Raus aus noch nicht abgerufenem KfW Kredit?

Diskutiere Raus aus noch nicht abgerufenem KfW Kredit? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben im April einen KfW-Kredit 151 energetisch Sanieren bewilligt bekommen über 200T€, da das Haus 2 Wohneinheiten hat. Ich habe mich vom...

  1. #1 Liesepetz, 14.06.2019
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    Wir haben im April einen KfW-Kredit 151 energetisch Sanieren bewilligt bekommen über 200T€, da das Haus 2 Wohneinheiten hat. Ich habe mich vom Energieberater überreden lassen, gleich mal KfW 55 ("wenn, dann richtig, du wärst doch sonst schön blöd!") und volle Summe ("keine Angst vor Schulden, wenn wann nicht jetzt!") zu beantragen obwohl ich von Anfang an Bedenken zur ökonomischen Sinnhaftigkeit hatte (40 Jahre altes, großes Haus am Hang mit Flachdach, miesen Zugangswegen, auskragendem Eckbalkon und vielen Ecken - ich wollte ursprünglich nur KfW 100) . Mittlerweile ist klar, dass es wegen einiger unglücklicher Entwicklungen nicht so hinhauen kann, wie geplant:
    • damit wir die Hauptwohnung sanieren können, müssen wir erst in die ELW ziehen, in der zurzeit alle Böden rausgerissen sind und Heizung rein soll. Heizungsbauer abgesprungen, finde zeitnah keinen neuen, alles andere hängt hinten an.
    • Wegen finanzieller Entwicklungen/Einbußen (siehe folgend) ist bei parallelem Kredit fürs Haus selbst vieles nur mit Eigenleistung möglich: weitere Verzögerungen also absehbar
    • meine Frau war von uns beiden als (scheinselbständige) Freelancerin die Besserverdienende, für ihre seit 12 Jahren ausgeführte Tätigkeit nun eine feste Stelle derart geschaffen, die sie in dieser Form nicht antreten kann, und eine andere Anstellung in absehbarer Zeit mit vergleichbarem Einkommen käme einem Lottogewinn gleich
    • ich krieg zwar dieses Jahr ein paar Hundert € mehr, aber dafür in einer Leitungsposition, die mir die zuvor für viel Eigenleistung zur Verfügung stehende Zeit erheblich mindert
    • der Energieberater (schon im Rentenalter) meint, dass er zwar noch die wichtigsten Dinge bei der Baubegleitung machen kann, aber die Unterstützung bei der Koordination und hier und da Bauleitung nicht mehr, es sei ihm alles zu viel und die Anfahrtswege zu lang, so dass auch hier mehr Aufwand auf uns zukommt
    Im beruflichen (neuer Job) und privaten Stress (Zwillinge bekommen) habe ich damals einfach die Konditionen nicht geschnallt und mich viel auf den Energieberater verlassen ("sicher ist sicher", "wir kriegen das schon hin", "ich mach das schon von Anfang an", ...)- Das war eine richtig miese Zeit während des Vertragsschlusses, in der ich keinen klaren Kopf hatte. Heute lese ich wegen der Entwicklungen bei meiner Frau nochmal rein und verstehe erst, wie es sich mit dem Bereitstellungszins verhält - sowohl was die Höhe, als auch den auf 6 Monate verkürzten Zeitraum betrifft. Das wären bei später Fertigstellung anfangs 500 € zusätzliche Belastung pro Monat :eek: (!!! wie konnte ich da nur im Gespräch mit der Bank jährlich hören und zuvor lesen !!??!!), die aufgrund des wegen Bewohnung und nötiger Eigenleistung wohl längeren Sanierungszeitraums nicht so schnell weniger werden. Ich schätze mal, dass das bis Fertigstellung um die 12T€ zusätzlich würden.

    Aufgrund der neuen Einkommenslage wäre das fast Genickbruch... Saniert werden muss in jedem Fall. Da wir bereits drin wohnen und wegen des Ineinandergreifens der Gewerke wäre eine schrittweise Sanierung über die Jahre teurer und mit Kindern nervlich nicht machbar. Sportlich aber realistisch hielt ich ursprünglich KfW 70. Aufs Notwendigste zu reduzieren (reicht immer noch für KfW 115) spart meiner Abschätzung nach 35-40T€ (natürlich bei weniger Tilgungszuschuss).

    Bevor ich jetzt panisch zur Bank laufe, hoffe ich hier mal auf etwas Orientierungshilfe über mögliche Auswege:

    Weiß jemand, ob es bei noch nicht in Anspruch genommenem, aber bewilligten Kredit noch einen Weg raus gibt, der nicht in Vorflälligkeitsentschädigung in voller Höhe mündet?

    Und wie würde die denn eigentlich berechnet? Die fiktive Annahme, dass man nach genau 6 Monaten die 200T€ abgerufen und fertig saniert hat und dann den vollen Tilgungszuschuss für KfW 55 bekommt, führt ja zu einem völlig anderen Ergebnis als realistischere Bedingungen (Verlängerung auf 36 Monate und nur KfW 70 erreicht).

    Eine Reduzierung der bereits bewilligten Kredithöhe wäre ggf. auch hilfreich (ein paar eiserne Reserven für den Rest könnte ich noch mobilisieren, aber eben nicht für alles).

    Und wie ist es, wenn ich nach 36 Monaten nur 160T€ benötigt hätte - wird dann für die ganze Zeit vorher der Bereitstellungszins trotzdem auf die 200T€ bezogen?

    Alle Hinweise willkommen, die uns zu dieser Zeit nicht mit monatlichen Mehrkosten von ein paar Hundert € bescheren...
     
  2. #2 simon84, 14.06.2019
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    Du hast auf einer Seite ein finanzierungskonstrukt was bei einem „normalen“ Kredit sehr ähnlich wäre.
    Auf der anderen Seite hast du einen (auf den Zins miteingerechneten) Tilgungszuschuss.

    Aus dem Kredit an sich rauszukommen halt ich für schwierig

    Anders zu sanieren und auf den Tilgungszuschuss zu verzichten vielleicht machbar.

    @Einfachnurich fällt dir etwas konkretes ein ?
     
  3. #3 Liesepetz, 16.06.2019
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    Vielleicht nicht ganz raus, aber ändern? Gibt es eine Mögichkeit, nach der Bewilligung des Kredits, aber vor Abruf des ersten Geldes zu sagen, wir werden doch nur KfW 70 (oder KfW 100) statt KfW 55 erreichen und benötigen nur 120T€ (oder 160T€) statt 200T€, so dass der Bereitstellungszins geringer wird?

    Alternativ wäre Nichtabnahmeentschädigung zahlen (sorry, das war das richtige Wort statt Vorfälligkeitsentschädigung, momentan sind wir ja noch zu Beginn der Bereitstellung und haben nichts abgerufen) und ganz raus. Wie berechnet sich diese denn ? Ich habe gelesen, die KfW sei da recht eigen. Ein gefundener Online-Rechner, der leider zu wenige Parameter hat um die Situation bei der KfW darzustellen, hat auf 7500€ geschätzt. Ist das realistisch?

    Meinst Du mit anders die Finanzierung, oder die Sanierung selbst? Wir erreichen auch ohne Außendämmung auch KfW 100 (Wände sind bereits in Bimsbeton mit U-Wert von 0,5) und könnten neben WDVS auch die dafür nötigen 60 Laufmeter Attikaverbreiterung sparen, so dass wur mit knapp über 150T€ hinkommen würden. Der Bankberater hatte gesagt, dass wenn wir uns im Verlauf doch auf ein niedrigeres KfW-Niveau festlegen sollten und dann weniger Geld brauchen, dann gelte dies so, als hätten wir nie die 200T€ beantragt, sondern nur den tatsächlich abgerufenen Betrag. Kann die KfW dann trotzdem die satten 3% (bzw. monatlichen 0,25%) Bereitstellungszins auf die vollen 200T€ verlangen, oder würde das nachträglich verrechnet?

    Ich hoffe, dass trotzdem die Fördermöglichkeit über die reine Zuschussvariante (430) offenbleibt (bei anderem Kreditgeber), so wie ich das verstanden habe darf man bei der KfW ja unbegrenzt viele Anträge stellen, solange man das Fördermaximum noch nicht erreicht hat. Hoffentlich bemessen die das an den tatsächlich verwendeten Mitteln, nicht an der Höhe des Antrags... Bei der Zuschussvariante gibt es ja sogar 2,5% mehr, so dass eine Nichtabnahmeentschädigung weniger schmerzhaft wäre.
     
  4. #4 simon84, 16.06.2019
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    Dein Ansprechpartner ist deine Bank und die KfW.
    Was soll hier ein Internetforum leisten?
     
  5. #5 Liesepetz, 12.08.2019
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    Für alle die es interessiert: Wenn man innerhalb der ersten 6 Monate noch keine Mittel abgerufen hat, kommt man komplett kostenlos aus der Nummer raus (abgesehen von bereits entstandenen Kosten wie dem Grundbucheintrag für die Hypothek beim Notar). Für den gleichen Antrag gilt dann allerdings eine Sperrfirst von 6 Monaten. Einen Antrag auf ein anderes Effizienzhausniveau gilt als ein in wesentlichen Teilen veränderter Antrag, für den die Sperrfrist nicht gilt. Ein Wechsel in die Zuschussvariante ist ebenfalls ohne Sperrfrist möglich.

    Jetzt also entweder niedrigeres Niveau anpeilen, einen anderen Kreditgeber suchen und auf die Zuschussvariante wechseln (laut Energieberater sei die KfW da aber sehr pingelich bei den Rechnungen) oder Sperrfrist abwarten, wobei die laut Energieberater auch teils umgangen werden kann, weil man wohl schon 3 Monate vor Antrag mit dem vorhaben beginnen darf, und noch früher, wenn weniger als 50% bei Antrag abgeschlossen sind. Mal sehen, ob die Bank das bestätigt.
     
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