodenklasse 6

Diskutiere Definition Bodenklasse 6 im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hi, man merkt, unser Bau schreitet voran. Jetzt gibt es einen Streit bezüglich Bodenklasse 6. Wir wurden hierüber nicht informiert, als die...

  1. #1 Jens085, 06.06.2019
    Jens085

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    Hi,
    man merkt, unser Bau schreitet voran. Jetzt gibt es einen Streit bezüglich Bodenklasse 6. Wir wurden hierüber nicht informiert, als die Bodenklasse 6 aufgetaucht ist. Jetzt sollen jedoch 50% des Aushubs Bodenlasse 6 sein. Wir hatten keine Möglichkeit hier selbst zu prüfen bzw. einen Gutachter zu schicken.

    Jedoch habe ich genügend Fotos usw. etc. Aber was ist jetzt eigentlich die genaue Definition der Bodenklasse 6? Es ist war, das sich vereinzeilt Steine von ca. 50*30*40 cm umfang im Aushub befinden. Aber wirklich nur vereinzelt. Es war auch keine Bodenklasse 6 zu erwarten.

    Viele Grüße
    Jens
     
  2. S216

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    Die Bodenklasse sollte eigentlich schon in deinem Bodengutachten gestanden haben.
     
  3. #3 Jens085, 06.06.2019
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    Jup, da stand Bodenklasse 6 in einer Schicht von ca. 30 cm einen halben Meter unterhalb Unterkannte Bodenplatte. ;-)
     
  4. #4 Fabian Weber, 06.06.2019
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    Gibt es keine Wiegescheine oder so? Den Beweis muss der Bauunternehmer erbringen nicht Du.
     
  5. #5 Fabian Weber, 07.06.2019
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    Und wieso überhaupt Bodenklasse? Das wird schon lange so nicht mehr eingeteilt, sondern in Homogenbereiche.
     
  6. #6 Jens085, 07.06.2019
    Zuletzt bearbeitet: 07.06.2019
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    Die gibt es nicht... hier gibt es noch andere Diskussionen. Wir standen nur vor 3 Tagen in dem halb verfüllten Arbeitsraum und da meinte der gute Mann "sehen Sie doch selbst hier ist alles Bodenklasse 6". Nur ich konnte das beim besten willen nicht sehen und habe keine Lust (auch wenn das Gespräch unbedeutent war) mich "verarschen" zu lassen. Daher würde ich das gerne noch einmal Aufgreifen aber vorher sicher sein, dass ich Recht habe.

    Frag mich nicht... ich weiß was Du meinst aber bis jetzt redet jeder von Bodenklassen...
     
  7. #7 Fabian Weber, 07.06.2019
    Fabian Weber

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    Das ist jetzt schon 4 Jahre her. :)

    Die sollen mal aufwachen.
     
  8. #8 Jo Bauherr, 07.06.2019
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    Tja .... .. : "Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko."

    DAS wissen alle Bauträger und haben es in ihren Verträgen mindestens im 'Kleingedrucken' exakt manifestiert.
    Wann lag das Baugrundgutachten denn vor? Was hat der Gutachter ('bei Aushub ist zu prüfen, ob... oder ob evtl. so ..") offen gelassen?
    Bei Streit um abgerechnete Bodenklassen könnte man natürlich einen eigenen -privat beauftragten- Baugrundsachverständigen einschalten. Aufwand ./. Nutzen??? ...

    Reden Sie doch erstmal "völlig verzweifelt" mit Ihrer Baufirma ...

    .
     
  9. #9 Jens085, 07.06.2019
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    Das sehe ich allerdings anders, Es gibt ein Bodengutachten mit Bohrungen und der detaillierten Anordnung der Schichten. Es gibt ein Gutachten der Baugrubensohle und es wurde im Baustellengespräch durch den Bauleiter des Bauträgers festgehalten, dass der Bauunternehmer VOR Baubeginn die Bodenbeschaffenheit prüfen und bei eventuellen Abweichungen ein Angebot erstellen muss (also auf jeden Fall vor der Ausführung). Hierzu gibt es ein durch unseren Bauleiter unterschriebenes Protokoll.

    Die Bodenklasse 6 wurde NACH dem Abtransport angezeigt... im Übrigen mit einem Bild eines Steins per SMS.

    Zusammen mit dem Fakt, dass hier angeblich aus versehen wiederholt Recyclingmaterial ohne Analysebelege eingebaut wurde sollte der Bauunternehmer aufpassen, dass wir Ihn nicht wegen Betrugs belangen.

    P.S.: Sorry, sollte nicht provokant wirken. Bin nur ziemlich sauer deswegen ;-)
     
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  10. SIL

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    Sicher, Nee Fabian gerade bei kleineren Objekten ist die " alte Regelung" auch zulässig. weiterhin ist dir sicherlich bekannt das die Homogenbereiche deutliche Probleme aufweisen, infolge der "neueren ATV DIN´s" werden die Leistungsverzeichnisse wesentlich umfangreicher, eine Zusammenfassung von Homogenbereichen ist eben nicht zulässig, da für jedes Gewerk und die entsprechenden Schichten Homogenbereiche ausgeschrieben werden müssen,von den erhöhten Kosten abgesehen, gelangt der selbe Boden in 2 oder gar noch mehr Homogenbereiche, einmal nach der Leistung und zum 2.ten ist die Einteilung abhängig von den einsetzbaren Erdbaugeräten sowie den umweltrelevanten Inhaltsstoffen .....

    Das ist unerheblich - Baugrundrisikio ist immer bei Ihnen.

    Darauf müssen Sie sich beziehen, nicht auf die Untersuchung oder Gutachten oder Gespräche, wenn Sie ihr Gutachten lesen wird dort immer ein passus auftauchen wie " baugrundspezifisch blabla und Abweichung +- 30 oder 40 % ... keine vorliegende Statik..., ist ja auch nachvollziehbar, wie dicht sollte den das Raster sein? um alles auszuschließen ? 4 Bohrungen oder RSK pro qm oder 1 RSK prm qm?das bringt sie dort nicht weiter, das zahlt niemand ausser Fabian ;)

     
  11. #11 Jens085, 07.06.2019
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    Eben, da ist auch mein Ansatzpunkt. Ich sehe selbst ein, dass auch 10 Bohrungen auf 200 qm keine Aussagekraft haben. Aber laut Abmachung hätte uns der Unternehmer vor dem Aushub der Bodenklasse 6 informieren müssen und uns die Gelegenheit geben müssen dies selbst zu prüfen oder einen Gutachter zu schicken. Das ist nicht passiert...
     
  12. #12 simon84, 07.06.2019
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    Jup, ideal wäre eben auch einen Kompromiss zu finden. Es ist ja auch die Frage ob jetzt 100% vom Aushub als 6 gerechnet werden darf, oder z.B. nur 50%.
    Normalerweise findet man da eine Einigung.

    Wenn es schon eine SMS/MMS/Whatsapp mit Fotos von "Felsen" gab, dann wird es vermutlich auch mehrere gegeben haben.
    Der Baggerfahrer hat ja auch was anders zu tun als jeden Brocken zu fotografieren, insbesondere bei 6...... Macht echt kein Spass
     
  13. SIL

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    Dann sind wir uns ja einig :winken
     
  14. #14 simon84, 07.06.2019
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    Was wäre dann passiert? Baustopp und wir bauen doch nicht ?
    Auftrag entziehen bzw. kündigen wäre wegen Baugrund ja auch nicht zulässig gewesen.
     
  15. #15 Jens085, 07.06.2019
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    Es gab genau ein Foto mit einem Brocken ;-)
     
  16. #16 simon84, 07.06.2019
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    Es muss ja auch einen Lieferschein geben vom Abtransport. Gewicht, cbm und Transportgut.....
    Fotos von Steinen kann dir von vielen Baustellen schicken.....
     
  17. #17 Jens085, 07.06.2019
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    Doch im Auftrag wurde verankert, dass der Auftraggeber jederzeit jede Leistung streichen darf. Ohne Grund...

    Außerdem ist der Punkt, dass da nirgends Bodenklasse 6 war. Das kann keiner mehr beweisen auf beiden Seiten. Daher die Argumentation wie SIL.
     
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  18. #18 Jens085, 07.06.2019
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    Die Lieferscheine möchte er uns nicht geben weil wir auch im Streit um das Aufmaß sind. Hier steht auch der Vorwurf des Betrugs im Raum. +-3000 Euro darum streite ich mich nicht. Aber hier hat sich einiges Summiert.
     
  19. #19 simon84, 07.06.2019
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    Immer blöd wenn man nicht selber (oder Bauleiter) vor Ort dabei war.....
    Hoffe dass man es nachträglich noch klären kann.
     
  20. #20 simon84, 07.06.2019
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    Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Er muss euch das beweisen bzw. belegbar machen, wenn keine Lieferscheine gibts keine (volle) Zahlung fertig.
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